Die Frage 520 (Mitgliederumfrage des Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg) wird von der Abgeordneten Schade ge stellt.
Eine Mitgliederumfrage des Bauindustrieverbandes BerlinBrandenburg hat ergeben, dass jeder siebte Betrieb in der Regi on Probleme hat, weil die öffentliche Hand ihre Rechnungen zu spät bezahlt. Auch Creditreform, eine der führenden Wirt schaftsauskunfteien, lässt verlauten, dass ein Drittel der Bau unternehmen angibt, dass öffentliche Kunden erst nach 30 Ta gen zahlen. Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher In kasso-Unternehmen e. V., Wolfgang Spitz, sagt: „Die öffent liche Hand ist ein schlechter Zahler […]“.
Ich frage die Landesregierung: Welchen Zeitraum umfasst durchschnittlich das Zahlungsziel bei Aufträgen des Landes im Bausektor? Was unternimmt die Landesregierung, um die Zah lungsziele öffentlicher Auftraggeber in Brandenburg zu verkür zen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das Land Brandenburg ist als öffentlicher Auftraggeber an die einschlägigen Vorschriften für Vergaben gebunden. Konkret geregelt sind hier auch die Zahlungsziele bei Aufträgen des Landes im Bausektor. Diese gestalten sich nach Eingang einer prüffähigen und prüfbaren Rechnung wie folgt: 21 Tage bei Abschlagszahlungen, 30 Tage bei Schlussrechnungen. 60 Tage sind bei besonders umfangreichen Baumaßnahmen möglich, wenn die Verlängerung des Zahlungsziels im Vertrag ausdrück lich geregelt ist.
Diese Fristen werden vom Land Brandenburg als öffentlichem Auftraggeber grundsätzlich eingehalten. In seltenen Fällen kann es aber auch zu Verzögerungen kommen. Dies ist bei spielsweise der Fall, wenn die eingereichten Rechnungen nicht prüffähig sind bzw. rechnungsbegründende Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden.
Die Landesregierung sieht daher keinen Anlass, die geltenden Zahlungsfristen zu ändern. Auch der Auftraggeber muss einen angemessenen Zeitraum für die Prüfung der Rechnungen haben.
Haben Sie Nachfragen? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zu Frage 521 (Vereinbarungen zwischen der Landesregierung und EPH), die der Abgeordnete Jungclaus stellt.
Laut einer Mitteilung des Deutschlandfunks vom 18.04.2016 nannte Wirtschaftsminister Gerber „das Konsortium aus Prag
einen erfahrenen Partner, der die tarifvertraglichen Regelungen bei Vattenfall übernehme und sich auch verpflichtet habe, dem Unternehmen in den kommenden Jahren keine Gewinne zu entziehen. EPH sehe trotz der schwierigen Bedingungen bis auf weiteres eine Zukunft für die Braunkohle in Deutschland, lobte Gerber“.
In einer Pressemitteilung seines Ministeriums vom 18.04. teilte er mit: „Jetzt werden wir erneut das Gespräch mit EPH suchen, wir werden uns deren Konzept genau ansehen und prüfen, ob es die Interessen von Land und Region ausreichend berück sichtigt.“
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Vereinbarung hat sie mit dem potenziellen Käufer EPH getroffen bzw. für den Fall der Kaufvertragsratifizierung verabredet?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehr ter Herr Jungclaus, wir haben in zwei Gesprächen nach dem 18.04., an denen ich teilgenommen habe, eine Reihe von Ver abredungen mit EPH getroffen, nämlich dass wir sowohl auf der politischen als auch auf Arbeitsebene auch bis zur „Schlüs selübergabe“ im August im Gespräch bleiben wollen, um Fra gestellungen von beiderseitigem Interesse zu besprechen, unter anderem, wo die Gesellschaft ihren Sitz haben soll - sie wird ihren Sitz wie bisher in Cottbus haben -, wie man den Kontakt in der Region, mit dem Landtag, mit Kommunalpolitikern, mit Verbänden und Vereinigungen sucht und welche energiepoli tischen Grundlagen und Ziele EPH verfolgt. Wir haben auch verabredet, dass wir bei Bedarf gern behilflich sind, wenn es darum geht, Gespräche auf bundespolitischer Ebene zu vermit teln. Das sind auch Ergebnisse eines Gesprächs, das der Ministerpräsident mit der EPH-Spitze geführt hat und bei dem auch ich zugegen war.
Vielen Dank, Herr Minister. Sie haben jetzt geschildert, wie sich EPH das Ganze vorstellt, welche Grundlagen EPH hat und wie Sie sich das Ganze vorstellen. Es ist gut und schön, dass geschildert wird, was passiert, wenn alles gut läuft. Nun steht aber hinter EPH eben keine auf hohe Umwelt- und Sozialstan dards bedachte schwedische Landesregierung. Deshalb würde mich schon interessieren, welche konkreten Vertragsunterlagen des potenziellen Käufers Sie geprüft haben oder ob Sie von Unterlagen Kenntnis haben, in welchen er sich zur Übernahme der tarifvertraglichen Regelung von Vattenfall verpflichtet und den Verbleib der Gewinne im Unternehmen garantiert.
Vielen Dank. - Noch einmal der Appell an die Fragesteller, die Fragen kurz und prägnant zu formulieren und keine langen Texte vorzutragen.
Zunächst einmal spielt es keine Rolle, ob der schwedische Staat oder sonst wer Eigentümer eines Unternehmens ist: Für jeden Bergbautreibenden in Deutschland gelten dieselben Um weltstandards sowie Recht und Gesetz. Das ist vollkommen unabhängig davon, wer Eigentümer ist.
Vattenfall wollte verkaufen; sie haben es gemacht, haben mit geteilt, wie dieser Verkaufsprozess abgelaufen ist, und haben der Öffentlichkeit eine Reihe wesentlicher inhaltlicher Aspekte mitgeteilt. Dass Verträge zwischen Käufer und Verkäufer nicht veröffentlicht werden, ist normal.
Sie haben auch einen Punkt angesprochen, der auch mir sehr wichtig ist, nämlich die Frage der Beibehaltung der tariflichen und arbeitsvertraglichen Situation für die Menschen, die im Bergbau arbeiten. Diese Übernahme wurde garantiert - das hat uns auch die Bergbaugewerkschaft bestätigt, und das ist ein sehr gutes Ergebnis.
Vielen Dank. - Wir kommen zu den nächsten Fragestellern. Das sind zum einen der Abgeordnete Roick, der die Frage 522 (Milchgipfel und seine Ergebnisse) für den Abgeordneten Fol gart stellt, und zum anderen der Abgeordnete Gliese, der die Frage 523 (Zusätzliche Unterstützung der brandenburgischen Milchbauern durch das Land) stellt. Die Fragen werden ge meinsam beantwortet.
Am 30. Mai 2016 fand in Berlin auf Einladung des Bundes landwirtschaftsministers Christian Schmidt der sogenannte Milchgipfel mit Beteiligten aus Bundespolitik und Spitzenver bänden der Wirtschaft statt. Anlass war die anhaltend desas tröse Marktsituation bei Milchprodukten, von der auch die Brandenburger Milchbetriebe akut betroffen sind.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Ergebnisse des Berliner Milchgipfels bzw. welche Ergebnisse der Beratungen unter den zuständigen Länderministern sind geeignet, die Ein kommenssituation der Milchbetriebe schnell zu stabilisieren?
Die seit Langem anhaltende Milchpreiskrise stellt auch die brandenburgischen Milchbauern vor große Herausforderungen. Neben früheren europäischen Liquiditätshilfen verständigte man sich auf dem Milchgipfel am 30.05.2016 in Berlin darauf, ein Liquiditäts- und Bürgschaftspaket in Höhe von 100 Millio nen Euro plus x zu schnüren. Unbestritten ist, dass dies nur ein erster Schritt sein kann und nach dem Wegfall der Milchquote weitere strukturelle Veränderungen in der Wertschöpfungskette
Milch, insbesondere gegenüber Molkereien und Handel, folgen müssen. Bei der Bewältigung der Krise stehen jedoch auch die Bundesländer in der Verantwortung.
Ich frage die Landesregierung: Durch welche eigenen Maßnah men und in welcher Höhe unterstützt das Land Brandenburg die Brandenburger Milchviehhalter in der derzeitigen Milch preiskrise zusätzlich? - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Erst einmal etwas zu der dramatischen Situation und zur Einordnung, bei der Zahlen eine Rolle spielen: Ein Sinken des Milchpreises um 1 Cent bedeutet für Deutschland einen Verlust von 300 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund, dass man 35 Cent braucht, um kostendeckend zu arbeiten, und wir der zeit bei 20 Cent sind, haben wir es mit einem Verlust in der Größenordnung von vier bis fünf Milliarden Euro zu tun. Das betrifft Deutschland.
Frau Theiss, bei einem Dorffest bei Ihnen hatten wir Besuch aus Österreich, und sofort wurde ich auf die Milchkrise ange sprochen. Eine ähnlich dramatische Situation, was die Dimen sion betrifft, herrscht auch in Österreich.
Wir brauchen Anreize zur Senkung der Produktion. Das ist in der Marktwirtschaft aber nicht so einfach. Deshalb kann einen das Ergebnis des Gesprächs mit dem Bundesminister vom 30. Mai nicht zufriedenstellen, weil insbesondere der Einzel handel seiner Verantwortung nicht nachkommt. Und der Ein zelhandel ist nicht verpflichtet, Milch für 46 Cent anzubieten. Es ist einfach unanständig, 46 Cent dafür zu verlangen.
Da lasse ich den Einzelhandel nicht aus seiner Verantwortung, denn die vier bis fünf Milliarden Euro kann der Steuerzahler nicht aufbringen, das ist - zumindest in den Haushalten - ein fach nicht zu machen.
Wir brauchen eine europaweite Lösung. Ich habe den Vor schlag von Till Backhaus, dem Vorsitzenden der Agrarministerkonferenz, eine Agrarministerkonferenz in Brüssel durchzu führen und Phil Hogan dazu einzuladen, sofort unterstützt. Die Sitzung wird am 15. Juli stattfinden. Bedauerlicherweise ist an diesem Tag Landtagssitzung. Das müssen wir noch verabre den, aber das Thema ist sehr wichtig, und ich denke, ein Bran denburger Minister sollte auf jeden Fall dabei sein - auch wenn ich die Verpflichtung hier im Landtag sehr ernst nehme.
Der Landtag Brandenburg hat dankenswerterweise schon im Januar einen Beschluss gefasst, der Stück für Stück umgesetzt wird: Es gibt einen Zuschuss von 178 Millionen Euro für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung - das ist ein Plus von 78 Millionen Euro. Es gibt in den Koalitionsfraktionen des Bundes die Vereinbarung, dass das auch 2017 so sein wird. Man muss aber ehrlich sagen: Das kommt nicht nur den Milch bauern zugute - das kann man nicht auseinanderrechnen -, es kommt der Landwirtschaft insgesamt zugute. Wir haben ja ins gesamt eine sehr dramatische Situation.
Dann gibt es die Vereinbarung der Gewinnglättung, das heißt, dass man eine Ertragssteuerverrechnung über drei Jahre statt über zwei Jahre macht. Der Bundesminister versucht - im Ge spräch mit dem Bundesfinanzminister -, das auf vier Jahre zu erweitern, weil wir davor außerordentlich gute Jahre hatten, was den Milchpreis betrifft. Vielleicht kann man damit die Li quidität der Betriebe verbessern.
Ich bin dankbar, dass das Brandenburger Kabinett meinem Vorschlag gefolgt ist, eine steuerfreie Risikoausgleichsrück lage für spätere Krisen im Bundesrat zu fordern. Jetzt muss man versuchen, dafür im Bundesrat eine Mehrheit zu bekom men.
Ich komme zum ersten Hilfspaket, den 68 Millionen Euro, die Deutschland von der EU erhalten hat: 84 Brandenburger Be triebe haben davon Gebrauch gemacht - 81 Milchbetriebe und drei Betriebe im Bereich Schweinehaltung - und insgesamt 783 000 Euro erhalten. Das zweite Hilfspaket wird im Agrarrat im Juni behandelt.
Ich prüfe derzeit eine Verbreiterung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, die derzeit 17 Millionen Euro beträgt. Das muss aber EU-rechtlich abgesichert werden.
Es wird eine Richtlinie zur Marktstrukturverbesserung geben. - Wir haben ja noch eine Anfrage, ich beantworte sie gleich mit, weil es einen Zusammenhang gibt. - Alle sind zur 22. Branden burger Landpartie eingeladen. Dort werden auch 20 Milchbe triebe vertreten sein. Ich glaube, es ist ein Zeichen der Solidari tät, wenn man Interesse zeigt und diese Betriebe besucht, denn die Milchwirtschaft ist für den ländlichen Raum, für die Land wirtschaft entscheidend. In Arbeit ist ein Faltblatt „Milchtank stellen im Land Brandenburg“, auch damit wird die Direktver marktung etwas mehr in den Fokus gerückt. Und ich werde ei ne Imagebroschüre „Milch“ erarbeiten.
Außerordentlich positive Signale gibt es beim ErneuerbareEnergien-Gesetz. Es ist für die Landwirtschaft ganz wichtig, dass weiterhin Biomasse einbezogen werden kann.
Beim Thema Flächenverkauf prüfe ich, was den Aufkauf be trifft. Ich bin dabei aber ein bisschen zurückhaltender als die Kollegen beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Das ist auch eine Frage, die die zukünftige Li quidität betrifft. Sie wird aber geprüft.