Da wird plötzlich - das betrifft teilweise auch die SPD - die Idee eines Einwanderungsgesetzes nach kanadischem Vorbild entdeckt, was wir schon seit drei Jahren fordern.
Da redet man plötzlich über Bootsflüchtlinge - dass man damit auch ganz anders umgehen könnte. Das ist so billig! Sie unterschätzen den Wähler.
Der nimmt Ihnen diese inhaltliche politische Diebestour nicht ab! Sie werden es bei den nächsten Wahlen sehen. - Vielen Dank.
Ich weiß gar nicht, woher Sie nehmen, dass wir auf Diebestour gehen. Das Thema Kinderehe ist schon seit Monaten, wenn nicht sogar seit letztem Jahr, auf Bundesebene diskutiert worden, und zwar nicht von Ihnen - denn da spielen Sie nicht mit -, sondern von der CDU.
So, das hätten wir klargestellt. - Wir debattieren weiter. Der Abgeordnete Stohn spricht für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe zahlreiche Gäste zu dieser späten Stunde! Ich kann über den Vorwurf auch nur den Kopf schütteln. Meister des Plagiats ist die AfD, sie schreibt nämlich gerne die Anträge von den anderen Landesverbänden der AfD ab
Im Übrigen: Das Thema Einwanderungsgesetz wurde von der SPD schon vorgebracht, als es die AfD noch nicht gab; da haben Sie sich möglicherweise noch gar nicht mit Politik befasst.
Sie sind in Ihrer Arbeit auch nicht besser geworden, seit Sie sich mit Politik befassen. Das zeigt auch Ihr Änderungsantrag wieder.
Vieles, was Sie darin fordern, ist bereits umgesetzt bzw. steht bereits unter Strafe - Frau Richstein hat dazu viele Ausführungen gemacht.
Frau Richstein hat auch gesagt, dass wir uns schon gestern mit dem Thema Kinderehe beschäftigt haben: Mit dem Änderungsantrag, in dem es darum ging, besonders gefährdete Flüchtlinge zu schützen, insbesondere Frauen und Kinder, haben wir - SPD, Linke, CDU und Grüne - die Landesregierung gemeinsam aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Minderjährige bereits in der Erstaufnahme eine besondere psychosoziale und psychologische Betreuung erhalten, und durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung von Ehen Minderjähriger einen umfassenden Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten. Das ist auch eine
Ich bin Ihnen auch für diesen Antrag dankbar; denn damit können wir klarstellen, dass wir uns bei der Frage der Kinderehe nicht im rechtsfreien Raum bewegen.
Ganz klar: Das Mindestheiratsalter in Deutschland ist im BGB geregelt und beträgt 18 Jahre. Etwas anderes gilt nur, wenn mindestens ein Ehepartner volljährig, der andere mindestens 16 Jahre alt ist und das Familiengericht es erlaubt.
Probleme bereitet es allerdings - das gebe ich zu -, wenn eine Ehe im Ausland geschlossen worden ist. Wir erkennen in der Bundesrepublik diese Ehen grundsätzlich an, es sei denn, sie verstoßen gegen den sogenannten ordre public in Artikel 6 des Einführungsgesetzes des Bürgerlichen Gesetzbuches. Danach ist eine Rechtsnorm eines anderen Staates nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Was „offensichtlich unvereinbar“ ist, prüfen bislang Gerichte. Sie sind da zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Das Kammergericht Berlin hat noch 2011 die Beurkundung einer im Libanon geschlossenen Ehe mit einer Vierzehnjährigen unter Verweis auf den ordre public verweigert. Das Kammergesetz führt dazu näher aus, dies stehe im Widerspruch zur staatlichen Verpflichtung zum Schutz von Minderjährigen sowie zum UN-Eheschließungsabkommen von 1962, dem Deutschland beigetreten ist. Eine andere Entscheidung hat unlängst das OLG Bamberg getroffen; dagegen ist auch Rechtsbeschwerde beim BGH anhängig; die Einzelheiten möchte ich nicht ausführen.
Diese unterschiedlichen Ergebnisse beruhen auf Einzelfallprüfungen, und das ist für viele Menschen unbefriedigend. So hat schon Anfang September der SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Thomas Oppermann gesagt: Minderjährige gehören in die Schule, in die Ausbildung und nicht in die Ehe. - Die CDUBundestagsfraktion äußerte sich ähnlich. Der Vorschlag der beiden Regierungsfraktionen lautet nun: Ehen von jungen Menschen unter 18 Jahren sollen ohne Ausnahme und ohne Härtefallregeln grundsätzlich verboten werden.
Justizminister Maas will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Wir sollten das Ergebnis abwarten. Dann ist die Marschrichtung klar.
Zu Ihrem Antrag: Punkt 2 haben wir schon abgearbeitet. Des Weiteren enthält er verschiedene andere Dinge, zum Beispiel die Frage, ob wir Daten evaluieren, und dass sich der Rechtsausschuss regelmäßig damit beschäftigen muss.
Ich glaube, die Mitglieder des Rechtsausschusses sind selbstständig und unabhängig genug und entsprechend ausgestattet, sich selbst eine Tagesordnung zu geben. Von daher stimmen wir Ihrem Antrag nicht zu.
Zum AfD-Antrag: Man hat es ja gesehen: Schnell in der Mittagspause zusammengeschustert, viele Sachen, die schon geregelt sind, und zwar seit Jahren. Deswegen lehnen wir ihn auch ab. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Galau fort. Er spricht für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Stohn, es ist ja schön, dass sich die SPD mit dem Thema anscheinend schon Jahre beschäftigt hat, nur dummerweise ist wie üblich nix passiert. Aber das kennen wir ja schon.
Dem Pressespiegel war vor kurzem zu entnehmen, dass die Brandenburger CDU-Fraktion entzückt war, der unliebsamen AfD das Thema Kinderehen abgenommen zu haben. Als ich das gelesen habe, dachte ich mir: Geht‘s noch? Was ist denn das für ein Polit-Kindergarten? Hier geht es um Kinderrechte, um Frauenrechte, um Rechte, für die unsere Gesellschaft seit Jahrhunderten gekämpft hat.
Aber das sagt so ziemlich alles über den Zustand dieser einstmals so stolzen Partei, die sich mehr und mehr als Hohlkörper erweist.
Nachdem die „Wir schaffen das!“-Klausel nicht funktioniert hat, probieren Sie es jetzt im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl damit, die berechtigten Sorgen der Bürger einmal ernst zu nehmen. Hierzu fiel Ihnen aber leider nichts Besseres ein, als bei der Konkurrenz, sprich der AfD, abzukupfern.
Ihr Antrag basiert nicht nur auf unserer parlamentarischen Vorarbeit in Form unserer Anfragen, nein, Ihr Antrag kopiert teilweise auch noch unsere in Dresden und Magdeburg eingebrachten Entwürfe.
Ihr Antrag ist zweifellos nur eine taktische Scharade, um einige konservative Wähler wieder einzusammeln, die von ihrer „Größten Vorsitzenden aller Zeiten“ vergrault wurden. Mit anderen Worten: Sie machen mit dem Leid zwangsverheirateter Mädchen Wahlkampf.