machen. An den Flughafen ist jedoch zu appellieren, sich genau zu überlegen, ob er nicht die Erschließung des Flughafens erschwert. Die Taxifahrer in Berlin sind ohnehin äußerst belastet. Es ist ausgesprochen schwierig, in diesem Gewerbe gegenwärtig ein Auskommen zu finden. Zusätzliche Belastungen sollten dem Berliner Taxigewerbe erspart bleiben!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Senator Strieder! Ich habe trotzdem noch eine Zusatzfrage. Teilen Sie mit mir die Auffassung, dass Taxis Teil des öffentlichen Personennahverkehrs, also des ÖPNV sind und demzufolge gleichberechtigt behandelt werden sollen? Oder wird die Flughafengesellschaft künftig von den am Flughafen Tegel abfahrenden Bussen der BVG zukünftig auch eine Gebühr verlangen?
Herr Präsident! Herr Kollege Reppert! Selbstverständlich sind die Taxis Teil des öffentlichen Personennahverkehrssystems in Berlin. Es ist nicht zu erwarten, dass die Flughafengesellschaft auch für die Busse der BVG Sondernutzungsgebühren nimmt. Ich sage es noch einmal: Die Flughafengesellschaft muss selbst wissen, dass es nichts nützt, wenn der Flughafen nur aus der Luft zu erreichen ist. Der Flughafen muss im Interesse der Fahrgäste auch über die Straße erreichbar sein, da wir keine Schienenanbindung haben. Das gilt für die BVG-Busse, das gilt auch für die Taxis.
Eine intelligente Geschäftspolitik wägt ab, ob diese Erschließung des Flughafens Tegel sinnvollerweise mit mehr Taxis erfolgen kann, damit die Fahrgäste noch zufriedener sind und man nicht so lange auf Taxis warten muss. Es darf nicht verhindert werden, dass die Kunden zum Flughafen kommen. Ich habe den dringenden Eindruck, dass der Flughafen auf seine Erschließung durch Busse und Taxis angewiesen ist. Diese drei sind Partner und nicht Konkurrenten. Sie sollten auch wie Partner zueinander kommen.
Danke schön, Herr Senator! – Gibt es eine weitere Nachfrage des Kollegen Reppert? – Dann haben Sie gleich das Wort. Zunächst müssen wir auf die Technik warten. Einen kleinen Moment, bitte. Wir arbeiten daran. – Jetzt, Herr Kollege Reppert, sind Sie an der Reihe!
Schönen Dank, dass die technischen Schwierigkeiten überwunden worden sind! – Widerspricht die geplante Einführung einer sogenannten Flughafengebühr nicht sogar der Taxiverordnung vom Juni 2001, Herr Strieder, die Sie mit unterschrieben haben? Dort heißt es in § 3: „Insbesondere kann eine Anordnung über die Fahrgastaufnahmen im Bereich des Flughafens Tegel erfolgen.“ Hätten Sie aus diesem Umstand heraus nicht selbständig handeln müssen, da die Taxifahrer keine andere Wahl haben, als dort zu stehen?
Herr Kollege Reppert! Es wäre wohl unvernünftig, würden wir sagen, die Fluggäste sollen außerhalb des Flughafenareals aufgenommen werden. Dann müsste man mit dem Koffer zunächst das Flughafengelände verlassen. Insofern scheint mir das kein geeigneter Weg zu sein, den Sie hier vorschlagen!
Herr Senator! Ich habe die kurze Nachfrage, ob Sie Sorge dafür tragen können, dass die Deutsche Bahn AG oder die Messe Berlin GmbH nicht auch auf die Idee kommen, solche taktisch schädliche Gebühren einzuführen.
Herr Abgeordneter! Mir sind keinerlei Pläne diesbezüglich bekannt, dass die von Ihnen genannten Institutionen vorhätten, Taxigebühren einzuführen.
Dann gibt es eine weitere Nachfrage von Frau Matuschek von der Fraktion der PDS. – Bitte, Frau Matuschek!
Herr Senator! Sie haben in Ihren Ausführungen Recht, dass ein politisches Durchgreifen auf unternehmerisches Handeln einer privatrechtlich organisierten Unternehmung sicherlich nicht ratsam ist. Dennoch frage ich Sie, welche Möglichkeiten der Gespräche Sie mit der Flughafenholding in Betracht ziehen, um das Thema angemessen zu diskutieren und eine Lösung herbeizuführen, da die BBF zumindest teilweise dem Land Berlin gehört.
Angesichts der öffentlichen Erörterung dieses Themas, Frau Matuschek, gehe ich davon aus, dass das Thema auch im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft erörtert werden wird. Ich sage Ihnen nur noch einmal, mit dem unmittelbaren Durchgriff auch von Mitgliedern dieses Hauses auf Teile der Bank haben wir nicht die beste Erfahrung gemacht. Wir sollten uns hüten, diese Erfahrung wiederholen zu wollen.
1. Ist dem Senat bekannt, wann die Überstellung der in der Türkei wegen eines Drogendelikts verurteilten Andrea Rohloff nach Berlin erfolgt?
2. Kann man davon ausgehen, dass Andrea Rohloff ihre Reststrafe in der Jugendstrafanstalt verbüßen wird, und wie schätzt der Senat die Chancen zur Fortsetzung der an der Best-SabelSchule begonnenen Ausbildung zur kaufmännischen Assistentin ein?
Danke schön, Frau Kollegin. – Zur Beantwortung hat Frau Senatorin Schubert das Wort. Bitte schön, Frau Senatorin!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dott! Das Landgericht Berlin hat in seiner noch nicht rechtskräftigen Entscheidung vom 7. Juni dieses Jahres die Vollstreckung der Strafe gegen Frau Rohloff für zulässig erklärt und eine Jugendstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten verhängt. Nach Rechtskraft der Entscheidung wird die Überstellung, für die noch kein konkreter Termin feststeht, umgehend veranlasst werden. Zu Ihrer 2. Frage: Frau Rohloff wird die Strafe nach Ihrer Überführung in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin verbüßen. Ob und gegebenenfalls wann sie dann die Möglichkeit bekommt, ihre an der Best-Sabel-Schule begonnene Ausbildung zur kaufmännischen Assistentin fortzusetzen, wird die Anstalt zu gegebener Zeit zu entscheiden haben. Grundsätzlich ist die Durchführung einer solchen Ausbildungsfortsetzung möglich, sogar von Anfang an. Darüber hat aber die Anstalt nach § 11 Abs. 2 Strafvollzugsgesetz zu entscheiden. Es kommt dabei ausschließlich darauf an, ob Frau Rohloff diese Vollzugslockerung missbräuchlich benutzen würde, weitere Straftaten zu begehen, oder ob Fluchtgefahr vorliegt. All dieses kann erst dann festgesetzt werden, wenn eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt und wenn die Anstalt über Vollzugslockerungen entschieden hat.
Danke schön, Frau Senatorin! – Dann gibt es eine Nachfrage der Frau Kollegin Dott. Bitte schön! Wir müssen wieder auf die Technik warten! Frau Kollegin, es klappt hier aus irgendeinem Grund nicht. Drücken Sie bitte noch einmal! – Jetzt geht es.
Frau Senatorin! Sind das Auswärtige Amt oder die türkische Botschaft in diesen Überstellungsakt einbezogen? Steht der Senat mit diesen Institutionen in Verbindung? ˜Und ich frage, ob Ihnen bekannt ist, dass ein Gnadengesuch eines Vereins für Kinder- und Jugendarbeit an die Senatsverwaltung geschickt worden ist, ist das bei Ihnen eingetroffen?
Frau Dott! Über die Modalitäten der Überstellung von Frau Rohloff nach Berlin entscheidet die Staatsanwaltschaft und nicht der Senat. Die setzen sich eigenverantwortlich mit den entsprechenden Gremien, Auswärtiges Amt usw., auseinander. Mir ist bisher nicht bekannt, dass ein Gnadengesuch vorliegt. Es würde mir zu gegebener Zeit auf den Tisch gelegt. Es ist noch nicht eingegangen.
Danke schön, Frau Senatorin! – Eine weitere Nachfrage von Frau Dott gibt es nicht. Dann hat der Kollege Benneter eine Nachfrage. – Bitte!
Frau Senatorin! Ist gewährleistet, dass Frau Rohloff unmittelbar nach Rechtskraft dieser Entscheidung von der Türkei hierher überstellt werden kann?
Herr Abgeordneter Benneter! Mir ist von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt worden, dass selbstverständlich dann, sobald die Entscheidung des Landgerichts rechtskräftig geworden ist, unverzüglich daran gearbeitet wird, dass Frau Rohloff überstellt wird.
Keine weiteren Nachfragen! Dann hat der Abgeordnete von Lüdeke von der Fraktion der FDP das Wort zu einer Mündlichen Anfrage über
[Wieland (Grüne): Übersetzen Sie mal bitte, Herr Präsident! Amtssprache ist Deutsch! – Dr. Lindner (FDP): Das ist die Bildungsmisere!]
1. Inwieweit treffen Pressemeldungen zu, wonach in der politischen Leitungsebene der Stadtentwicklungsverwaltung trotz des vom Regierenden Bürgermeister proklamierten Sparkurses und des Beförderungsstopps im Berliner öffentlichen Dienst der Büroleiter des Senators sogar noch rückwirkend befördert worden ist und dies ohne die vorgeschriebene Senatsbefassung?
2. Wie steht gegebenenfalls die für Personalangelegenheiten zuständige Senatsinnenverwaltung zu einer Personalpolitik des Senators Strieder, der so tut, als ob Berlin haushaltspolitisch schon „über den Berg ist“?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter von Lüdeke! In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist seit dem Jahre 1996 ein Mitarbeiter im Leitungsbereich. Nach der Zusammenlegung der beiden Senatsverwaltungen – Sie erinnern sich, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie sowie Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr – im Jahre 1999 übernahm dieser Mitarbeiter in der neu geschaffenen größeren Verwaltung neue und weit reichende Aufgaben. Ihm wurde deshalb eine Bezahlung nach Vergütungsgruppe I BAT im Ergebnis gewährt, eine im Rahmen des Beschlusses des Senats von 1993 zur Ausstattung und Bezahlung im Leitungsbereich tätiger Mitarbeiter liegende Vergütung. Bei der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach der Neuwahl des Senats, also nach dem 17. Januar, wurde dem Anspruch des Arbeitnehmers entsprochen, diese Vergütung dann auch arbeitsvertraglich festzulegen. Es handelt sich insoweit um einen verwaltungsinternen Vorgang, der zu Gunsten der Rechtssicherheit eines Mitarbeiters vorgenommen worden ist, und nicht etwa um eine rückwirkende Beförderung. Der Mitarbeiter hat nicht mehr Geld bekommen, als er vorher regelmäßig Monat für Monat gekriegt hat. Eine zusätzliche Belastung des Haushalts, zu der eine Zustimmung des Senats erforderlich gewesen wäre, ergibt sich hier nicht. Aus arbeitsrechtlichen Gründen gab es auch keine Möglichkeit, anders zu handeln, weil der Arbeitnehmer ein Recht auf die entsprechende Bezahlung gehabt hat. Insoweit lagen auch die Voraussetzungen nach Artikel 89 der Verfassung von Berlin vor. Auch während der vorläufigen Haushaltswirtschaft werden Ausgaben geleistet, wenn ein Rechtsanspruch besteht. Das betrifft übrigens in erheblichem Umfang Personalangelegenheiten. Die Vorgehensweise entspricht dem Verfahren in Personalangelegenheiten während der vorläufigen Haushaltswirtschaft, auf das sich die Häuser geeinigt haben. Die Befassung des Senats mit dieser Personalangelegenheit wäre allerdings im Hinblick auf die Vergütungsgruppe formal auch nach Entstehung des Rechtsanspruchs geboten gewesen, hätte aber in der Sache nichts geändert.