Protocol of the Session on December 13, 2017

Die Verkehrsunternehmen bekommen im Winter täglich Be schwerden von Menschen auf den Tisch, die 20, 40, 60 Minuten an der Haltestelle auf die nächste barrierefreie Bahn warten müssen - und das bei Minusgraden.

Wir Abgeordneten wurden in der Anhörung gefragt, was wir solchen Menschen antworten würden. Den Verkehrsunterneh men gehen die Antworten nämlich langsam aus. Das Argument, es sei kein Geld da, wird nicht mehr akzeptiert, wenn die Men schen von gut gefüllten öffentlichen Kassen lesen, während sie sich nicht einmal eine Taxifahrt zum nächsten Krankenhaus leisten können.

Was fordern wir also konkret? - Dass die Gelder für die Aufga benträger des übrigen ÖPNV sowie die Mittel für die Straßen bahnen jeweils um jährlich 10 Millionen Euro erhöht werden. Und die Gelder müssen aus Landesmitteln kommen, nicht aus Regionalisierungsmitteln.

Die Koalitionsfraktionen sehen aber vor, von 2017 bis 2022 insgesamt nur 48 Millionen Euro - also halb so viel Geld - in Busse und Straßenbahnen zu stecken und das Ganze dann auch nur zu 24 Millionen Euro aus Landesmitteln. Die andere Hälfte soll natürlich wieder einmal aus Regionalisierungsmitteln kom

men. Für die 24 Millionen Euro wollen Sie dann tatsächlich noch beklatscht werden?

Frau Kircheis, es stimmt ja auch nicht, dass das Geld nicht da ist. Sie zahlen auf der einen Seite in fünf Jahren 24 Millionen Euro aus Landesmitteln, während Sie im gleichen Zeitraum die dreifache Summe aus Regionalisierungsmitteln völlig intrans parent für schlechte Zeiten in irgendeinen Sparstrumpf des Lan deshaushalts stopfen. Ich bezweifele, dass die Pendlerinnen und Pendler in Brandenburg auf diese Taschenspielertricks her einfallen.

Aber wir kommen ja später noch auf die Regionalisierungsmit tel zurück, wenn wir über unsere Große Anfrage zur Situation des Bahnverkehrs sprechen. Unsere Fraktion hat dazu einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem wir eine drastische Überarbeitung des Landesnahverkehrsplans fordern. Deshalb fordern wir auch an dieser Stelle, dass der Landesnahverkehrs plan nicht im Benehmen, sondern im Einvernehmen - also unter Beteiligung des Ausschusses und des Parlaments - gefasst wird.

Ich bitte nochmals um Zustimmung zu unserem Änderungsan trag, damit der öffentliche Personennahverkehr ein Vorbild für die Inklusion mobilitätseingeschränkter Bürgerinnen und Bür ger wird und die dafür benötigten Mittel auch garantiert zur Verfügung stehen. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE und CDU)

Vielen Dank. - Zu uns spricht der fraktionslose Abgeordnete Vida.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich freue mich, dass das Land Gelder für die Herstellung von Bar rierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr bereitstellt. Denn es geht hier nicht nur um die Erfüllung der UN-Behinder tenrechtskonvention, sondern auch darum, den Erhalt von Mo bilität und die Möglichkeit zur selbstständigen Lebensführung einer immer größerer werdenden Zahl älterer Menschen zu ge währleisten, aber auch die Lebensqualität einer glücklicherwei se steigenden Zahl von Eltern mit kleinen Kindern zu fördern.

Wichtig ist, dass wir die Barrierefreiheit in immer mehr Lan desteilen und immer mehr Bereichen durchsetzen. Das ist nicht nur ein infrastruktureller Anspruch oder Auftrag, sondern hat auch eine große, entscheidende soziale Dimension.

Deswegen ist der hier vorgeschlagene Betrag leider nur als Tropfen auf den heißen Stein zu qualifizieren.

Für die Kosten der Umstellung der Fahrzeugflotte - der Städte- und Gemeindebund spricht von 40 Millionen bis 60 Millionen Euro; der VDV schätzt den Betrag, inklusive Umbau der Halte stellen, sogar auf 160 Millionen Euro, wie wir in dem Antrag, aber auch in den Zeitungen oder Stellungnahmen lesen konnten - nur 24 Millionen Euro aus unmittelbaren Landesmitteln bereit zustellen bedeutet praktisch nichts anderes, als die Landkreise und kreisfreien Städte auf mehreren Millionen Euro sitzen zu lassen. Und ja, es ist auch eine Frage der infrastrukturellen Ver sorgung, wenn wir sagen, wir unterstützen den Erhalt der Stra

ßenbahnen, weil wir dann sicherstellen können, dass im Land Brandenburg die Zentren gut versorgt sind.

Die bedarfsgerechte Gestaltung des ÖPNV ist in einem Flächen land wie Brandenburg entscheidend. Deswegen glaube ich, dass die vorgelegten Änderungsanträge sowohl im Hinblick auf den Landesnahverkehrsplan als auch ganz konkret, was die Summen betrifft, richtige Schritte sind. Sie tragen dazu bei, dass hier be darfsgerecht nachgebessert wird. Deswegen stimme ich dem auch zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Zu uns spricht nun Frau Mi nisterin Schneider für die Landesregierung.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn der Gesetzentwurf zur Änderung des ÖPNV-Gesetzes heute so beschlossen wird, dann ist das ein wichtiger Schritt in der Umsetzung der Mobilitätsstrategie,

(Vereinzelt Beifall SPD)

ein wichtiger Schritt hin zu Investitionen in die Barrierefreiheit, Investitionen in Straßenbahnen und O-Busse und damit in Elektromobilität in unseren Städten.

Wir brauchen gerade auch im Busverkehr verbesserte Angebo te. Deswegen ist es wichtig, dass die Möglichkeit, bessere An gebote im Busverkehr zu unterstützen, mit dieser Änderung des ÖPNV-Gesetzes besteht.

Dennoch bleibt es dabei: Zuständig für diesen Teil der Verkehre sind die kreisfreien Städte und die Landkreise als die Aufgaben träger. Dort sind die Aufgaben letztlich umzusetzen.

Brandenburg verfügt mit dem ÖPNV-Gesetz über sehr gute Be dingungen, weil bei uns im Gegensatz zu vielen anderen Bun desländern verbindlich geregelt ist, welchen Betrag die Aufga benträger jährlich erhalten. Es handelt sich weder um eine Förderung noch um eine Zuwendung; jährlich nach Maßgabe des Haushalts. Damit gibt es bei den Aufgabenträgern eine hohe Planungssicherheit, die gerade für Investitionen wichtig ist.

Wir haben ein modernes ÖPNV-Gesetz, das unseren Aufgaben trägern eine sehr gute Basis für die Planung und Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs bietet. Es ist auch nicht so, dass alle Investitionen über die pauschale Zuweisung geleis tet werden müssten; vielmehr existiert daneben noch die Richt linie, nach der Investitionen im ÖPNV gesondert zu fördern sind. Ich erinnere nur an das kommunale Investitionsprogramm oder auch an das Programm des Bundes, das sich jedoch eher auf den Schienenpersonennahverkehr bezieht.

Ich bedanke mich beim Ausschuss für die Debatte. Ich bedanke mich auch dafür, dass als Ergebnis der Debatte aus 12 Millio nen Euro nunmehr 48 Millionen Euro geworden sind. Das ist ein gutes und wichtiges Zeichen für die Verbesserung der Qua lität des öffentlichen Personennahverkehrs, besonders der Bar rierefreiheit.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über einen Änderungsantrag der CDUFraktion auf Drucksache 6/7782, Neudruck, ab. Es geht um die Änderung eines Wortes in Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 und die Änderung der Zahlenangaben in § 10 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 sowie die Einfügung neuer Sätze nach Satz 2 in den § 10 Abs. 2 und die Einfügung eines neuen Absatzes 3 in § 10. Wer diesem Änderungsantrag der CDU-Fraktion folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. Da mit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen zur zweiten Abstimmung. Dabei handelt es sich um einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und zwar auf Drucksache 6/7791. Es geht um die Änderung eines Wortes in Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 sowie eine Einfügung in Satz 2 und die Einfügung eines neuen Absatzes 3 in § 10 sowie Änderungen in Absatz 4 Satz 1 und Satz 3. Wer diesem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegen stimmen? - Enthaltungen? - Damit ist auch dieser Änderungs antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen zur dritten und letzten Abstimmung. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung und den Bericht auf Drucksache 6/7774, 2. Neudruck, Fünftes Gesetz zur Änderung des ÖPNVGesetzes, ab. Wer dieser Beschlussempfehlung und dem Be richt auf Drucksache 6/7774 folgt, den bitte ich um ein Hand zeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung und dem Bericht mehrheitlich gefolgt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungs punkt 7 auf:

Gesetz über die Errichtung der Stiftung „Fürst-Pück ler-Museum Park und Schloss Branitz“ (SFPMG)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 6/7369

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Wir beginnen die Aussprache. Zu uns spricht Frau Abgeordnete Prof. Dr. Liedtke.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Ein großer kulturschützender und kulturpflegender Schritt ist gelungen: Das Land Brandenburg gründet zum 1. Ja nuar 2018 eine öffentlich-rechtliche Stiftung für Park und Schloss Branitz in Cottbus.

Das eindrucksvolle Parkensemble gilt als letzter großer Land schaftspark des 19. Jahrhunderts in unseren Breiten. Die neue Stiftung ermöglicht verbesserte Rahmenbedingungen, mehr Planungssicherheit und Handlungsspielräume für das Branitzer Gesamtkunstwerk aus Garten- und Landschaftsgestaltung, Ar chitektur und Raumausstattung sowie für die Museumssamm lungen des Fürsten Hermann von Pückler-Muskau.

Zugleich eröffnen sich Perspektiven bei der grenzüberschrei tenden Zusammenarbeit mit Sachsen und Polen bei den Pück lerschen Schloss- und Gartenanlagen. Die erhebliche Erhöhung des Finanzanteils des Landes von bislang 485 000 Euro auf rund 2 Millionen Euro pro Jahr stellt das Pücklersche Parkensemble auf ein zukunftssicheres Fundament. Das ist sinnvoll investier tes Geld, das neben eindrucksvoller Geschichtsvermittlung und Erholung auch den Tourismus in der Region als wichtigen Wirt schafts- und Beschäftigungsfaktor weiter stärkt.

Besonderer Dank gilt dem jahrzehntelangen Engagement der Stadt Cottbus, die auch künftig ein verlässlicher Partner der Stiftung für Schloss und Park Branitz sein wird. Seit 1990 sind mehr als 30 Millionen Euro von der EU, dem Bund, dem Land und der Stadt Cottbus in Park- und Schlossanlagen investiert worden. Von 2018 an wird die Stiftung jährlich insgesamt über rund 4 Millionen Euro verfügen können.

Vor Kurzem wurde im Park Weihnachten gefeiert. Das Staats theater Cottbus gab ein weihnachtliches Chorkonzert, und eine Ausstellung widmete sich den Bergbaufolgelandschaften in der Lausitz. In den Galerieräumen tauchen Sie ein in die Romantik, in Gemälde, Grafiken und Zeichnungen von Carl Blechen und seinen Schülern.

Zu den Kunstschätzen im Schloss Branitz zählt ein Relief-In tarsien-Schrank mit Bibelmotiven, vermutlich von dem böhmi schen Intarsienschnitzer Adam Eck, geboren 1606. Bei geöff neten Schranktüren sehen Sie die Schöpfungsgeschichte und die Geburt Christi. - Ich finde, das passt gerade gut. - Bitte stim men Sie dem Gesetz zu.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Tat sächlich, heute ist ein guter Tag für die Kultur in Brandenburg, aber auch für die Kultur in Deutschland. Wir beschließen aus drücklich auch mit den Stimmen der CDU einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Landesstiftung „Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz“.

Wir bringen heute etwas zum Beschluss, was die 1995 errichte te, bisher unselbstständige kommunale Stiftung Cottbus mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2004 be schäftigte. Die Bundesregierung hat das Land mit ihrem soge nannten Blaubuch seit 2006 immer wieder aufgefordert, ein größeres Engagement, eine größere Verpflichtung für diese Stif tung zu übernehmen. Die Staatsminister des Bundes für Kultur und Medien, Bernd Neumann und später auch Monika Grütters,

haben bei ihren Besuchen in Branitz immer wieder betont, dass einem größeren Engagement des Bundes ein größeres Engage ment des Landes vorangehen müsse. Seit 2015 wurde dann end lich über dieses Gesetz beraten und daran gearbeitet.

Dass wir jetzt kurz vor der Gründung und Unterzeichnung eines Abkommens zur gemeinsamen Finanzierung dieser Stiftung ste hen, ist ein riesiger Erfolg und wirklich ein Anlass zur Freude.

(Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und DIE LINKE)

Damit übernimmt das Land Brandenburg Verantwortung und erhöht seine Mittel deutlich von 500 000 Euro auf 2 Millionen Euro. Aber auch die Stadt Cottbus wird einen bedeutenden An teil in Höhe von 1,2 Millionen Euro an der Stiftung leisten. Nimmt man das bisherige Engagement des Bundes dazu, kann die Stiftung im neuen Jahr mit 4 Millionen Euro rechnen, also mit dem Doppelten des bisherigen Etats. Ich hoffe, dass der Bund durch die Aufwertung des Parks seine Unterstützung tat sächlich erhöhen wird, so wie er es in den letzten Jahren immer wieder angekündigt hat.