Frau Präsidentin! Herr Kollege, die Ministerin hat sich an die IHK gewandt, weil die IHK in einer Mail ein Schreiben ge schickt hat, das zu beantworten war. Ich finde, das ist eine rich tige Geste.
Zweitens: Herr Genilke, ich teile Ihre Auffassung, dass dieses Problem schon länger aus der Welt hätte geschafft sein können. Deswegen haben wir diesen Entschließungsantrag gestellt; das ist der kürzeste Weg. Sie wissen genauso gut wie ich: Bis Juni eine Veränderung der Bauordnung zu erwirken ist mehr als schwierig. Deswegen kann ich nur an alle, die ein Interesse daran haben, dass das Problem gelöst wird, appellieren: Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! Ich gehe da von aus, dass wir damit diesen Sachverhalt endlich politisch erledigen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Kollegen! Liebe Gäste! Die Posse darum, ob ein Hausboot nun ein Haus oder ein Boot ist oder wegen des Wortbestandteils „Haus“ in den Geltungsbereich der Bau ordnung fällt oder nicht, ist in erster Linie beschämend für unser Land. Ein Land, das sich der Attraktivität seiner über 3 000 Seen rühmt und die Werbetrommel für den Wassertouris
mus rührt, macht sich hier mit der Entscheidung seiner Behör den lächerlich. Dass es nun der Initiative einiger Abgeordneter bedarf, um hier eine scheinbar notwendige Klarstellung einzu fordern, ist schon traurig.
Traurig finde ich aber auch - damit wende ich mich an die Lin ken -, dass die Fraktion das Thema kurz vor dem Wahlkampf auf Kosten des betroffenen Bürgers nutzt, um auf Wählerfang zu gehen.
Denn das Problem ist nun bereits über ein Jahr alt - getroffene Hunde bellen, Herr Domres - und noch immer nicht abschlie ßend geklärt. Wenn es Rechtsunsicherheiten in der Auslegung von Gesetzen gibt, und erst recht, wenn es zu langwierigen Verfahren kommt, muss man sich doch fragen, warum das so ist, und eine Klarstellung herbeiführen. Allein der ungerecht fertigte Erlass eines Bußgeldbescheides von über 1 000 Euro an einen unbescholtenen Hausbootfahrer, bei dem es im Nach gang auch noch zu unterschiedlichen gesetzlichen Auslegun gen kam, sollte wohl Grund genug sein, alle Hebel in Bewe gung zu setzen und eine Klarstellung vorzunehmen. Denn es muss tatsächlich erst ein finanzstarker Bürger kommen, der vor Gericht klagt und auch sonst alle Hebel in Bewegung setzt, damit wir uns im Plenum damit beschäftigen.
Wenn Sie aber nach wie vor - das entnehme ich Ihren Rede beiträgen - der Meinung sind, dass es keiner Änderung der ein schlägigen Gesetze bedarf, sollte die Landesregierung doch wenigstens darüber nachdenken, wie so etwas in Zukunft ver hindert werden kann. Denn es ist ja nicht so, dass es täglich Hunderte solcher Fälle im Bauamt gibt, bei denen entschieden werden muss, ob es sich nun um ein Boot oder ein Gebäude handelt. Vielleicht wäre ja hier eine allgemeine Weiterbildung für die Entscheider in den Behörden angebracht, um bei Ein zelfallprüfungen - dann direkt vor Ort - die fachlich richtigen Entscheidungen zu treffen. Eine Empfehlung des zuständigen Ministeriums zum Umgang mit dem Thema in Form eines normenkonkretisierten Runderlasses mit Außenwirkung wäre hier angebracht.
Auf jeden Fall sollte schleunigst gehandelt werden, damit diese unsägliche Provinzposse ein Ende hat und Bürger und Unter nehmer, die sich mit dem Thema Wassersport und im Speziel len mit dem Thema Hausboot beschäftigen, schnell wieder Si cherheit erlangen. Und ich komme nicht umhin, festzustellen, dass sich der Tourismus im Land Brandenburg gewiss nicht wegen der Politik so entwickelt, wie er sich entwickelt, son dern trotz der Politik. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Jungclaus für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Verehrte Gäste! Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass uns die erneute Debatte zu diesem Thema erspart geblie ben wäre. Auch wenn sich meine Kritik vor allem gegen das Ministerium richtet: Von der Öffentlichkeit wird in der Regel
zwischen Legislative und Exekutive nicht so unterschieden. Diese Posse schadet dem Ansehen von Politik insgesamt.
Das ist schade, vor allem, weil es vermeidbar gewesen wäre. Aber die Ministerin hat letzte Woche im Ausschuss noch ein mal ihre Auffassung verteidigt, dass Boote nicht der Bauord nung unterliegen und sie daher Änderungen der Bauordnung ablehnt. Sie konnte allerdings auch keinen einzigen Grund nennen, der dagegen spricht, einer seit Monaten im Raum ste henden Forderung nach einer Gesetzesänderung zu entspre chen. Die Befürworter hingegen haben - auch heute wieder - ausreichend Gründe dargelegt. Mich überzeugen diese Gründe, und ich bin froh, dass nun auch die Koalitionsfraktionen in Richtung Ministerium Druck aufbauen, wenn auch mit einem sanfteren Mittel als die Antragsteller.
Das hätten wir natürlich auch einfacher haben können. Die Ministerin sagt, es handele sich um einen Einzelfall. Die An tragsteller hingegen sagen, es habe in den letzten Jahren ver mehrt Unstimmigkeiten zwischen Bootsbesitzern und Auf sichtsbehörden gegeben. Ich sage: Selbst, wenn es auf den ers ten Blick nur ein Einzelfall ist, schaffen wir gegebenenfalls ei nen Präzedenzfall. Diese Gefahr kann man mit einer einfachen gesetzlichen Regelung abwenden.
Damit betreten wir auch kein Neuland. Es wurde bereits ange sprochen, dass andere Bundesländer - Mecklenburg-Vorpom mern und Hamburg - in ihren Bauordnungen bereits Regelun gen zu Hausbooten treffen. Unsere Fraktion wird jedenfalls heute jedem Antrag zustimmen, der geeignet ist, diese Posse endlich abzuschließen und ganz schnell vergessen zu lassen, welcher Aufwand hier nötig war, um ein einfaches Problem zu lösen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Anfang auf das, was Frau Schade in ihrer Rede sagte, mit Blick auf meinen Kollegen Wirtschaftsminister ent gegnen, dass ich der Auffassung bin, dass sich der Tourismus - und gerade der Wassertourismus - in Brandenburg, durchaus wegen der Politik, wegen der Maßnahmen, die die Politik ein geleitet hat und die Sie in diesem Haus letztlich unterstützt haben, so gut entwickelt hat. Die Zahlen zeigen es: Wir sind wirklich auf einem guten Weg.
Ich kann nur wiederholen: Die Rechtslage ist für uns klar. Wasserfahrzeuge - dazu gehören Sport- und Charterboote - fal len unabhängig von ihrer Größe nicht unter die Brandenbur gische Bauordnung. Ich hoffe auch, das bleibt so. Natürlich
gibt es eine Sportbootdefinition, aber es gibt sehr wohl Boote oder Schiffe, die größer oder kleiner sind. Das sind eben keine Sportboote, sondern andere Wasserfahrzeuge. Ich will wirklich nicht, dass - mit Blick auf den Spreewald - der ganze Bereich der Wasserfahrzeuge irgendwann der Bauordnung unterliegt.
Deswegen braucht man für Hausboote auch keine Baugeneh migung. Frau Lieske hat es schon gesagt: Das Baurecht kann natürlich - oder muss vielleicht - in Erwägung gezogen wer den, wenn Hausboote auf Dauer ortsfest genutzt werden, zum Beispiel für Beherbergungs- oder Wohnzwecke. Das ist von den entsprechenden Behörden zu entscheiden. Es gibt aber aus meiner Sicht für die Abgrenzung von Booten gegenüber bau lichen Anlagen klare Kriterien. Einer Änderung der Branden burgischen Bauordnung bedarf es deshalb nicht. Wenn auf Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg verwiesen wird, muss ich sagen, dass diese Bauordnungen Regelungen zu Seehäfen enthalten; und bei aller Wertschät zung: Seehäfen haben wir in Brandenburg nicht.
Ich möchte zu Ende sprechen, dann werde ich gerne Fragen beantworten. - Den Entschließungsantrag begrüße ich den noch, weil ich denke, dass er ein Beitrag sein kann, um das Problem aus der Welt zu schaffen und eine Klarstellung zu er reichen. Das OVG-Urteil haben wir mit den unteren Bauauf sichtsbehörden ausgewertet. Wir sind auch gern bereit, Einzel fälle mit den Bauordnungsbehörden zu besprechen, wie zum Beispiel den - ich glaube, von Herrn Genilke - angesprochenen Fall in MOL, wo wir gerade unterwegs sind. Wir werden das Ganze gegenüber den Bauordnungsbehörden gerne noch ein mal klarstellen und darauf achten, dass es in Brandenburg ei nen einheitlichen Vollzug in dieser Richtung gibt.
Hinsichtlich des Verfahrens in Ostprignitz-Ruppin möchte ich sagen: Wir haben aus guten Gründen in der Demokratie eine Trennung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative, und man kann Gerichtsurteile nicht beschließen.
Drei Abgeordnete haben Nachfragen angemeldet. Herr Schul ze, Herr Genilke und Herr Loehr stellen bitte ihre Fragen. Danach wird zusammenhängend beantwortet. Herr Schulze, bitte.
Erst einmal vielen Dank für die präzise Klarstellung Ihrer Posi tion in dieser Sache. Meine Frage: Trifft es zu, dass die Umset zung der Bauordnung den Landkreisen auf der Basis des Landesorganisationsgesetzes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen ist?
Zweitens, wenn dem so ist: Trifft es zu, dass das Ministerium Rechts- und Fachaufsicht der unteren Bauordnungsbehörden ist?
Drittens: Wenn dem so ist, stellt sich mir die Frage, ob und wann Sie konkret Ihre Rechts- und Fachaufsicht wahrgenom men haben, um dort exemplarisch - wie Sie es hier ausgeführt haben - festzulegen, wie es zu handhaben ist, und dieses Tam tam, das Sie dargestellt haben, endlich abzustellen.
Moment, Frau Ministerin. Ich würde vorschlagen, wir sam meln die Fragen; so war es angelegt. - Zunächst Herr Genilke, bitte.
Frau Ministerin, Sie haben gerade einen - zumindest aus mei ner Sicht - sehr wichtigen Punkt angesprochen, indem Sie sagten, dass klar normiert sei, ob ein Boot dafür geeignet sei, dauerhaft darauf zu wohnen, und sprachen explizit von Kajüten.
Nun sprechen wir bei Booten mit einer Länge zwischen 2,50 m und 24 m in der Regel komplett von Kajütbooten. Wie viele Stunden muss sich ein Boot auf dem Wasser bewegen und wie oft darf ich es nur als Kajütboot nutzen, wenn es an einem be reits zugelassenen Steg liegt? Würde Ihre Einschätzung auch dann gelten, wenn ich mir ein Wohnmobil miete, drei Stunden an die Ostsee fahre, es dort ein halbes Jahr stehen lasse und dann drei Stunden zurückfahre? Wäre das auch eine überwie gende Nutzung, und würde dann auch ein Caravan im Grunde zu einem Gebäude, das ich mehr oder weniger mit Baurecht erwerben und aufbauen darf?
Nun der nächste Fragesteller, Herr Loehr, und dann können Sie, Frau Ministerin, bitte zusammenhängend antworten.
Frau Ministerin Schneider, Sie sagten, dass Sie den Entschlie ßungsantrag der Koalitionsfraktionen begrüßen und gegenüber den unteren Bauaufsichtsbehörden für eine Klarstellung sorgen wollen. Mich würde interessieren, an welche Form der Klar stellung Sie denken.
Ich beginne bei Herrn Schulze. Sehr geehrter Herr Abgeordne ter Schulze, ja, wir haben die Rechts- und Fachaufsicht über die Baubehörden und üben diese regelmäßig aus, indem wir bestimmte Themen mit den Baubehörden besprechen. Es gibt regelmäßige Dienstberatungen. Sofern es notwendig ist, gibt es auch Rundschreiben, wie bestimmte Dinge anzugehen sind.
Dass das funktioniert - gerade auch bei diesem Thema, das zu gegebenermaßen durch diesen Einzelfall eine sehr große öffentliche Kommunikation erfahren hat -, zeigt, dass wir ziemlich viele - mehrere Tausend - Boote haben, die relativ un behelligt auf den brandenburgischen Gewässern unterwegs sind, auch wenn sie - nun gehe ich zu Herrn Genilke über -
über längere Zeit irgendwo festgemacht sein sollten. Ich denke, der wesentliche Punkt - das ist auch im OVG-Urteil ausgeführt - ist die Frage: Ist es ein Wasserfahrzeug und wird es zweck entsprechend als solches genutzt? Wenn dies bejaht werden kann, dann wird es natürlich nicht der Bauordnung unterliegen.
Was wir mit den Baubehörden tun werden: Wir werden sicher ein Schreiben in Form eines Rundschreibens aufsetzen, in dem wir dies nochmals klarstellen. Wir werden es aber nicht dabei belassen, sondern auch den zweiten Fall, der hier zum Tragen gekommen ist, nutzen, um dies in den Dienstberatungen an einem konkreten Beispiel auszuwerten, da die Erfahrung zeigt, dass ein konkretes Beispiel immer sehr gut geeignet ist, be stimmte Handlungsweisen im Vollzug deutlich zu machen.