Protocol of the Session on May 30, 2002

Da mit der zweiten Frage des Abgeordneten Friederici der Eindruck erweckt wird, die Sozialhilfeempfänger der Stadt seien schuld an der Haushaltsmisere,

[Beifall der Frau Abg. Dr. Hiller (PDS)]

frage ich den Senat: Wie begründen Sie die Kürzungen im Kitabereich, im Sozialbereich, bei der inneren Sicherheit und überall angesichts der Tatsache, dass die für die finanzielle Misere des Landes zuständigen Personen, wie zum Beispiel der ehemalige CDU-Fraktionsvorsitzende Herr Landowsky, nicht nur nicht zur Rechenschaft gezogen werden, sondern auch noch mit einer Abfindung oder einer Pension von 370 000 DM jährlich bis an ihr Lebensende ihren Ruhestand genießen dürfen?

Frau Senatorin Knake-Werner, bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich denke, dass der Herr Finanzsenator bei der Beantwortung der ersten Frage deutlich gemacht hat, dass wir nicht die Absicht haben, das alles ohne weitere Prüfung von rechtlichen Schritten

(A) (C)

(B) (D)

Frau Sen Dr. Knake-Werner

hinzunehmen, und dass die Begründung der jetzigen Kürzungen bzw. Konsolidierungsmaßnahmen im Sozialbereich etwas mit der Vergangenheit und der Politik von Herrn Landowsky zu tun haben. Im Moment beruhen sie aber vor allem darauf, dass wir es in Berlin mit einem Sanierungsfall zu tun haben, und dieser Konsolidierungsprozess leider auch Einschnitte in Bereichen notwendig macht, die allen weh tun.

Herr Goetze! – Bitte schön!

Frau Senatorin! Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass es Bezirke gibt, die den Bezug von Sozialhilfe überprüfen und im Ergebnis Millionen an Ausgaben einsparen können, und es auch Bezirke gibt, die das völlig ignorieren? Wie stellen Sie sicher, dass alle Bezirke das Datenmaterial nicht nur bekommen und begutachten, sondern daraus auch die notwendigen Konsequenzen ziehen?

Danke schön, Herr Goetze! – Frau Senatorin Knake-Werner!

Die Grundlage dieses Vorganges ist das Bundessozialhilferecht. Ich habe überhaupt keinen Anlass anzunehmen, dass die Bezirke sich nicht rechtstreu verhalten.

Dann ist damit die Fragestunde beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung mit einer Beantwortungsfrist bis zu 3 Wochen, woran ich hiermit den Senat erinnere, schriftlich beantwortet.

Ich rufe auf zu einer

Spontanen Fragestunde

Ganz spontan hat sich die Kollegin Anja Hertel von der Fraktion der SPD gemeldet und hat das Wort.

Meine Anfrage geht an den Innensenator: Treffen Presseberichte zu, wonach es im Zusammenhang mit dem Bush-Besuch einen Zwischenfall gegeben hat, bei dem ein Demonstrant mit einer Palästinenserfahne verletzt wurde?

Herr Dr. Körting! – Bitte schön!

Frau Abgeordnete Hertel! Die Presseberichte, nach denen es zu der Verletzung eines Demonstranten mit einer palästinensischen Fahne – die Verletzung besteht in einem Armbruch – gekommen ist, treffen zu. Es hat in Reinickendorf mit diesem Demonstranten eine Auseinandersetzung mit Polizeibeamten gegeben, bei der der Demonstrant verletzt wurde. Der Polizeipräsident hat veranlasst, dass der Vorgang gründlich überprüft wird.

Frau Hertel, eine Nachfrage? – Bitte schön!

Herr Körting, ich frage nach: Welche Maßnahmen wurden denn getroffen, um eine lückenlose Aufklärung sicherzustellen?

Herr Senator Dr. Körting!

Es liegt eine Strafanzeige des Betroffenen wegen Körperverletzung im Amt vor. Es liegt ferner eine Strafanzeige der beteiligten Polizeibeamten gegen den Betroffenen wegen Beleidigung und Widerstand gegen Voll

streckungsbeamten vor. Der Vorgang ist am 29. Mai von der Polizei zur Staatsanwaltschaft abgegeben worden. Die Staatsanwaltschaft führt jetzt die Untersuchungen durch, ob die gegenseitigen Beschuldigungen zutreffen. Ich möchte mich zu dem laufenden Ermittlungsverfahren verständlicherweise nicht äußern. Ich lege aber wert darauf, dass der Vorgang lückenlos aufgeklärt wird.

Danke schön, Herr Senator!

Herr Goetze von der Fraktion der CDU hat nunmehr das Wort zu einer Frage. – Bitte!

Ich frage den Herrn Senator Böger: Ist es zutreffend, dass derzeit in einer Größenordnung von schätzungsweise 250 Lehrerstellen Lehrer eingestellt werden, weil man der Auffassung ist, dass es dann im August oder September auf Grund der Haushaltslage des Landes Berlin nicht mehr möglich sein wird und dass daher diejenigen Referendare, die im September ihr Studium beenden werden und für eine Einstellung anstehen, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr zum Zuge kommen werden?

Herr Senator Böger! – Bitte!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Goetze! So wie Sie es schildern, ist es nicht zutreffend. Es ist nicht überraschend, dass die Schule im August neu beginnt. Manche überrascht das, aber es sollte eine Bildungsbehörde nicht überraschen, das heißt, sie muss sich vorbereiten. Die Planung und Vorbereitung läuft. Insofern ist das Landesschulamt sicher dabei und sieht, wie viele Stellen benötigt werden – gemäß dem Haushaltsplan und den Etatansetzungen –, und sicher läuft auch die Vorauswahl. Dies ist richtig, aber eingestellt werden kann niemand auf Grund des nicht verabschiedeten Haushaltsplans. Wenn der Haushalt im Juni verabschiedet ist, werden dem Stellenplan und dem Budget entsprechend die Einstellungen vollzogen.

Im September fertig werdende Referendarinnen und Referendare sind – da Sie sicher mit mir darin übereinstimmen, dass es darauf ankommt, die Lehrkräfte bereits zu Beginn des Schuljahres vor Ort zu haben – beim nächsten Einstellungstermin zu berücksichtigen. Das ist der Februar 2003.

Herr Goetze, eine Nachfrage? – Bitte!

Bei allem Vertrauen in die zuständigen Behörden, Herr Senator: Können Sie ausschließen, dass auf Grund der derzeitigen Situation nicht benötigte Fächerkombinationen bei den Einstellungen zum Zuge kommen, nur um die Möglichkeit zu haben, überhaupt Lehrkräfte einzustellen? Sind dies Einzelfälle, oder handelt es sich dabei um mehrere Fälle?

Herr Senator Böger!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Mein Vertrauen ist nicht grenzenlos. Ich halte es mit dem bekannten Satz, dass Vertrauen gut, aber Kontrolle noch besser ist. Aber ich habe keinen Anlass zur Vermutung von Inkompetenz. Ich gehe davon aus, dass das Landesschulamt – entgegen dem, was ihm häufig in plakativen Reden vorgehalten wird – sehr sorgfältig diese Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen vornimmt. Im Übrigen handelt es sich um ein Mitbestimmungsverfahren, wie Sie wissen. Da gilt der absolute Grundsatz, dass wir nur diejenigen Personen einstellen, die wir auch tatsächlich brauchen. Es kann sein, dass eine bestimmte Fächerkombination, die im August nicht besetzbar ist, erst im September besetzt wird. Das haben wir schon gemacht, und dafür sind wir gerügt worden. Aber das halte ich für richtig und zulässig. Ich denke, dass Ihre Sorge unbegründet ist – die

(A) (C)

(B) (D)

Sen Böger

auch meine Sorge wäre –, wenn Sie glauben, dass eine Stelle auch dann besetzt wird, wenn die Fächerkombination gar nicht benötigt wird, und zwar nur deshalb, um die Stelle zu besetzen. Das kann nicht Ziel der Übung sein.

Danke schön, Herr Senator!

Das Wort zu einer Frage hat nunmehr der Kollege Pewestorff von der Fraktion der PDS. – Bitte schön, Herr Pewestorff!

Meine Frage richtet sich an den Innensenator Dr. Körting. Vor wenigen Tagen ist das in öffentlich-privater Trägerschaft gemeinsam betriebene Stadtportal im Internet „berlin.de“ in einer erweiterten Form vorgestellt worden. In welcher Form beabsichtigt der Senat, dieses Portal zu nutzen, um Verwaltungshandeln für den Bürger, die Bürgerin leichter zu gestalten, und in welche Richtung gehen die weiteren Planungen dafür?

Herr Senator Dr. Körting!

Herr Abgeordneter Pewestorff! Das Stadtportal „berlin.de“ gehört in den Bereich, mit dem wir versuchen, künftig Vorabinformationen an die Bürger zu geben. Es gehört auch zu dem Bereich, den wir mit E-Government betreuen wollen. Wir wollen den Bürgern, die über Internetanschluss verfügen – das werden im Laufe der Jahre immer mehr werden –, die Möglichkeit geben, sich über bestimmte Verfahren und Verfahrensgänge – welche Anträge man wo zu stellen hat, wie man sie zu stellen hat, welche Unterlagen man braucht – vorab zu informieren. Wir wollen ferner die Möglichkeit geben, dass man Antragsformulare über Internet ausdrucken kann, so dass der Bürger bereits mit einem kompletten und bereits ausgefüllten Satz Antragsunterlagen zum Bürgeramt gehen kann. Bei den Bürgerämtern findet dann nur noch eine Kontrolle auf Vollständigkeit statt. Wir erhoffen uns davon, dass der Bürger vor Ort schneller bedient wird, als es bislang der Fall ist. Die bislang gemachten Erfahrungen – ich gebe zu, dass es alles etwas zähflüssig anläuft – zeigen, dass die Bürger, insbesondere jüngere, dies bereitwillig aufnehmen.

Danke schön, Herr Senator! Eine weitere Nachfrage des Kollegen Pewestorff – bitte!

Herr Senator! Das kann aber doch nur der erste Schritt sein! Wann wird es in Berlin möglich sein, nicht nur Drucksachen und Anträge herunterzuladen und ggf. auszufüllen, sondern mit Hilfe der elektronischen Signatur Ummeldungen beim Meldeamt oder auch bei den Kfz-Stellen bis zum Vollzug durchzuführen? Dies muss natürlich auch beinhalten, dass für Bürgerinnen und Bürger ohne eigenen Computer die Möglichkeit geschaffen wird, mittels Computern in öffentlichen Gebäuden Zugang zu diesem Portal zu schaffen.

Herr Innensenator! – Bitte schön, Herr Dr. Körting!

Herr Abgeordneter Pewestorff! Ich erinnere mich nicht mehr an den Monat, in dem wir hier das inzwischen verabschiedete Gesetz zur elektronischen Signatur eingebracht haben. Wir haben sehr frühzeitig die Möglichkeit geschaffen, dass man mittels elektronischer Signatur direkt über Internet tätig werden kann. Wir haben für diese elektronische Signatur im Gesetz eine Reihe von Möglichkeiten vorgehen, wie das erarbeitet werden soll. Zur Zeit sind bei uns im Haus – in Zusammenarbeit mit anderen Häusern – die Vorbereitungen so weit, dass wir davon ausgehen, dass wir den dazugehörigen Masterplan in einem halben Jahr vorlegen.

Danke schön, Herr Senator!

Dann rufe ich Frau Senftleben von der Fraktion der FDP zu einer spontanen Frage auf. – Bitte schön, Frau Senftleben!

Die Sommerferien stehen vor der Tür, sehr richtig, Herr Böger. Sie setzen sich schon in Position, denn ich frage Sie heute, ob Sie die Voraussetzungen getroffen haben, einen reibungslosen und pünktlichen Schulbeginn sicherzustellen, was die Einstellung der Lehrkräfte bis zum 1. August anbelangt, und inwiefern erste Schritte eingeleitet wurden, um die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die Schulleiter der einzelnen Schule die Anwesenheit aller Lehrkräfte drei Tage vor Schulbeginn anordnen können, um einen reibungslosen Schulbeginn zu gewährleisten.