Ansonsten gilt: Entscheidend für die Frage, ob ein Buß- oder Verwarnungsgeld verhängt werden muss oder noch eine Ermahnung möglich ist, ist von der konkreten Gefährdungssituation vor Ort, die zum Einschreiten des Polizeibeamten geführt hat, abhängig zu machen. Lediglich diese Selbstverständlichkeit habe ich öffentlich deutlich gemacht, um dem Eindruck der Bürger entgegenzuwirken, die Polizei betreibe – wie mir allerdings manche Bürger schreiben – Wegelagerei, anstatt Verbrechen aufzuklären.
Die Polizei wird es uns allen als Erstes danken, wenn wir sie vor dem Eindruck schützen, sie vollstrecke die Verkehrskontrollen lediglich, um die Vorgaben des Finanzsenators einzuhalten.
Trotz dieser Antwort, Herr Senator Werthebach: Wie gedenkt der Senat mit den Sorgen der Berliner Eltern umzugehen, angesichts der dramatisch gestiegenen Zahlen von Verkehrstoten in Berlin, dass diese Aussage als falsches Signal an die Autofahrer verstanden werden kann, künftig in Tempo-30-Zonen, vor Kitas, vor Schulen oder in Spielstraßen die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr so genau zu nehmen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Fischer! Ich bitte sehr um Verständnis, dass ich Ihre Feststellungen hier entschieden zurückweise. Sie sind überhaupt nicht in Einklang zu bringen mit dem, was ich vorhin gesagt habe. Auch ich bin der Auffassung, dass insbeson
dere in Tempo-30-Zonen oder vor Schulen insbesondere zu Schulzeiten diese Geschwindigkeiten selbstverständlich beachtet werden müssen, und ich würde niemals dem das Wort reden, mit einer solchen Geschwindigkeitsbeschränkung großzügig umzugehen.
Herr Dr. Werthebach! Bedarf es unter diesen Umständen nicht einer besonderen Sorgfaltspflicht, mit Äußerungen, die so missverstanden werden können, an die Öffentlichkeit zu gehen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Fischer! Ich kann Ihnen sagen, dass die Fragen, die vorhin Herr Kollege Strieder angesprochen hat, nämlich zu den Kontrollen insbesondere bei solchen Fällen, die keine unmittelbare konkrete Gefährdung betreffen, von hohem Interesse für unsere Bevölkerung sind und sie massiv berühren. Ich bin der Auffassung, dass solche Fragen, die unsere Bevölkerung bewegen, angesprochen werden müssen. Wenn Sie daraus falsche Schlussfolgerungen ziehen, kann ich das nicht verhindern, aber ich bin Ihnen dankbar, dass Sie mir die Möglichkeit geben, das hier und heute klarzustellen.
Die dritte Nachfrage hat der Herr Abgeordnete Wieland. Er hat heute erneut Glück im Drücken – nicht nur zum Geburtstag. – Bitte sehr!
Es ist leider wenig geburtstaglich, was ich hier fragen muss. – Herr Werthebach! Meinen Sie nicht, dass Sie als oberster Dienstherr der bei der Berliner Polizei Beschäftigten in einer Situation, wo gerade massiv gegen sie Stimmung gemacht wird, wenn sie ihren Berufspflichten nachgehen und beispielsweise als Polizeiangestellte Verkehrsverstöße feststellen und ahnden, die dann in den Brei „Abzockerei“ gerührt werden, sich dann als Senator hinter die Bediensteten stellen müssten und nicht noch dieses dumme Gerede und dumme Geschwätz forcieren dürfen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Verehrter Herr Abgeordneter Wieland! Bekanntermaßen sollte man Fakten erst fälschen, wenn man sie kennt. Offensichtlich beachten Sie nicht einmal diesen Grundsatz. interjection: [Zurufe von den Grünen]
Ich sage es noch einmal: Wenn sich jemand in diesem Hohen Hause vor die Polizeibeamten stellt – das habe ich in der Vergangenheit immer wieder bewiesen –, dann bin ich das, und zwar gerade gegenüber meines Erachtens fahrlässigen Vorwürfen, die von Ihnen gekommen sind, Herr Wieland!
Und ich sage noch einmal: Es gibt Situationen, die eindeutig und konsequent von unserer Polizei geahndet werden müssen, und sie werden auch geahndet. Aber es gibt auch Vorkommnisse, die Herr Strieder angesprochen hat, wo es nämlich abends auf Ausfallstraßen, wo wir keine Gefährdungssituation haben, zu Kontrollen gekommen ist, die meines Erachtens wegfallen können.
Herr Senator Werthebach! Die Partei, der Sie angehören, ist immer mit der Forderung nach Null-Toleranz gegen Rechtsverstöße in die letzten Wahlkämpfe gegangen.
Dieses Image hat gelitten. Deshalb frage ich Sie angesichts der Tatsache, dass wir bei den Unfällen und der Unfalltoten Steigerungen um über 180 % haben, und angesichts der Tatsache, dass jeder zweite Unfall entweder durch überhöhte Geschwindigkeit oder durch Alkoholkonsum verursacht wird,
ob Ihre liberale Auffassung in diesem Fall der generellen Autofixiertheit der CDU geschuldet ist oder den Erfahrungen mit dem CDU-Korruptions- und Lügenskandal.
Wollen Sie in Zukunft die Verfolgung von Ladendiebstählen, Korruption und Meineid ähnlich generös handhaben wie hier den Umgang mit der Straßenverkehrsordnung im Straßenverkehr?
Entschuldigung! – Herr Cramer! Auch Sie gehen wie Ihr Kollege Wieland von falschen Fakten aus und unterstellen etwas, was ich nie gesagt und behauptet habe. Das war Nr. 1.
Nr. 2: Ich bin schon sehr erstaunt, dass Sie den besonnenen Umgang mit Ermessen, die die Polizei hat, so beiseite schieben. Auch die Frage, ob der verantwortliche Umgang mit dem staatlichen Gewaltmonopol im Einzelfall nicht auch zu der Entscheidung führen kann, statt einer Verwarnung mit Verwarnungsgeldern z. B. eine Ermahnung auszusprechen, wird in diesen Fällen von Ihnen so leichtfertig beiseite geschoben.
Damit ist die Fragestunde beendet. Alle Mündlichen Anfragen, die heute nicht beantwortet werden konnten, werden gemäß § 51 Abs. 5 GO wieder schriftlich beantwortet.
Es handelt sich um die Wahl des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs sowie vier weiterer Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs für die Dauer von sieben Jahren.
Ich begrüße hier im Plenarsaal die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sowie den bisherigen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Herrn Prof. Dr. Klaus Finkelnburg sowie den Vizepräsidenten Herrn Dr. Ulrich Storost recht herzlich.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass wir zuerst den Präsidenten in Einzelwahl und anschließend in verbundener Einzelwahl die weiteren vier Richter wählen. – Widerspuch höre ich hierzu nicht. Dann können wir so verfahren.
Nach dem Gesetz über den Verfassungsgerichtshof werden die Kandidaten ohne Aussprache und in geheimer Wahl mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Zweidrittelmehrheit bezieht sich auf die Zahl der abgegebenen Stimmen. Bei der Ermittlung der Mehrheit bleiben Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nach § 74 Abs. 3 in Verbindung mit § 69 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung außer Betracht. Nach der Wahl erfolgen Ernennung und Vereidigung.