sind derzeit auf dem Dienstweg. In den Verwaltungen, im Rat der Bürgermeister und sonst wo. Das ist ja auch wichtig und richtig.
Dienstweg keine Dienstreise wird – dass wir im Parlament den Prozess zeitgleich erledigen, damit es insgesamt schneller geht.
betreffen die Ersetzung des BASIS Systems im Bereich Gesundheit und Soziales, die Effektivierung der öffentlichen Bauaufgaben mit klarer Abgrenzung zwischen privaten und öffentlichen Leistungs
erbringern und Abbau von Redundanzen in der Verwaltung, die Strukturreform bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie die Qualifizierung von Vorgesetzten zu Führungskräften mit ManagementQualitäten. Das brauchen wir übrigens auch zur Umsetzung der Verwaltungsreform.
waltungsreformausschuss beraten werden. Da sind wir schon katholisch. Jetzt muss das Thema auch in die Fachausschüsse, damit die für die Umsetzung zuständigen Senatsverwaltungen parlamentarisch begleitet werden. Und begleitet heißt dann im Zweifel auch forciert. Denn es geht hier an der einen oder anderen Stelle auch um mehr als Kostensparen. Es geht hier auch um fachspezifische bzw. ordnungspolitische Fragestellungen.
eine Überweisung unserer Anträge an die jeweiligen Fachausschüsse Gesundheit und Soziales, Bauen, Recht und Innen.
sehr ausführlich Schlussfolgerungen aus dem Abschlussbericht der Expertenkommission zur Staatsaufgabenkritik gezogen. Er hat die Ergebnisse der Experten in verschiedene Umsetzungs- und Entscheidungskategorien eingeteilt und dabei nach längeren Diskussionen einen sehr hohen Prozentsatz an umzusetzenden Vorschlägen beschlossen.
weitem Maße, tangiert auch das Verständnis dieses Hauses und seine in fünf Jahrzehnten erarbeiteten Vorstellungen.
gen des Beschlusses des Hauptausschusses vom 9. Mai 2001, dem Hauptausschuss seinen Beschluss als Bericht zugeleitet. Auf Initiative der Vorsitzenden wurde dann der Bericht in die Ausschüsse überwiesen, die begonnen haben, sich endlich mit den Schlussfolgerungen und der Bedeutung ihrer Umsetzung zu befassen.
die der Senat in die Kategorie „kurz- oder mittelfristige Umsetzung, im Einzelfall begründete Ablehnung“ eingeordnet hat.
gene einbringt, ist ihr Geheimnis. Warum sie jetzt das von allen Fraktionen beschlossene Verfahren verlässt, ebenso.
des Hauses erledigt erklären, vielleicht kann die Fraktion der CDU dies in der Ausschussberatung noch erklären, sonst wäre deutlich ersichtlich, dass es Schaufensteranträge sind.
wahrgenommen wird, gehört ausnahmslos auf den Prüfstand. Es ist nämlich eine völlig berechtigte Vermutung, dass auf der Berliner Hauptver
waltungsebene eine Vielzahl von Aufgaben wahrgenommen wird, die nicht im Ansatz zu den ministeriellen Kernaufgaben gehören. Insofern hat die Fraktion der PDS – damals noch als Oppositionsfraktion – die Einsetzung der Scholz-Kommission grundsätzlich begrüßt. Und sie hat ebenso – freilich im Einzelnen differenziert – die Ergebnisse der ScholzKommission positiv zur Kenntnis genommen.
der Kommission vorgeschlagenen Lösungen, besonders was die Auffassung der Kommission zur Rolle der Bezirke in der Berliner Verwaltung oder die Privatisierung bestimmter Sicherheitsaufgaben betrifft. Aber wir hatten noch viel mehr Probleme damit, dass in einem ersten Beschlussentwurf – der von der Verwaltung für den Senat erarbeitet wurde – eine nur geringe Umsetzungsbereitschaft erkennbar war. Insofern hat unsere Fraktion einen gewichtigen Anteil daran, dass in der jetzigen Beschlussfassung eine insgesamt fast achtzigprozentige vollständige
bisherige Staatsaufgabenverständnis verbunden ist, wurde diese Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus übergeben. Und das Landes
parlament hat – vor allem auf die lobenswerte Initiative der Vorsitzenden des Hauptausschusses hin – eine gute Entscheidung getroffen: Alle Ausschüsse behandeln die Sachbereiche des Senatsbeschlusses, die in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Dann geht das Gesamtpaket an den Ausschuss für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik und danach zur abschließenden Beratung an den Hauptausschuss.
CDU-Fraktion zur sofortigen Umsetzung empfohlen werden, hat der Senat in die Kategorie A eingeordnet, also zur Umsetzung empfohlen. Warum – so fragen wir – sollen ausgerechnet diese vier Sachverhalte gesondert behandelt werden? Warum will die CDU das vereinbarte und sinnvolle Verfahren unterlaufen? Wäre es nicht besser, den eigenen Einfluss darauf zu richten, dass alle Ausschüsse umgehend die Senatsvorlage beraten und ihre Stellungnahme abgeben? Der Ausschuss für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Infor
mationstechnik hat sogar einen gesonderten Sitzungstermin – nämlich den 17. Dezember 2002 – für die Beratung des Gesamtpakets reserviert.
so die CDU-Anträge im Zusammenhang mit der Gesamtberatung zur Senatsvorlage in den jeweiligen Fachausschüssen, im Ausschuss für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik sowie im Hauptausschuss beraten und darüber entscheiden. Aber so richtig hilfreich ist die faktische Doppelbehandlung einzelner Sachverhalte nicht.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung aller vier Anträge an den Ausschuss für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik sowie an den Hauptausschuss. – Hierzu erhebt sich kein Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Wird hier der Dringlichkeit widersprochen? Ich höre zwar Gemurmel. Ich schließe aber nicht daraus, dass der Dringlichkeit widersprochen wird.
Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit wird gewünscht. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.