[Frau Dr. Klotz (Grüne): Sie können doch sagen, dass Sie mit einer einstweiligen Verfügung dagegen vorgehen! – Weitere Zurufe von den Grünen]
Der Personalrat hätte Sie ohne jegliche Schwierigkeit schon am Freitag informieren können, und er hätte Sie auch vorweg informieren können. Mir obliegt das nicht. Es hätte ja sein können, dass der Personalrat sich gar nicht an den Beschluss des Verwaltungsgerichtes hält. Das ist ja seine Versammlung. Insofern liegt das in der Verantwortung des Personalrates. Dessen ungeachtet – das habe ich bereits gesagt, Frau Abgeordnete Klotz – bedauere ich es, dass die Informationen nicht frühzeitiger gelaufen sind. Das bedauere ich außerordentlich, aber ich glaube, dass ich dafür nicht verantwortlich bin.
Den ersten Teil Ihrer Frage beantworte ich wie folgt: Es ist gerade ein Zeichen von Mentalitätswechsel, wenn man eine offensichtlich bekannte Praxis, die Sie hier heranziehen, einmal ändert.
Es wird ja nicht dadurch besser, indem man ständig etwas weiter fortführt, was sozusagen immer falsch war. Insofern kann man daraus nicht ein „Immer weiter so!“ ableiten. Das ist nicht die politische Linie.
Im Übrigen ist mir nicht bekannt, dass bei Personalversammlungen beim Regierenden Bürgermeister oder bei meinen Kolleginnen oder Kollegen jeweils Abgeordnete präsent waren. Das ist mir nicht bekannt, ich weiß das auch nicht. Ich glaube auch, dass die Kollegen das entsprechend handhaben würden, weil es einer klaren Verantwortlichkeit und einem sehr präzisen Demokratieverständnis entspricht.
Herr Kollege Böger! Einmal abgesehen davon, dass ich glaube, mich erinnern zu können, Sie als Fraktionsvorsitzenden bei Personalversammlungen, die vom Gesamtpersonalrat geleitet wurden, gesehen zu haben – das will ich aber nicht vertiefen –, möchte ich Sie fragen: Welche Rechtsvorschrift oder wer hat es Ihnen verboten, den eingeladenen Parlamentariern, von denen Sie wussten, dass sie eingeladen sind, mitzuteilen, dass Sie beabsichtigen, gegen ihre Anwesenheit eine einstweilige Anordnung zu beantragen, und sie wenigstens vorzuwarnen? – Ich frage Sie deswegen, weil Sie sich aus Ihrer Zeit als Fraktionsvorsitzender möglicherweise noch daran erinnern, dass man nicht gerade Däumchen drehend dasitzt, auf derartige Einladungen wartet und gar nichts anderes zu tun hat, als sich am Wochenende auch noch dafür sachkundig zu machen. – Wer hat Sie gehindert, das wenigstens zu tun?
Herr Kollege Wieland, obwohl Sie ein alter Hase sind, aber das war eine Begründung! – Herr Kollege Böger!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wieland! Zunächst einmal bestätige ich die Ahnungen, die Sie bezüglich der Vergangenheit haben. Es ist wahr, dass ich als Fraktionsvorsitzender zu Personalversammlungen von Anstalten des öffentlichen Rechts eingeladen wurde.
Ich habe im Übrigen – das kann ich Ihnen hier gestehen – diese Einladungen wahrgenommen, weil man immer unter einem gewissen Zugzwang steht, wenn andere Kolleginnen und Kollegen das annehmen. Wenn man die Protokolle dieser Versammlungen und die Aussagen eines gewissen Fraktionsvorsitzenden, unter dem wir heute leiden, einmal kontrastiert, dann kommt man etwas näher heran an die Notwendigkeit eines Mentalitätswechsels.
Insofern trifft es zu: Das habe ich damals gemacht, weil eben andere dorthin gegangen sind. Ich bin jetzt in einer anderen Funktion. Übrigens ist es auch etwas anderes: eine Anstalt öffentlichen Rechts oder eben eine Dienstbehörde. – Aber dessen ungeachtet gebe ich Ihnen Recht: Es gibt und gab keine zwingende Vorschrift, die meine Behörde gehindert hätte, sozusagen vorab Abgeordnete zu informieren, obgleich wir diese Versammlung nicht einberufen und leiten können. Ich war in dieser Zeit nicht in Berlin, sondern auf der Kultusministerkonferenz. Aber die Verantwortung für die Behörde besteht auch dann, wenn ich nicht da bin. Insofern möchte ich mich dafür, dass das nicht vorab gemacht wurde – denn ab Freitag, 15 Uhr, war das klar –, ausdrücklich entschuldigen.
1. Wie wird sichergestellt, dass das Internationale Stadionfest trotz der bekannten finanziellen Schwierigkeiten auch in diesem Jahr stattfinden kann?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Seidel-Kalmutzki! Zu Frage 1: Nachdem sich mit Gesellschaftern aus Sport und Wirtschaft die Leichtathletikveranstaltung GmbH gebildet hat, die auch die ISTAF-Rechte erworben hat, müsste nach den mir zugänglichen Informationen das ISTAF für 2002 gesichert sein. Zu den Gesellschaftern gehört u. a. auch der Deutsche Leichtathletik-Verband. Die neue Organisationsstruktur sowie Termin und Ort der Veranstaltung sind bereits durch den internationalen Verband, die IAAF, genehmigt worden.
Zu Frage 2: Die Umlegung des ISTAF in diesem Jahr vom Olympia-Stadion in das Jahn-Stadion geschieht in Vereinbarung mit dem Bauunternehmen und den Betreibern, um einerseits die Umbauarbeiten im Olympia-Stadion gut voranzubringen und andererseits für das ISTAF eine objektiv unangenehme Situation im Olympia-Stadion zu vermeiden. Es wäre nämlich der Teil in der Tribüne, wo bei einem Leichtathletikwettkampf das Interessanteste stattfindet – der Zieleinlauf –, nicht begehbar gewesen. Insofern ist es sehr vernünftig, das in der Weise umzugestalten. Das
ist – so möchte ich an dieser Stelle betonen – auch ein Rückgriff auf eine bestimmte Leichtathletiktradition, denn wenn ich mich richtig erinnere, sind im Jahn-Stadion Weltmeisterschaften ausgetragen worden, als unsere Stadt noch geteilt war. Eine Leichtathletiktradition hat man also dort. Man hat dort weniger Zuschauerinnen und Zuschauer, so dass das nur eine einmalige Station sein wird. Im nächsten Jahr wird das ISTAF dann wieder im Olympia-Stadion stattfinden.
Herr Senator! Halten Sie die 19 000 oder 19 500 Plätze im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark für ausreichend?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Seidel-Kalmutzki! Ich würde mir wünschen, dass viel mehr Zuschauerinnen und Zuschauer kommen könnten. Es wäre für das ISTAF, das Sie ja auch kennen, sicherlich sehr gut, wenn man das Gefühl hätte: Du musst dir rechtzeitig Karten kaufen, sonst kriegst du keine mehr! – Sie wissen, worauf ich anspiele: Es gibt verkaufte Karten, es gibt Karten, die an die Schulen weitergegeben werden, in dem großen Oval des Olympia-Stadions. Es kann sein, dass in diesem Jahr, im September, die Karten etwas knapp sind, dafür aber das Stadion dicht gefüllt. Wenn das Lust und Freude auf Leichtathletik im nächsten Jahr macht, dann wären wir bestimmt glücklich, wenn wir 70 000 Besucher beim ISTAF 2003 im Olympia-Stadion hätten.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann rufe ich den Abgeordneten Friederici für die Fraktion der CDU auf zum Thema
1. Folgt der Senat umgehend dem Beispiel Hamburgs, das seine 133 000 Sozialhilfeempfänger dahin gehend überprüft, ob diese trotz der staatlichen Unterhaltsleistungen noch private Fahrzeuge besitzen, was nicht den Grundsätzen des Bundessozialhilfegesetzes entspricht, indem er die Bezirke dazu anhält, diesen Sachverhalt zu überprüfen?
2. Wie begründet der Senat, so er nicht regelmäßig die o. g. Sachverhalte überprüfen lassen will, überhaupt jegliche Kürzung im Landeshaushalt, z. B. bei der inneren Sicherheit, bei den Schulen, der Lehrlingsausbildung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Friederici! Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Zunächst habe ich den Eindruck, dass Sie in Ihrer Frage unterstellen, dass Leistungsmissbrauch in der Sozialhilfe vom Senat nicht konsequent genug verfolgt wird. Das ist nicht der Fall. In Berlin werden bereits Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger quartalsweise auf den Privatbesitz von Kraftfahrzeugen im Zuge des regelmäßigen automatischen Datenabgleichs mit der Kraftfahrzeugzulassungsstelle überprüft.
Der erste Datenabgleich fand am 15. Oktober 2001 statt. Er wiederholt sich vierteljährlich. Die Bezirke sind aufgefordert, bis Ende Juni noch einmal mit aktuellem Schreiben ihre Auswertungsergebnisse des Datenabgleichs mit dem Kraftverkehrsamt an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz zu senden.
Danke schön, Frau Senatorin! – Zu einer Nachfrage hat nunmehr der Kollege Friederici das Wort. – Bitte schön!
Konkret die Nachfrage an Sie, Frau Senatorin: Ist es wirklich so, dass in jedem Berliner Bezirk konsequent dieser Datenabgleich vorgenommen wird?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich kann Ihnen das bestätigen. In jedem Bezirk wird dieser Datenabgleich gemacht. Das Problem ist, dass die Bezirke diese Daten auswerten müssen, weil – das sage ich jetzt einmal ein wenig lax – nicht gleich jede Trefferquote einen Missbrauchsfall darstellt. Das verlangt eine sehr solide und gründliche Überprüfung jedes Einzelfalls und jeder Akte, und das dauert seine Zeit. Dies ist auch richtig so, damit wir nur zuverlässige Daten zur Verfügung gestellt bekommen.
Sie sprachen davon, Frau Senatorin, dass im Juni die Daten vorliegen. Haben Sie denn schon Ergebnisse von diesen, wie Sie sagten, regelmäßigen Überprüfungen?
Nein, Herr Abgeordneter! Ich sagte es Ihnen gerade: Die Bezirke sind dabei, die von ihnen ermittelten Daten aus dem Datenabgleich auszuwerten, und dann werden unserer Behörde die Daten zur Verfügung gestellt. Wir haben den Bezirken die Frist bis Ende Juni verlängert. Dann liegen sie vor.
Da mit der zweiten Frage des Abgeordneten Friederici der Eindruck erweckt wird, die Sozialhilfeempfänger der Stadt seien schuld an der Haushaltsmisere,