Protocol of the Session on March 13, 2003

[Allgemeiner Beifall]

Zum Abschluss möchte ich Ihnen einen Fall schildern, der im Ausschuss zu großer Kritik am Verhalten der Senatsverwaltung für Justiz geführt hat. Es kommt zwar durchaus immer wieder vor, dass der Ausschuss eine Behörde mahnen muss, weil sie ihre Stellungnahme nicht fristgemäß abgegeben hat. Im vorliegenden Fall ist aber eine Empfehlung des Ausschusses von der Senatsverwaltung für Justiz trotz zahlreicher telefonischer und schrift

ema abschließen.

Deshalb werden die überwiegenden Beschlüsse auch einstimmig gefasst. Das ist etwas. Trotzdem habe ich ein gewisses Verständnis dafür, dass sich nicht alle um diesen Ausschuss reißen, obwohl er eigentlich, wie es heute in der Zeitung stand, ein Seismograph der Berliner Politik ist. Da kann man genau erkennen, was funktioniert. Da habe ich manchmal den Eindruck – selbst in meiner Fraktion, wo wir ein neues Mitglied gesucht haben – – Da erinnerte ich mich an die Geschichte eines bekannten deutschen Entertainers namens Otto, der oben auf der Bühne stand, als König verkleidet, und zu seinen Rittern sagte: Zu wem diese Feder fliegt, der bekommt meine Tochter zur Frau. – Die Ritter standen alle unten und pusteten die Feder weg.

So etwa geht es bei der Besetzung dieses Ausschusses. Es scheint wohl doch zu viel Arbeit zu sein, als dass man da, anders als beim Hauptausschuss, Schlange steht. Mein Dank gilt weiter den Vertretern aller Medien, die sich als treuer Partner im Durchsetzen von Bürgerinteressen und zur Aufdeckung von Schlampereien in der Verwaltung erwiesen haben. Trotzdem bitte ich auch dafür um Verständnis, wenn ich mit den Medien spreche, dass wir nicht jedes Detail dort preisgeben können, obwohl sie immer gerne mit den Petenten sprechen möchten, denn der Schutz des Petenten ist uns heilig und unantastbar. Nicht zuletzt gilt mein Dank dem Regierenden Bürgermeister sowie der Senatsmannschaft trotz meiner Kritik. Hier möchte ich an meinen Brief an den Regierenden Bürgermeister vom vorigen Jahr erinnern, wo wir schon das Gefühl hatten, nicht ernst genommen zu werden. Dieses Gefühl hat sich gelegt. Ich glaube, wir werden ernst genommen. Hervorheben möchte ich – wie schon genannt – unseren Innensenator, der aus der Sicht des Petitionsausschusses wohl das schwierigste Ressort hat. Hier hat sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt. Ich erinnere an unser Gentlemen’s Agreement; die Betroffenen wissen, worüber wir reden. Ich wünsche mir, dass das auch in Zukunft so bleibt.

licher Nachfragen schlicht ignoriert worden. Doch der Reihe nach: Eine Bürgerin hatte sich darüber beklagt, der Freitod ihres 19-jährigen Sohnes in einer Strafanstalt hätte womöglich verhindert werden können. Man hätte ihn intensiver beobachten müssen, da er schon bei seiner Festnahme vor Zeugen angedroht hätte, sich das Leben zu nehmen. Die Senatsverwaltung für Justiz ging in ihren Ausführungen zu der Eingabe nicht auf diesen Punkt ein, so dass der Ausschuss sie im Oktober 2001 darum bat, bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft eine Vernehmung der Zeugen und der Polizeibeamten, die bei der Verhaftung zugegen waren, anzuregen. Auch wollte der Ausschuss über das Ergebnis der weiteren Ermittlungen unterrichtet werden. Auf sein Schreiben hin ist bei der Senatsverwaltung für Justiz außer einigen telefonischen Bitten um Fristverlängerung ein Jahr lang nichts passiert. Nachdem der Ausschuss ein Jahr lang zum Teil unter falschen Hinweisen sich hatte hinhalten lassen, hat er sich im November 2002 unmittelbar an die Staatsanwaltschaft gewandt. Groß war jedoch unser Erstaunen, dass die Staatsanwaltschaft diesen Fall überhaupt nicht kannte. Durch das Versäumnis der Senatsverwaltung für Justiz ist aber kostbare Zeit verloren gegangen, da nunmehr fraglich ist, ob sich die zu Vernehmenden noch an die Umstände der Festnahme erinnern können. Zwar ist die Senatorin für Justiz, Frau Schubert, der Bitte des Ausschusses gefolgt, künftig auf eine sach- und fristgerechte Bearbeitung aller seiner Ersuchen hinzuwirken, jedoch vermochte sie trotz dienstlicher Äußerungen des inzwischen ausgeschiedenen Bearbeiters nicht zu erklären, wie es zu den Versäumnissen kommen konnte. Ich frage mich, wie so etwas in einer Verwaltung überhaupt ablaufen kann. Wenn wir als Ausschuss an die Verwaltung schreiben, dann gibt es doch eine gewisse Hierarchie, da gibt es bestimmte Leitungsebenen. Diese Leitungsebenen haben aus meiner Sicht die Verantwortung, zu kontrollieren, was die verantwortlichen Beamten dort tun – das System der Wiedervorlage. All das scheint dort nicht geklappt zu haben. Der Ausschuss, Frau Senatorin, wird diese Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen. Wir haben nachgefragt, welche Konsequenzen das für den Bearbeiter haben wird. Es ist uns egal, dass er inzwischen schon pensioniert ist. Es kann nach unserer Auffassung nicht ohne Folgen bleiben, dass so mit einem parlamentarischen Kontrollorgan umgegangen wird. Die Senatsverwaltung für Justiz muss zudem ein eigenes Interesse haben, einen derart brisanten Vorgang – immerhin handelt es sich um einen Todesfall im staatlichen Gewahrsam – restlos aufzuklären. Mit diesen deutlichen Worten möchte ich meine Berichterstattung zu diesem Th

Natürlich kann man diese Arbeit nicht allein tun, auch nicht die Mitglieder unseres Ausschusses. Darum gilt mein Dank zunächst den Mitgliedern unseres Büros, der Büroleiterin, Frau Stange, und ihrem Team, ohne dessen fleißige und kenntnisreiche Arbeit die Bearbeitung dieser vielen Petitionen nicht möglich gewesen wäre. Mein erster Dank an Frau Stange und ihr Team!

[Allgemeiner Beifall]

Mein Dank gilt auch den Mitgliedern unseres Petitionsausschusses, denen es nicht, wie in anderen Ausschüssen, um ihr Parteibuch geht, sondern um die Sache.

[Frau Dr. Klotz (Grüne): Allen anderen geht es nur um das Parteibuch, nur Ihnen nicht! – Weitere Zurufe von den Grünen]

[Heiterkeit bei der SPD – Zurufe von den Grünen]

Zum Schluss noch eine persönliche Anmerkung: In einer Zeit wie heute, wo wir als Politiker weder Weihnachtsgeschenke noch Wahlkreispräsente zu verteilen haben, in der Subventionen der Vergangenheit angehören, in der wir von einer Haushaltskrise in die nächste schwanken, halte ich die Arbeit unseres Ausschusses für besonders wichtig, weil wir auf Grund der Vielzahl der Petitionen als Erste erkennen, wo die Berlinerinnen und Berliner der Schuh drückt, und weil wir trotz aller Probleme unseren Bürgerinnen und Bürgern beweisen können, dass sie den Ungerechtigkeiten und Schlampereien der Berliner Verwaltung, welche von den Steuerzahlern bezahlt wird, nicht schutzlos ausgeliefert sind. Dafür lohnt

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragraphen miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch.

Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragraphen 1 und 2 der Neufassung gemäß Beschlussempfehlung – Drucksache 15/1389 –. Der Rechtsausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Fraktion der Grünen – die Annahme des Gesetzes in neuer Fassung gemäß Drucksache 15/1389. Der Hauptausschuss empfiehlt – gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung der CDU und der Grünen – die Annahme des Gesetzes in Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, jedoch mit neuer Überschrift. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Daher schließe ich die Einzelberatungen und verbinde die Einzelabstimmung mit der Schlussabstimmung.

es sich zu arbeiten. – Auch wenn es etwas länger gedauert hat, hoffe ich, Sie nicht gelangweilt zu haben, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

[Allgemeiner Beifall]

Vielen Dank, Herr Hillenberg, für diese aufschlussreichen Ausführungen! – Eine weitere Besprechung ist nicht vorgesehen, so hat man sich zumindest im Petitionsausschuss einvernehmlich verständigt. Der Ältestenrat ist dem gefolgt. Der Tagesordnungspunkt ist damit erledigt.

Der Ältestenrat hat sich dahin gehend verständigt, dass die lfd. Nr. 2 so lange geschoben wird, bis Herr Senator Wolf eingetroffen ist. Wir fahren inzwischen in der Tagesordnung fort.

Wir ziehen inzwischen den nächsten Punkt vor, nämlich

lfd. Nr. 3:

II. Lesung

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Freien Hansestadt Bremen über den Zusammenschluss der Berliner Wertpapierbörse und der Bremer Wertpapierbörse zu einer gemeinsamen Wertpapierbörse Berlin-Bremen und die Zusammenarbeit der Börsenaufsichtsbehörden des Landes Berlin und der Freien Hansestadt Bremen

Beschlussempfehlung WiBetrTech Drs 15/1357 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 15/1277

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragraphen und vier Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch.

Ich rufe auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragraphen 1 und 2 sowie die Artikel 1 bis 4 der Beschlussvorlage – Drucksache 15/1277 –. Der Ausschuss empfiehlt einstimmig – bei Stimmenthaltung der CDU, der FDP und den Grünen – die Annahme des Gesetzes. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Daher schließe ich die Einzelberatungen und verbinde die Einzelabstimmung mit der Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz zum Staatsvertrag in der Fassung der Beschlussvorlage – Drucksache 15/1277 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das bei der Enthaltung von CDU, FDP und den Grünen angenommen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 4:

II. Lesung

Gesetz über die Sicherstellung ordnungsgemäßer Gebühren und Entgelte bei den landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Beschlussempfehlungen Recht und Haupt Drs 15/1389 Antrag der CDU Drs 15/1013

Wer dem Gesetz über die Sicherstellung ordnungsgemäßer Gebühren und Entgelte bei den landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 15/1389 – unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das bei der Enthaltung von CDU, FDP und den Grünen mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 5:

II. Lesung

Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats (Senatorengesetz – SenG)

Beschlussempfehlung Recht Drs 15/1391 Antrag der CDU Drs 15/171

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch.

Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragraphen 1 und 2 gemäß Drucksache 15/171. Es ist eine Beratung vorgesehen. Die CDUFraktion beginnt. Das Wort hat der Kollege Braun. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In regelmäßigen Abständen werden wir – meist durch die Medien – darauf aufmerksam gemacht, dass wieder einmal ein Vorstand einer Wohnungsbaugesellschaft eine Wohnung preisgünstig erwirbt, Aufsichtsräte Bankvorständen Luxusvillen zu Niedrigstmieten überlassen oder Vertreter des Landes Berlin im Aufsichtsrat einer Bank über die Werthaltigkeit ihrer eigenen Fondsanteile befinden. Wir wissen, dass der Mensch schwach ist, und manchmal ist es notwendig, den Menschen vor sich selbst zu schützen. Mit unserem Antrag wollen wir dieser Fürsorgepflicht gegenüber Senatoren nachkommen.

Wenn Sie ganz konkret Ihren Antrag betrachten, dann sehen Sie, dass nichts verbessert worden wäre, nichts anders verlaufen wäre, wenn dieses Gesetz, das Sie vorschlagen, schon früher verabschiedet worden wäre. Es hätte nichts geändert. Nun könnte man sagen: Na gut, macht nichts. Verabschieden wir eben noch ein zusätzliches Gesetz. – Aber es ist nicht gut, in Aktionismus zu verfallen und sich nach außen als Aufklärer darzustellen, der man in Wahrheit nicht ist. In Wahrheit ist nur derjenige ein wirklicher Kämpfer gegen Korruption, der sich hinsetzt und sehr mühselig analysiert, woran Berlin krank geworden ist, analysiert, wo die Fehler lagen, analysiert, wie die Mittel gewesen sind, die dieses Land ausbeutbar gemacht haben für eine relativ kleine Gruppe. Wenn man diese Analyse nicht vornimmt, wenn man diese Analyse nicht betreibt, dann findet man auch nicht die Mittel, um sie in Zukunft zu vermeiden und vielleicht sogar ein Teil dessen zurückzubekommen, was wir verloren haben. Dann kommt man, weil man sich entlasten will, zu solchen Gesetzen. Die helfen nicht weiter. Wir müssen den Bürgern in Berlin klar machen, dass es uns um wirkliche Aufklärung geht und dass wir daraus auch Lehren gezogen haben. Ich sage Ihnen: Die Ablehnung beispielsweise eines Modells des Facility-Managements, das das Modell der Berliner Bankgesellschaft ursprünglich kopieren sollte, war eine sehr viel deutlichere Abkehr dieses Parlaments von den Prinzipien, die wir früher verfolgt haben, als das, was Sie hier vorschlagen.

Anlass für unseren Antrag, die Inkompatibilitätsregelung für Senatoren zu verschärfen, war das bräsige Verhalten von Senator Strieder. Seine Gattin und er hielten Anteile an Fonds, die von der Bankgesellschaft bzw. der Sparkasse aufgelegt wurden. In deren Aufsichtsrat saß Herr Strieder. Zwischenzeitlich wissen wir, dass diese Fonds zunächst die Bank und möglicherweise auch das Land Berlin ruiniert haben. Im Parlament diskutieren wir darüber, wie wir die finanziellen Risiken und Schäden für das Land Berlin reduzieren können. Wir wollen unter anderem auch Gespräche mit den Fondsgebern führen, um sie möglicherweise zu einem Teilverzicht ihrer erheblichen Sicherheiten zu bewegen. Herr Strieder hat zwar auf Druck der Öffentlichkeit inzwischen seine Anteile veräußert, aber der böse Schein bleibt – für ihn und damit für uns alle.

[Beifall bei der CDU]

Welche Informationen hatte er beim Erwerb? – Ich will in der Sache nicht weiter spekulieren. Die Vorwürfe, Entscheidungen der öffentlichen Hand seien von sachfremden Erwägungen geleitet gewesen, schaden Ihnen, uns als Politiker und den staatlichen Institutionen, natürlich auch den Beteiligungen des Landes Berlin und insgesamt der Demokratie.

Mit unserem Gesetzentwurf wollten wir mit allen Fraktionen darüber diskutieren, wie wir künftig den bösen Schein von Interessenkollision verhindern können. Stattdessen erfolgte eine kurze und unbegründete Ablehnung im Ausschuss. Das Thema war für die Koalition mit der Rückgabe der Fonds durch Senator Strieder erledigt. Wir wollen hoffen, dass wir nicht bald über die nächste Interessenkollision eines Senators sprechen müssen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Kollege Braun! – Der nächste Redner ist Herr Lorenz von der SPD-Fraktion. – Bitte, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Herr Braun, wenn wir gewusst hätten, dass Sie so fürsorglich sind, dann hätten wir Ihrem Antrag natürlich ganz anders diskutiert. Das war eine rührende Rede. Ganz überzeugt hat sie mich allerdings nicht. In den letzten Monaten werden wir mit Vorschlägen überschüttet, wie man der Korruption und dem Berliner Sumpf zu Leibe rücken kann. Diejenigen, die dieses Geschäft schon früher betrieben haben, freuen sich darüber. Allerdings habe ich zunehmend den Eindruck, dass es sich um Aktionismus handelt und dass hier nicht nur nach Möglichkeiten gesucht wird, die Berliner Situation zu verbessern, sondern versucht wird, die Politiker aus dem jeweils anderen Lager zu treffen und so den Eindruck zu erwecken, als verbessere man die Situation tatsächlich.