Das ist auch der Beweis dafür, dass die vorher missverständliche Formulierung meines Vorgängers, die Öffentlichkeit sei ausgeschlossen, nicht stimmt. Sie ist nicht ausgeschlossen, sondern sie ist auch da.
Ich höre, dass die Fraktionen die Redebeiträge, die gemeldet waren, nicht mehr wahrnehmen möchten. Ist die Information richtig? – Das scheint der Fall zu sein. – Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung – federführend –, an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz sowie den Hauptausschuss. Wer dies so wünscht, den bitte ich um das Zeichen. – Danke schön! Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall, dann so mehrheitlich beschlossen.
Antrag der Fraktion der CDU über ungeschmälerten Erhalt des Schul- und Sportstättensanierungsprogramms
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, keine Beratungen durchzuführen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung beider Anträge an den Hauptausschuss. Ich bitte um die Abstimmung. Wer das so wünscht, der gebe ein Zeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Danke. Dann ist das so beschlossen.
Auch hier haben die Fraktionen die Beratungen storniert. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Hauptausschuss. Wer dies so wünscht, den bitte ich um ein Zeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das so mehrheitlich beschlossen.
Antrag der Fraktion der CDU über kundenorientierte Dienstleistungsverwaltung: outputorientierte Budgetierung in den parlamentarischen Haushaltsberatungen muss auch die Bezirkshaushalte einbeziehen
Es geht um einen Antrag der CDU über „kundenorientierte Dienstleistungsverwaltung: Outputorientierte Budgetierung in den parlamentarischen Haushaltsberatungen muss auch die Bezirkshaushalte einbeziehen“.
Ich erlaube mir, zu Beginn eine kleine Kritik, was die Formulierung der Überschrift und Inhalt des Antrages angeht: Der Antrag ist sehr technokratisch. Ich denke, dass Sie mit dieser Sprache sehr schwer Kundennähe erreichen können. Sie können es einmal testen, indem Sie diesen Antrag so in Ihre Kommunalwahlprogramme schreiben bzw. ihn an den Ständen auf Bürgernähe testen.
Nun zum Inhalt: Ich kann die Hauptintention des Antrages gut verstehen. Sie sagen: Für ein Politikfeld gibt es Mittel sowohl in einer Hauptverwaltung als auch in den Bezirkshaushalten. – Es ist ein interessanter Gedanke, zu sagen, dass man bei der Haushaltsplanaufstellung und den Haushaltsberatungen gerne die Mittel für ein Politikfeld, wie beispielsweise Jugend, Schule etc. insgesamt betrachten will und mithin die Mittel der Hauptverwaltung und Bezirke zusammenfasst. Aus Sicht der politischen Steuerung sicherlich kein verkehrter Gedanke.
Wenn man so vorgehen würde, wie Sie es vorschlagen, müssten die Bezirke ihre Haushaltspläne vorher beschließen, bevor der Senat den Gesamthaushalt beschließen kann. D. h., es ist eine Vorfestlegung von 25 % des Haushaltes erforderlich, was ich als problematisch ansehe. Sie gehen weiter: Sie wollen, dass die Segment-Budgets, die sich aus Teilbudgets der Hauptverwaltungen und an Teilbudgets der Bezirkshaushalte zusammensetzen, in den Fachausschüssen des Abgeordnetenhauses beraten werden. Meines Erachtens steht dies in Widerspruch zu der Leitidee, dass die Bezirke im Rahmen ihrer Globalsummen Eigenverantwortung tragen.
Diesen Vorschlag finden die Bezirkspolitiker – sicher auch die von der CDU – mit Sicherheit nicht gut.
Was in Ihrem Antrag fehlt, sind die Voraussetzungen, die vorhanden sein müssen. Es müssen in allen Hauptverwaltungen und Bezirken Kosten- und Leistungsrechnungen umgesetzt sein. Die Bezirke möchte ich hier lobend erwähnen. Wir müssen nur noch die Senatsverwaltungen motivieren, am Beispiel der Bezirke auch Kosten- und Leistungsrechnung flächendeckend einzuführen. Und so die Voraussetzung für die Budgetierung zu schaffen.
In dem Antrag kommt häufig die Beteiligung des Rates der Bürgermeister vor. Dies ist derzeit schon der Fall: Vertreter des Rates der Bürgermeister sind beteiligt an dem Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren. Es ist interessant, dass gerade jetzt von der CDU dies mit Nachdruck gefordert wird, denn letzte Woche haben CDU-Bezirksbürgermeister mit Absicht den Haushaltsentwurf für 2002/2003 demontiert, da sie nicht Verantwortung übernehmen wollen. Ein klares Signal: Wir wollen keine Verantwortung übernehmen.
Gestern konnten wir im Hauptausschuss erfahren, dass die Grünen dies nicht so schlimm finden, da es uns ein Signal sei. Dies zeigt, wie ernst die Grünen den Rat der Bürgermeister nehmen. Wir haben bereits einen festgelegten Zeitplan, den auch dieser Antrag außer Acht lässt: Es ist bereits beschlossen, dass 2005 die 100-prozentige Budgetierung in den Bezirken und 2006 in den Hauptverwaltungen eingeführt ist. Meines Erachtens ist so eine leistungs-segmentbezogene Budgetbildung frühestens 2006 möglich. Ich halte diesen Antrag für sehr verfrüht.
Da ich den Grundgedanken für diskussionswürdig halte, jedoch zunächst die offenen Fragen diskutiert werden müssen, sollten wir den Antrag überweisen.
In Zeiten knapper Kassen gibt es die berühmten Verteilungskämpfe – und da wird diskutiert „wer, was wo, für wieviel“. Und da zeigt sich ja auch oft, wer am längeren Hebel sitzt – in unserem Fall ist das der Diskussionsstand zwischen den Hauptverwaltungen und den Bezirken.
Dabei dürfte das eigentlich alles klar sein, weil wir das in Berlin ja „theoretisch“ geregelt haben. Jetzt müssen wir das nur auch mal umsetzen. Die Zauberworte heißen „kundenorientierte Dienstleistungsverwaltung“ und „Outputorientierung“.
Deshalb wollen wir mit unserem Antrag mal den Anfang machen, das auch in die Praxis umzusetzen – gerade in Zeiten knapper Kassen, weil da auch für Sie am Ende Musik drin ist – echte Sparmusik, allerdings nicht bei den Bezirken, wo Sie es vielleicht vermuten oder gerne hätten, sondern eher auf Ihrer Ebene der Verwaltung.
Was der Senat derzeit macht – weil er eben in der Verteilungsdiskussion am längeren Hebel sitzt –, ist „Aufschichtung statt Abschichtung“. Zumindest in finanzieller Hinsicht.
Zwei Beispiele: Mit unterschiedlichen Mittelansätzen im Schulbereich fischen Sie im Teich der Bezirke, die eigentlich dezentral – vor Ort – für die Unterhaltung der Schulgebäude zuständig sind und dabei jeden Euro zweimal umdrehen müssen.
Gleichzeitig ziehen Sie sich an verschiedenen Stellen Mittel in den Verantwortungsbereich der Senatshauptverwaltungen. Da haben die allerdings nach der reinen Lehre nichts mehr zu suchen. Insgesamt führt die Mittelverstreuung für ein Leistungssegment im Land Berlin nicht gerade zur gewünschten Transparenz. Genau so ist es eigentlich auch mit dem Quartiersmanagement, aber das will ich an dieser Stelle nicht vertiefen.
Eigentlich haben wir – und das gilt für viele Bereiche – völlig unnötige Doppelzuständigkeiten und Doppelveranlagungen, und da wollen wir ran. Und zwar zu Gunsten derer, die am Ende die Leistung auch tasächlich erbringen. Und das sind in vielen Fällen eben die Bezirke.
Wir wollen, dass ein output-orientierter Leistungsstrang abgebildet und am Ende auch berechnet wird. Das heißt: Wo die Leistung am Ende erbracht wird, muss auch das Endprodukt angesiedelt sein. Auch haushaltstechnisch. Die Herstellungskosten dieses Endprodukts müssen somit auch dort zusammenfallen: die Kosten aus der Hauptverwaltung, die eventuell etwas zum Produkt beizusteuern hat und die Kosten von Dritten, deren Leistungen zur Entstehung des Produkts beitragen. Wie im wahren Leben.
Und das heißt im Ergebnis auch, dass natürlich die Mittel auch da hingehören – da budgetiert werden müssen –, wo die Leistung am Ende erbracht wird. Alles andere muss verwaltungsintern fakturiert und verrechnet werden. Es kann also nicht die Aufgabe der Hauptverwaltung sein, auf dem Geld zu sitzen, sondern die müssen Zielvereinbarungen machen und dafür sorgen – Fachaufsicht führen –, dass die Leistung beim „Kunden Bürger“ in der vereinbarten Menge und Qualität erbracht wird. Alles andere ist vor Ort. Da, wo es Sinn mach, kann die Hauptverwaltung selbstverständlich auch selbst Endprodukte anbieten. Dann hat der Kunde die Wahl. Wichtig ist nur, dass allen Beteiligten klar ist, wieviel Mittel insgesamt im Land Berlin für ein Leistungssegment zur Verfügung steht – das ist ja nicht zuletzt auch für den Gesetzgeber, also für uns, von Bedeutung. Und wichtig ist, das jetzt von der Haushaltssystematik der Aufgabenabschichtung auch die Mittelabschichtung folgt. Deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht, um die eben beschriebene, sogenannte outputorientierte Budgetierung in die Haushaltsberatungen mit einzubeziehen und eine offensichtlich drohende, gegenteilige Fehlentwicklung zu vermeiden. Davon haben am Ende alle etwas. – Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Im Grunde ist dieser Antrag – man lese den zweiten Absatz der in der Drucksache 15/482 gegebenen Begründung – eine Beschreibung des Kompetenzwirrwarrs in der Berliner Verwaltung. Die von der CDU in diesem Antrag beantragte Verfahrensweise ist sehr korrekt, die gute Absicht ist erkennbar – greift aber nicht die Ursache an: Die Verdschungelung der Verwaltung. Nein, die CDU schlägt keine Schneisen in den Dschungel, lichtet nicht das Dickicht aus, nein, sie perfektioniert diesen Dschungel, indem sie versucht, Verwaltungsabläufe zu perfektionieren. Natürlich ist es aus der Sicht des Verwaltungswissenschaftlers ein innerer Höhepunkt, wenn möglichst alle irgendwie betroffenen Gremien miteinander beraten, Stellung nehmen oder sonstwie kommunizieren. Es ist aber die Frage zu stellen, was die Umsetzung der Aufforderung der CDU bewirken würde, wie sich die Abläufe verkomplizieren, verlängern und welche Kosten durch einen neu geschaffenen, umfassenden Abstimmungsaufwand entstehen. Abschliessend gesagt: Gut gemeint, aber nicht beschlussfähig! Ein Fall für die Beratung im zuständigen Fachausschuß, was wir hiermit beantragen.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisungen des Antrags an den Hauptausschuss. Wer so zu verfahren wünscht, den bitte ich um das Zeichen. – Danke schön! Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall, dann ist das mehrheitlich so beschlossen. Die lfd. Nr. 17 ist bereits durch die Konsensliste erledigt.
Antrag der Fraktion der FDP über Regelungslücke innerhalb des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln – BtMG – schließen
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. – Entsprechende Anträge über Drogenkonsumräume hatte das Abgeordnetenhaus bisher an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Ausschuss für Innere Sicherheit und Ordnung überwiesen. Wer den Antrag der FDP, Drucksache 15/496, ebenfalls dorthin überweisen möchte, bitte ich um das Handzeichen! – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist dies so mehrheitlich beschlossen.