Danke schön, Herr Senator! – Das Wort zu einer Nachfrage hat der Kollege Nolte für die Fraktion der SPD – bitte schön!
Herr Senator! Sie haben ja schon darauf hingewiesen, dass der Hauptausschuss gestern noch einmal die Mittel für „respectABel“ aufgestockt hat. Können Sie zusagen, dass für den Bereich Jugend für Toleranz und Demokratie die bewährten Projekte auch in diesem Jahr mit diesen Mitteln fortgesetzt werden können?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Nolte! Einmal begrüße ich es sehr, dass der Hauptausschuss – das Parlament hat es noch nicht bestätigt – gestern Abend diese Entscheidung getroffen hat. Ich gehe davon aus, dass wir dieses Programm entsprechend erweitern können bzw. dass diejenigen Gruppierungen, die Projekte hatten, die nicht hätten finanziert werden können, wieder finanziert werden können. In einem Punkt, Herr Abgeordneter, sehe ich das genauso wie Sie und wie viele der Fragenden: Es gibt in diesem Bereich viel mehr hervorragende Projekte und Initiativen, als wir aus diesem Etatposten finanzieren können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Steuer! Gewiss, Halbierung von Ausgabepositionen haben immer Wirkung. Ich gehöre nicht zu denjenigen, die sagen: Du kannst Geld streichen, und niemand merkt es. Das würde ja voraussetzen, dass das Geld vorher nahezu sinnlos ausgegeben worden wäre. Davon kann im Jugendbereich generell nie die Rede sein. Das merkt schon jemand. Wenn aber diese Entscheidung da ist, weil wir bekanntermaßen im Land Berlin erhebliche Probleme haben, dann hat das spürbare Konsequenzen.
Das bedeutet, dass man in diesem Programm manchen abschlägige Bescheide geben sollte. Dabei sollte man, denke ich, generell nicht einen Verschiebebahnhof darstellen, so dass eine Senatsverwaltung sagt, Glückwunsch, wenden Sie sich an andere. – Damit ist niemanden gedient. Außerdem ist es unglaubwürdig, wenn man so etwas tun sollte. Man muss dann schon ehrlich sagen, dieser Senat kann nicht mehr alles fördern, das wird ja auch über spezielle Organisationen ausgesucht. So ist dann der Sachverhalt. Ich bin immer dafür, mich offen zu solchen Sachverhalten zu bekennen, anstatt Menschen Illusionen vorzumachen oder angebliche Schuld bei anderen zu suchen, die sie nicht haben.
Danke schön, Herr Senator! – Dann hat der Kollege Schruoffeneger das Wort zu einer Nachfrage – bitte schön!
Herr Böger! Sie haben es ja eben gesagt: Es sollten 150 000 € von Soziales und 150 000 € aus Ihrem Etat fließen, und von Soziales sind es nur 23 000 € geworden. Ist diese Kürzung mit Ihnen und dem Vergabegremium abgesprochen gewesen, oder haben zumindest die Mitglieder des Vergabegremiums da eine böse Überraschung erlebt? Wie haben Sie sich dazu verhalten?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schruoffeneger! Ich bin nicht physisch in diesem Vergabegremium präsent, sondern nur durch Vertretung meines Hauses. Ich kann deshalb nicht im Einzelnen nachvollziehen, was dort gesprochen und nicht gesprochen wurde. Ich möchte im Übrigen betonen, dass der Senat rechtlich immer mit einer Stimme spricht.
Ich habe Ihnen jetzt mehrfach meine Stimme gegeben. Es kann aber sein, dass es zu solchen Fragen in Einzeletats noch andere Stimmen gibt, dann müssten sie sich jetzt melden. Ich kann nur eben sagen, dass das, was wir in unserem Bereich gemacht haben, gerne dafür ausgeben. Und wenn es woanders geregelt wird, dann ist es auch woanders zu beantworten. Aber der Senat hat es insgesamt immer zu verantworten.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich würde gerne an dieser Stelle ergänzen, vielleicht auch, um das eine oder andere Missverständnis ausräumen zu können. Es ist gerade gesagt worden, dass in meinem Titel die Mittel für das Projekt gegen Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit gekürzt worden sind.
Das stimmt ausweislich der Haushaltssituation nicht. Wir haben im Jahr 2002 auch in meinem Haushalt 150 000 € vorgesehen für Projekte im Bereich Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage, die unter dem Titel „respectABel“ gelaufen sind. Das ist das Problem, das sind nicht Projekte, die vom Stiftungsrat, sondern von meinem Haus bewillig worden sind, aber auch unter diesem Titel laufen. Das ist, glaube ich, die Ursache für eine Reihe von Missverständnissen. In 2002 sind die Mittel geflossen, die projektbezogen von der Senatsverwaltung für Finanzen freigegeben worden sind. Ich habe die Zahlen nicht genau im Kopf. Es waren etwa 54 000 €. Für dieses Jahr – also in 2003 – sind für diese Projekte in meinem Haushalt knapp 150 000 € vorgesehen, und die werden diesen Projekten auch zugute kommen.
Die Fragestunde ist damit beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden wie immer gemäß § 51 Abs. 5 GO mit einer Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.
Herr Senator! Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie überhaupt keine Möglichkeit sehen, diesen Standort für diese Investition zu gewinnen, obwohl wir diese Investition gerade für Arbeitsplätze im Bezirk Spandau benötigen, der die dritthöchste Arbeitslosigkeit in Berlin aufweist? – Hier gibt es niedrigschwellige Angebote auf dem Arbeitsmarkt.
Frau Abgeordnete! Ich sagte gerade, dass wir bis zum Jahr 2006 die Förderung von Trinkwasser auf Null bringen. Wenn wir im Jahr 2006 feststellen, dass die Beendigung des Förderns in diesem Gebiet nicht zu einem Anstieg des Grundwassers führt und die Keller der bebauten Stadt nicht vernässt werden, kann man diese Fläche als Trinkwassereinzugsgebiet aufgeben, die Schutzzone I aufheben und jegliche Investition ermöglichen. Vor dem Jahr 2006 sehe ich dafür keine Möglichkeit.
in der zuerst Frau Abgeordnete Grosse für die Fraktion der SPD das Wort erhält. – Bitte schön, Frau Grosse!
Ich frage Herrn Senator Strieder: Welche Gründe sprechen für die bisherige Ablehnung des Investitionsvorhabens „Tivoli“ am geplanten und auch vom Investor gewünschten Standort in Jungfernheide im Bezirk Spandau?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! In Jungfernheide sind früher 20 Millionen Kubikmeter Trinkwasser gefördert worden. Das ist auf gegenwärtig 7 Millionen Kubikmeter reduziert worden. In einem nächsten Schritt werden es dann nur noch 3,5 Millionen Kubikmeter sein, und voraussichtlich im Jahr 2006 wird das Wasserwerk Jungfernheide gar kein Wasser mehr fördern.
Wir wollen allerdings bis zum Jahr 2006 erproben, ob dadurch der Grundwasseranstieg so stark ist, dass die Häusersubstanz in diesem Einzugsbereich akut gefährdet ist. Wir haben nichts davon, wenn wir die Vernässungen, die wir gegenwärtig zu einem großen Teil in den Kellern im Ostteil der Stadt haben, nun auch noch im Westteil bekommen. Seit 1989 fördern wir in Berlin 42 % weniger Trinkwasser, und mit dem Grundwasseranstieg werden die Keller vernässt. Wir wollen also bis zum Jahr 2006 feststellen, ob insbesondere das große Areal von Siemens in Siemensstadt von dem Anstieg des Grundwassers so sehr betroffen wird, dass es nicht verträglich ist und im Wasserwerk Jungfernheide weiter Trinkwasser gefördert werden muss.
So lange die Möglichkeit besteht, Trinkwasser aus Jungfernheide zu fördern, so lange können wir nicht zulassen, dass in dem engeren Einzugsbereich des Wasserwerks – in der Schutzzone I – eine Investition mit großen Bauten vonstatten geht. Wenn diese Fläche einmal als Grundwasserschutzzone aufgegeben ist, kann sie nie mehr zurückgeholt werden. Wasser ist das Medium, das über Jahrhunderte wirkt. Das Trinkwasser, das wir trinken, ist Jahrmillionen alt. Berlin gehört zu den wenigen Großstädten der Welt, die ihr Trinkwasser aus dem Boden unter der Stadt fördern können. Es hat wesentliche Priorität, dies zu schützen. Wir sind sehr damit einverstanden, dass es das Projekt „Tivoli“ gibt, meinen allerdings, dass das nicht in einer Trinkwasserschutzzone sein muss und darf, sondern in Berlin lassen sich auch andere Standorte finden, um eine so schöne Investition zu ermöglichen.
Ich richte meine Frage an den Herrn Schulsenator. Herr Böger! Was sind die fachlichen Gründe dafür, dass Sie in der Stundentafel für das kommende Schuljahr den obligatorischen Schwimmunterricht um die Hälfte reduziert haben, sodass ab dem nächsten Schuljahr in der 3. Schulklasse statt zwei Wochenstunden Schulschwimmen nur noch eine Wochenstunde stattfinden wird?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Goetze! Ich gestehe, dass mir die Veränderungen in der Stundentafel jetzt in dieser Fragestunde nicht restlos präsent sind. Ich möchte Ihnen anbieten, die Antwort schriftlich nachzureichen. Falls Ihre Angaben so zutreffen, habe ich die zunächst einmal die Generalvermutung, dass es dafür sehr wohl fachliche Gründe gibt.
Sollten Sie darauf abheben bzw. unterstellen, dass wir nicht mehr ausreichend Schwimmflächen und entsprechende Schwimmstunden hätten, so kann das nicht der Grund sein. Es ist gesichert, dass den Schulen nach den Bäderschließungen für den obligatorischen Schwimmunterricht, der im Lehrplan angegeben ist, ausreichende Schwimmzeiten zur Verfügung stehen.
Auf der Grundlage dieser Situation muss man ferner berücksichtigen: Die allgemeinen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Das heißt, es dürfen keine Straftaten in der Vergangenheit vorliegen. Und es muss darüber hinaus der Lebensunterhalt gesichert sein. Das heißt, es muss zu erwarten sein, dass die Personen, die hier bleiben, nicht von Sozialhilfe leben. Die meisten dieser Betroffenen hatten auf Grund ihrer bisherigen Duldung keine Möglichkeit, zu arbeiten, so dass wir es ausreichen lassen, wenn uns gegenüber nachgewiesen wird, dass eine Arbeitsstelle besetzt werden kann. Dann gibt es auch die entsprechende arbeitsrechtliche Erlaubnis, denn wenn sie sich 6 Jahre hier aufhalten, können sie auch eine arbeitsrechtliche Erlaubnis bekommen, so dass wir auf diese Art und Weise einigen Familien mit Kindern individuell helfen können. Ich gehe davon aus, dass entsprechende Anträge bei der Ausländerbehörde gestellt werden können. Sie könnten auch über die Härtefallkommission von einzelnen Mitgliedern gestellt werden. Aber die Ausländerbehörde ist darauf eingestellt, diese Fälle individuell zu prüfen.
Angesichts des entsprechenden Rundschreibens vom 10. März stellt sich – da Sie einen möglichen Grund bereits ausgeschlossen haben – des Weiteren die Frage, wie in einer Schulstunde – also in 45 Minuten – noch ein regulärer Unterricht mit irgendeinem Effekt für die Kinder stattfinden kann, zumal auch ein Bustransfer zum Schwimmbad erfolgen muss.
Sie zitieren aus einem Rundschreiben. Insofern muss man erst einmal festhalten, dass das von denjenigen gemacht wird, die dafür zuständig sind und das fachlich vertreten können. Hinsichtlich des Schwimmunterrichts besteht in Berlin ein klares Regulativ: Die Kinder haben nach dem Schwimmunterricht die Möglichkeit, das so genannte Seepferdchen zu machen. Das wird dann abgenommen, und diese Möglichkeit wird auch sichergestellt. Ich bin zuversichtlich, dass wir an dem Ziel, dass Kinder in dem Zeitraum, den Sie angesprochen haben, das Schwimmen lernen, festhalten können und eine mögliche Umstellung sehr wohl vertretbar ist.
Ich habe eine Frage an den Innensenator: Herr Dr. Körting! Nachdem einer auch aus historischen Bezügen heraus entstandenen Berliner Initiative für eine Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland lebende Flüchtlinge – insbesondere Familien mit Kindern – im Dezember letzten Jahres von den anderen Innenministern nicht zugestimmt wurde, bestand dennoch der politische Wille – auch getragen von Teilen der Opposition –, eine Lösung auf Landesebene im Rahmen des rechtlich Möglichen zu finden. Da die Zeit drängt, frage ich Sie: Hat Ihre Verwaltung eine Lösung gefunden? Wenn ja, wie sieht diese Lösung konkret aus?
Frau Kollegin Hopfmann! Sie wissen, dass unser Versuch, der auch auf einen Beschluss des Abgeordnetenhauses zurückgeht, für langjährig hier lebende Roma eine Regelung zu finden, keinen Erfolg auf der Innenministerkonferenz hatte. Das ist Bundesrecht, das können wir nicht verändern. Wir haben aber mit der Ausländerbehörde besprochen, dass wir in Einzelfällen wie folgt vorgehen wollen: Wir haben die Möglichkeit, eine Aufenthaltsbefugnis nach § 30 Ausländergesetz zu erteilen – vom Grundsatz her, im Einzelfall. Das setzt voraus, dass Abschiebehindernisse da sind, wobei die bloße schlechte Situation im Heimatland kein Abschiebehindernis ist, sondern es müssen weitere individuelle Punkte hinzukommen. Von uns wird als ein solcher individueller Punkt angesehen, wenn Kinder hier zur Schule gehen und vergleichbare spätere Bildungschancen in ihrem Heimatland nicht haben. In diesen Fällen hätten wir also die Möglichkeit, eine Aufenthaltsbe
Herr Dr. Körting! Angesichts der Erfahrung, die wir mit ähnlich gelagerten Regelungen in den vergangenen Jahren bereits gemacht haben, und in Erwägung dessen, wenigstens meiner Rechtsauffassung nach, dass die Versagensgründe, die Sie eben genannt haben, insbesondere Inanspruchnahme von Sozialleistungen, gesetzlich nicht zwingend sind, wiewohl es für uns wünschenswert ist, das ist klar, dass die Leute in Arbeit kommen und sich bemühen, frage ich Sie: Könnten Sie sich eine praktikable Lösung vorstellen, dass wir, wie in der Vergangenheit auch, einen Kulanzzeitraum einräumen mit einer befristeten Aufenthaltsbefugnis von einem halben Jahr? Bis zu dem Zeitpunkt muss dann tatsächlich ein Arbeitsvertrag nachgewiesen werden. Und das ist auch möglich, weil Arbeitserlaubnisse für diesen Zeitraum, 6 Monate Aufenthaltsbefugnis, auch ausgestellt werden.
Frau Kollegin Hopfmann! Ich muss Ihnen widersprechen, was die Inanspruchnahme von Sozialhilfe im Fall von Aufenthaltsbefugnissen betrifft. Grundsätzlich nimmt die Bundesrepublik Deutschland außer in besonders humanitär gelagerten Fällen keine Menschen auf, bei denen sie davon ausgehen muss, dass sie sie von vornherein auf Dauer finanzieren muss. Das ist, glaube ich, auch ein legitimes Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Das ist Praxis in allen Bundesländern. Es gibt Verwaltungsvorschriften, die für uns bindend sind, das ist in Bundesverwaltungsvorschriften,