Dieses wirtschaftliche Argument müsste eigentlich auch die CDU interessieren und überzeugen. Ich hoffe deshalb, dass die CDU-Mehrheit im Bundesrat das Gesetz passieren und nicht noch einmal scheitern lassen wird, da die Verbraucherschutzministerin Renate Künast auf Bundesebene – wohin dieses Gesetz gehört – einen neuen Anlauf unternimmt. Davon haben auch die Hersteller und Händler einen Vorteil, die ordentlich produziert und eingekauft haben. Die verunsicherten Verbraucher werden nicht vor die Notwendigkeit gestellt, bestimmte Lebensmittel en bloc zu meiden.
Übrigens war das CDU-dominierte Bundesland Baden-Württemberg das erste Land, das vor einigen Jahren ein vergleichbares Gesetz geschaffen hat, weil es dort einen Skandal mit unappetitlichen Eiernudeln gegeben hat, die nicht gesundheitsschädlich waren, die aber trotzdem keiner essen wollte.
Zum Schluss habe ich noch die Frage, was der Samen des Pandabären mit dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz zu tun hat, Herr Kollege Brinsa. Das hat sich mir nicht erschlossen!
Es ist immer darauf verwiesen worden, dass dieses Landesgesetz erforderlich werden würde, weil es zu einer bundesgesetzlichen Regelung nicht gekommen sei. Deswegen müsse nun mit großen Schritten und mit kräftigen Handlungen die Senatorin Knake-Werner ein ganz tolles Gesetz machen, damit in Berlin alles besser werde.
Nun ist es aber zufälligerweise so, dass gerade gestern die Verbraucherschutzministerin auf Bundesebene den Aktionsplan Verbraucherschutz vorgestellt hat. In diesem Aktionsplan sagt sie auf der Seite 28 unter dem Titel Verbraucherinformationsgesetz: „Durch eine Neuauflage des Verbraucherinformationsgesetzes soll dem Recht des Verbrauchers auf Information entsprochen werden.“ Das heißt, genau diese Initiative kommt jetzt.
Deswegen fragt man sich, warum am Tag danach dieses Landesparlament – offensichtlich nur, weil die Maschinerie jetzt schon einmal in Gang gekommen ist, dann muss sie zum Schluss auch etwas produzieren und am Ende auch ein Gesetz dabei herauskommen – nicht einfach in der Lage ist zu sagen, es wird zunächst abge
Frau Hertlein hat eine Kurzintervention angemeldet und erhält selbstverständlich das Wort für dieselbe. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Matz! Ich weiß nicht, worauf Sie Ihren Optimismus gründen. Es wäre schön, wenn Renate Künast mit ihrer Initiative Erfolg hätte, mit einem Bundesgesetz, das wir alle für vernünftig halten. Aber wir haben im Bundesrat dieselben Mehrheiten wie zuvor. Ich weiß nicht, woher Sie die Hoffnung nehmen, dass es diesmal besser gehen wird. Wenn der nächste Verstoß bekannt wird, haben die Berlinerinnen und Berliner künftig die Möglichkeit, Ross und Reiter zu erfahren.
Dass wir nur das gesetzlich unbedingt vorgeschriebene Minimum an Kontrollen gewährleisten können, ist bedauerlich, aber dieses Minimum haben wir im Land Berlin, und damit müssen wir leben unter den Umständen, die wir haben.
wartet, bis die bundesgesetzliche Initiative Erfolg gehabt hat und dieses Gesetz gegebenenfalls in der Schublade wieder verschwinden lässt, genau dorthin, wohin es gehört.
Es gehört deswegen in die Schublade wieder zurück, weil Sie unter verbraucherpolitischen Gesichtspunkten aus dem Stadtstaat Berlin keine eigenständige Zone machen können. Sie können doch nicht die Verbraucher in Berlin über etwas informieren wollen, wenn in 16 Ländern nachher 16 unterschiedliche Landesgesetze zur Verbraucherinformation gelten. Das werden die Brandenburger oder andere Bürgerinnen und Bürger auch lesen und hören, was Sie hier den Verbrauchern mitzuteilen haben. Daraus wird die Absurdität deutlich, dass man wie in einer Kleinstaaterei so etwas in jedem Land einzeln regelt. Nein, es muss ein Bundesgesetz geben. Das ist aus nahe liegenden Gründen damals gescheitert, weil es zu weit gegangen ist. Da muss man kompromissbereit sein und im Bundesrat nach einer Mehrheit für ein solches Gesetz suchen. Aber es gibt keinen vernünftigen Grund, auf der Landesebene jetzt dieses Gesetz zu verabschieden und völlig zu ignorieren, dass es seit gestern auf der Bundesebene eine neue Initiative zu diesem Thema gibt.
Wenn ich mir überlege, dass Herr Wolf jetzt Vorschläge für den Bürokratieabbau und für die Abschaffung überflüssiger Regelungen macht und der Senat insgesamt hier ein bisschen in Gang kommen will, unter den vielen Gesetzen und Verordnungen des Landes Berlin ein bisschen Luft zu schaffen und das eine oder andere davon einzusparen, dann frage ich mich, ob dieses Gesetz, wenn Sie es heute verabschieden, ab morgen gleich wieder auf der Liste des Senators Wolf auftauchen kann. Es ist eine Landesregelung, die wie viele andere Regelungen auch, die dort gerade gesammelt werden, auf Landesebene überflüssig ist, weil es auf Bundesebene geregelt werden kann und wird.
Stattdessen drücken Sie sich um die Dinge herum, die der Verbraucherschutz eigentlich braucht, und zwar übrigens auch die Grünen mit ihrer phänomenalen Bundesministerin. Denn dieselbe Bundesministerin, die viel bedrucktes Papier mit einem Aktionsplan für Verbraucherschutz vorlegt, ist da, wo die konkrete Arbeit geschieht, ganz anders drauf. Sie reduziert das Personal, zum Beispiel im Referat Fleischhygiene des Bundesministeriums, genauso wie auf der Landesebene im Verantwortungsbereich von Frau Knake-Werner zu wenig für Lebensmittelkontrollen und -kontrolleure zur Verfügung steht. Das ist ein Missstand, den wir schon seit längerer Zeit zu verzeichnen haben und der abgestellt werden muss. Dies ist viel wichtiger, kostet aber Geld, und deswegen drücken Sie sich davor. Dies ist viel wichtiger, wenn Sie den Verbraucherschutz voranbringen wollen, als dass Sie schöne Gesetze erfinden, schön bedrucktes Papier unter die Leute bringen, sei es in Form eines überflüssigen Landesgesetzes für die Verbraucherinformation oder sei es in Form von großen Aktionsplänen von phänomenalen Bundesministerinnen
Danke schön! – Herr Matz signalisiert, dass er repliziert. – Bitte schön! In aller Kürze – heute sind sowieso alle sehr diszipliniert. Danke schön!
Das ist ganz einfach, Frau Hertlein! Die Bundesministerin und die Bundesregierung müssen beim nächsten Versuch nicht so halsstarrig wie beim ersten Versuch vorgehen. Es steht nirgendwo geschrieben, dass es nicht möglich wäre, mit der Bundesratsmehrheit, also mit den Ländern, in denen die CDU und die FDP regieren, nicht auch einen Kompromiss über ein Verbraucherinformationsgesetz auf der Bundesebene herbeizuführen. Selbstverständlich ist es möglich, einen solchen Kompromiss zu erzielen. Man muss dann aber bereit sein, von seinen Maximalforderungen und seinem hohen rot-grünen Ross herunterzukommen und auf die Länder zuzugehen und sich auf das mit ihnen zu verständigen, was mit diesen Ländern machbar ist.
Dann käme sogar nicht nur ein Gesetz zu Stande, sondern ein viel vernünftigeres als das, das Frau Künast bisher plant.
Im Übrigen wird immer wieder der Begriff der Eigenverantwortung und des selbstbestimmten Handelns auch von der CDU gerade in der augenblicklichen gesundheitspolitischen Debatte bemüht. Ich fände es sehr schön, wenn Sie akzeptieren könnten, dass zumindest mit der jetzt ermöglichten verstärkten Informationstätigkeit der Behörden ein Ansatz gegeben ist, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Informationen als bisher erwarten dürfen und insofern ihre
Stück weit präziser und begründeter treffen können. Ich bin sehr dankbar dafür, dass unsere Senatorin, die selbst keinen Zweifel darüber hat aufkommen lassen, dass es ihr sehr viel lieber gewesen wäre, wir hätten auf das Verbraucherinformationsgesetz von Künast nun mit einem Gesetz reagiert, von dem wir alle wissen, dass es der Spatz in der Hand und nicht die Taube auf dem Dach ist. Aber ein Spatz in der Hand ist allemal mehr, denn das Berliner Gesetzesvorhaben überbrückt das bundesgesetzliche Vakuum beim Verbraucherschutz, das CDU und FDP mit ihrem Abstimmungsverhalten im Bundesrat verursacht haben. Ich denke, es kann dazu beitragen, die Entscheidungsfähigkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher durch mehr Information zu befördern. Daher ist es sinnvoll und notwendig, dieses Gesetz zu verabschieden. Ich bin nicht besonders hoffnungsvoll und teile den Optimismus von Herrn Matz überhaupt nicht, dass wir in dieser Legislaturperiode ein Verbraucherinformationsgesetz für die Bundesrepublik bekommen, das auch nur ansatzweise dem Charakter des Gesetzes entspricht, das in der letzten Legislaturperiode von CDU und FDP im Bundesrat abgeschmettert wurde.
redner einzugehen. Auch in diesem Fall muss ich das tun. Herr Matz! Ich finde es toll! Die Tatsache, dass eine Ministerin einen Aktionsplan ankündigt, verwechseln Sie offenbar mit einer Gesetzgebung.
Das Gesetz ist noch nicht da, und insofern ist die Überbrückung bis zu dem Zeitpunkt notwendig – Frau Hertlein ist eben noch einmal darauf eingegangen –, damit wir gewappnet sind, jedenfalls in einem Bereich, wo wir jetzt mit unserem Gesetz entsprechende Möglichkeiten eröffnen. Wenn Sie im gleichen Atemzug einen Aktionsplan zum Verbraucherschutz mit einem Verbraucherinformationsgesetz gleichsetzen und zweitens Frau Künast vorwerfen, dass sie Personalabbau betreibt und damit ihr Vorhaben selbst konterkariert, dann wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verbraucherinformationsgesetz in absehbarer Zeit verabschiedet wird, noch kleiner. Da ist Ihre Argumentation in sich nicht schlüssig.
Herr Brinsa, Sie stellen sich hier hin und sagen, Sie sähen in diesem zur Verabschiedung vorgelegten Gesetzentwurf keine Stärkung der Verbraucherinteressen, Sie könnten nicht erkennen, dass hier eine ausreichende Information gewährleistet sei. Man serviere den Herstellern ein Ruhekissen, und der mündige Bürger würde keine Stärkung erfahren. – Ich finde das einigermaßen bodenlos. Wir verhandeln heute zum dritten Mal das Thema Verbraucherinformationsgesetz. Warum? – Weil die CDU im Bundesrat genau diese Ansätze, diese Intentionen, die Sie hier einklagen und angeblich vermissen, dort blockiert hat, indem sie das Verbraucherinformationsgesetz von Künast, zu dem wir hier noch einen Entschließungsantrag eingebracht hatten, abgewürgt hat. Sie hatten sich dort als Interessenvertretung der Unternehmerseite profiliert
und nicht als Interessenvertretung der Verbraucherinnen und Verbraucher, wie Sie es heute getan haben. Ich gebe Ihnen den guten Rat: Wenn jetzt eine neue Initiative von Renate Künast auf den Weg gebracht wird, was wir alle sehr begrüßen, bitte ich Sie dringend, Ihrer CDUBundestagesfraktion deutlich zu machen, dass es diesmal nicht darum gehen darf, berechtigte Verbraucherinteressen zu konterkarieren. Wenn Sie sich hier als Verbraucherschützer aufspielen und gleichzeitig wissen, dass Ihre Partei auf Bundesratsebene ein sehr vielversprechendes Gesetz zugunsten des Verbraucherschutzes zu Fall gebracht hat, finde ich das nicht in Ordnung.
Danke schön, Frau Kollegin Simon! – Als letzte in der Redeliste spricht Frau Kollegin Hämmerling für Bündnis 90/Die Grünen und hat das Wort.
Schönen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über dieses Gesetz, weil immer wieder Lebensmittelvergiftungen durch unaussprechliche Chemikalien wie Dioxin, Acrylamid und Nitrofen die Schlagzeilen bestimmen. Und wir diskutieren über ein Gesetz, das in der Tat auf Landesebene nicht so erfolgversprechend ist. Aber eines, Frau Hertlein, muss ich Ihnen sagen: Dass diese Gifte – und es sind tatsächlich alles Gifte, auch in niedrigen Konzentrationen – nicht schädlich seien, das wage ich dann doch zu bezweifeln. Die Informationen darüber wollen wir ja gerade erhalten, weil es sich um Gifte handelt. Wir sind uns alle einig, dass wir mehr Transparenz brauchen, und die können wir – das haben alle Vorredner auch schon gesagt – nur mit einem einheitlichen Bundesgesetz erreichen. Bundesministerin Renate Künast hat es letztes Jahr vorgelegt, Frau Simon hat dankenswerterweise noch einmal zusammengefasst, woran es gescheitert ist, und ich möchte noch einmal an die Begründung des vergangenen Jahres erinnern. Bevor der Nitrofenskandal durch die Medien ging, begründete die CDU ihre Ablehnung dieses Gesetzes im Bundesrat damit, dass der Gesetzentwurf zu weit gehend sei – Herr Matz, das ist ja auch Ihre Begründung von heute. Anschließend, als der Skandal auf seinem Höhepunkt war und das Gesetz quasi auf Grund der Ablehnung der CDU gescheitert war, kehrte sie plötzlich die Begründung um. Da sagte man, das geht uns nicht weit genug. Die Absurdität einer solchen Argumentation ist kaum noch zu überbieten. Wer der Zustandsstörer ist, dass ein bundeseinheit
Wie viel Zeit habe ich denn noch? – Nein, dann nicht. Also: Wir brauchen in erster Linie nicht neue Regelungen, die nur eine schwache Wirkung haben, sondern wir brauchen einen vernünftigen Vollzug. Letztlich bekommen wir den von uns allen geforderten Verbraucherschutz nur, wenn, meine Herren und meine Dame von der CDU, die CDU/CSU ihre Blockade auf Bundesebene aufgibt, wenn sie ein vernünftiges Gesetz durch den Bundesrat passieren lassen. Sie sollten da nicht bis zum nächsten Skandal warten, sondern Sie sollten von sich aus erklären, dass Sie kompromissbereit sind. Es wirft immer ein sehr schlechtes Licht, wenn man zu einer Reaktion gezwungen ist. Es ist viel ansprechen
der, wenn man von sich aus sagt, wir akzeptieren, wir haben uns damals geirrt, wir lassen einen vernünftigen Gesetzentwurf den Bundesrat passieren. Dann haben wir diese Transparenz und den Verbraucherschutz, den wir im Land Berlin eigentlich brauchen. – Schönen Dank!
Vielen Dank, Frau Kollegin Hämmerling! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, so dass wir zur Abstimmung kommen können. Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Grünen die Annahme der Vorlage – Drucksache 15/838 – unter Berücksichtigung der Änderungen gemäß Beschlussfassung Drucksache 15/1562. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Regierungskoalition. Die Gegenprobe! – Union und FDP. – Enthaltungen? – Bündnis 90/Die Grünen. – Dann ist das Gesetz mit Änderungen so angenommen.
Jetzt hat der Senat auf Landesebene ein Verbraucherinformationsgesetz vorgelegt – das ist gut gemeint, doch nicht wirklich gut und eben nur ein sehr lahmer Spatz in der Hand. Es wird so lange nicht wirkungsvoll bleiben, wie wir in Berlin bayerischen Joghurt kaufen können oder Fisch aus Mecklenburg-Vorpommern. Hier sind die Grenzen dieses Gesetzes erreicht, und den wirksamen Verbraucherschutz, den wir uns alle wünschen, wird es durch dieses Gesetz nicht geben. Es hat auch einige inhaltliche Mängel – es fehlt beispielsweise das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf die behördeninternen Informationen über Produktmängel, und bei bestimmten Tatbeständen, Frau Hertlein, greift dieses Gesetz nicht. Ich möchte dann aber doch wissen, wenn mir ekelerregende Dinge aufgetischt werden, ich möchte wissen, wenn Nudelhersteller irgendwelche angebrüteten Eier respektive halbfertige Küken in die Nudeln mischen, die ich dann essen soll. Das ist zwar nicht gesundheitsgefährdend, aber doch zumindest höchst unappetitlich, und deswegen sollten solche Dinge auch in diesem Gesetz enthalten sein.
Aber statt dieses Landesgesetz nun zu verabschieden, haben wir auch andere Alternativen, die bereits angesprochen wurden. Herr Matz hat die Initiative der Bundesregierung genannt. Renate Künast hat gestern erklärt, dass der Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe in allen Politikfeldern verankert werden soll und dass es auch auf Bundesebene eine neue Gesetzesinitiative geben wird. Aber auch auf der Senatsebene, hier im Land Berlin, können wir etwas für den Verbraucherschutz tun. Dazu müssen wir nicht unbedingt neue Gesetze haben, wir müssen einfach dafür sorgen, dass die Kontrollen vernünftig durchgeführt werden können. Herr Matz, ich kann Ihnen nur zustimmen, dass wir entsprechendes Personal bei den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern brauchen. Wenn die immer mehr Aufgaben bekommen und immer weniger Ressourcen zur Kontrolle haben, dann wird es nicht ausbleiben, dass der eine oder andere Skandal einfach übersehen wird.