Protocol of the Session on April 5, 2001

[Beifall bei den Grünen]

Von der frohen Botschaft: „Wir ebnen erfolgreich Wege aus der Sozialhilfe“, die Sie am Montag, den 2. April im „Landespressedienst“ verkündet haben, Frau Schöttler, ist Berlin leider noch meilenweit entfernt. Die überwiegende Mehrheit der etwa 70 000 erwerbsfähigen und auch erwerbswilligen Hilfeempfängerinnen und -empfänger muss diese Meldung für einen verspäteten Aprilscherz halten.

Reformen bei der Sozialhilfe und in den Sozialämtern tun also Not. Einige wichtige Aspekte sind in den Anträgen der PDS angesprochen. Ich nenne die Evaluierung der von den Bezirken ergriffenen Maßnahmen und aufgestellten Programme, die Qualifizierung der Sozialamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die Verbesserung der personellen Ausstattung der Ämter und die verstärkte Einführung von Fallmanagerinnen und -managern. Eine umfassende Diskussion der Anträge wird in den Ausschüssen stattfinden. Dabei werden wir sortieren müssen, was wir auf Landesebene regeln können und was in die Zuständigkeit der Bezirke fällt. Es werden auch weitere Aspekte einbezogen werden, zum Beispiel das von Frau Herrmann genannte leidige Thema „Basis 3000“, auf das die Ämter seit vielen Jahren warten. Eine der Folgen ist, dass das Land Berlin über keine exakten Daten für die Struktur der Hilfeempfängerinnen und -empfänger verfügt, die wir auf Landesebene für die politische Steuerung und eine zielgerichtete Maßnahmeplanung auf Landes- und Bezirksebene brauchen.

Lassen Sie uns die Beratungen der Anträge in den Ausschüssen dazu nutzen, die Rahmenbedingungen für erfolgreiche Wege aus der Sozialhilfe in Berlin zu verbessern.

[Beifall bei den Grünen]

Vielen Dank, Frau Jantzen! – Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Sarantis-Aridas das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Integration von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern ist für uns zuerst nicht nur ein fiskalisches Problem, sondern immer das von Menschen in ihrer konkreten Lebenssituation. Aber sie ist auch der wirkungsvollste Ansatz zur Steuerung der Sozialhilfeausgaben unter Budgetaspekten. Das haben Antworten des Senats auf Kleine Anfragen – die des Kollegen Brauner wurde vorhin schon erwähnt – und zahlreiche Beratungen in unterschiedlichen Gremien dieses Hauses, besonders im Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen, in den letzten Monaten deutlich unterstrichen. Die in den beiden Anträgen der PDS geforderte Modernisierung der Sozialämter als Schlüssel zur Lösung des Problems greift dabei aber aus unserer Sicht viel zu kurz. Die Forderungen der Anträge verengen die Frage auf eine Bewertung der unterschiedlichen Modelle, die in den Bezirken zur Zeit erprobt werden, und auf das Fallmanagement in den Sozialämtern.

Gänzlich außer Acht gelassen werden bei der Reduzierung auf die Tätigkeit der Sozialämter die unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten nach dem Bundessozialhilfegesetz und nach dem Sozialgesetzbuch III und die Chancen ihrer Vernetzung. Doch gerade die Verbindung aller Möglichkeiten, das Zusammenwirken aller mit der Integration in den Arbeitsprozess befassten Akteure – Frau Herrmann wies gerade auch darauf hin – ist entscheidend. Dazu gehören nicht zuletzt die Arbeitsämter. Wie innovativ im Sinne eines komplexen Vorgehens dabei mehrere Bezirksämter und die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen bisher waren, wurde im letzten Oktober im genannten Ausschuss sehr detailliert und deutlich erörtert. Mit der Unterzeichnung der Rahmenempfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsämtern in Berlin und den Berliner Bezirksämtern aus dem Februar 1998 wurde die Grundlage für die Umsetzung des Landesprogramms „Hilfe zur Arbeit“ geschaffen, wurden die Zielgruppen der Arbeitslosen mit und ohne Anspruch nach Sozialgesetzbuch III erfasst, Verfahren für gemeinsame Vermittlungstätigkeiten geregelt und die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit Dritten geschaffen. Dass eine wirklich gute Kooperation im Sinne der in den Anträgen geforderten verbesserten Integration möglich ist, zeigen Beispiele aus Berlin exemplarisch, so die Einrichtung eines Integrationszentrums für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger in der Trägerschaft der gemeinnützigen Grone-Schule durch Kooperation der Bezirksämter Charlottenburg und Spandau mit dem Arbeitsamt West oder – was der zweite Antrag von Ihnen zum Thema hat – die Einführung des Fallmanagements nach dem Kölner Modell – und zwar ohne dass dies dirigistisch verordnet worden wäre – in Weißensee seit 1999 und in Köpenick und Treptow seit dem 1. Januar 2000 durch Kooperation mit den Arbeitsämtern und vor allem auch durch die Einbindung ausgewählter Beschäftigungsträger, also die Zusammenarbeit mit Dritten. Gerade dieser Ansatz der professionellen arbeitsmarktlichen Unterstützung für die bezirklichen Sozialämter wurde und wird durch die Senatsverwaltung gefördert und ist aus unserer Sicht ein ganz wesentlicher Punkt. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Programms „Integration durch Arbeit und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit“, gemeinhin als „IdA“ bekannt, sind mit finanzieller Unterstützung der Senatsverwaltung und des Europäischen Sozialfonds in zahlreichen Bezirken Beschäftigungsagenturen eingerichtet worden. Die Evaluation des IdA-Programms, die im Ausschuss für Verwaltungsreform vorgestellt und ausgewertet wurde, hat die Erfolge deutlich gemacht. – Die Zahl der vermittelten Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger wurde hier bereits genannt. – Die Evaluierung wird bekanntlich kontinuierlich fortgeführt; dazu braucht man keine erneute Befragung zu verordnen.

Einen wesentlichen Impuls im Hinblick auf ressortübergreifende Verbindungen zur Integration von Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in den Arbeitsmarkt brachte das am 1. Dezember 2000 in Kraft getretene neue Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe. Es enthält Änderungen des Sozialgesetzbuchs III und des Bundessozialhilfegesetzes, die die Kooperation bei der Überwindung der Arbeitslosigkeit von Leistungsbeziehern des Sozialgesetzbuchs III und von Arbeitslosenhilfeempfängern nach dem Bundessozialhilfegesetz ausdrücklich jetzt zur gesetzlichen Aufgabe der Arbeitsämter und der Träger der Sozialhilfe macht. Die darin enthaltene, bis zum 31. Dezember 2004 befristete Experimentierklausel ermöglicht die Durchführung regionaler Modellvorhaben. Auf Initiative der Senatsverwaltung nehmen drei Berliner Bezirksämter daran teil. Dieser Prozess hat gerade erst begonnen. Was macht es da für einen Sinn, bis zum 30. Juni alle Modelle zu bewerten und in die Arbeit der Sozialämter einzugreifen?

[Frau Dr. Schulze (PDS): Reden Sie doch mal über den Antrag!]

Dazu komme ich noch. – Dazu kommen die Umstrukturierungen in den Bezirken nach der Fusion, die auch die Chance bieten, zum Beispiel die Bereiche Soziales und Wirtschaft miteinander zu verknüpfen, wie in Friedrichshain-Kreuzberg geschehen.

Denken Sie bitte an Ihre Zeit, Frau Abgeordnete!

Ja, ich denke daran.

Nun komme ich zu dem Antrag bezüglich des Fallmanagements. Es wurde hier mehrfach gesagt: Nach dem Willen des Abgeordnetenhauses ist die Sozialhilfe eine Bezirksaufgabe ohne Fachaufsicht. Der Senat kann Anregungen, Anstöße und Unterstützung geben. Das geschieht in den Planungsrunden der Sozialstadträte. Welche Modelle konkret vor Ort gefördert werden, können die Bezirke sehr gut entscheiden. Im Antrag Drucksache 14/1093 – dazu hat Frau Herrmann schon Wesentliches gesagt – ist der einzige den Senat betreffende Punkt der Auflagenbeschluss 55 mit dem Berichtsauftrag zum 31. Mai 2001 hinsichtlich des möglichen Einsatzes von Personalüberhangkräften in den Bezirksämtern. Bevor diese Prüfung abgeschlossen ist, soll nun schon ein neues Konzept zur Änderung der Organisation durch die Senatsverwaltung entwickelt werden. Arbeitsorganisation, Personalbedarfseinschätzung und Qualifizierungsprogramme sind Bezirksaufgaben. Und dann sprechen Sie von Leistungsanreizen für Sachbearbeiterinnen und -bearbeiter im Fallmanagement. Nach unserer Kenntnis sind die Kolleginnen und Kollegen, die in den Sozialämtern bereits mit dem Fallmanagement arbeiten – und zwar individuell und intensiver –, hoch motiviert. Der Erfolg ihrer Arbeit ist für sie der beste Anreiz, den es geben kann. Ich glaube nicht, dass wir noch Anreizsysteme entwickeln müssen.

Selbstverständlich werden wir die Anträge im Ausschuss gründlich kritisch begutachten und im Sinne des von Frau Jantzen geäußerten Wunsches – einer Gesamtlösung des Problems näherzukommen – auch konstruktiv begleiten; aber in unseren Augen ist viel entscheidender, dass in Berlin im Jahre 2003 die Umsetzung der Experimentierklausel und damit die Auswertung der Projektphase erfolgen wird, um die Dinge in einer vernetzten Weise unter Einbeziehung der Arbeitsämter auf den Weg zu bringen, und nicht Vorgaben für die Bezirke und eine Bewertung im Juni 2001. – Danke schön!

[Beifall bei der SPD – Zuruf der Frau Abg. Dr. Schulze (PDS)]

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! – Weitere Wortmeldungen liegen uns hierzu nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt, die Anträge der PDS an folgende Ausschüsse zu überweisen: den Antrag Drucksache 14/1092 federführend an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen sowie an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration, den Antrag Drucksache 14/1093 federführend an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Verwaltungsreform. Wer so beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Beides ist nicht der Fall, das ist einstimmig so beschlossen.

Die lfd. Nrn. 20 und 21 sind bereits durch die Konsensliste erledigt.

Lfd. Nr. 22, Drucksache 14/1104:

Antrag der Fraktion der Grünen über Regenbogenfahne zum CSD am Abgeordnetenhaus

Reden sind hierzu nicht vorgesehen. Die Antragsteller bitten um sofortige Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der Grünen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion ist das so beschlossen.

Die lfd. Nrn. 23 bis 25 sind ebenfalls durch die Konsensliste erledigt.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 25 A, Drucksache 14/1121:

Antrag der Fraktion der PDS über Bäder als Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge erhalten

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Es ist um eine Beratung gebeten worden, bis zu fünf Minuten pro Fraktion, diesmal nicht großzügig. Für die Fraktion der PDS hat Dr. Kaczmarczyk als Erster das Wort, bitte schön!

Vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den vergangenen Tagen hat die Berliner Öffentlichkeit sich in einem erheblichen Umfang zu der bereits vollzogenen teilweisen und vorgezogenen Schließung von Bädern in Berlin geäußert. Es gibt eine einhellige, glaube ich, auch durchgehend über alle Himmelsrichtungen dislozierte Ablehnung dieser Maßnahme, nicht zu Unrecht. Im Bäderanstaltsgesetz hat unser Haus beschlossen, eine öffentliche Daseinsvorsorge für unsere Bürger zu treffen und die Bäderbetriebe beauftragt, wohnortnah dieser Aufgabe nachzukommen. Mit Verwunderung konnten wir bei der Anhörung im Unterausschuss Sport feststellen, dass selbst die Senatsverwaltung von den beabsichtigten und zum Teil bereits in Kraft gesetzten Schließungen nicht in vollem Umfang informiert war. Abgesehen von dem Chaos, das die Berliner Bäder-Betriebe mit ihrer Interimsregierung zwischenzeitlich angerichtet haben, denken wir, ist es auch die falsche Maßnahme, eine ganz wichtige Einrichtung unserer Stadt auf diese Art und Weise zu reduzieren.

Es ist natürlich nicht verborgen geblieben, bereits in den vergangenen Jahren, dass die Berliner Bäder-Betriebe in gravierender Weise unterfinanziert wurden und eigentlich ihrer Aufgabe zur Öffnung und Inbetriebhaltung der Bäder nicht im gesamten Umfang nachkommen konnten. Das 1995 erstellte BossardGutachten konstatierte einen Finanzbedarf von etwa 140 bis 142 Millionen DM jährlich, um die Bäderbetriebe unterhalten zu können. Tatsächlich wurde die Summe von 104 Millionen DM, die anfangs zur Verfügung gestellt wurde, mehr und mehr reduziert, bis zum jetzigen Zeitpunkt eine Summe von wenig über 80 Millionen DM tatsächlich den finanziellen Crash und Bankrott der Bädergesellschaft bedingte. Es ist einfach illusorisch anzunehmen, dass man mit einer Ausstattung, die gerade dazu reicht, die Personalkosten zu decken, die 83 Bäder in Berlin unterhalten kann.

Nun ist es auch nicht richtig, wenn hier und da gelegentlich gesagt wird, Berlin sei überproportional mit Bädern ausgestattet. In der Anzahl vielleicht sehr gut, in der tatsächlichen Wasserfläche aber ein Mittelmaß in der deutschen Bundesrepublik, und es gibt überhaupt keinen Grund anzunehmen, dass Berlin eine bessere Ausstattung mit Bädern hat als Hamburg oder andere Städte, die noch nicht einmal mit Berlin vergleichbar wären. Tatsächlich stellt sich heraus, dass mit diesen vorgezogenen Schließungen eine geringfügige – mit Blick auf die anderen Positionen, die noch zu verhandeln wären – Einsparung erreicht werden kann, mit katastrophalen Folgen für die Öffentlichkeit. 5 bis 6 Millionen DM, so Staatssekretär Ebel im Gespräch am Dienstag in der Befragung im Unterausschuss Sport, wären die Menge an Geld, die notwendig wäre, damit die Gehälter bei den Berliner Bäder-Betrieben gezahlt werden können. Wir denken, dass der Aufwand und die Maßnahme in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis stehen. Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass die Schließung der Bäder eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger bedeutet, die das nicht hinnehmen können. Wir denken, dass diese Maßnahme sofort zurückgenommen werden soll. Unser Antrag zielt darauf hin, die Maßnahmen auszusetzen, die von der Senatsverwaltung selbst in Aussicht genommenen Analysen und Erhebungen durchzuführen und dann gemeinsam mit allen im Gesetz vorgeschriebenen Mitwirkungspflichtigen wie den regionalen Beiräten, den Bürgermeistern, den Bezirksvertretern und den Selbstverwaltungseinrichtungen des Sports zu beraten, wie in dieser zweifelsfrei schwierigen Situation vorgegangen werden kann, ohne das Kind im wahrsten Sinne des Wortes mit dem Bade auszuschütten.

Es ist überhaupt eine falsche Denkweise anzunehmen, wenn man den Durchschnitt nimmt, dass der dann auch regional tatsächlich anwendbar ist. Mit Blick auf eine mögliche Überbesetzung an Bädern in Zehlendorf werden in Marzahn, Hellersdorf, in Treptow und Köpenick Bäder geschlossen, woman dann sagen kann: Hier geht tatsächlich das letzte Licht aus. Hier gibt es dann überhaupt nichts mehr. Besonders ärgerlich ist solch eine Überlegung, wenn man dagegenhält, dass allein für den Übungsplatz von Hertha BSC 9,5 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden, Hertha BSC geschenkt werden, während demgegenüber 83 Bäder in ihrem Funktionsbereich erheblich eingeschränkt werden. Wir sind gern bereit, auf weitere Schieflagen in der Finanzierungspolitik hinzuweisen. Wir sind aber der Meinung, dass sowohl der Rat der Bürgermeister als auch verschiedene Bezirksverordnetenversammlungen sich eindrücklich dazugeäußert haben, diese Schließungen zurückzunehmen, dass unser Antrag in die richtige Richtung zielt: eine sofortige Aussetzung der Bäderschließungen und dann erst eine Analyse und dann gemeinsam überlegen, wie mit diesem schwierigen Problem umzugehen ist. – Danke!

[Beifall bei der PDS]

Schönen Dank, Herr Kaczmarczyk! – Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Rabbach das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden zum Abschluss der Tagesordnung über Badengehen, und ich weiß ja, wie gern die Oppositionsfraktionen Baden gehen.

[Wieland (Grüne): Ha, ha!]

Ihnen, Herr Doering, würde das besonders gut tun, wenn Sie mal ein paar Runden schwimmen würden.

[Doering (PDS): Ist richtig, die CDU-Fraktion schwimmt!]

Die CDU-Fraktion schwimmt gerne. Da sind wir firm. Und Sie sind firm im Badengehen. – Aber zur Sache selber. Dieser Antrag, der hier dringlich eingebracht wurde, den möchte die CDU-Fraktion gern an den Ausschuss für Schule, Jugend und Sport überwiesen haben. Das hat auch einen guten Grund, weil wir am Dienstag über dieses Thema im Unterausschuss Sport lange diskutiert haben, auch mit der Senatsverwaltung und den Bäderbetrieben. Wir haben vor, am 8. Mai in der nächsten Ausschussitzung dieses Thema erst mal abschließend zu erörtern. Vielleicht liegt bis dahin auch das Konzept vor, das uns angekündigt, aber leider bisher nicht vorgelegt wurde.

Zu dem Antrag der PDS kann ich aus Sicht der CDU-Fraktion sagen, Herr Dr. Kaczmarczyk, der ist so in Ordnung, weil er ja der Extrakt dessen ist, was wir im Unterausschuss erörtert haben und wozu wir übereingekommen sind. Natürlich gehören die Bäder zur Grundversorgung der Menschen in dieser Stadt, und sie gehören auch zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Das heißt aber nicht, wie einige vermuten, dass die Bäder von einer öffentlichen Anstalt, vom Senat oder von den Bezirken betrieben werden müssen. Natürlich können auch Bäder privat betrieben werden, wenn sie eben als Angebot vorhanden sind. Ich meine, Brot verkaufen ist ja auch ein öffentliches Anliegen, aber das Land Berlin verkauft ja kein Brot und Milch, sondern die Menschen werden auch privat versorgt. Von da her wollen wir auch ein Konzept, und dieses Konzept soll auch die Grundversorgung nachweisen. Das Wort „Grundversorgung“ weist für alle darauf hin – da stimme ich Ihnen auch zu –, dass es im Ergebnis nicht darum gehen muss, zu 100 Prozent alle Bäder zu halten, sondern „Grundversorgung“ heißt, dass wir die Bäder behalten wollen, die von den Menschen dieser Stadt gebraucht werden. Das ist genau das, was die CDU-Fraktion im Sportausschuss öffentlich gefordert hat. Wir wollen also die Bäder erhalten, die zur Daseinsvorsorge gehören, so, wie es auch im Gesetz steht. Wir wollen auch insbesondere eine bedarfsgerechte Ausstattung.

Nun fragen sich aber alle in der Stadt, die mit Bädern umgehen, was „bedarfsgerechte Ausstattung“ sein sollte, wie viele und welche Bäder das wären. Sind das eher Bäder, die dem Schulsport dienen, oder die, welche vorrangig dem Vereinssport dienen oder mehr für die allgemeine Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, was natürlich auch sehr wichtig ist? Wir kennen nicht die Kriterien einer bedarfsgerechten Ausstattung und wissen auch nicht, was eine bedarfsgerechte Ausstattung kostet, denn solche Zahlen gibt es nicht. Deshalb kommen wir auch in die unselige Lage, es nicht richtig einordnen zu können, wenn Senat oder der Hauptausschuss des Parlaments in den Bäderhaushalt eingreifen. Das Bossard-Gutachten hat 1994 gefordert, der Zuschussbetrag müsse rund 140 Millionen DM betragen. Das hat sich dann in den vergangenen Jahren reduziert auf bis zuletzt rund 84 Millionen DM. Die CDU-Fraktion möchte nun definitiv erfahren, was an finanziellen – und damit auch personellen – Mitteln benötigt wird, um die Bäder zu betreiben, die erforderlich sind, und was die notwendige Sanierung der Bäder kostet. Dazu gehört – auch darüber hatten wir Einvernehmen im Ausschuss –, dass uns ein Konzept vorgelegt wird, aus dem sich die genannten Fragen konkret klären ließen. Wir brauchen dieses Zahlenmaterial, um Entscheidungen treffen zu können.

Es geht eben nicht und steht auch in der Kritik der CDU-Fraktion, dass hier einfach Bäder geschlossen werden, dass acht Freibäder gänzlich geschlossen werden sollen – jedenfalls waren das die ersten Ankündigungen. Man kann auch nicht die Öffnungszeiten drastisch einschränken, Bäder über zwei Monate im Sommer schließen, ohne dass ein Konzept vorliegt. Dies wollen wir nicht akzeptieren. Deshalb sind wir auch im Sportausschuss übereingekommen, dass solche Schließungen nicht in Frage kommen. Herr Senator Böger hat sich inzwischen entsprechend geäußert.

Ich möchte noch einmal ein deutliches Wort zur Rechtslage bemerken. Nach § 2 des Sportförderungsgesetzes sind die Hallen- und Freibäder, alle Bäder in Berlin, öffentliche Sportanlagen. Diese dürfen eben nur geschlossen mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses werden gemäß § 7 Abs. 2 des Sportförderungsgesetzes. Die Ankündigung der Berliner Bäderbetriebe, Bäder auf Dauer zu schließen, ist daher rechtswidrig. Eine Schließung kommt unstrittig einer Aufgabe einer Sportanlage gleich, die dem Parlament zur Zustimmung hätte vorgelegt werden müssen. Das gilt auch für die Bäder, die den landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts zugerechnet werden. Das steht im § 2 Absatz 3 des Sportförderungsgesetzes.

Vor diesem Hintergrund werden wir Ihren Antrag, dessen Intention ich teile, in der Ausschusssitzung am 8. Mai 2001 – hoffentlich abschließend – behandeln und dann zu einem Ergebnis kommen, das ungefähr dem entsprechen sollte, was Sie heute hier beantragt haben, und dem, was von allen Fraktionen am Dienstag in der Ausschusssitzung geäußert wurde. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]

Schönen Dank! – Dann hat Herr Volk das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! August Bebel hat es einmal relativ einfach auf den Punkt gebracht: „Um schwimmen zu gehen, muss ich ins Wasser gehen – sonst lerne ich nichts.“ – Aber um schwimmen zu gehen, müssen die Schwimmbäder geöffnet sein, und jeder Mann, jede Frau und jedes Kind muss wissen, wann welches Bad geöffnet hat. Und genau hier liegt das Problem. Der Aufsichtsrat – das wurde heute schon in der Fragestunde angesprochen – hat die Schließung oder Nichtöffnung verschiedener Bäder beschlossen, ohne dabei die gesetzlichen Verpflichtungen zu beachten. Die Regionalbeiräte wurden nicht gehört, die Bezirke wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Da ist es logisch, dass dann die Aufregung folgt.

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