Was sagt der Stellenplan? Wir wissen, dass wir mit dem aktuel len Stellenplan für 2017 etwa 3 400 Stellen für den gesamten Bereich der Steuerverwaltung haben. Ich habe die Zahl leicht aufgerundet; ich glaube, genau sind es 3 393. Ich danke dem Finanzminister, dass er den Stellenplan bis 2020 - jedenfalls ausweislich der Zahlen - auf etwa 3 300 festsetzen will. Ich freue mich, dass der Abbau im Bereich der Steuerverwaltung nicht noch größer wird. Ich glaube, das ist ein wichtiges und gutes Zeichen. Ich danke Ihnen übrigens auch, dass Sie seit 2010 wieder in die Ausbildung investiert haben und darin ein gestiegen sind.
Bedauerlich - das zu nennen gehört auch zu unseren Aufga ben - ist: In den Fragen 8, 9 und 10, die wir mit Bedacht ge wählt haben, haben wir danach gefragt, ob es eine Personalbe darfsplanung gibt. Ich formuliere es einmal diplomatisch: Ih nen ist es in administrativer Romantik gelungen, sich um eine konkrete Aussage zu drücken. Ich fasse das einmal zusammen: Sie haben uns wissen lassen, dass Sie eine solche Personalbe darfsplanung leider nicht haben. Ich möchte mir auch nicht an maßen - bitte verstehen Sie das nicht falsch -, hier zu sagen, 3 400 Stellen stellten die Untergrenze dar.
Ich wähle einen anderen Weg und versuche, Ihnen zu beschrei ben, was die vielen Gespräche ergeben haben, die wir auf Basis auch der Antwort der Landesregierung mit den Betroffenen ge führt haben. Uns gegenüber wurde deutlich gemacht - ich schaue in Richtung der Kollegen Schmidt und Vogel; wir wa ren zu dieser Thematik gemeinsam zu verschiedenen Terminen unterwegs -, dass die Beschäftigten der Steuerverwaltung im Land Brandenburg das Gefühl haben und auch belegen können, dass es insgesamt zu wenig Mitarbeiterinnen und Mitar beiter sind. Das möchte ich an dieser Stelle wiederholen. Es gibt die Sorge in der Steuerverwaltung des Landes Branden burg, dass die übertragenen Aufgaben nicht mehr in dem Maße erfüllt werden können, wie es erforderlich wäre. Wir haben auch einen Beleg dafür: Auch der Landesrechnungshof Bran denburg hat im Zuge seines Prüfberichts zur Grunderwerbsteu er diesbezügliche Hinweise gegeben. Ich glaube, es gibt ein hin reichendes und glaubwürdiges Argument zu sagen: Der Steuer verwaltung in Brandenburg dürfte es guttun, wenn sie bezüg lich des Personals gestärkt würde.
Was auch wichtig ist - lassen Sie mich zwei Aspekte in beson derer Weise nennen -: Die insgesamt positive Entwicklung, die die Bundesrepublik Deutschland, auch das Land Brandenburg, genommen hat und die zum Sprudeln der Steuereinnahmen
führt, darf bei keinem den Eindruck erwecken, die Steuerein nahmen kämen ganz von selbst in den Säckel des Finanzminis ters. Das heißt, auch die steigende wirtschaftliche Entwicklung Brandenburgs muss strukturell und personell auch im Bereich der Steuerverwaltung abgebildet werden. Die Betroffenen, also die Bediensteten, haben uns gegenüber zum Ausdruck ge bracht, dass sie glauben, dass im Bereich der strukturellen und der personellen Abbildung dieser Entwicklung mehr getan werden müsste - ich will das an dieser Stelle zum Ausdruck bringen.
Lassen Sie mich noch etwas - ich glaube, das ist ein wichtiger Tatbestand - zu den Krankentagen in der Steuerverwaltung zum Ausdruck bringen; das möchte ich mit Ziffern belegen. Wir haben in der brandenburgischen Steuerverwaltung einen durchschnittlichen Krankenstand von etwa 28 Tagen im Jahr. Das schwankt - auch das möchte ich Ihnen sagen - von etwa 20 Krankheitstagen im Finanzamt Nauen bis hin zu - jetzt hal ten Sie sich fest - 48 Krankheitstagen im Bereich von Frankfurt (Oder). Vielleicht, Kollege Wilke, können Sie zur Aufhellung beitragen. 48 Krankheitstage sind schon ein sehr bedenklicher Wert.
Wenn man die Zahlen zusammenfasst und strukturiert betrach tet, kann man sagen, dass etwa 400 Mitarbeiter von den 3 400 Bediensteten in der Steuerverwaltung im Jahr quasi ausfallen. Ich glaube, dass das auch damit zu tun hat, dass die Bedienste ten in der Steuerverwaltung einem hohen Maß an Arbeitsbelas tung ausgesetzt sind. Ich glaube, dass wir als Legislative sehen müssen, dass die Arbeitsbelastung auch hier ein verträgliches Maß braucht. Deshalb ist es wichtig, dass wir die Regierung daran erinnern, viel für die Bediensteten zu tun, weil die Ar beitsbelastung nicht bis in alle Ewigkeit gesteigert werden kann.
Ein weiterer Punkt, den ich herausgreife, ist, dass in den nächs ten 15 Jahren - das ist ein wichtiger Punkt, meine sehr verehr ten Damen und Herren - etwa 1 500 Bedienstete aus der Steu erverwaltung in den wohlverdienten Ruhestand gehen werden. Das setzt uns aber heute schon in die Pflicht, daran zu denken, dass die Finanzbeamten in Deutschland weltweit zu den best ausgebildeten Beamten gehören, dass mit den 1 500 Ausschei denden ein enormes Wissen, eine enorme Erfahrung verloren gehen, dass sich die Steuerverwaltung Brandenburgs deshalb im Konkurrenzkampf um die besten, fähigsten Köpfe befindet und wir schon heute eine Strategie brauchen, wie wir den Know-how-Transfer in die Zukunft sicherstellen.
In den Gesprächen wurde uns gesagt: Die Eingangsqualifikati on der Bewerberinnen und Bewerber - so haben es mir die Fachleute jedenfalls erklärt - nimmt ab, und das Anforderungs profil der Tätigkeiten nimmt zu. - Diejenigen, die täglich damit zu tun haben, sagen mir, dass die Arbeit in der Steuerverwal tung des Landes Brandenburg nicht nur ein qualitatives Prob lem ist, sondern auf Sicht auch ein quantitatives Problem wird, weil die etwa 90 Absolventen, die jährlich aus den Nachwuchs einrichtungen kommen, nicht ausreichen werden.
Wichtig ist - ich sehe, meine Redezeit läuft mir davon, deshalb möchte ich den Fokus auf ein paar andere Aspekte richten -, dass wir in Brandenburg einen Beitrag zu einer guten Steuer verwaltung leisten - dazu sind wir in der Pflicht. Ich denke, es ist wichtig und notwendig, dass wir an dieser Stelle über diesen
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kolle gen! Über unsere Steuererklärungen sind wir alle sicherlich mehr oder weniger mit einem Finanzamt verbunden. Jeder von uns hat dabei seine eigenen Erfahrungen mit dem für ihn zu ständigen Finanzamt gemacht - welcher Art auch immer die sein mögen.
Die CDU-Fraktion hat zur Entwicklung und aktuellen Situati on der Steuerverwaltung in Brandenburg eine Große Anfrage mit 59 Fragen gestellt, die durch die Kleine Anfrage „Steuer rückstände und Bearbeitungsdauer in brandenburgischen Fi nanzämtern“ ergänzt wurde. Damit können wir die Diskussion zur Steuerverwaltung auf einer anderen Basis miteinander füh ren. Das halte ich für sehr gut und richtig. Ich vermute, dass die Anfragen aus dem Besuch, Herr Bretz, den wir gemeinsam mit dem Referenten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und mit Vertretern der Deutschen Steuer-Gewerkschaft abge stattet haben, resultieren.
Einmal abgesehen von damals diskutierten Einzelproblemen bei der Nutzung der Informationstechnologie wurde schon damals deutlich erkennbar, dass in den Finanzämtern nicht immer alles rund läuft. Dies kann mehrere Ursachen haben. Die Antworten auf die Große und Kleine Anfrage zeigen auf, wo eventuell Handlungsbedarf besteht. Insofern bin ich den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion sehr dankbar für ihre Anfrage.
Jetzt liegt uns ein umfangreiches Datenmaterial vor, das Rück schlüsse auf die Gesamtsituation in der Finanzverwaltung, aber auch auf einzelne Finanzämter zulässt. Das eine oder andere ist noch eingehender zu hinterfragen, wie zum Beispiel die durch schnittliche Bearbeitungszeit von Steuerfällen. Wann beginnt die Bearbeitungszeit von Steuerfällen - bei Eingang der Steuer erklärung oder bei Beginn der Bearbeitung durch den Sachbe arbeiter?
Meine Vermutung ist, dass die Messung am Beginn der Bearbei tung durch den Sachbearbeiter ansetzt. Wenn ich das aber wiede rum mit den Auskünften zu den zu veranlagenden und den erle digten Fällen in Verbindung bringe, dann ist festzustellen, dass zum Beispiel für den Veranlagungszeitraum 2014 zum 31.12.2015 noch rund 120 000 inländische Einkommensteuerar beitnehmerfälle nicht bearbeitet waren. Da stellt sich mir die Frage: Schieben wir hier eine Welle vor uns her oder kann man Steuerrückstände - gemeint sind bestehende Steueransprüche, die nicht bedient werden - mit mehr Personal schneller eintrei ben? Ich meine: In dem Falle nicht. Trotzdem, per 31.12. handelt es sich immerhin um rund 176 Millionen Euro.
Was ist aus der hohen Anzahl an Krankheitstagen abzulesen? Wie wird so etwas in einer Personalbedarfsrechnung abgebil
det? Welchen Zusammenhang gibt es zum Altersdurchschnitt in den Finanzämtern und vielleicht auch zur Verdichtung der Arbeit für den einzelnen Arbeitnehmer? Wie wird die erhöhte Anzahl von Rentnern, die zukünftig eine Steuererklärung abgeben, bei der Personalbedarfsrechnung berücksichtigt, oder wird dies durch das automatisierte Elster-Verfahren aufgefangen?
Mit der Frage 16 wird die Entwicklung der Fallzahlen je Fi nanzamt erfragt. Nimmt man die Gesamtzahlen, dann ergibt sich im Zeitraum von 2010 bis 2015 eine Erhöhung um rund 48 000 Fälle. Allerdings muss man dann wieder berücksichti gen, dass die Finanzämter Cottbus und Oranienburg eine bun desweite Zuständigkeit für die Besteuerung von polnischen Bauunternehmern haben. Ich will damit aufzeigen, dass man Zahlen genauer betrachten und auch hinterfragen muss.
Ähnlich verhält es sich mit den Fragen 23 bis 28, bei denen es um Zahlen aus den Betriebsprüfungsstellen geht. Es stellt sich in der Tat die Frage, ob ein Mehr an Betriebsprüfern gleichzei tig ein Mehr an Steuereinnahmen zur Folge hat. Da zuerst im mer die Großbetriebsprüfungen stattfinden, ist das aus meiner Sicht nicht so einfach anzunehmen. So verhält es sich auch mit vielen anderen Zahlen.
Die Fragen 29 bis 33 betreffen die Steuerfahndungs- und Straf sachenstellen. So ist zum Beispiel die Anzahl der Steuerfahn der von 66 am 01.01.2010 auf 82 am 01.12.2015 gestiegen - ein Plus von 16 Stellen. Gleichzeitig stiegen auch die Einnah men um rund 54 Millionen Euro. Insgesamt ist das also ein gutes Ergebnis. Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht von einem guten Investment sprechen, aber hier können wir uns auch noch eine Verstärkung vorstellen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung geht in ihren Planungen gemäß Entwurf des Doppelhaushaltes davon aus, dass es in den Finanzämtern Ende 2019 einen Per sonalbestand von 3 293 Bediensteten geben wird. Danach wer den von 2015 bis 2019 276 Personalabgänge zu verzeichnen sein. Im gleichen Zeitraum werden in den verschiedenen Lauf bahnen 392 Neueinstellungen erwartet. Damit werden die per 31.12.2015 vorhandenen 16 freien Stellen wieder besetzt sein. Hier zahlt sich die durch die Landesregierung angeschobene verstärkte Ausbildung aus. Ich denke, dass die Landesregie rung damit auf dem richtigen Weg ist. Sie stärkt die Finanzver waltung wieder personell. Sie bringt wieder neues fachliches Wissen in die Finanzämter und verjüngt die Finanzverwaltung damit auch. Diese Schritte können dazu beitragen, Belastungen abzubauen, und damit zu weniger Krankentagen führen.
Aber wird das ausreichen, um die zukünftigen Anforderungen zu meistern? Wir werden uns sicherlich gemeinsam im Rah men der Beratungen zum Doppelhaushalt für die Jahre 2017 und 2018 noch einmal austauschen. Die Koalitionsfraktionen werden dazu einen Antrag in die Beratungen zum Doppelhaus halt einbringen.
Aus der Großen Anfrage geht aber auch hervor, was und wie viel in unseren Finanzämtern geleistet wird. Daher will ich auch im Namen der Koalitionsfraktionen den Damen und Her ren in der Finanzverwaltung ein herzliches Dankeschön für das, was sie jeden Tag leisten, sagen - und das sicherlich nicht immer nur mit einfachen Steuerzahlern.
Ihre Große Anfrage, meine Damen und Herren von der CDU, hat die Grundlage für weitere Gespräche geschaffen. Noch ein mal ganz herzlichen Dank für Ihre Initiative. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Brandenburger! Eine gut aufgestellte Steuerverwaltung ist das A und O für ein funktionierendes Gemeinwesen. - Die Lage ist ernst, aber noch nicht gänzlich hoffnungslos, sofern wir im Land endlich das Ruder herumreißen. - Diese beiden Aussagen kennzeichnen in fataler Weise das Dilemma, in dem unsere Steuerverwaltung steckt - und das nicht erst seit heute.
Vor fast genau einem Jahr, am 1. Dezember 2015, richteten Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, eine Große Anfrage an unsere Landesregierung zur Steuerverwaltung in Brandenburg. Bevor der Minister der Finanzen am 26. April 2016 die Antwort der Landesregierung veröffentlichte, muss ten wir am 14. Januar dieses Jahres im Ausschuss für Haushalt und Finanzen vom Landesvorsitzenden der Deutschen SteuerGewerkschaft in Brandenburg hören, wie kritisch die Lage tat sächlich ist.
Ich habe mir dann selbst vor Ort ein Bild gemacht. Am 21. Juli 2016 besuchte ich das Finanzamt in Oranienburg und am 22. September 2016 das Finanzamt in Nauen. In den Gesprä chen mit dem Vorsteher bzw. der Vorsteherin wurden zwei Punkte deutlich. Erstens: kein Nachwuchs wegen vollständig fehlender Ausbildung in den Jahren 2005 bis 2010 - das war, glaube ich, der Zeitraum, in dem auch die CDU in Regierungs verantwortung war. Zweitens: Jede vierte Stelle ist wegen Krankheit bzw. Personalabbauzielen unbesetzt. Das ist für sich genommen schon schlimm genug, wird aber dadurch noch schlimmer, dass die vorhandene Hard- und Software oftmals viele Wünsche offenlässt.
An dieser Stelle muss man - das will ich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich tun - allen in der Finanzverwaltung un seres Landes Tätigen Dank sagen - Dank dafür, dass trotz die ser widrigen Umstände eine ausgezeichnete Arbeit geleistet wurde.
Trotz eines etablierten hervorragenden Gesundheitsmanage ments, wie wir es zum Beispiel in Nauen erlebt haben, hält sich der Krankenstand auf einem viel zu hohen Niveau. Das zeigt, dass dringend etwas geschehen muss.
Gegenwärtig werden pro Jahr 30 Personen für den mittleren Dienst und 46 Personen für den gehobenen Dienst ausgebildet. Herr Bretz, das sind nicht 90, sondern 76 und insgesamt viel zu wenig; ich komme später noch einmal darauf zurück. Die Aus bildungsabbrecherquote beträgt bis zu 50 %. Ende 2015 waren insgesamt 150 Stellen unbesetzt. Zusätzlich zu den bereits be
kannten 1 300 Altersabgängen in den kommenden 15 Jahren - Sie hatten die Zahl 1 500 genannt; es kommt jetzt aber nicht auf die genaue Größenordnung an - muss noch mit einer hohen Anzahl an Personen, die vorzeitig in den Ruhestand treten, ge rechnet werden. Die Ausbildungsstellen reichen bei weitem nicht aus. Wir fordern deshalb eine unverzügliche Erhöhung der jährlichen Ausbildungszahlen, auch über die Ansätze des Doppelhaushaltes 2017/2018 hinaus. Wenn erforderlich, sollte man auch im Ruhestand befindliche ehemalige Finanzexperten reaktivieren, um möglichst schnell eine hohe Anzahl von Azu bis qualifizieren zu können.
Zusätzlich können wir nicht intensiv genug die schnellstmögli che Einführung effizienter Prozesse sowie einer belastbar funktionierenden bedarfsgerechten Hard- und Softwareausstat tung einfordern. Das sind ebenso unverzichtbare Voraussetzun gen für eine wirksame Steuerfahndung, die gleichfalls unter einer um 20 % zu niedrigen Personalausstattung leidet. Defizi te in deren Arbeit wie auch nicht geahndete Steuerverschwen dung führen zur Frustration der Steuerzahler.
Hier schließt sich der Kreis zu meiner Eingangsbemerkung, dass nur ein funktionierendes und gut aufgestelltes Steuersystem Grundlage eines leistungsfähigen Staates sein kann. Deshalb tut jetzt entschlossenes Handeln not. Herr Schmidt, ich schaue Sie direkt an: Treiben Sie den Finanzminister an! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Steuerer klärungen und -bescheide werden auch in den nächsten Jahren und vermutlich auch Jahrzehnten nicht auf einen Bierdeckel passen. Ganz im Gegenteil: Steuern korrekt zu erklären und zu berechnen ist in der Tat eine hoch komplexe Angelegenheit, die zunehmend auch Expertinnen und Experten überlassen wird. Kein Wunder, dass eine Vielzahl Steuerpflichtiger nicht mehr selbstständig ihre Steuererklärungen abgibt, sondern sich Steu erberatern - mit Hochschulabschluss übrigens - anvertraut, die sich in ihrer Eigenwerbung mitunter als „Steuerkonfliktcoach“ anpreisen und „erfolgreiches Beziehungsmanagement mit dem Finanzamt“ anbieten.
Nun ist es aber so, dass nicht nur die Steuerzahler Experten brauchen. Auch wir als Land Brandenburg brauchen Expertin nen und Experten, und das sind unsere Finanzbeamtinnen und -beamten in den Finanzämtern; diese sind zu weit über 90 % Mitarbeiter im mittleren und gehobenen Dienst ohne Hoch schulabschluss, die aber das deutsche Steuerrecht genauso be herrschen müssen.
Völlig zu Unrecht genießen Steuerbedienstete ein sehr niedri ges Ansehen. Der DBB erstellt jährlich ein Ansehensranking, und da müssen wir feststellen, dass Feuerwehrleute, Polizisten, Müllmänner und Lehrer mit großem Abstand vor den Finanzbeamten liegen, allerdings liegen diese wiederum mit großem Abstand vor den Politikerinnen und Politikern.
Aber es gibt einen Hoffnungsschimmer: Das Ansehen der Steuerbeamten ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen, und das ist auch dringend notwendig, wenn wir neues Personal rekrutieren, wenn wir Menschen dafür gewinnen wollen, die Ausbildung zu durchlaufen. Nachbesetzungen sind dringend erforderlich; die Zahlen wurden angesprochen. Laut Antwort auf Frage 21 brauchen wir bis 2019 ungefähr 400 Neueinstel lungen, um den Bestand stabil zu halten. Nach den Zahlen der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, die auch bekannt sind, brau chen wir in den Folgejahren jeweils über 100 neue zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um allein die Altersabgänge zu kompensieren. Da haben wir noch einen weiten Weg vor uns.