Protocol of the Session on July 15, 2016

Egal, welche Gründe für eine Novellierung der Düngemittel verordnung Sie ins Feld führen, eines steht fest: Die auf Drän gen der EU in das geplante Gesetz aufgenommenen massiven Einschnitte in Bezug auf Ausbringemengen und -termine wer den extreme Mehrkosten für unsere bäuerlichen Betriebe zur Folge haben, Mehrkosten, meine Damen und Herren, die letz ten Endes das Aussterben der bäuerlichen Landwirtschaft in Brandenburg weiter befeuern. Das gilt nicht nur für landwirt schaftliche Betriebe mit einem sehr hohen Viehbesatz, sondern gerade für die kleinen und mittleren Betriebe. Auch wenn diese wegen ihres geringen Viehbesatzes nicht direkt betroffen sind, so sind sie es in erheblichem Ausmaß indirekt. Die durch die Novellierung der Düngeverordnung erzwungene Umstellung von Organisation und Ausbringtechnik ist für die meisten klei neren Betriebe aufgrund der damit verbundenen hohen Kosten schlichtweg nicht machbar.

Die durch das Gesetz bedingte Begrenzung der Ausbringmen gen im Herbst zwingt die Landwirte zur vermehrten Ausbrin gung in den Frühjahrsmonaten. Das Ausbringfenster für das Frühjahr wird dadurch künstlich verkleinert, weil die vorhan denen Feldarbeitstage stark begrenzt sind. Dadurch steigt das Risiko, dass es zu Pflanzenschäden und Bodenverdichtung kommt. Dieser Problematik kann man nur mit hoch angepass ter Technik begegnen, für die es Investitionen und Rücklagen braucht. Beides sind Dinge, welche industrielle Agrarbetriebe eher bereitstellen können als die bereits jetzt finanziell schwer belasteten und angeschlagenen brandenburgischen Landwirte.

Auch aus diesem Grund ist es nötig, dass Ausnahmeregelungen für Brandenburger Bauern geschaffen werden; denn der Nieder gang der bäuerlichen Landwirtschaft ist längst kein Schreckge spenst mehr, das ich Ihnen aus politischen Gründen vorhalte, sondern mittlerweile traurige Realität. Wenn Sie sich dieser Realität weiter verweigern - ein Muster, das bei den etablierten Parteien generell zu finden ist, wenn es um Entscheidungen von Tragweite geht -, machen Sie sich bewusst oder unbewusst zu Architekten des Niedergangs unserer ländlichen Regionen und unserer Heimat.

Ich war eigentlich gespannt auf Ihre Entrüstung und auf kritik reiche Entgegnungen, aber ich glaube, da kommt jetzt nichts mehr. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD - Zuruf des Abgeordneten Domres [DIE LINKE])

Vielen Dank. - Nun wurde der Beitrag überraschenderweise doch noch gehalten. Da es zunächst so schien, als würde der Antrag nicht begründet werden, hatten alle schon Redeverzicht

erklärt, aber Kollegin Schwarzenberg hatte sich zu einer Frage bewegen lassen und Kollege Folgart um die Gelegenheit zu ei ner Kurzintervention gebeten. Angesichts dieser überraschen den Wendung ist es gerechtfertigt, wenn ich die Fraktionen fra ge, ob sie noch von ihrem Rederecht Gebrauch machen möch ten. - Bei der SPD ist das der Fall. - Bitte, Herr Folgart.

(Frau Muhß [SPD]: Jetzt sag mal, wie es wirklich ist!)

Herr Schröder, abgesehen davon, dass ich es empörend finde, dass Sie zu der Zeit, wo der Antrag zum Thema „Güllesuppe“ aufgerufen wird, fehlen, kann ich mit dem Begriff „Güllesup pe“ nichts anfangen, weil ich Gülle aus fachlicher Sicht als wertvollen Dünger betrachte.

(Vereinzelt Beifall SPD, DIE LINKE und CDU)

Insofern gebe ich Herrn Raschke, der vorhin über die Inhalte und Überschriften der Anträge gesprochen hat, Recht. Es ist ein Skandal, dass wir uns seit 15.10 Uhr mit Anträgen der AfD auseinandersetzen, die bei der Beschlussfassung letztlich alle den gleichen Ausgang haben.

(Königer [AfD]: Hätten wir auch eher machen können! - Zuruf des Abgeordneten Galau [AfD])

Herr Schröder, wissen Sie überhaupt, worüber Sie hier heute gesprochen haben?

(Frau Hackenschmidt [SPD]: Nee, das wissen die nicht!)

Kennen Sie die Inhalte der Düngeverordnung, die ab dem Jahr 2020 gelten soll? Sie wollen die kleinen Betriebe in Branden burg schützen und ihnen helfen. Trotzdem müssen wir uns na türlich in einem qualitätssichernden Umfeld bewegen. Das heißt, jeder landwirtschaftliche Betrieb muss die gute fachliche Praxis sichern,

(Frau Hackenschmidt [SPD]: Und nachweisen!)

um am Ende ein sicheres Produkt von guter Qualität unter Be rücksichtigung des Schutzes von Wasser, Boden, Luft, Men schen und Tieren zu erzeugen.

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE sowie des Abge ordneten Raschke [B90/GRÜNE])

Die Düngeverordnung schützt auch in ihrer neuen Ausrichtung explizit die Brandenburger Landwirtschaft. Das sage ich hier offensiv, weil nämlich alle Betriebe, die weniger als drei Groß vieheinheiten pro Hektar haben, im Jahr 2020 davon befreit sind, eine neunmonatige Lagerkapazität vorzuhalten. Da „blievt allens bien ollen“ - da bleibt sozusagen alles beim Alten. Das will ich noch einmal herausstellen.

Betriebe, die flächengebunden produzieren, sind diejenigen, die wir in Brandenburg wollen.

(Frau Lieske [SPD]: Richtig!)

Für die flächenungebundenen Betriebe greift dann die Pflicht zur Vorhaltung einer für neun Monate ausreichenden Lagerka

pazität, um dafür Sorge zu tragen, dass der wertvolle Dünger - in diesem speziellen Fall sowohl Festmist als auch Gülle - punktgenau den Nährstoffbedarf der Pflanzen deckt.

In diesem Sinne sollten wir zur Beschlussfassung kommen, und ich denke, dass wir am Ende des Tages den richtigen Be schluss fassen werden. - Danke schön.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Gibt es weiteren Redebedarf?

(Zuruf von der SPD: Zu spät! - Schröder [AfD]: Ich habe noch Zeit!)

- Ja. Sie hätten noch Zeit.

(Der Abgeordnete Bretz [CDU] weist auf den Abgeord neten Gliese [CDU]: Hier!)

- Gut. Herr Kollege Schröder, Sie haben eben um die Gelegen heit zu einer Kurzintervention gebeten, obwohl Sie noch Rede zeit haben.

(Schröder [AfD]: Ich nehme die Redezeit!)

- Dann nehmen Sie die Redezeit. - Des Weiteren haben sich die Abgeordnete Schwarzenberg für die Fraktion DIE LINKE und der Abgeordnete Gliese für die CDU-Fraktion gemeldet. - Bitte schön, Frau Schwarzenberg.

(Dr. van Raemdonck [AfD]: Ist das jetzt eine Kurzinter vention oder eine Rede?)

- Das ist ein Redebeitrag.

Herr Schröder, hätten Sie den Entwurf der Düngeverordnung gelesen, hätten Sie gesehen, dass in § 13 Abs. 2 für Gebiete mit hoher Belastung eine Einschränkung in Form einer Nährstoff reduzierung vorgeschrieben ist, aber auch, dass § 5 des Ent wurfs festschreibt, dass die Schutzstandards in weniger belas teten Gebieten gesenkt werden. Das beinhaltet die Länderöff nungsklausel. Der Antrag ist also völlig überflüssig.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Danke. - Für die CDU-Fraktion spricht Kollege Gliese.

Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Auch ich kann meine Rede kurz halten.

(Frau Lieske [SPD]: Sehr gut!)

Dem Bundesrat liegt bislang kein ressortabgestimmter Entwurf einer Düngeverordnung vor. Sie wissen, es handelt sich hierbei

um eine Bundesverordnung, die auf Druck der EU-Kommissi on im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens novelliert werden muss, weil die Düngeverordnung das Hauptinstrument zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie darstellt. Die Bundesre publik ist also aufgefordert, die Nitratbelastung im Grundwas ser zu reduzieren.

Seit der Eröffnung des Vertragsverletzungsverfahrens im Jahr 2013 wird über die Düngeverordnung und deren Novellie rungsbedarf sowohl auf Bundesebene als auch zwischen Bund und Ländern heftig gestritten. Fakt ist jedoch: Bislang liegt dem Bundesrat kein Entwurf vor, über den er beraten und ab stimmen könnte.

Vergleicht man den aktuellen Entwurf mit dem Entwurf vom Dezember 2014, stellt man fest, dass die aus einer Pressemit teilung des Bauernbunds Brandenburg stammende Forderung nach einer flexibleren Länderöffnungsklausel vom Bundes landwirtschaftsministerium längst aufgegriffen wurde. So sol len die Länder in Gebieten, in denen keine Nitratbelastung des Grundwassers vorliegt, Ausnahmen von manchen Vorschriften der Düngeverordnung zulassen können. Darüber hinaus sollen nach dem Entwurf in belasteten Gebieten auch solche Betriebe von gesonderten Auflagen freigestellt werden, die an bestimm ten Agrarumweltprogrammen teilnehmen.

Von daher geht die Diskussion bereits in die richtige Richtung, und der heutige Antrag ist unnötig. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Kolle ge Raschke gemeldet. Bitte schön.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Gäste! Auch ich kann es kurz machen: Wir lehnen diesen Antrag ab - an ihm ist eigentlich alles falsch. Angefangen beim Sprachlichen: Es gibt fast keinen Satz in diesem Antrag, der keinen inhaltlichen, sachlichen, grammatikalischen oder sprachlichen Fehler ent hält. Abgesehen davon ist es politisch wieder einmal ein Un ding: Die AfD hat bis vor kurzem mit wehenden Fahnen das Volksbegehren gegen Massentierhaltung unterstützt, zu dessen Forderungen gehört, gegen Hotspots in Brandenburg verschärft einzutreten. Das ist nur wenige Wochen her. Heute fordern Sie das Gegenteil.

Abgesehen davon ist die Art und Weise, wie Sie sich diesem Antrag zufolge Politik vorstellen - ich muss schon sagen - des Vorsitzenden des Agrarausschusses unwürdig. Wir werden die sen Antrag in ganzer Breite ablehnen. Es ist ja nicht ohne Grund der allerletzte Antrag heute. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

Danke. - Bitte, der Kollege Schröder erhält noch einmal das Wort.