Ich frage die Landesregierung: Wie viele Wolfsrudel mit Nach wuchs wurden mit wie vielen Welpen und Jungwölfen im Jahr 2018 - von Jahresbeginn bis heute - insgesamt in Brandenburg gezählt? Ich möchte die Frage um „hilfsweise 2017“ ergänzen; denn das wäre auch interessant. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Ich will eines vorwegsagen: Ich fühle mich durch die Koali tionsfraktionen unterstützt und denke, wir werden dieses schwie rige Thema auch weiterhin zu bearbeiten haben.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lassen sich keine seriösen Aus sagen zum Nachwuchs 2018 machen. Das will ich fachlich auf klären: Wolfswelpen kommen blind und taub zur Welt und wer den von der Wölfin im Schutze der Wolfshöhle sechs bis acht Wochen gesäugt. Insofern kann man das dort nicht dokumentie ren oder die Tiere zählen.
Ich will verdeutlichen, dass es nicht nur um das Zählen in die sem Bereich geht, sondern auch darum, wie wir die Weidewirt schaft schützen können. Ich habe das mehrfach in die Umwelt ministerkonferenz eingebracht, woraus auch diese Beschlüsse resultieren.
Vieles steht im Koalitionsvertrag des Bundes - ich hoffe, dass wir am Montag auch noch eine Bundesregierung haben -, und es geht darum, dass das, was dort angekündigt wurde, auch um gesetzt wird. Darin steht etwas von Bewirtschaftungsmaßnah men, die ich ausdrücklich unterstütze.
„Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und das Saarland haben außer dem in einer Protokollerklärung eine Prüfung des § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz gefordert.“
Dieser Paragraf legt die Ausnahmemöglichkeiten beim Um gang mit geschützten Arten fest. Bei Ausnahmen muss es zu einer Überprüfung der Übereinstimmung mit EU-Forderungen kommen.
Ich will gern erklären, warum es das Saarland ist. Das Saarland hat dies in der Umweltministerkonferenz aus Solidarität mitge tragen.
Frau Präsidentin, ganz kurz: 2017 hatten wir 21 Rudel mit 80 Welpen. Der Bestand wird selbstverständlich auch für 2018
erfasst. Entscheidend ist, dass wir geeignete Maßnahmen fin den, um die Weidetierhaltung in Brandenburg zu schützen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Das Thema Wolf ist auch ein weites Feld. Es gibt Fragen. Zunächst hat sich der Fragesteller gemeldet.
Eine kurze Nachfrage: Sie sprachen davon, dass es keine ver lässlichen Zahlen über die Anzahl von Wolfswelpen und Jung wölfen gibt. Aber sind Sie nicht auch der Überzeugung, dass es wichtig ist, zunächst Grundlagen für Maßnahmen zu schaffen, und dass dazu auch die gesicherte Kenntnis der Anzahl der Tie re in Brandenburg gehört?
Ich habe dargelegt, dass man das für 2018 derzeit noch nicht erfassen kann, es aber noch erfasst wird. Für 2017 wurden 21 Rudel mit 80 Welpen erfasst. Der Bestand wird mit Sicher heit auch für das Jahr 2018 erfasst. Wir haben einen Wolfsma nagementplan, der viele Maßnahmen umfasst, aber ich halte die rechtliche Klärung des § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz für dringend erforderlich. Ansonsten stößt jedes Land - nicht nur Brandenburg, sondern auch Sachsen und andere Länder - an Grenzen.
Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass die Populati onsgröße der Wolfsrudel in Brandenburg nicht allein dadurch definiert wird, wie hoch die Zahl der Geburten und der aufgezo genen Welpen ist, sondern dass es auch Abwanderungstenden zen und Todesfälle natürlicher und weniger natürlicher Art - beispielsweise wenn Wölfe im Straßenverkehr ums Leben kommen - gibt? Gibt es über diese Abwanderungen und Todes fälle von Wölfen auch Erkenntnisse der Landesregierung?
Herr Abgeordneter Vogel, jetzt muss ich versuchen, mich kurz zufassen, damit ich hier keine Rüge erhalte.
Das ist ein komplizierter Vorgang. Es ist festzustellen, dass die Wölfe zuerst in Sachsen aufgetreten, dann über den Süden Brandenburgs in den Westen Brandenburgs gewandert sind und jetzt wieder Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Teile von Mecklenburg-Vorpommern erreichen. Deshalb habe ich auch große Unterstützung vom neuen niedersächsischen Umweltmi nister. Er hat mich gleich in seiner ersten Amtswoche angerufen und gefragt, wie wir damit weiter umgehen. Ich rechne fest da
mit, dass der Wolf auch die Länder Hessen und NordrheinWestfalen erreichen wird, und dann gehe ich fest davon aus, dass sich die Protokollnotizen bei der Umweltministerkonfe renz „vermehren“ werden.
Vielen Dank, Herr Minister, für die Antwort. - Wir kommen zur nächsten Frage. Das Wort erhält die Abgeordnete von Halem, die Gelegenheit hat, Frage 1334 (Verschiebung der Vorabqua lifikation für den Seiteneinstieg in Schule) zu formulieren.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Am Rande des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport wurde deutlich, dass sich die Umsetzung eines Kernelements des Kon zepts zur Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiten einsteigern für den Schuldienst um ein weiteres Halbjahr verzö gert: Der von Ministerin Ernst für November 2018 angekündigte dreimonatige Qualifizierungslehrgang für diejenigen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die zum zweiten Schulhalbjahr ab 1. Februar 2019 mit dem Unterricht beginnen, wurde abgesagt, da dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die hierfür benötigten zusätzlichen Mittel nicht bewilligt wurden. Somit kann eine dreimonatige Vorabqualifikation erst für das Schuljahr 2019/2020 im Rahmen des nächsten Doppel haushalts stattfinden. Bis dahin wird die Qualifikation weiter hin nur berufsbegleitend angeboten.
Ich frage die Landesregierung: Mit welcher Begründung wur den die vergleichsweise geringen zusätzlichen Mittel für die allseits als dringend notwendig erachtete dreimonatige Vorab qualifikation der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an Schulen ab dem 1. November 2018 verweigert und damit fak tisch der Umstieg auf die Vorabqualifikation von Seiteneinstei gerinnen und Seiteneinsteigern auf das Schuljahr 2019/2020 verschoben?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau von Halem, die rechtzeitige Qualifizierung der Seiteneinsteige rinnen und Seiteneinsteiger und ihr Einsatz an den Schulen sind uns wichtig. Ich weiß nicht, woher Ihre Informationen stam men, aber die von Ihnen befürchtete Verschiebung oder sogar Aussetzung des Kursbeginns wird es nicht geben. Ganz im Ge genteil: Wir sind im Plan. Die Vorbereitungen auf den Beginn der dreimonatigen Kompaktqualifizierung - also der Vorabqua lifikation - werden erstmals ab dem 1. November 2018 laufen. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Es ist geplant, an den Standorten der staatlichen Schulämter für rund 70 zukünftige Lehrkräfte vier Regionalgruppen zu bilden. Die Schulämter stellen die Räume dafür bereit oder mieten sie an. Gegenwärtig werden in Auswertung eines Interessenbekun dungsverfahrens die Ausbilderinnen und Ausbilder ermittelt und in Abstimmung mit den Schulämtern ausgebildet.
Vielen Dank für die kurze, prägnante Antwort. - Wir kommen zur nächsten Frage. Das Wort erhält der Abgeordnete Vida, der die Gelegenheit hat, Frage 1335 (Rettet den Rudower See) zu formulieren.
„Der Landtag bekräftigt die Notwendigkeit, den Gewäs serzustand des Rudower Sees im Interesse der Anwohner und der touristischen Entwicklung, eines gesunden Na turhaushaltes und in Umsetzung der Wasserrahmenricht linie zu verbessern […] Dem zuständigen Landtagsaus schuss soll im 2. Quartal 2018 über den Sachstand be richtet werden.“
Laut Terminplanung der Arbeitsgruppe „Rettet den Rudower See“ soll erst Ende August/Anfang September - neunter Mo nat - der Bericht an den Landtag zur Umsetzung des Beschlus ses 6/7421-B beraten werden. Der vom Landesamt für Umwelt erstellte Maßnahmenplan stellt die Revitalisierung des Rambower Moores als alternativlos dar. Diese Maßnahmen bringen aber bestenfalls in 30 Jahren Entlastung für den Rudower See. Ohne diese Maßnahme soll es keine Mittel für den Rudower See geben. Vorschläge der AG „Rettet den Rudower See“ wur den nicht in den Maßnahmenplan aufgenommen.
Ich frage die Landesregierung: Warum werden Sofortmaßnah men - zum Beispiel die Erweiterung des Gewässerentwick lungskonzeptes um die vorzeitige Renaturierung des Nausdor fer Kanals oder die Errichtung einer physikalisch-biologischen Anlage zur Nährstofffällung - nicht angegangen?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Wir haben einen Landtagsbeschluss vom 28. September 2017, und dem zuständigen Ausschuss wird der Bericht zuge leitet.
In den letzten Monaten gab es eine Vielzahl von Aktivitäten und Untersuchungen durch mein Haus und das Landesamt für Um welt. All das wird in den Bericht einfließen. Der Bericht ist für den 3. Juli zur Kabinettsberatung angemeldet. So ist das mit Berichtsaufträgen.
In der Anlage des Berichts werden 31 kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen vorgeschlagen.
Wir haben uns verständigt - der Abgeordnete Domres hat es auf die Tagesordnung der Ausschusssitzung am 6. Juli gesetzt -, dass wir den Bericht im Fachausschuss sehr umfangreich dis kutieren. Ich werde selbstverständlich meine Fachleute mit bringen. Ich habe daran großes Interesse. Dann haben wir sicherlich auch die Möglichkeit, die von Ihnen genannten Maß
nahmen zu analysieren. Das sollte man im Zusammenhang be trachten, weil das ein sehr komplexes Thema ist, das auf ein großes Meliorationsvorhaben zurückzuführen ist. Deshalb wer den wir uns dieser Aufgabe auch stellen.
Ich habe zwei Fragen, eine formelle und eine inhaltliche Frage. Zunächst die formelle Frage: Ich respektiere ja, dass der Abge ordnete Domres Anträge im Ausschuss stellt - wunderbar. Be schlusslage des Landtags war, dem Landtagsausschuss im zweiten Quartal den Sachstandsbericht, den Maßnahmenplan vorzulegen. Diese Frist wurde nicht eingehalten. Warum? Völ lig unabhängig davon, was einzelne Abgeordnete nach Beantra gung diskutieren, wurde die Frist nicht eingehalten. Ich habe hierzu im September einen weitergehenden Antrag gestellt, der dann abgeschmolzen wurde; deswegen kam der Beschluss ja zustande. Das heißt: Warum wird die Frist - ich meine, das zweite Quartal endet in drei Tagen …
- Ja, Moment! Nein, die Vorlage ist am 3. Juli im Kabinett, und dann liegt noch kein Maßnahmenplan im zuständigen Aus schuss vor. Das heißt, die Frist wird nicht gewahrt,
und zwar wird sie nicht um drei Tage, sondern um mehrere Mo nate überschritten. Laut Arbeitsgruppenmitteilung - Herr Dom res, da brauchen Sie nicht abzuwinken - soll der Bericht im September vorliegen. Das ist drei Monate nach dem zweiten Quartal. Wenn man hierzu einen Antrag gestellt hat, muss es möglich sein, zu fragen, warum die als Kompromiss beschlos sene Frist nicht eingehalten wird. - Das ist die eine Frage.