1. Vor welchem Hintergrund wurde vom Senat der Hundegesetzentwurf erarbeitet, und wann ist mit der Einbringung ins Parlament zu rechnen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Schulze! Die aktuelle Debatte um das neue Hundegesetz hätte ich mir gern erspart, zumal ich weiß, dass bei dem Thema „Hunde in Berlin“ die Emotionen immer sehr hoch gehen. Es lassen sich auch stets wunderbare Bilder zeichnen über ein Kurz-an-die-Leine-Nehmen und Anknurren und Zurückbellen, und was es noch gibt. Es gibt leider rechtliche Gründe für dieses Gesetz, das die noch geltende Hundeverordnung in Berlin ersetzen soll. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom letzten Jahr gegenüber der niedersächsischen Hundeverordnung ist diese gekippt worden. Sie ist etwa so gestrickt gewesen wie die Berliner Hundeverordnung. Deshalb haben wir rechtlichen Handlungs- und Änderungsbedarf gesehen, so dass wir in dieser Frage rechtlich auf der sicheren Seite sind, insbesondere, wenn es darum geht. die Gefahren, die von Hunden ausgehen können, abwehren zu können und das Sicherheitsbedürfnis der Menschen in den Vordergrund u stellen. z
Das will ich an einem Beispiel zeigen: Niemand hier kommt wahrscheinlich auf die Idee, den Schäferhund auf die Rasseliste zu setzen, obwohl es nach unserer Bissstatistik, die wir vorliegen haben, so ist, dass Schäferhunde diejenigen sind, von denen am ehesten Vorfälle bekannt sind und Angriffe auf Menschen ausgehen. Insofern kann ich damit umgehen, dass wir sagen, in der Rasseliste gibt es nur die Hunde, wo es der Rasse zuzuordnen ist. Ansonsten muss man andere Wege finden. Da würde ich gerne die Halterinnen und Halter von Hunden stärker in den Blick nehmen, um Gefahren von den Menschen abzuwenden.
Frau Senatorin! Ich kann mit Ihnen übereinstimmen, dass sich nicht jeder, der in dieser Stadt einen Hund hat, zu diesem Thema äußern soll und dass das Land Berlin nach pragmatischen Lösungen suchen sollte, –
Frau Senatorin! Sie haben gerade das Vollzugsdefizit bei der bisherigen Hundeverordnung angesprochen. Aber teilen Sie nicht meine Ansicht, dass sich trotz ihrer Schwächen durch die bisher geltende Hundeverordnung die Sicherheit, auch das Sicherheitsgefühl von Menschen, die die Straßen dieser Stadt und die BVG benutzen, deutlich erhöht hat? Sind Sie nicht auch meiner Meinung, dass nicht nur vier Rassen genannt werden könnten beim neuen Hundegesetz, sondern weiterhin zwölf?
Erstens bin ich Ihrer Meinung, dass sich diese Verordnung durchaus bewährt hat. Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass man darüber diskutieren kann, ob man diese Rasseliste so verkürzen kann, dass sie künftig gerichtsfest ist. Dafür gibt es eine Reihe rationaler Argumente. Ich habe sie vorgetragen.
– um die unterschiedlichen Interessen deutlich zu machen. – Stimmen Sie mit mir überein, dass Zuverlässigkeit und Sachkunde bei den Haltern von Hunden in der öffentlichen Diskussion mehr in den Vordergrund gerückt werden sollte? Welche Regelungen halten Sie für angebracht?
Ich habe schon gesagt, wie wichtig es ist, dass man die Halterinnen und Halter von Hunden stärker in den Blick nimmt, dass man ihnen Zuverlässlichkeit und Sachkunde abverlangt, dass man Wesenstests bei den Hunden verlangt. Das alles ist in diesem Gesetz geregelt und wird vor allem verlangt von denjenigen, die Kampfhunde halten wollen. Ich denke, das ist ein richtiger und vernünftiger Weg.
Frau Senatorin! Wie verträgt sich aus Ihrer Sicht die in Aussicht gestellte teilweise Befreiung der überprüften gelisteten Hunde vom Leinenzwang in Wohngebieten mit der von Ihnen geäußerten Bewertung, die Hundeverordnung habe sich in der Stadt bewährt?
Der Leinenzwang bleibt und wird verschärft. Aber es gibt einen Vorschlag, der auf die Erfahrungen der Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter und derjenigen zurückgeht, die dort insbesondere mit der Aufsicht über Kampfhunde und gelistete Hunde zu tun haben. Diese haben gesagt: In der Praxis stellt es sich so dar, dass es einen Anreiz geben muss für Hundehalterinnen und Hundehalter, damit sie ihre Tiere wesenstesten und erziehen und selbst Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Unter solchen Maßstäben könnten Ausnahmeregelungen genehmigt werden. Das bezieht sich auf die Lockerung des Maulkorbzwangs. Das ist ein Punkt, über den man in der weiteren Auseinandersetzung diskutieren muss. Das ist ein Vorschlag der Praktiker, weil sich in der Vergangenheit erwiesen hat – und daran ist etwas Richtiges –, dass sich ganz viele, obwohl wir die Hundeverordnung haben, nicht daran halten, Maulkörbe nicht angelegt werden, wo es geboten ist, Leinen nicht genutzt werden. Wir haben auch nicht die Situation, wo wir neben jeden Hundehalter einen Polizisten stellen können. Insofern muss man schauen, ob es Lösungen gibt, die mit dazu beitragen, dass das Verantwortungsbewusstsein und die Akzeptanz bei Halterinnen und Haltern gefördert wird.
Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Buchholz von der Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Buchholz!
Im Übrigen gibt es diese Meinung auch in Ihrer Fraktion. Es ist nicht so, dass wir das am grünen Tisch entschieden hätten, sondern wir haben die Positionen der Koalitionsfraktionen in diesem Gesetzentwurf mit eingefangen.
Weiter bin ich der Auffassung, dass wenn man sich die Statistik, die wir haben, genau anschaut, die Hunde, die jetzt auf der Rasseliste bleiben, diejenigen sind, von denen nach der Bissstatistik – wenn man die zur Grundlage nimmt – die zentralen Gefährdungen ausgehen. Der übergroße Teil der anderen Hunde auf der Liste kommt in Berlin nicht vor. Das ist zwar nicht gerade das stärkste Argument, aber man muss sich mit all diesen Aspekten auseinander setzen und sehr viel differenzierter mit diesem Problem umgehen, als es bisher geschehen ist. Das können wir im weiteren Diskussionsprozess im Parlament miteinander tun.
Danke schön, Frau Senatorin! – Dann gibt es eine Nachfrage des Kollegen Hahn von der Fraktion der FDP. – Bitte schön, Herr Hahn!
Frau Senatorin! Wenn es so ist, wie Sie hier eben geschildert haben – was durchaus von Tierärzten bestätigt wird –, dass Hunde nicht von Geburt und Abstammung aggressiv sind, sondern durch Halter dazu gemacht werden, worauf gründen Sie dann die Zuversicht, dass Ihr Gesetzentwurf mit der verkürzten Rasseliste vor Gericht Bestand haben wird?
Herr Abgeordneter Hoffmann! Sie sind an der Diskussion beteiligt und wissen, dass der Senat gerade dabei ist, einen sachlich begründeten und vernünftigen Weg in der weiteren Versorgung der Menschen mit Behinderung zu gehen.
Wird sich dieser Weg auch in der Zumessung an die Bezirke bemerkbar machen, die in vielen Fällen für den Senat gewissermaßen die Gelder ausreichen?
Herr Hoffmann! Wir sind gerade in Verhandlungen mit unseren Vertragspartnern, den Liga-Verbänden. Sie wissen, dass das in der Kommission 93 stattfindet, die in der nächsten Woche noch einmal darüber berät, wie die Entwicklung im Bereich der körperlich, geistig und seelisch behinderten Menschen vorangehen soll. Ich gehe davon aus, dass nach den Verhandlungsergebnissen, die wir erzielen werden, die Bezirke ausreichend mit den dafür notwendigen Mitteln ausgestattet werden. Davon bin ich überzeugt.
Diese Zuversicht stütze ich darauf, dass es Erfahrungen gibt aus anderen Bundesländern. Zweitens sind die Hunde, die weiter gelistet werden, nach allen wissenschaftlichen Gutachten, die mir aus meiner Verwaltung erläutert wurden, als solche ausgemacht worden sind, die tatsächlich von der Rasse her als gefährlich eingestuft werden können, während das bei den anderen Rassen umstritten ist. Insofern wollen wir die auf die Rasseliste nehmen, bei denen das eindeutig ist, und erreichen damit eine gerichtsfeste Regelung.
Damit ist die Fragestunde beendet. Die übrigen Fragen werden wie immer schriftlich beantwortet in der vereinbarten und festgelegten Frist.
auf. Dabei berücksichtigen wir die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktion mit je einem Mitglied in der ersten Runde. Wir beginnen mit Frau Hertlein von der Fraktion der SPD. – Bitte schön, Frau Hertlein, stellen Sie Ihre Frage!
Ich habe eine Frage an Herrn Senator Strieder. Es geht um die traditionelle Fahrradsternfahrt in Berlin am kommenden Sonntag, die mit Europas größtem Umweltmarkt verbunden ist. Herr Senator, sind Sie der Auffassung, dass diese große Veranstaltung in der Stadt die gebührende Aufmerksamkeit findet und bekannt genug ist?
Frau Abgeordnete! Das ist eine Veranstaltung des ADFC. Ich unterstütze das sehr. Wir haben auch in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass ausreichend Straßen gesperrt werden. Ich habe gerade heute erfahren, dass es zum ersten Mal eine Live-Übertragung des ZDF geben wird. Daran können Sie ermessen, dass diese Straßensternfahrt der Fahrradfahrer nicht nur in Berlin, sondern republikweit beachtet wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wird der Senat auf der Grundlage der Ergebnisse des Stadtstaatenvergleichs seinen Kurs bezüglich des Streichens notwendiger Angebote in der Behindertenhilfe aufgeben und einen fachlich und finanzpolitisch vernünftigen Weg einschlagen?
Ich habe eine Frage an Herrn Senator Strieder. Herr Senator! Welche „letzten Informationen“ fehlten Ihnen zu Beginn dieser Woche noch – ich beziehe mich auf die Mitteilung einer Ihrer Mitarbeiterinnen in der Presse –, um die Mittel für das Stadtumbau-OstProjekt der WBG Marzahn endlich freizugeben? Wann ist mit Ihrer Entscheidung zu rechnen?