Eine kurze notwendige Einordnung: Derzeit wird über das 2002 rechtskräftige Prostitutionsgesetz diskutiert. SPD und CDU/CSU kommen auf Bundesebene auf keinen gemeinsamen Nenner. Dazu stößt das Eckpunktepapier der rot-schwarzen Koalition auch auf Sachverständigenebene auf Ablehnung. Warum? Weil es ein Entwurf ist, der nicht weiß, was er will. Ihm ist nicht klar zu entnehmen, wen er schützen und wen er bestrafen soll. Die meisten Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter werden unter den verschärften Regelungen leiden, denn zum Beispiel würde eine Anmeldepflicht die Stigmatisierung verschärfen. Nach wie vor wird kein klarer Unterschied zwischen der Prostitution, für die sich Prostituierte selbstbestimmt entscheiden, und einer Prostitution, die mit einem internationalen kriminellen Menschenhandel und sexueller Ausbeutung zu tun hat, gemacht.
Die Arbeitsbedingungen der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter verbessern sich damit nicht, weder mit dem vorliegenden Antrag für das Land noch mit dem Eckpunktepapier für den Bund. Ganz im Gegenteil: Es führt zu einer Verschärfung des Prostitutionsgesetzes zulasten der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Dabei ist eine Änderung des Gesetzes aber dringend notwendig, das sehen wir auch so.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie ist denn die Gemengelage derzeit? 2002 wurde durch Zuordnung zu Artikel 12 Grundgesetz Prostitution in Deutschland legalisiert. Damit war die Sittenwidrigkeit aufgehoben. Nun gibt es wenigstens ein einklagbares Recht auf Einkommen, der Zugang zu Sozialsystemen ist möglich. Die Einstellung der Dienstleistenden gegenüber Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreibern, Gewerbeaufsicht, Freiern und Polizei sollte gestärkt werden. Auf diesem Weg muss endlich ausgeschritten und nicht mit kleinen Schrittchen weitergestolpert werden, denn das geplante Bundesgesetz dient weniger dem Schutz der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, sondern führt zu deutlich mehr Verschärfungen. Das, liebe CDU, kann ich am vorliegenden Antrag deutlich belegen.
Hier nur einige Beispiele: So fordert die CDU die Einführung einer Altersgrenze von 21 Jahren für die Ausübung der Prostitution. Das steht aber einer freien Berufsausübung für Volljährige entgegen. Des Weiteren fordert die CDU eine Anmeldepflicht für alle Prostituierten; dies wird aber für anonym oder nebenberuflich Arbeitende zum Problem. Nebenbei bemerkt: Es ist auch überflüssig, da bereits eine Anmeldung beim Finanzamt zu erfolgen hat. Außerdem wird das die ohnehin schon vorherrschende Stigmatisierungsproblematik noch verschärfen. Was spricht sich nicht alles schnell in Städten herum? Fragen Sie einmal einen Taxifahrer.
Die CDU-Fraktion fordert regelmäßige Pflichtuntersuchungen für Prostituierte durch das Gesundheitsamt. Demgegenüber fordert das Eckpunktepapier des Bundesministeriums lediglich freiwillige Gesundheitsuntersuchungen. Die Einführung der Strafbarkeit von Freiern ist eine rein symbolische Gesetzgebung, denn kein Freier kann wirklich wissen, ob er es mit einer Zwangsprostituierten zu tun hat, und selbst wenn er nachfragt, wird er darauf keine verlässliche Antwort erhalten. Gleichzeitig sind die Freier die einzig möglichen Tippgeber für die einschlägigen Behörden.
Last, but not least zur CDU-Forderung, den zuständigen Behörden und der Polizei umfassende Rechte einzuräumen: Kontrollen haben auch in diesem Gewerbe ausschließlich durch die Gewerbeaufsicht zu erfolgen. Selbst wenn das Eckpunktepapier des zuständigen Bundesministeriums die Klärung hier den Ländern überlässt, bleibt erst einmal abzuwarten, ob und wie dieses Gesetz die Landesebene erreicht. Dann können wir über diese sowie weitere offene Fragen gern erneut reden.
Auf Bundesebene fordert DIE LINKE in Übereinstimmung mit den entsprechenden Verbänden die längst überfällige arbeits-, miet-, gewerbe- und zivilrechtliche Untersetzung des Gesetzes. Dies erfordert einheitliche Durchführungsrichtlinien, um unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern zu verhindern. Hier ist jetzt die Bundesregierung in der Pflicht.
Lassen Sie mich am Ende etwas sagen, das über den deutschen Tellerrand hinausgeht: Solange es ein gesamtgesellschaftliches Gefälle zum Beispiel in Ost- und Westeuropa gibt, solange Frauen in osteuropäischen oder asiatischen Ländern deutlich schlechter gestellt sind und ihnen hier das Paradies auf Erden versprochen wird, werden wir es mit Zwangsprostitution zu tun haben. Also muss sich etwas an der Wurzel ändern. - Danke.
Wir danken Ihnen. - Zu uns spricht nun die Abgeordnete Nonnemacher für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Lakenmacher, ich spreche hier als Sozialpolitikerin, und das schicke ich vorweg, weil mir Ihr Blickwinkel der Law-and-Order-Mentalität irgendwie nicht angemessen erscheint, und der hat Ihnen auch gleich den Beifall von der falschen Seite eingebracht.
Ziel des 2002 unter Rot-Grün eingeführten Prostitutionsgesetzes war, die Sittenwidrigkeit von Prostitution abzuschaffen, den Zugang zu Sozialversicherungen zu erleichtern, Prostituierten die Einklagbarkeit ihres Lohns zu ermöglichen, bessere Arbeitsbedingungen insbesondere bezüglich Gesundheitsgefährdungen zu sichern, kriminelle Begleiterscheinungen einzudämmen und den Ausstieg aus der Prostitution zu erleichtern. Erstmals wurde statt Schutz vor der Prostitution ein Schutz in der Prostitution angestrebt und versucht, die Diskriminierung der Prostituierten zu bekämpfen und ihre Rechte zu stärken. Das Gesetz hat die Intention leider nur zu einem begrenzten Teil erreicht, wie auch schon die Evaluation von 2007 ergeben hat. Auch wir Bündnisgrünen halten deshalb eine Novellierung des Prostitutionsgesetzes für notwendig, um die soziale und rechtliche Situation von Prostituierten zu verbessern und sie vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen.
Die CDU/CSU auf Bundesebene und auch dieser Antrag unterstellen aber, dass die Legalisierung der Prostitution 2002 der Grund für eine Zunahme von hochkriminellen Phänomenen wie Zwangsprostitution und Menschenhandel sei und durch Repression und Verschärfung im Strafrecht behoben werden könnte. Weder in der Evaluation des Prostitutionsgesetzes noch in sonstigen Untersuchungen wird dies bestätigt. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages hat am 21. Mai 2014 eine Anhörung zum Thema Menschenhandel und Zwangsprostitution durchgeführt. Dabei haben alle Expertinnen und Experten einschließlich der Vertreterinnen und Vertreter der Polizei unisono empfohlen, beide Sachverhalte zu trennen. Die Hauptursache der Zwangsprostitution ist die Armutsmigration - das hat meine Vorrednerin sehr gut angesprochen -, weshalb Fragen von Aufenthaltsrecht, Arbeitserlaubnis und Sozialberatung eine große Bedeutung haben.
Selbstverständlich gehören kriminelle Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsprostitution und Menschenhandel strafrechtlich konsequent verfolgt. Die entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches wie 232, 180 a und 181 a sind vorhanden und müssen in Anwendung gebracht werden. Die CDU vermischt unzulässig die legale Prostitution, die Ausbeutung in der Prostitution und die Zwangsprostitution. Sicher gibt es Überschneidungen, aber alles in einen Topf zu werfen ist keine Lösung.
Von den im Antrag aufgeführten Maßnahmen halten wir insbesondere drei für hochproblematisch. Zur Altersgrenze von 21 Jahren: Es ist empirisch gar nicht belegt, dass es die behauptete Nachfrage nach immer jüngeren Frauen gibt. Die unter 21-Jährigen würden so aber in die Illegalität getrieben und Beratungsangeboten noch schwerer zugänglich. Außerdem lässt sich kaum begründen, warum an Prostituierte bezüglich Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit andere Maßstäbe anzulegen sind als an den Rest der Bevölkerung.
Zweitens: Die Wiedereinführung des amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses. Gegen diese demütigenden und stigmatisierenden Untersuchungen sind die Betroffenen vor 2002 jahrzehntelang Sturm gelaufen. Eine erhöhte Infektionsgefahr für sexuell übertragbare Krankheiten konnte nicht belegt werden; ein erzwungener Scheidenabstrich dient nicht der vertrauensvollen Kooperation. In keinem Arbeitsbereich in Deutschland sind regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen Pflicht.
Drittens: Die Anmeldepflicht für alle Prostituierten. Dieser praxisuntaugliche Vorschlag hilft nicht, zwischen legaler und Zwangsprostitution zu unterscheiden, diskriminiert aber gerade Frauen und Männer in kleinen Gemeinden und erschwert den Umstieg in eine andere Berufstätigkeit.
Ja, das Prostitutionsgesetz von 2002 bedarf der Novellierung, seinen Grundgedanken wollen wir aber beibehalten: Stärkung von Rechten und Schutz vor Gewalt und Ausbeutung statt Repression und Kriminalisierung. Bei Einigkeit in dem Ziel, Opfer von Zwangsprostitution besser zu schützen und Menschenhandel konsequent zu bekämpfen, können wir einigen dieser Forderungen jedoch absolut nicht zustimmen. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! 36 Millionen Menschen weltweit leben als Sklaven. Das geht aus einer aktuellen Studie der australischen Menschenrechtsgruppe Walk Free hervor, die die Situation in 167 Ländern analysierte. In diesen Ländern gibt es auch heute noch sexuelle Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsverheiratungen. Moderne Sklaverei erleben wir gerade in den von ISIS besetzten Gebieten, in denen Frauen zu Sexsklavinnen gemacht werden, aber auch in den vielen Krisengebieten, in denen Vergewaltigungen und Menschenhandel Menschen in die Flucht treiben.
Doch diese aktuelle Studie zeigt ebenfalls, dass moderne Sklaverei praktisch vor unserer Haustür stattfindet. Wer kennt sie nicht, die Berichte über Frauen aus den ehemaligen Sowjetrepubliken, die mit falschen Versprechungen und angeblichen beruflichen Perspektiven in Westeuropa in die Zwangsprostitution getrieben werden? Oder die Berichte über kriminelle Netzwerke, die vor unseren Augen Menschenhandel zu einem gewinnbringenden Geschäft gemacht haben? Darüber, dass all dem entschlossen ein Riegel vorgeschoben werden muss und Menschenhandel und Zwangsprostitution mit aller Entschiedenheit bekämpft werden müssen, werden wir sehr wahrscheinlich fraktionsübergreifend Einigkeit herstellen können, denn beides sind schwere Menschenrechtsverletzungen.
Menschenhandel und Zwangsprostitution kann man aber nur effektiv bekämpfen, wenn man die Ursachen beleuchtet. Armut und schlechte Erwerbsperspektiven in den Herkunftsländern treiben viele der Opfer in die Hände von Schlepperbanden und kriminellen Organisationen. Verschuldung, Erpressung, Androhung von Gewalt gegen die Opfer selbst oder ihre Familien sind ebenso häufig Gründe dafür, dass Menschen in extreme Abhängigkeitsverhältnisse gedrängt und wie Ware gehandelt werden. Opfer solcher Straftaten brauchen besseren und umfassenderen Schutz; sie benötigen Hilfe und Betreuung, um die physischen und psychischen Folgen dessen, was man ihnen angetan hat, zu bewältigen, und zwar ohne, dass eine Kooperation bei der Strafverfolgung der Täter und Täterinnen zur Bedingung gemacht wird. Opferschutz für diese Menschen heißt, Rechtsbeistände zu stellen, ihnen das Zeugnisverweigerungs
recht einzuräumen, vor allem aber ein Bleiberecht in Deutschland zu gewähren. Ohne einen sicheren Aufenthaltstitel bleibt die Angst der Opfer vor Abschiebung und die Sicherheit der Täter, einer Strafverfolgung zu entkommen.
Das, meine Damen und Herren von der CDU, Herr Lakenmacher, ist aus Sicht der Landesregierung das Notwendige, um Opfer von Zwangsprostitution besser zu schützen. Im Antrag der CDU-Fraktion ist von solchen Maßnahmen nichts zu lesen. Stattdessen zwingt er mich zu einer deutlichen Klarstellung: Prostitution und auf Menschenhandel beruhende Zwangsprostitution sind nicht das Gleiche. Der Antrag vermischt den international strafrechtlich zu verfolgenden Menschenhandel mit dem legalen Bereich der Prostitution. Er wird den vielen selbstständig und selbstbestimmt arbeitenden Prostituierten mit ihren durchaus vorhandenen und besonderen Problemlagen nicht gerecht; er stigmatisiert sie sogar.
Ich trete im Namen der Landesregierung ganz entschieden dem Eindruck entgegen, dass Männer und Frauen, die im Prostitutionsgewerbe tätig sind, schutzbedürftige Opfer sind. Wenn sie Schutz brauchen, dann davor, dass sie unter dem Vorwand, gegen Zwangsprostitution vorzugehen, einmal mehr kriminalisiert werden.
Ja, ich gebe Ihnen Recht, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU-Fraktion, wir haben Handlungsbedarf, wenn es um das Prostitutionsgesetz geht, doch dieser besteht nicht in der Aushebelung bestehender gesetzlicher Regelungen zur Geschäftsfähigkeit von Bürgerinnen und Bürgern, die in der Bundesrepublik Deutschland nun einmal mit dem 18. und nicht mit dem 21. Lebensjahr beginnt. Eine solche Regelung würde nicht nur zu einer neuen rechtlichen Sonderstellung für einen Berufszweig und damit zu einer Stigmatisierung führen, nein, sie treibt zudem alle 18- bis 21-Jährigen in die Illegalität. Lebensunerfahrenheit würde genau diese Gruppe in die Kriminalität treiben und sie zwingen, an Orten zu arbeiten, an denen sie schutzlos körperlicher und sexueller Gewalt ausgeliefert sind.
Im Übrigen würde man insbesondere jungen Zwangsprostituierten mit einer solchen Altersgrenze eher schaden als sie schützen, da sie durch die Gefahr einer Strafverfolgung kaum noch zu erreichen wären. Handlungsbedarf besteht auch nicht in der von Ihnen geforderten Anmeldepflicht für alle Prostituierten, denn diese birgt die Gefahr, dass unerkannt in der Prostitution Tätige durch die Offenlegung Stigmatisierungen ausgesetzt werden. Ähnlich verhält es sich mit den in Ihrem Antrag geforderten verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen. Eine solche Verpflichtung würde vorhandenes Vertrauen zerstören; der Nutzen hingegen ist fraglich.
Neue Sanktionen, neue Kontrollnormen gegenüber legaler Prostitution werden uns nicht weiterhelfen. Stattdessen würden sie Personal in den Sicherheitsbehörden binden, das am Ende für die strafrechtliche Verfolgung von Zwangsprostitution und Menschenhandel fehlt. Falls die CDU-Fraktion Unterstützung vom Bund erhofft, kann ich nur die Lektüre einer Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag
empfehlen; damit Sie es schneller finden: Drucksache 18/1705. Dort antwortet die Bundesregierung auf die Frage, welche Behörden für die Kontrolle der Anmeldepflicht von Prostituierten zuständig sind:
„Grundsätzlich gilt, dass die Länder die für die Ausführung von Bundesgesetzen zuständigen Stellen bestimmen.“
Ich bin sofort fertig. - Es bleibt als Letztes die Frage der Strafverfolgung von Freiern, die die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen. Experten befürchten: Wenn Sie solchen Freiern Strafverfolgung androhen, werden sie eventuell nicht mehr Tipps zur Herkunft der Opfer von Zwangsprostitution geben. Am Ende wird den Opfern überhaupt nicht geholfen sein. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Natürlich hat die Landesregierung immer Rederecht. Die Ministerin hat eine Minute überzogen. Diese können die Fraktionen nun auch für sich in Anspruch nehmen. Möchte das jemand? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 6/98, Opfer von Zwangsprostitution besser schützen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Akzeptanz für den Artenschutz verbessern - Allgemeinen Ausgleichsfonds für wirtschaftliche Schäden durch geschützte Arten prüfen und europäisches Artenschutzrecht überarbeiten
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Minister! Einigen von Ihnen, die bereits in der vergangenen Wahlperiode diesem Hohen Hause angehört haben, wird dieser Antrag bekannt vorkommen. Warum lege ich ihn wieder auf den Tisch?
Im vergangenen Landtagswahlkampf haben sich verschiedene Verbände mit Wahlprüfsteinen an die Parteien gewandt. Ein entscheidender Wahlprüfstein der Landnutzerverbände waren die wirtschaftlichen Schäden, die durch geschützte Arten hervorgerufen werden. Dies ist in Brandenburg ein wichtiger Punkt, für den es nach wie vor keine Lösung gibt.
Es hat mich sehr gefreut, dass die Kollegen von den Grünen dem Landesfischereiverband geantwortet haben, dass sie einem Fonds eventuell positiv gegenüberstehen würden. Herr Kollege Folgart, mit dem ich vorher schon ein Gespräch geführt habe, hat schon im Mai diesem Antrag zugestimmt und im Wahlkampf sehr deutlich gemacht, dass nicht nur die Landwirte diese Regelung - einen Ausgleichfonds - brauchen, sondern alle Landnutzer.
Worum geht es eigentlich? In unserem überarbeiteten Antrag fordern wir die Landesregierung unter anderem auf, die Einführung eines Ausgleichsfonds für wirtschaftliche Schäden durch geschützte Arten zu prüfen. Bislang gibt es eine solche Regelung in Brandenburg nur für Schäden durch den Wolf. Die Erfolge im Artenschutz und die positive Bestandsentwicklung anderer Arten - zum Beispiel Biber, Kormoran, Fischotter, Kranich oder Wildgänse - führen nach wie vor zu Problemen, insbesondere zu wirtschaftlichen Schäden bei Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Wir können die Akzeptanz dieser Tierarten verbessern, wenn sich Artenschutz und Schutz der Lebensräume auf vier Säulen stützen: Dazu gehören erstens Information und Aufklärung, zweitens die Förderung präventiver Maßnahmen, drittens Eingriffsmöglichkeiten in den Bestand geschützter Arten, die sich in einem stabilen, das heißt günstigen Erhaltungszustand befinden, und viertens der finanzielle Ausgleich wirtschaftlicher Schäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.
Es gibt natürlich Ausnahmen, die wir auf Landesebene schon jetzt per Rechtsverordnung durchsetzen könnten, aber sie sind kaum praktikabel, weil sie nur unter drei Bedingungen erteilt werden dürfen: wenn keine Alternative vorhanden ist; wenn sich die Population der jeweiligen Art in einem günstigen Erhaltungszustand befindet; wenn die betroffenen Landnutzer von den wirtschaftlichen Schäden in ihrer materiellen Existenz gefährdet sind, das heißt, wirtschaftlich vor dem Ruin stehen. Solche artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen können natürlich nicht für Natura-2000- oder Naturschutzgebiete erteilt werden. Sie sind somit für Teichwirtschaften in Brandenburg nutzlos.
Verehrte Damen und Herren, aus genau diesen Gründen ist es wichtig, dass die Landesregierung die befristete Einführung eines Ausgleichsfonds für Schäden durch geschützte Arten in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft unter Beachtung des EUBeihilferechts prüft. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen: Erstens die Abschätzung der durch die geschützten Arten hervorgerufenen Schäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft unter enger Einbindung der Naturschutz- und Nutzerverbände; zweitens die Klärung, welche Schadensarten ausgeglichen werden können; drittens die Klärung der Zuständigkeiten, insbesondere bei der Frage, wer die Schadensfälle überprüft und wann ein Schaden anerkannt wird; viertens die Möglichkeiten der Finanzierung der Ausgleichszahlung durch das Land bzw. geeignete öffentliche Stiftungen. - Verehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Debatte.