Zu Frage 2, wie wir die Sicherheitslage einschätzen: In Übereinstimmung mit den Sicherheitsbehörden des Bundes gehen die mir unterstellten Sicherheitsbehörden, namentlich der Berliner Verfassungsschutz und der Berliner Staatsschutz, davon aus, dass eine unverändert hohe abstrakte Gefährdung insbesondere für US-amerikanische, britische, israelische und jüdische Einrichtungen, aber auch für andere Einrichtungen besteht. Die in diesem Zusammenhang in Berlin getroffenen Schutzmaßnahmen an den genannten Einrichtungen werden auf einem konstant hohen Niveau aufrechterhalten. Darüber hinaus liegen weder den deutschen noch befreundeten Sicherheitsbehörden
konkrete Erkenntnisse über geplante Anschläge vor. Ebenso liegen keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung des Luftverkehrs oder die immer wieder genannte Gefährdung kerntechnischer Einrichtungen in Deutschland vor. Das gilt gleichermaßen für Berlin. Die Berliner Sicherheitsbehörden gehen aber in diesem Zusammenhang jedem Hinweis minutiös nach.
Herr Senator! Nun geht mir da immer Bayern durch den Kopf. Das ist auch nicht verwunderlich, schließlich ist das ja – –
Ich wollte nur sagen, warum mir Bayern durch den Kopf geht, weil der bayerische Innenminister auch Bundesinnenminister werden soll.
Der hat davon gesprochen, dass es 4 000 des Terrorismus Verdächtige allein in Bayern gebe. Wenn dem so wäre oder wenn dem so ist, warum gibt es die dann nicht in Berlin in diesem Maße? Oder wo sind die in Berlin dann geblieben?
Herr Kollege Benneter! Ich halte die Ausführungen, die der ansonsten doch relativ nüchterne Kollege Beckstein in München zu dieser Frage gemacht hat,
für nicht verantwortbar, weil er ganz bewusst verwechselt – ich fürchte, zu Wahlzwecken – den Begriff Extremismus mit Terroristen. Wir haben in Berlin keinen konkreten Hinweis auf einen Terroristen, der einen Anschlag machen könnte. Ich hoffe, dass auch der Kollege Beckstein keinen hat, denn sonst wäre es seine verdammte Pflicht und Schuldigkeit, dem nachzugehen und die Leute aus dem Verkehr zu ziehen.
Was wir haben, ist im Ausländerextremismus, ist im Linksextremismus, ist im Rechtsextremismus, dass wir Extremisten haben und dass wir unter diesen Extremisten auch Leute haben, die Gewalt anderswo in der Welt unterstützen. Das sind hier in Berlin Leute, bei denen wir vermuten, dass sie der Hamas oder der Hisbollah nahe stehen. Sie unterstützen verbal das, was in Israel oder im Südlibanon passiert. Es handelt sich aber nicht um Leute, bei denen die Sicherheitsbehörden davon ausgehen, dass sie Anschläge in Berlin oder in der Bundesrepublik Deutschland verüben. Es handelt sich um Leute, die wir für extremistisch halten, die mit unseren Verfassungsvorstellungen nicht vereinbar sind, wo wir uns auch überlegen werden, ob man gegenüber diesen Leuten mit Vereinsverbot oder ausländerrechtlichen Maßnahmen vorgehen kann. Es handelt sich aber nicht um potentielle Terroristen. Insofern ist das, was der Kollege Beckstein geäußert hat, schlichtweg eine Vermengung unterschiedlicher Dinge und Panikmache.
Herr Senator! Wenn Ihr Kollege Beckstein davon spricht, dass man außerhalb Bayerns Extremisten oder auch Terroristen – er scheint das offensichtlich nicht auseinander halten zu können – nicht in genügender Art und Weise sofort des Landes verweist, ausweist, trifft dies auch auf Berlin zu?
Herr Kollege Benneter! Wir haben nach dem Ausländerrecht heute schon die Möglichkeit, Leute, die eine Gefährdung der Bundesrepublik Deutschland oder unserer verfassungsmäßigen Ordnung darstellen, auszuweisen.
Wir haben das in einem Fall neulich auch getan! Wir haben das vielleicht nicht publiziert, man muss nicht alles publizieren, was man tut. – Aber, Herr Kollege Benneter, man muss sich nüchtern ansehen, um welche Leute es sich handelt. Bei den von mir genannten, vermuteten Verbalanhängern von Hamas und Hisbollah handelt es sich inzwischen überwiegend um deutsche Staatsangehörige, die – ich könnte jetzt zynisch sagen – innerhalb der 16 Jahre der Regierung Kohl in der Bundesrepublik Deutschland eingebürgert wurden,
jedenfalls nicht unter meiner Verantwortung hier in Berlin. Das heißt, es handelt sich um deutsche Staatsangehörige, bei denen eine Ausweisung überhaupt nichts mehr bringt. Bei diesem Personenkreis bringt es nur etwas, wenn ich ihm nachweisen kann, dass er Mitglied in einer verbotenen Organisation oder in einer terroristischen Organisation ist. Das setzt aber nach rechtsstaatlichen Maßstäben voraus, dass ich entsprechende Nachweise dafür habe. Dafür reicht es nicht aus, dass sie verbal bestimmte Ziele in Palästina oder in Südlibanon unterstützen. Die Rechtslage ist in Bayern die selbe. Auch Bayern macht von der Möglichkeit der Ausweisung nur in den Fällen Gebrauch, in denen das Ausländerrecht es zulässt. Eine Erweiterung des Ausländerrechts sehe ich nicht, weil die Maßnahmen dann auch nicht mehr verhältnismäßig wären.
Herr Präsident! Herr Senator! Aus welchem Grund wurde die Botschaft des Schurkenstaats Irak – so der US-Präsident – in den Objektschutzmaßnahmen nicht berücksichtigt, so dass es zu einer Geiselnahme kommen konnte?
Die Botschaft des Staats Irak ist in die Objektschutzmaßnahmen einbezogen worden. Dort gab es eine Schutzmaßnahme, allerdings keine ständige Bewachung. Etwas ironisch: Nach der Einschätzung aller Sicherheitsbehörden in Berlin ging man davon aus, dass ein Staat wie der Irak – Sie bezeichneten ihn als Schurkenstaat – im Zweifel nicht von Schurken angegriffen wird. Insofern konnte nicht davon ausgegangen werden, dass es dort zu einer Geiselnahme kommen würde.
Ich wiederhole meine Aussagen aus dem Innenausschuss: Auch wenn wir dort Wachpolizei vor der Tür haben, ist diese nicht dafür da, Besucher der Botschaft am Betreten derselben zu hindern. Die Botschaften und Konsulate sind dazu da, ihren Bürgern im Ausland Papiere zu erneuern und Ähnliches. Wenn dort fünf irakische Staatsbürger kommen und etwas in der Botschaft erledigen wollen, dann wäre die Berliner Wachpolizei
nach meiner Einschätzung – das unterscheidet uns von der früheren DDR – nicht befugt, zu kontrollieren, was diese Personen in der Botschaft wollen. Erst wenn sie mit erkennbar unfriedlicher Absicht auftreten, kann die Wachpolizei einschreiten.
Teilt der Senator die Feststellung, dass bereits vor dem Bush-Besuch die finanziellen Mittel für hauptstadtbedingte Sicherheitsaufgaben verbraucht waren? Wie will der Senator verhindern, dass das dadurch resultierende Defizit dazu führt, dass die notwendigen Investitionen zur Verbesserung der Ausstattung der Berliner Polizei nicht zu Lasten der inneren Sicherheit Berlins gehen?
Herr Kollege Ritzmann, der Senat wird – wie angekündigt – im Rahmen seiner Gespräche mit der Bundesregierung noch einmal darüber sprechen, ob das, was seinerzeit vereinbart wurde, nämlich ein Betrag von rund 38 Millionen $ für hauptstadtbedingte Sicherheitsaufgaben, mit der Realität übereinstimmt. Meine persönliche Überzeugung ist – nach meinen Erfahrungen seit einem Jahr –, dass das nicht der Fall ist. Wir haben nämlich nicht nur Dinge wie den Bush- und den Chatami-Besuch mit einem erheblichen polizeilichen und sicherheitsbedingten Aufwand zu erledigen gehabt, sondern inzwischen konzentrieren sich alle Demonstrationen dieser Republik in Berlin. Das zieht einen entsprechenden Aufwand nach sich. Diese Demonstrationen beziehen sich nicht auf die Landespolitik – die gibt es auch, aber der Großteil der Demonstrationen bezieht sich auf bundespolitische Fragen. Insofern werden wir dies im Rahmen der Gespräche mit dem Bund thematisieren. Mehr Geld wäre wünschenswert.
1. Trifft es zu, dass der Regierende Bürgermeister gegenüber der Presse geäußert hat, dass die Sparvorschläge seines Finanzsenators noch „politisch zu prüfen“ und „so in Wirklichkeit nicht umsetzbar“ seien, oder wurden diese Zitate von Seiten der Senatskanzlei offiziell dementiert?
2. Ist die bislang erstmalige Haushaltssperre für das Verwaltungsreformkapitel 29 08 und die Folge für den Strukturwandel in der Berliner Verwaltung mit dem Regierenden Bürgermeister als zweiten Verantwortlichen für die Verwaltungsreform abgestimmt?