und ich mir die drei nennenswerten Szenen einer Begegnung fünfmal in Zeitlupe anschauen musste, nur damit der Beitrag die vorgeschriebene Länge erreichte.
Am Schluss war ich es so satt, dass ich wie Hunderttausende, wenn nicht Millionen andere, abgeschaltet habe und zur guten alten Radioreportage zurückgekehrt bin.
Der Gipfel dieser Sache war schließlich erreicht, als Leo Kirch uns mit Hilfe seiner Rechte an der Fußball-WM dazu zwingen wollte, ein Premiere-Abo zu kaufen, das wir gar nicht wollten. Da habe ich mich gefreut, als ich
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde nicht wiederholen, was einige schon ausführlich vorgetragen haben, insbesondere den Grundsatz von Herrn Zimmermann und die Punkte, die Herr Braun angeführt hat. Die sind sicher kontrovers zu behandeln. Man sollte der FDP wenigstens zugute halten, dass sie das Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat. Dann ist das Lob aber auch schon zu Ende.
Ich möchte auf einige Sachen hinweisen, die hier nicht gesagt worden sind, unabhängig davon, dass selbstverständlich auch ich der Meinung bin, dass das duale System beinahe ein Exportartikel sein könnte, den die Bundesrepublik hervorgebracht hat. Aber es gibt einige Reformansätze in den Rundfunkanstalten, die hier noch keine Erwähnung gefunden haben. Der zu erwartende Staatsvertrag wird sicherlich nicht alle Fragen klären, die zu klären sind. Die Gründe für Strukturveränderungen liegen in den Anstalten selbst. Wer etwas Erfahrung hat, wie sich die inneren Strukturen dort entwickelt haben, der muss einfach wissen, dass nicht die Gebühren die Frage sind. Sie sind die Stütze, sonst würde alles zusammenbrechen. Es geht um die Programmgestaltung, den Einfluss auf die Programme, die Freiheit der Redaktion und der Redakteure. Es ist eine Reihe von Fehlentwicklungen in den Anstalten zu Stande gekommen. Das betrifft auch die Politisierung dieser Anstalten in verschiedenen Gremien. Hier muss eine Reihe von Gesprächen und Diskussionen geführt werden, um Ansatzpunkte zu suchen, um das für die Politik zu regeln. Es ist zwar ein öffentlich-rechtliches System, aber es gibt keine Chance der öffentlichen Kontrolle dieser Anstalten. Diese ist in den Gremien überhaupt nicht gewährleistet. Die Sicherung der Anstalten mit Hilfe der Gebührenpflicht war schon immer eine Diskussion, die in den letzten Jahren beinahe zum Regelfall geworden ist, wenn man sich über die Reform unterhalten hat. Dieses duale System zu fördern, ist aber Aufgabe der Politik. Wir haben etwas anderes zu beobachten, nämlich dass die Grenzen zwischen dem privaten und dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen sich zu verwischen beginnen. Da ist nicht nur die Frage der Werbung. Ich bin nicht der Meinung, wie Herr Eßer hier sagte, dass die Öffentlich-Rechtlichen auf Werbung vollständig verzichten müssen. Das wird aus vielen Gründen, die wir jetzt hier nicht besprechen können, gar nicht gehen. Das hängt mit Einschaltquoten und psychologischen Abläufen zusammen. Ich bin sehr dafür, dass das duale System von der politischen Öffentlichkeit stark verteidigt wird, dass die Grenzen schärfer gezogen werden, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk in seinen Strukturen verändert wird. Dahin müsste eigentlich die Debatte gehen, die hier gar nicht geführt worden ist. – Ich danke Ihnen!
bemerkte, jetzt ist der Umschlagpunkt erreicht. Alle Gespräche – ob am Kneipentisch oder der Supermarktkasse – machten damals unmissverständlich klar, hier ist das ganze Fußballvolk in den Streik getreten – der erste erfolgreiche Konsumentenstreik, de
Jetzt ist die Blase geplatzt. Die Privatsender, insbesondere Leo Kirch, haben sich verspekuliert und die Pleitefolgen zu tragen, die in der Marktwirtschaft üblich sind. Das muss ich der Partei der Besserverdienenden doch nicht erklären, oder? – Bei aller Genugtuung als Fußballfan, ich verkenne nicht, dass die privatrechtliche Säule unseres Rundfunksystems in der Folge dieser Ereignisse in eine bedrohliche Schieflage geraten ist. In der privatrechtlichen Hälfte hat der Wettbewerb – das muss man wohl leider so sagen – Züge eines Verdrängungswettbewerbs angenommen. Da ist berechtigter Anlass zur Sorge, weil es Arbeitsplätze kostet und Wachstumschancen im Mediensektor zerstört. Aber das Problem lässt sich doch nicht darüber lösen, Herr Lindner, dass ich die Rundfunkgebühr skandalisiere und den Verdrängungswettbewerb in die öffentlich-rechtliche Spielhälfte verlagere. Das Resultat, Abbau von Wachstumschancen und Arbeitsplätzen, bleibt dabei bestehen und vollzieht sich nur an anderer Stelle. Heute Morgen zum Beispiel haben alle 140 freien Mitarbeiter der Kulturwellen des RBB ihr Kündigungsschreiben im Briefkasten vorgefunden. Ich will diesen Vorgang nicht im Einzelnen kommentieren und nehme auch an, es ist erst der Anfang von etwa 500 Kündigungen, die ausgesprochen werden. Ich will hier nur darauf hinweisen, dass dies nachdrücklich zeigt, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter einem erheblichen Rationalisierungsdruck steht und keineswegs überalimentiert ist, wie Sie es hier immer darstellen.
Rundfunkgebühren werden in unserem Land nicht jährlich, sondern im Schnitt alle vier Jahre angepasst. Die letzte Gebührenerhöhung ist, glaube ich, fünf Jahre her. In der Zwischenzeit sind Preise und Löhne gestiegen. Nicht alles ist billiger geworden wie die Fußballbundesliga, die sich einem richtigen Preisverfall ausgesetzt sieht. Es ist geradezu abwegig, den Gebührenantrag von ARD und ZDF in Zusammenhang mit diesem Preisverfall der Bundesligarechte zu rücken, wie Sie das getan haben. Die 60 Millionen € sind ein untergeordneter Posten im Milliardenetat von ARD und ZDF.
Der einzige Punkt, werte Kolleginnen und Kollegen der FDP, an dem ich mit Ihren Anträgen zu 100 % einverstanden bin, ist die geforderte Werbefreiheit von ARD und ZDF. Wenn man das endlich einmal gegen den Widerstand vor allem der SPD durchsetzen könnte, wäre ich sehr froh. Wir hätten dann eine klare Trennung zwischen gebühren- und werbefinanziertem Rundfunk. Wir hätten damit nicht nur etwas für die Stabilität des privaten Sektors getan, sondern auch etwas, was meines Erachtens im wohlverstandenem Eigeninteresse der öffentlichrechtlichen Sender liegt. Aber diese eine Übereinstimmung – keine Werbung mehr bei ARD und ZDF – ist zu
Danke schön! – Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage hat Frau Bürgermeisterin Schubert. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach all den launigen Beiträgen oder von Lobbyismus geprägten Ausführungen will ich einige grundsätzliche Bemerkungen vorausschicken, wie wir verantwortungsvolle Medienpolitik betreiben sollten.
Es hat sich in Deutschland eine stabile und funktionierende Rundfunklandschaft herausgebildet, die auf dem Dualismus von öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern beruht, der den Menschen in Deutschland sicher eine umfassende Programmvielfalt bietet, aus der qualifiziert ausgewählt werden kann. Damit sind wir bisher gut gefahren und werden das auch weiter tun, was Kursanpassungen an veränderte Bedingungen natürlich nicht ausschließt. Zurzeit erleben wir eine tief greifende Strukturkrise bei Verlagen, aber auch bei einem Teil der Anbieter im TV-Bereich. Allerdings nur bei jenem Teil, der von den Folgen des Kirch-Konkurses betroffen ist. Die RTLGruppe schreibt trotz der Einbrüche im Werbegeschäft schwarze Zahlen. Man kann also mit privat betriebenem Fernsehen auch aktuell weiter Geld verdienen. Um nicht falsch verstanden zu werden, wir wünschen uns das schon aus Standortinteressen möglichst schnell auch für die Senderfamilie um SAT 1 und Pro 7. Eines darf man nicht tun, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Gebührenstruktur mit in die Haftung für die fatalen Folgen offenkundiger unternehmerischer Fehleinschätzungen einiger privater Unternehmen zu nehmen. Fragen der Medienordnung sind politisch sensible Fragen, die mit der entsprechenden Sorgfalt behandelt werden sollten. Das gilt nicht nur für den Ton, in dem sie geführt werden, sondern auch für die Verfahren, in denen sie geklärt werden. Wir haben dafür in Deutschland Regularien gefunden, die alle beachten sollten. Wenn das alle täten, wäre schon viel gewonnen. Dass wir diese Aktuelle Stunde so abhalten müssen, dient dem nur sehr bedingt.
Ein Wort noch zu den hier erwähnten Fußballrechten. Solange die Privaten mit ihren Fantasiesummen die Bundesliga bezahlt haben, hat sich niemand darüber aufgeregt, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten die FußballWM- und die Länderspielrechte erworben haben.
[Dr. Lindner (FDP): Aber doch nicht von den Privaten! Erst jetzt, nachdem das System der Mondpreise zusam- mengefallen ist, – – [Dr. Lindner (FDP): Ich weiß, dass Sie nur alles ablesen können!]
Ach Herr Lindner, ich sehe mir vielleicht mehr Fußballspiele an als Sie, vor allen Dingen auf den entsprechenden Plätzen! –
Erst jetzt, nachdem das System der Mondpreise zusammengebrochen ist und die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf dem Boden der Realität, den sie nie verlassen haben, wieder mitbieten, wird das populistisch kritisiert. Das ist unredlich, denn die Millionengehälter der Stars sind eindeutig durch die Preistreibereien freier Unternehmer explodiert.
[Dr. Lindner (FDP): Das ist doch nicht gebührenfinanziert worden! – Dr. Jungnickel (fraktionslos): Nein! – Dr. Lindner (FDP): Privates Geld!]
So große Krokodile, Herr Dr. Lindner, gibt es gar nicht, die diese Tränen weinen könnten, die jetzt um die angeblich missbrauchten Gebührengelder vergossen werden. – Nein, den Vertrag können und dürfen die öffentlichrechtlichen Anstalten schließen. Die Preise sind erheblich niedriger als das, was Kirch dafür hingelegt hat. Das werden zwar auch die Vereine und Spieler merken, ich bin sicher, sie werden es verkraften.
Wir wissen alle, dass Fußball zu den Grundbedürfnissen einer großen Mehrheit der Deutschen gehört. Insofern wäre der Erwerb der Bundesligarechte durch die ARD voll durch den Grundauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gedeckt.
Zum eigentlichen Thema der Anhebung der Rundfunkgebühren sagte ich bereits, dass wir dafür klare Regularien haben, die wegen der Sensibilität des Themas sogar verfassungsrechtlich geklärt worden sind. Auch wenn in der aktuellen Debatte viele Berufene und Nichtberufene die Urteile des Verfassungsgerichts souverän ignorieren, werden Sie mich nicht dazu bekommen, dazu schon jetzt eine Position des Senats zu beziehen. Denn im Rundfunkfinanzierungs-Staatsvertrag ist das Verfahren präzise geregelt. Die unabhängige KEF ist für die Erarbeitung eines Vorschlags zuständig, und dazu melden die Anstalten ihre Vorstellungen an. In dieser Phase befinden wir uns zurzeit. Danach gibt es einen Vorschlag, der den Ministerpräsidenten unterbreitet wird, den diese in Form eines zu schließenden Staatsvertrages den Länderparlamenten zur Ratifizierung vorlegen.
Die KEF ist nicht irgendeine unbedeutende Kommission, deren Ergebnis man einfach annehmen oder verwerfen kann, ihre Vorschläge sind nicht unverbindlich, im Gegenteil. Sie können nur mit Bezug auf den Informationszugang oder eine angemessene Belastung der Rundfunkteilnehmer korrigiert oder verändert werden, in kei
Hinsichtlich der Online-Angebote rate ich zu mehr Gelassenheit. Wir sollten keinen Popanz bekämpfen. Selbstverständlich brauchen auch die Öffentlich-Rechtlichen begleitende Online-Auftritte. Jedes alte Medium muss auf neue technologische Entwicklungen reagieren. Das Inter
net ist ein universaler Kanal, an dem niemand vorbei kommt. Die von allen Ländern mittlerweile akzeptierten Stichworte programmbegleitende und programmbezogene Inhalte sind die richtigen Formulierungen, mit denen alle leben können. Aktive Online-Auftritte gehören zum Grundversorgungsauftrag, daran kann es keinen Zweifel geben. Ebenso wenig daran, dass öffentlich-rechtliche Anstalten E-Commerce-Angebote machen dürfen. Man sollte durchaus einmal auch eine gewagte Frage stellen. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob wir in dieser Diskussion nach der aktuell konfrontativen Phase nicht eventuell wieder zu ganz anderen Modellen kommen könnten. Nach wie vor gilt „content is king“, und der öffentlichrechtliche Rundfunk bietet in der Tat königlichen Content en masse. Vielleicht besinnen sich die Akteure in weiterer Zukunft darauf, dass geregelte Kooperation den Kunden und Verbrauchern nutzen könnte. Aber das sollten wir den Akteuren in den Medien selbst überlassen.
Ich bedanke mich insoweit erst einmal für Ihre Aufmerksamkeit. Ich möchte noch auf den Dringlichen Antrag der FDP zum Thema „Medienwirtschaft stärken“ geistiges Eigentum schützen – kommen. Dieser Antrag der FDP verlangt, dass sich Berlin im Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft für drei bestimmte Rechtsänderungen einsetzt. Dieses Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/29 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, deren Umsetzungsfrist bereits am 22. Dezember 2002 geendet hat, so dass sich die Bundesrepublik mit der Richtlinienumsetzung in Verzug befindet. Der Gesetzentwurf hält sich eng an die Vorgaben der Richtlinie, womit hinsichtlich einiger Regelungsinhalte allerdings auch nur ein sehr geringer Handlungsspielraum existiert. Inhaltlich ist das Gesetz darauf ausgerichtet, das deutsche Urheberrecht der Entwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie anzupassen. Dabei ist vor allem die fortschreitende Nutzung des Internets als Medium zur legalen und illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu nennen.
nem Fall jedoch aus grundsätzlichen medienpolitischen Erwägungen, wie es derzeit ständig passiert. Auf Deutsch gesagt, weder die Fußballrechte noch die von der FDP gewünschte Entschlackung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch die Stärkung der Medienwirtschaft noch sonstige ideologische Motive dürfen Gründe für die Ablehnung des Vorschlags sein. Da mag man zetern, wie man will, der Senat ist fest entschlossen, sich an diese weise Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Gebührenurteil vom 22. Februar 1994, zu halten und erst dann eine Position zu beziehen, wenn der Vorschlag der KEF auf dem Tisch liegt.
Herr Lindner, wir sollten die medienpolitische Debatte mit offenem Visier führen, aber dabei auch auf Recht und Gesetz achten. Kämpfen Sie für Ihre Vorstellungen überall, auch hier im Parlament, das tun Sie ja auch noch mit einigen Anträgen, das kann man der Tagesordnung entnehmen. Das laufende Gebührenverfahren kann und darf jedoch dafür nicht das Vehikel sein.
Ich komme zu weiteren Punkten Ihrer Großen Anfrage, zu denen ich Stellung nehmen will. Zum Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben sich die Länder geeinigt, die Formulierung liegt Ihnen vor. Sie enthält die wesentlichen Normen, an denen sich die Anstalten orientieren müssen. Information, Bildung, Beratung, Unterhaltung und Kultur sind explizit genannt, sie machen das spezifische Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus, an dessen Erhalt wir alle ein großes Interesse haben sollten. Ich bleibe dabei, es ist eine kulturelle Errungenschaft, dass wir einen gebührenfinanzierten Teil der Medienlandschaft haben, der eben nicht bei allem und jedem auf die Verkaufbarkeit zu achten hat, sondern die Freiräume behält, Programme für Minderheiten zu machen, Themen zu behandeln, die nicht unbedingt auf Quote achten. Damit ich auch hier nicht missverstanden werde, auch bei privaten Fernsehsendern gibt es gut gemachte Sendungen. Es ist nicht ehrenrührig, mit Fernsehsendungen Geld zu verdienen. Jeder ist ja frei, die Fernbedienung zu benutzen.
Sehen Sie sich doch noch einmal das entsprechende Verfassungsurteil an, dann wissen Sie, dass das dort ein Teil ist. – Das duale System ist in Ordnung, ich möchte nicht, dass wir Verhältnisse wie in Italien bekommen, wo die Vermischung von Politik und Medien bedenklich wird, und gerade das öffentlich-rechtliche Programm, das hier unter Beschuss genommen wird.
Zu den drei Punkten des FDP-Antrages: erstens die Privatkopie nur von berechtigten Vorlagen fassen zu lassen. Bereits im geltenden Recht wird die Auffassung vertreten, dass private Kopien nach Maßgabe der Schranke des § 53 Urhebergesetz nur von solchen Werkstücken gefertigt werden dürfen, an denen eine rechtmäßige Lizenz erhoben wurde. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung verzichtet jetzt auf eine entsprechende Klarstellung lediglich aus Praktikabilitätsgründen, da eine Kontrolle durch den Staat bei Vorgängen, die sich allein in der Privatsphäre der Bürger abspielen, nicht möglich ist.
Die Bundesjustizministerin hat der Forderung der BLänder nach einer Änderung dieses Gesetzes entgegengehalten, dass die Länder dann konsequenterweise auch