Protocol of the Session on June 14, 2019

Zweitens: Im Hinblick auf das Untersuchungsausschussgesetz ziehen wir unter anderem Rückschlüsse aus dem hier mehrfach angesprochenen NSU-Untersuchungsausschuss: Wir moderni sieren die Verfahren und passen Formulierungen im Gesetz an die Neuformulierung in der Landesverfassung an, die wir zu letzt miteinander beschlossen haben. Auch erweitern wir die Kompetenzen von Sachverständigen in Untersuchungsaus schüssen, die deren Arbeit unterstützen können - auch dies eine positive Erfahrung aus dem NSU-Untersuchungsausschuss.

Drittens: Im Abgeordnetengesetz schaffen wir die Möglichkeit - ich denke, das ist eine sehr gute Neuerung - für Mitarbeiterin nen und Mitarbeiter von Abgeordneten, künftig auch eine ar beitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen.

Wir heben die Erstattungsbeiträge für die Bürgerbüros - das sind die Büros, in denen die Abgeordneten direkt für die Men schen vor Ort zu sprechen sind - an, um auch im zunehmend

hochpreisigen Berliner Umland attraktive und vor allem barrie refreie Büros anmieten zu können. Barrierefreiheit wird auch insgesamt gestärkt: Hierzu soll es spezielle Fördermöglichkei ten geben, sein Büro barrierefrei auszugestalten, sodass kein Rollstuhlfahrer vor der Tür bleiben muss. Und - auch das ist eine Neuerung und wurde auf der Sitzung des Landesbehinder tenbeirats in der letzten Woche gelobt - es gibt künftig die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfsmitteln oder Hilfs personen wie Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmet schern.

Viertens: Mit den Änderungen im Volksabstimmungsgesetz stärken wir die direkte Demokratie im Land Brandenburg. In Auswertung der verschiedenen Volksinitiativen, die es auch in dieser Legislaturperiode im Land Brandenburg gab, führen wir unter anderem ein, dass sich Initiatoren von Volksinitiativen künftig vom Landeswahlleiter beraten lassen können. Die Initi atoren von Volksinitiativen erhalten auch die Gelegenheit, ihre Initiativen zu verbessern, wenn im Text Fehler entdeckt wer den, sodass die Initiativen nicht gleich für unzulässig erklärt werden. Wir stellen mit dem Gesetzentwurf auch klar, dass Ini tiatoren von Volksbegehren ihre Initiativen auch für erledigt erklären können, wenn sie dem Grunde nach im Landtag ange nommen wurden. So verfuhren wir zum Beispiel bei der Kreis gebietsreform; das ist die hierauf erfolgte Anpassung. Außer dem schaffen wir die Möglichkeit, Volksentscheide künftig besser mit Wahlen zusammenzulegen, indem wir hier eine län gere Frist einräumen.

Das war mein Parforceritt durch einige der Änderungen, die in diesem Paket stecken. Ich bitte um Zustimmung zu unseren Gesetzen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Dr. Redmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde nicht noch einmal alle Regelungen wiederholen und aufzählen, wie es der Kollege Lüttmann getan hat; sie haben ja schon einen Überblick erhalten.

Erlauben Sie mir drei Anmerkungen: Eine betrifft das Frakti onsgesetz und die Überprüfung der Fraktionsfinanzen: Ich freue mich, dass es gelungen ist, im Verfahren, auch gemein sam mit dem Landesrechnungshof, deutlich bessere Regelun gen als die bisher im Fraktionsgesetz verankerten zu finden, die gleichzeitig transparent und praktikabel sind und die - da bin ich sicher - dem Sinn und Zweck dieser Untersuchung auch sehr gerecht werden.

Zum Zweiten freue ich mich, dass wir im Volksabstimmungs gesetz einige Regelungen treffen konnten, die durchaus dazu beitragen, dass Volksabstimmungen praktikabler werden. Wir standen hier schon einige Male vor der Situation, dass Volksin itiativen, deren Sinn vom Hause durchaus geteilt wurde, nicht ohne Weiteres angenommen werden konnten, weil sie in der Formulierung an der einen oder anderen Stelle problematisch

waren. Obwohl sich die Initiatoren und auch die Mehrheit des Parlaments einig waren, konnte am Ende vom Text, der einmal zum Gegenstand der Volksinitiative gemacht worden war, nicht mehr abgewichen werden. Hier ist es, glaube ich, sehr, sehr sinnvoll, Regelungen zu haben, die auch den Initiatoren mehr Flexibilität bieten, um nachträglich, nachdem das Parlament tätig geworden ist und ihrem Anliegen entsprochen wurde, bei spielsweise eine Erledigungserklärung auszusprechen.

Wir haben mit dem Untersuchungsausschussgesetz auch Leh ren gezogen, die sich zuletzt aus der Arbeit des NSU-Untersu chungsausschusses ergeben haben: Insbesondere geht es um Regelungen zur Nichtöffentlichkeit von Sitzungen, womit ei gentlich gemeint ist: Regelungen zur Öffentlichkeit von Sit zungen. Denn: Wir wollen mit der gesetzlichen Änderung er reichen, dass man noch häufiger öffentlich tagen kann und dem Anspruch, den wir als Parlament haben, nämlich die Untersu chung vor aller Augen und Ohren durchzuführen, weitgehen der, als das bislang der Fall war, gerecht zu werden. Damit lässt sich die Untersuchung auch nach außen glaubwürdiger vermit teln.

Letztlich, denke ich, ist es auch sinnvoll, eine Erhöhung des Budgets für die Wahlkreisbüros im Abgeordnetengesetz zu ver ankern. Wir alle haben erfahren, dass es im Interesse der Bür gerinnen und Bürger liegt, mit uns in Kontakt zu treten, und wir sollten nicht dem Eindruck Vorschub leisten, dass sich Po litik nur um die großen Städte kümmere. Die Erhöhung des Budgets sorgt nämlich dafür, dass man auch in den ländlichen Regionen, in denen sich Wahlkreise teilweise über sehr, sehr große Flächen erstrecken, nicht nur ein Büro haben, sondern beispielsweise ein zweites eröffnen kann, um dort als Parla mentsabgeordneter sichtbar und ansprechbar zu sein. Dieses Budget kann beispielsweise auch verwendet werden, um Bür gerbusse - ein Bürgerbus wird in der Regel für einen Abgeord neten reichen - anzuschaffen, um in ganz kleine Orte und Dör fer zu fahren und auch dort Bürgersprechstunden abzuhalten. Einige Kollegen tun das ja bereits und sammeln damit sehr gu te Erfahrungen. Insofern, denke ich, sind die von uns vorge schlagenen Änderungen sachgerecht und vernünftig. - Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall CDU und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abge ordnete Domres.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! So etwas haben wir nach meiner Erinnerung im Landtag noch nicht gehabt: In einer Debatte werden zwei kom plett neue Gesetze - das Fraktionsgesetz und das Untersu chungsausschussgesetz - sowie zum Teil umfangreiche Ände rungen in vier Gesetzen - im Volksabstimmungsgesetz, im Ab geordnetengesetz, im Besoldungsgesetz sowie im Landesrech nungshofgesetz - behandelt.

Zum Volksabstimmungsgesetz: Dass es nach der ersten großen Novelle des Brandenburger Volksabstimmungsgesetzes im Jahr 2012 kurz vor dem Ende der 6. Wahlperiode noch gelun gen ist, eine weitere deutliche Verbesserung der Bedingungen

für die direkte Demokratie zwischen vier Fraktionen zu verab reden, finde ich sehr gut. Wer hätte das vor 2009 gedacht? Künftig wird es in Brandenburg eine offizielle Beratungsmög lichkeit für Volksinitiativen beim Landeswahlleiter geben.

Ein Zweites haben wir neu geregelt: Künftig sollen bestimmte Fristen im Interesse der Volksinitiativen angepasst werden. Der Landtag muss nämlich den Termin für einen Volksentscheid so festlegen, dass, wenn innerhalb von zehn Monaten eine landes weite Wahl oder ein weiterer landesweiter Volksentscheid an steht, der Volksentscheid am selben Tag stattfindet. Das erhöht die Erfolgsaussichten der Initiativen deutlich.

Kurz zum Abgeordnetengesetz: Es ist bereits die dritte Nach besserung, seit wir im Jahr 2013 ein grundlegend neues Abge ordnetengesetz beschlossen haben. Auch diesmal konzentrie ren sich die Änderungen auf den Handlungsbedarf, der sich in Anwendung des Gesetzes herauskristallisiert hat. Vor allem geht es um den barrierefreien Zugang zu Wahlkreisbüros, die barrierefreie Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern, die Anpassung der Mietkosten sowie die Einführung von Be triebsrenten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeord neten. Zugleich sollen weitere Klarstellungen im Normtext verarbeitet werden.

Dass wir endlich ein neues Untersuchungsausschussgesetz ha ben, freut mich ganz besonders. Die dienstälteren Kolleginnen und Kollegen hier im Haus werden sich erinnern, dass es seit 1999 - damals hatte die Regierung einen Gesetzentwurf kurz vor Ende der Wahlperiode vorgelegt, der am Ende der Diskon tinuität unterlag - wiederholt Versuche gab, das weitgehend von Nordrhein-Westfalen übernommene Gesetz den Branden burger Erfahrungen mit Untersuchungsausschüssen anzupas sen. Alle blieben erfolglos - bis heute.

In diesem Zusammenhang vielen Dank an Frau Dr. Platter von der Landtagsverwaltung, die akribisch den Handlungsbedarf aufgearbeitet hat und immer wieder für einen Gedankenaus tausch mit den Fraktionen zur Verfügung stand.

Dann ist da noch das neue Fraktionsgesetz, bezüglich dessen es, wie Sie wissen, anfangs massive öffentliche Vorwürfe gab. Auch das geltende Fraktionsgesetz gehört zu den Gesetzen, die in der ersten Wahlperiode wegen fehlender Brandenburger Er fahrungen weitgehend von Nordrhein-Westfalen übernommen wurden. Seit Langem war klar, dass dieses Gesetz nicht mehr den Bedingungen zu Beginn des 21. Jahrhunderts entspricht. Brandenburg war im Nachteil im Vergleich zu anderen Bun desländern und musste deshalb handeln. Unser Gesetz musste in Übereinstimmung mit den Erfahrungen der Fraktionsarbeit und vor allem mit der Gesetzgebung und der Rechtsprechung von Verfassungs- und anderen Gerichten gebracht werden. Deshalb haben wir uns gründlich angeschaut, was sich in ande ren Bundesländern getan hat, und das Ergebnis in einem Ge setzentwurf zusammengefasst. Wir haben das Rad also nicht neu erfunden, sondern die Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen in anderen Parlamenten für uns nutzbar gemacht.

Schon vor diesem Hintergrund sind die anfänglich noch erho benen Vorwürfe, der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig, eine wirksame Finanzkontrolle sei kaum mehr möglich und der vor geschlagene Weg sei deutschlandweit einzigartig, mehr als fragwürdig gewesen. Wir haben, wie es im parlamentarischen Verfahren üblich ist, das Gespräch mit dem Präsidenten des

Rechnungshofes gesucht. Im Ergebnis dieser Gespräche wurde einzig § 15 angepasst. Missverständnisse - so steht es auch in der Begründung unseres Änderungsantrags - wurden in den Gesprächen ausgeräumt. Wir haben gemeinsam eine Regelung zur Prüfung der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Fraktio nen erarbeitet. Ich denke, das ist ein guter Weg gewesen. Damit stellen wir auch mehr Transparenz her.

Sicherlich hätten auch wir uns - wie die Grünen - gerade in dieser Beziehung noch etwas mehr gewünscht. Mehr war aber fraktionsübergreifend nicht zu vereinbaren. Deshalb wird die Fraktion DIE LINKE künftig ihre Stellungnahmen zu den Prü fungsmitteilungen des Rechnungshofes auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Ich bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und dem Änderungsantrag. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, B90/GRÜNE sowie des Ab geordneten Dr. Redmann [CDU])

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Galau.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Uns liegen zwei Gesetzentwürfe zur Änderung parlamentari scher Vorschriften vor, die eine Reihe von Novellierungen un terschiedlicher Gesetze vorsehen. In vielen Bereichen enthal ten die Gesetzentwürfe lediglich Klarstellungen, die sich in den vergangenen Jahren als notwendig oder zumindest hilf reich erwiesen haben. Zu nennen ist etwa die klarstellende Re gelung zur Überlassung von Fraktionsräumen an die Mitglie der des Landtages sowie die Fraktionsmitarbeiter.

In einigen Bereichen aber gibt es konkrete Änderungen, die auch unsere Fraktion befürwortet. Besonders begrüßen wir die in den Entwürfen geplante Verbesserung der Stellung von Ar beitnehmern im Rahmen des Parlamentsbetriebs.

(Beifall der Abgeordneten Schade [AfD])

Das ist im hier vorliegenden Zweiten Gesetz etwa die Klarstel lung der Anschlussverwendung von Fraktionsmitarbeitern im öffentlichen Dienst und im Dritten Gesetz die Eröffnung der Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge für die Be schäftigten der Abgeordneten; das wurde schon erwähnt.

Ebenfalls notwendig dürfte es sein, die Erstattung für die Mie ten von Wahlkreisbüros auf 800 Euro anzuheben. Dabei geht es mitnichten darum, sich die Taschen vollzumachen, sondern da rum, angesichts der steigenden Mietpreise angemessene Büros als Anlaufstelle für die Bürger einzurichten. Das kann vor al lem im Speckgürtel eine recht hohe Hürde darstellen.

Bedenken hatten wir hingegen zunächst im Hinblick auf die Änderungen im Fraktionsgesetz, die die Prüfung durch den Landesrechnungshof umfassen; konkret geht es um § 15 des Fraktionsgesetzes. Die schriftliche Stellungnahme des Landes rechnungshofs ließ die Alarmglocken schrillen. Schließlich stand im Raum, dass die Unabhängigkeit dieses Organs gefähr

det sein könnte. Umso wichtiger war es, dass die Einbringer des Gesetzentwurfs die missverständliche Formulierung zum Anlass genommen haben, noch einmal klarzustellen, dass eine Beschneidung der Rechte des Landesrechnungshofs nicht be absichtigt sei.

Was uns allerdings in dieser Fülle von Änderungswünschen am wichtigsten ist, sind die Modifizierungen im Volksabstim mungsgesetz. Wir als Fraktion haben uns in den vergangenen fünf Jahren hier im Parlament immer wieder für mehr direkte Demokratie ausgesprochen. Besonders hervorzuheben unter allen parlamentarischen Initiativen zu diesem Thema, die wir hier gestartet haben, ist unser Gesetzentwurf für mehr direkte Demokratie im Land Brandenburg vom Frühjahr letzten Jah res, der unter anderem eine erhebliche Absenkung des Quo rums zum Inhalt hatte. Leider fanden wir bei Ihnen allen kein Gehör mit unserem Anliegen, die Bürgerbeteiligung und somit die direkte Demokratie zu stärken.

Umso besser ist es deshalb, dass Sie sich endlich selbst dazu durchgerungen haben, das Volksabstimmungsgesetz bürger freundlicher zu gestalten. Eine kostenfreie und umfassende Be ratung der Bürger durch den Landesabstimmungsleiter ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Langfristig sollte aber darüber nachgedacht werden, ob dieser Anspruch wirklich erst den Vertretern, das heißt denjenigen, die die Volksinitiative an den Landtag übergeben, zustehen soll. Beratungsbedarf dürfte schließlich vielfach schon vor diesem Rechtsakt bestehen, so wohl hinsichtlich der rechtlichen als auch hinsichtlich der tat sächlichen Voraussetzungen und Anforderungen, die ein sol ches Verfahren mit sich bringt. Dies wäre schon deshalb zweckmäßig, weil somit die Einreichung mangelhafter Volks initiativen von vornherein vermieden werden würde. Zumin dest sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit vor, dass die Ein reicher bestimmte Unterlassungen nachholen können, sollten Mängel festgestellt werden.

Auch hätten Sie in Ihre Überlegungen einbeziehen können, dass etwa die Öffnungszeiten der Eintragungsräume an die rea listischen Arbeitszeiten der Bevölkerung angepasst werden, wie wir es seit Jahren fordern und Sie es seit Jahren ablehnen. Aber, wie gesagt, es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir hoffen allerdings, die von Ihnen geplanten Änderungen des Volksabstimmungsgesetzes entsprechen tatsächlich Ihrer inne ren Überzeugung und sind nicht bloßes Wahlkampfgetöse. Wie auch immer: Wir stimmen beiden Gesetzentwürfen zu. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Vogel.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vor redner haben umfassend ausgeführt, was die wesentlichen In halte dieses Gesetzentwurfs sind. Insofern möchte ich einige andere Akzente setzen.

Zunächst einmal ist es nicht selbsterklärend, warum dieser An trag von vier Abgeordneten gestellt wurde. Wenn man genauer

hinsieht, stellt man fest: Es handelt sich um vier Parlamentari sche Geschäftsführer bzw. drei Parlamentarische Geschäftsfüh rer und eine Parlamentarische Geschäftsführerin. Warum? Es ist offenkundig, dass die Regierung nicht für parlamentsrechtli che Angelegenheiten zuständig ist, weshalb die Zuständigkeit beim Parlament liegt und die Regierung hier nicht aufgefordert war, irgendeine Regelung auch nur vorzuschlagen.

Der Entwurf hätte natürlich auch von der Präsidentin erarbeitet werden können. Das hätte aber bedeutet, dass die Zuständig keit allein bei der Landtagsverwaltung liegt und die Fraktionen erst nachträglich eingeschaltet werden. Insofern war es folge richtig, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer und die Parlamentarische Geschäftsführerin - die Experten für die Re geln und Verfahren zum Innenleben dieses Landtags - sich der Sache widmen und die Schlussfolgerungen aus einer Legisla turperiode ziehen bzw. beim Untersuchungsausschussgesetz sogar auf die Erfahrungen aus mehreren Legislaturperioden zurückgreifen.

Wenn ich von Parlamentarischen Geschäftsführern rede, fällt vielleicht dem einen oder anderen auf, dass sie ein Schattenda sein in unseren Kodifizierungen führen. Wer in das Register der Geschäftsordnung schaut, wird den Begriff „Parlamentari scher Geschäftsführer“ überhaupt nicht finden. Er taucht zwei mal auf: in § 8 der Geschäftsordnung, wonach die Namen der Parlamentarischen Geschäftsführer der Präsidentin mitzuteilen sind, und in § 40, wonach sie zeichnungsberechtigt für die Fraktion bei der Einbringung von Beratungsmaterialien sind.

Tatsächlich haben sie inzwischen viel umfassendere Aufgaben. Sie haben eine herausgehobene Funktion. Wer im Hauptaus schuss mitarbeitet und sieht, wie oft die Parlamentarischen Ge schäftsführer - und die Parlamentarische Geschäftsführerin - beauftragt werden, Zu- bzw. Vorarbeiten zu leisten, der sieht auch, dass sie, was die Verankerung in unseren Gesetzen be trifft, momentan etwas „unterbelichtet“ sind.

(Vereinzelt Heiterkeit SPD, DIE LINKE und CDU - Domres [DIE LINKE]: Na, na! „Unterbelichtet“?)

- Nein, nicht sie sind unterbelichtet, sondern ihre Funktion ist unterbelichtet.

(Lüttmann [SPD]: Unerhört, Herr Vogel! - Bretz [CDU]: Herr Vogel schießt den Vogel ab!)