Protocol of the Session on October 31, 2002

Frau Kollegin! Sie müssten bloß bitte zum Ende kommen.

Ja, ich habe die Lampe schon leuchten gesehen.

[Wieland (Grüne): Sie reden bestimmt schon 13 Minuten!]

Überblättern Sie in Ruhe die meisten Seiten!

Gut, ich komme zum Schluss. Ich möchte nicht versäumen, die Arbeit der Aktiven zu würdigen. Hier sind insbesondere die Mitarbeiterinnen von BIG von allen Frauenprojekten, den Frauenhäusern, der Hotline und die Vertreterinnen und Vertreter aller Ressorts am Runden Tisch zu nennen. Es hat sich gezeigt, wie wichtig die ressortübergreifende Zusammenarbeit ist. Mit dem Berliner Aktionsplan gegen häusliche Gewalt haben wir eine gute Grundlage für die gesamte Legislaturperiode. - Danke!

[Beifall bei der PDS und den Grünen - Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Danke schön, Frau Kollegin Baba! - Das Wort hat nunmehr für die Fraktion der FDP der Herr Kollege Lehmann. - Bitte schön, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gewalt im sozialen Nahraum ist ein Phänomen, von dem ganz überwiegend Frauen und Kinder als Opfer betroffen sind. Nach einer UNO-Studie hat jede dritte Frau in

Deutschland Gewalt erfahren. Das tatsächliche Ausmaß lässt sich nur annähernd bestimmen, da durch die polizeiliche Kriminalstatistik nicht alle Gewaltformen erfasst werden und die vorhandenen Daten keine Rückschlüsse darauf zulassen, wie häufig zum Beispiel die Polizei bei häuslicher Gewalt gerufen wird. Dass diese Daten nun nicht nur bei der Polizei, sondern auch bei den Gerichten und sozialen Einrichtungen erhoben werden, ist unbedingt notwendig, wobei nicht vergessen werden darf, dass gerade in diesem Bereich die Dunkelziffer als extrem hoch einzuschätzen ist.

In der Vergangenheit wurde häusliche Gewalt in der Öffentlichkeit stark tabuisiert und verharmlost. Die Polizei wurde dabei vielfach in erster Linie in der Rolle des Streitschlichters von sogenannten Familienstreitigkeiten tätig, ohne dass damit langfristig die Gewalt in den Familien verringert werden konnte. In der Erkenntnis, dass es sich bei Gewalt in Beziehungen gerade nicht um Streitigkeiten oder Ruhestörungen, sondern um Gewalttaten fast ausschließlich von Männern an Frauen handelt, werden diese Fälle nun von der Polizei immer von Amts wegen strafrechtlich verfolgt, solange es sich nicht um reine Antragsdelikte handelt, wie zum Beispiel die Beleidigung oder den Hausfriedensbruch. Darüber hinaus gibt es verschiedene weitere Aktionen und Versuche, den Opfern von Gewalt zu helfen.

Wir in der FDP haben maßgeblich in BadenWürttemberg dazu beigetragen, dass dort, im erstem Bundesland in Deutschland, die Polizei die Möglichkeit erhalten hat, gegen Verursacher von häuslicher Gewalt nicht nur Platzverweise bis zum nächsten Tag auszusprechen, sondern darüber hinaus die Täter bis zu einem Zeitraum von bis zu 14 Tagen aus der Wohnung zu verweisen. Dies soll dem Opfer die Möglichkeit geben, in größerer Ruhe etwaige Maßnahmen zum eigenen Schutz zu treffen. Das kann ein bloßes Ausziehen aus der gemeinsamen Wohnung sein, das kann aber auch die Einleitung von gerichtlichen Schritten sein.

Auch der Bundesgesetzgeber hat auf dieses Problem reagiert. Das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung ist ein wesentlicher Baustein dieses Aktionsplans. Das Gewaltschutzgesetz, Artikel I des eben genannten Gesetzes ermöglicht dem Familiengericht, dem Täter langfristig ein Betreten der gemeinsamen Wohnung zu verbieten. Dies ist eine wichtige Voraussetzung zur Unterbrechung der Eskalation von Gewalt in der Familie oder

Beziehung. Es ist auch vorgesehen, dass gegenüber dem gewalttätigen Partner gegebenenfalls Näherungsverbote und die Untersagung von Anrufen sowie anderen Formen der Belästigung ausgesprochen werden können. Darüber hinaus kann das Gericht die Verpflichtung des Täters anordnen, der gefährdeten Person die gemeinsam genutzte Wohnung zumindest befristet, grundsätzlich für höchstens sechs Monate, mit der Möglichkeit der Verlängerung um höchstens sechs Monate zu überlassen, und zwar unabhängig von der Frage, wer als Allein- oder Miteigentümer beziehungsweise als Mieter der Wohnung berechtigt ist.

Flankierend dazu sollen mit der Einführung des § 29 a des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Berlin - kurz: ASOG - die polizeirechtlichen Befugnisse geschaffen werden, die gewalttätige Personen für die Dauer von regelmäßig 14 Tagen aus der auch vom Opfer bewohnten Wohnung zu verweisen und ihnen die Rückkehr dorthin zu untersagen. Mit den neuen Regelungen soll erreicht werden, dass Täter erfahren, dass Gewalt in Beziehungen keine Privatangelegenheit ist und sie zur Rechenschaft gezogen werden. Die Opfer häuslicher Gewalt sollen in dem Bewusstsein gestärkt werden, dass staatliche Stellen Hilfe leisten und dass in der konkreten Situation die Ausübung weiterer Gewalt effektiver verhindert werden kann. Zudem soll eine konsequente Strafverfolgung gewährleistet werden durch eine Vermittlung der Opfer an Hilfe- und Beratungseinrichtungen. Damit wird ein nachhaltiger Beitrag zum Opferschutz und zur Verhinderung weiterer Gewalttaten geleistet.

[Beifall bei der FDP]

Charakteristisch für häusliche Gewalt ist, dass sich über einen Zeitraum von Monaten oder Jahren in der Beziehung ein Verhaltensmuster verfestigt hat. Gegenüber der Partnerin oder anderen in der häuslichen Gemeinschaft lebenden Personen wird Gewalt zur Durchsetzung eigener Interessen angewendet. Dadurch ist die Möglichkeit der Gewaltanwendung stets gegenwärtig. Häusliche Gewalt erfolgt nicht situativ. Ihr liegt ein Kreislauf zugrunde, der durchweg von einer Wiederholung in immer kürzeren Abständen sowie einer Steigerung der Gewaltintensität geprägt ist. Daher bleibt die Gewalttat in aller Regel kein einmaliges Ereignis. 10

Das Verhalten der Opfer erscheint aus Sicht eines Außenstehenden vielfach widersprüchlich. Hierbei sollte beachtet werden, dass Opfer häufig von Tätern - und ihrem sozialen Umfeld - unter Druck gesetzt werden, die Anzeige zurückzu

nehmen und sie zu entlasten. Das Opfer ist in der Regel hin- und hergerissen zwischen der Angst vor weiterer Bedrohung und Misshandlung sowie der Hoffnung auf Besserung des Täters. Der Wunsch nach einer Bestrafung des Täters und das gleichzeitig vorhandene Bedürfnis nach einer ?intakten? Beziehung bewirken für das Opfer eine zwiespältige Situation. Hinzu kommen wirtschaftliche Nöte und Ängste, wenn der Täter für das gemeinsame Einkommen verantwortlich ist. In diesem Sinne ist es unbedingt erforderlich, dass die Opfer von häuslicher Gewalt auch nach der Wegweisung nicht alleine gelassen werden.

Das Hinzurufen der Polizei ist oft das ?letzte Mittel? für das Opfer. Bevor dies geschieht, sind erfahrungsgemäß zahlreiche Gewalttaten vorausgegangen. Gleiches ist anzunehmen, wenn die Polizei durch Zeuginnen oder Zeugen bzw. die Nachbarschaft informiert wird.

Die Art des Eingreifens der Polizei sowie die Behandlung häuslicher Gewalt durch Staatsanwaltschaften und Gerichte haben entscheidenden Einfluss darauf, ob den Opfern, aber auch Außenstehenden, also der Allgemeinheit, eine unmissverständliche Ächtung der Gewalt glaubhaft vermittelt wird.

Bereits durch das Einschreiten der Polizei muss deutlich werden, dass es sich nicht nur um ?Streitigkeiten handelt, sondern um Unrecht, für das der Gewalttäter zur Verantwortung gezogen wird. Hierfür brauchen wir aber auch Polizistinnen und Polizisten, die in der Lage sind, die sehr häufig unübersichtlichen Situationen in den Fällen der häuslichen Gewalt richtig einzuschätzen.

[Beifall bei der FDP - Beifall des Abg. Wieland (Grüne)]

Dies vor dem Hintergrund, dass der Polizei nach dem neuen § 29 a ASOG ein Ermessen eingeräumt wird, ob sie eine Wegweisung ausspricht oder nicht. Immerhin bedeutet die Wegweisung von bis zu 14 Tagen einen nicht unerheblichen Eingriff in die Grundrechte des Weggewiesenen. Hier sei nur auf die Grundrechte der Freizügigkeit, des Eigentums, der Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verwiesen. Daher muss innerhalb der Polizei alles getan werden, dass das Thema häusliche Gewalt nicht nur in der Ausbildung thematisiert wird, sondern es muss auch sichergestellt sein, dass fortlaufend die Polizistinnen und Polizisten eine Fortbildung in diesem Bereich erfahren.

[Beifall bei der FDP -

Beifall der Abgn. Trapp (CDU) und Wieland (Grüne)]

Darüber hinaus muss aber allen Beteiligten klar sein, dass die Wegweisung nur ein Mittel von vielen sein kann, die Spirale der häuslichen Gewalt zu durchbrechen. Es bedarf eines wachen Umfelds und einer aufmerksamen Nachbarschaft, einer aufgeklärten Polizei und schnell arbeitender Gerichte, damit den Opfern so gut es geht geholfen wird.

Die nun vorliegende Antwort des Senats unterstreicht die Bedeutung des Themenkomplexes. Aus ihr geht hervor, dass wir auf dem richtigen Weg sind, aber beileibe das Ziel noch nicht erreicht haben. So sollten zum Beispiel die Probleme der Betroffenen bei den Rechtsantragstellen so schnell wie möglich behoben werden. Denn es ist besonders wichtig, wenn sich die betroffene Person endlich dazu durchgerungen hat, gerichtliche Schritte einzuleiten, dass dieser Person dann auch so schnell und so gut es geht geholfen wird.

Dazu bedarf es auch innerhalb der Gerichte eine umfassende Aufklärung und Sensibilisierung für das Thema häusliche Gewalt. Auch sollte es möglich sein, dass es zu einem umfassenden Datenaustausch zwischen der Polizei und der Staatsanwaltschaft auf der einen Seite und den Gerichten auf der anderen Seite kommt.

Wir schließen uns auch dem Änderungsvorschlag des Ausschusses für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen an: Eine Pflicht zur Adressenabgabe von dem Weggewiesenen erleichtert später den Gerichten, Zustellungen zu tätigen.

Zusammenfassend begrüßen wir ausdrücklich die Möglichkeit, Opfer von häuslicher Gewalt noch besser schützen und helfen zu können. Dass wir hierzu durch die Große Anfrage der Regierungskoalition eine erste Evaluierung für Berlin bekommen haben, kann auch nur Unterstützung finden. Dieses sollte auch für die Zukunft mit einer gewissen Regelmäßigkeit erfolgen.

[Beifall bei der FDP]

Danke schön, Herr Kollege! - Jetzt hat für die Fraktion der Grünen die Vorsitzende, Frau Dr. Klotz, das Wort. - Bitte schön, Frau Dr. Klotz!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie können mir wirklich glauben, dass mir das Thema "Bekämpfung der

Gewalt gegen Frauen und Kinder" am Herzen liegt. Ich glaube aber, dass wir besser daran getan hätten, diese Große Anfrage im Ausschuss zu beraten, dass wir für das Thema mehr Öffentlichkeit hergestellt hätten, wenn wir uns entschlossen hätten, gemeinsam mit dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss und dem Frauenausschuss beispielsweise die Polizeidirektion 7, in der dieses Modellprojekt stattgefunden hat, oder das Integrationsprojekt zu besuchen, und dazu die Presse mitgenommen hätten. Da hätten wtr mehr erreicht

[Beifall bei den Grünen, der CDU und der FDP]

als mit dieser Diskussion, die dem Thema, so wie sie geführt wird, nach meinem Empfinden nicht gerecht wird. Deswegen verzichte ich darauf, Ihnen meine Sicht der Dinge darzulegen. Sie deckt sich zum großem Teil mit den Ausführungen der Vorrednerinnen und Vorredner. Bei Herrn Hoffmann habe ich noch ein paar Probleme, aber das, was Herr Lehmann gesagt hat, kann ich zum großen Teil unterstützen.

Ich will jetzt auch nicht noch etwas zum Gewaltschutzgesetz und zur Urheberschaft auf Bundesebene sagen, auch nicht, welche Bundesländer, an deren Regierungen die Grünen beteiligt sind, zu diesem Thema vorwärtsweisend gehandelt haben. Ich will einfach noch sagen, dass ich Politikerinnen und mittlerweile auch Politiker in allen Parteien kenne, die sich diesem Thema verpflichtet fühlen. Trotzdem bin ich davon überzeugt, dass ohne die Arbeit der Frauen in den Frauenhäusern, in den Beratungsstellen, in den Netzwerken über 20, 25 Jahre hinweg wir es nicht zu diesem Gewaltschutzgesetz gebracht hätten, und deswegen sind sie eigentlich der wichtigste Adressat für Dank, wenn wir uns denn heute schon bedanken sollten.

[Beifall bei den Grünen und der PDS]

Auch den Zahlen, die genannt wurden, will ich keine weiteren hinzufügen außer einer einzigen - der Finanzsenator ist zwar jetzt draußen, - -

[Frau Senftleben (FDP): Nein, nein, da ist er!]

- Entschuldigung, Herrr Sarrazin, wie konnte ich Sie übersehen! Wahrscheinlich führen Sie jetzt ein Gespräch mit dem Frauensenator, Herrn Wolf, über die weitere Finanzierung der Frauenhäuser und Beratungsstellen, und das begrüßen wir natürlich aufs Schärftste. -

[Beifall bei den Grünen und der FDP]

Ich wollte noch eine Zahl hinzufügen: Die Männergewalt kostet auch, und zwar bundesweit 15 Milliarden Euro im Jahr. Das ist eine beträchtliche Summe, und deswegen müssen wir auch aus diesem Grunde an dieses Thema, und auch deswegen ist der Paradigmenwechsel dahin, dass die Täter aus den Wohungen heraus müssen und nicht mehr umgekehrt, richtig.

Ich will noch zum ASOG etwas sagen. Das beste Gewaltschutzgesetz auf Bundesebene stößt natürlich auf Grenzen, wenn es nicht auf Länderebene durch entsprechende Gesetze ergänzt wird.

Es ist bereits ausgeführt worden, NordrheinWestfalen war, glaube ich, das erste Land, das mit einem entsprechenden Gesetz reagiert hat. Auch wir diskutieren eine Änderung des Polizeirechts, also des ASOG, in Berlin. Dazu möchte ich gerne noch einen Punkt sagen, und zwar nicht zu den Aspekten, in denen wir uns einig sind, Frau Baba, die haben Sie schon vorgestellt, sondern zu dem Aspekt, wo wir eine Vorstellung haben, wo uns die Koalition gestern nicht folgen konnte.

Wir sind mit den vom Senat vorgeschlagenen Änderungen zum besseren Schutz der Opfer in großen Teilen einverstanden und tragen sie mit. Es gab eine Reihe von Defiziten im Senatsentwurf, die jetzt durch einen Antrag aus diesem Parlament verändert werden. Ich hoffe, dass er im Lauf des parlamentarischen Beratungsverfahrens wirklich umgesetzt wird. Im Frauenausschuss waren wir uns bis auf einen Punkt einig. Meine Fraktion hat vorgeschlagen, die gerichtliche Zuständigkeit für die Wegweisung bei den Familiengerichten zu konzentrieren. Gestern konnten sich SPD und PDS nicht entschließen, dem zu folgen. Unserer Ansicht nach verfügen diese Gerichte über sehr viel Erfahrung und hohe Kompetenz bei familiengerichtlichen Verfahren, die andere Amtsgerichte so nicht haben. Wir sind in unserer Position darin bestärkt, dass sie von den Experten, von der Polizei, von den Gerichten, aber auch von Rechtsanwälten geteilt wird. Es ist doch nicht einzusehen, dass alle verkehrsrechtlichen Fälle beim Amtsgericht Mitte konzentriert werden können, es aber keinen Weg geben soll, diese Gewaltdelikte im familiären Umfeld bei den beiden Familiengerichten zu konzentrieren. Ich hoffe, dass wir da noch einen Weg finden. Dass Sie sich dazu positiv geäußert haben, anders als die beiden Fraktionen, bestärkt mich darin, dass wir vielleicht noch bis zur letzten Beratung einen Weg finden und Sie sich an der Stelle noch einmal bewegen.

[Beifall bei den Grünen]

Zum Aktionsplan zur Bekämpfung häuslicher Gewalt noch ein paar Worte: Wenn er realisiert werden soll - ich teile die Einschätzung, dass er in Teilen anspruchsvolle Vorhaben formuliert hat -, dann müssen auch die notwendigen finanziellen Mittel dazu bereitgestellt werden, und zwar nicht aus dem Frauenetat. Das kann doch nicht die Lösung sein. Wenn es ernst gemeint ist, dass dieses Thema eine politische Querschnittsaufgabe ist, dann müssen sich auch die Innenverwaltung, die Justizverwaltung, von der ich weiß, dass sie finanziell in argen Nöten ist, die Jugendverwaltung, die Schulverwaltung nicht nur inhaltlich, sondern auch finanziell an dieser Angelegenheit beteiligen und engagieren, sonst wird wohl nichts aus all den guten Ideen, die Gregor Gysi noch strahlenden Gesichts der Presse vorgestellt hat. Meine Fraktion wird es nicht akzeptieren, dass bei den vielen Danksagungen, die insbesondere Frau Neumann formuliert hat, für Frau Bergmann und für Frau Schöttler, dass Herr Gysi und Frau Wolf,

[Allgemeine Heiterkeit]

Herr Wolf da so ausgelassen werden. Deswegen wollen wir an dieser Stelle auch ganz herzlich dem ehemaligen Frauensenator Gregor Gysi und dem jetzigen Frauensenator Harald Wolf für Aufopferungsengagement danken.

[Beifall bei den Grünen, der SPD und der PDS]