Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Das kann ich kurz machen: Mit diesem Thema hat sich die Amtschefkonferenz - also die Staatssekretäre - am 13. und
14. Januar befasst und hat den entsprechenden Prüfauftrag an den Bundesminister gegeben. Insofern erübrigt sich eine Bun desratsinitiative.
Wunderbar, vielen Dank. - Wir kommen damit zur Frage 407 (Brandschutz in Tierhaltungsanlagen) , die der Abgeordnete Raschke stellt. Bitte.
Es geht um Brandschutz in Tierhaltungsanlagen. Die Branden burgische Bauordnung sieht vor: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass […] bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren […] möglich“ ist. Wir haben erlebt, dass diese Rechtsnorm in der Praxis nur unzureichend umgesetzt wird. Zuletzt gab es ei nen Brand in einem Schweinemastbetrieb in der Prignitz, etwa 1 500 Schweine konnten nicht gerettet werden.
Ich frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung: Welche Regelungen und Maßnahmen wird sie treffen oder hat sie be reits getroffen, damit § 12 Abs. 1 der Brandenburgischen Bau ordnung konsequent umgesetzt wird und die Rettung von Tie ren im Brandfall wirklich möglich ist?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Raschke, die Rettung von Tieren im Brandfall ist bereits Schutzziel der Brandenburgischen Bauordnung. Mit welchen Maßnahmen dieses Schutzziel im Einzelnen erreicht werden kann, wird in einem Brandschutzkonzept dargelegt. Aus die sem geprüften bautechnischen Nachweis für den Brandschutz muss also hervorgehen, wie die Rettung von Tieren im Brand fall möglich ist.
Bei der Neuerrichtung oder einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung von Tierhaltungsanlagen wird die Prüfung des bautechnischen Nachweises entweder durch die Bauauf sichtsbehörde oder einen Prüfingenieur für Brandschutz vorge nommen. Die Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes, der auch im Brandschutzkonzept darzulegen ist, obliegt dem Be treiber der Tierhaltungsanlage.
Bei bestehenden Anlagen wird der Rechtsrahmen durch die be standskräftigen Genehmigungen abgedeckt. Verstöße werden im Rahmen des Auflagenvollzugs behandelt, und für Tierhal tungsanlagen oder Einrichtungen zur landwirtschaftlichen Nut zung mit mehr als 2 000 m2 Grundfläche besteht darüber hi naus nach § 7 Abs. 1 Nummer 2.6 der Brandverhütungsschau verordnung die Pflicht, eine Brandverhütungsschau durchzu führen.
Im Gesetzentwurf zur Brandenburgischen Bauordnung, der am 22. Dezember letzten Jahres zugeleitet wurde, ist in § 30 Abs. 2 Nummer 3 eine neue Regelung des Brandwanderfordernisses für landwirtschaftlich genutzte Gebäude sowie sonstige Ge
bäude zur Tierhaltung vorgesehen. Es ist also eine zusätzliche Anpassung an die Musterbauordnung. Danach sollen in einer solchen Anlage Brandabschnitte von nicht mehr als 10 000 m3 Bruttorauminhalt entstehen.
Solche Ereignisse wie in Neudorf, Groß Pankow, in der Prignitz sind für uns immer Anlass, die Umsetzung der Regelungen zu thematisieren. Sie wird auf der nächsten Amtsleitertagung der Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg behandelt wer den. Auch die Vereinigung der Prüfingenieure wird hierfür sen sibilisiert.
Das Fazit ist also: Das Schutzziel ist definiert. Für große Anla gen soll es auch bei der Bauordnung mit der vorgesehenen An passung an die Musterbauordnung eine weitere Verbesserung geben. Die Umsetzung kann nur im Zusammenspiel der zuständigen Behörden und der Betreiber erfolgen.
Die Ministerin hat den Sachverhalt ausführlich dargestellt und meine Frage schon beantwortet. Sie hat sich erledigt, vielen Dank.
Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Da wir einen ziem lichen Zeitverzug haben, schließe ich Tagesordnungspunkt 2 und unterbreche die Sitzung für die Mittagspause bis 13 Uhr.
Ich lade Sie gleich im Anschluss in die Lobby des Landtages ein. Dort wird die Jahresausstellung „KUNST“ im Südflügel eröffnet. Dazu sind Gäste eingeladen. Es wäre schön, wenn der eine oder andere Abgeordnete einen Moment dort verweilen würde.
Gleich zu Beginn darf ich Schülerinnen und Schüler des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums Prenzlau sowie Schülerinnen und Schüler des Goethe-Gymnasiums Pritzwalk als unsere Gäste begrüßen. Herzlich willkommen im Landtag Branden burg!
Konzept zur landesweiten Verbesserung der Qualität und zur Stärkung und Verstetigung der Netzwerke Gesunde Kinder (gemäß Beschluss des Landtages vom 19.03.2015 - Drucksache 6/775-B)
Herr Vizepräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus dem Netzwerk Gesunde Kinder sind inzwischen 19 regionale Netzwerke hervorgegan gen, die auf 38 Standorte in unserem Land verteilt sind. Man kann mit Fug und Recht feststellen, dass auch insoweit die ver gangenen zehn Jahre eine brandenburgisch-märkische Erfolgs geschichte sind. Die regionalen Netzwerke haben sich etabliert. Sie sind ein bundesweites Vorzeigemodell. Gerade die älteren Netzwerke, zum Beispiel die im Havelland, in Eberswalde, in Lauchhammer und in Senftenberg, erhalten nicht selten Besuch von Mitarbeitern von Jugendämtern und Trägern aus ganz Deutschland, die sich anschauen wollen, wie unsere Netzwerke vor Ort organisiert werden und wie sie ganz praktisch funktio nieren.
Klar ist: Das Herzstück sind unsere 1 300 ehrenamtlichen, sehr gut geschulten Familienpatinnen und Familienpaten. Sie haben sich viele Wochenenden, wie man so schön sagt, „ans Bein ge bunden“ und haben gelernt, wie zu Hause Unfälle verhindert werden, woran Kinderkrankheiten erkannt werden können und wer Ansprechpartner für dieses und jenes ist. Damit sind die Familienpatinnen und Familienpaten wirklich fit, wenn es da rum geht, Eltern zu beraten.
Sie erbringen ihre Leistungen derzeit in - eine bemerkenswerte Zahl! - 4 500 Familien in unserem Land. Das ist nicht ohne. Sie tun dies insbesondere zum Schutz der 0- bis 3-Jährigen in die sen Familien.
Es war bisher die dynamischste Ehrenamtsbewegung - das kann man aufgrund der jüngsten Entwicklung der Flücht lingszahlen und der damit verbundenen Ehrenamtsstrukturen wahrscheinlich nicht mehr sagen -, das heißt, die meisten neuen Ehrenamtler sind in diese Branche eingestiegen, um zu helfen.
Das Angebot ist kostenfrei, sehr niedrigschwellig und wird fast flächendeckend vorgehalten. Es richtet sich ausdrücklich an al le Kinder, an alle Familien in unserem Land. Unabhängig von der Problemlage und unabhängig von der Dicke des Portemonnaies soll den Familien geholfen werden. Das geschieht.
Eltern werden begleitet, fitgemacht und in ihrer Erziehungs kompetenz gestärkt. Es wird auch darauf geachtet, dass die Kinder gesund älter werden und gesund in den Kindergarten, die Schule, den Hort usw. kommen.
Die ca. 1 400 ehrenamtlich tätigen Patinnen und Paten wären aber nichts, wenn sie unkoordiniert im Raum umherschwirren würden. Es geht nicht ohne die 40 hauptamtlichen Koordinato rinnen und Koordinatoren, die das Ganze organisieren und das Netzwerk am Leben erhalten. Sie sorgen für die entspre chenden Strukturen und sind Ansprechpartner für die Patinnen und Paten. Zudem sind die Koordinatorinnen und Koordina toren sehr engagiert, wenn es um das Ansprechen und Gewin nen potenzieller neuer Patinnen und Paten geht. Auch diese Werbung ist wichtig.
Die Koordinatorinnen und Koordinatoren sorgen dafür, dass der Deckel zum Topf passt. Es geht darum, die Patin oder den Paten zu finden, der tatsächlich in die Familie gehen kann. Die Familie soll am Ende nicht sagen: Um Gottes willen! Schickt uns nie mehr einen Paten! - Die Chemie muss stimmen, damit die Leute gut miteinander auskommen.
Die hauptamtlich tätigen Koordinatorinnen und Koordinatoren tragen die organisatorische Last. Sie werden seit fast drei Jah ren von einer überregionalen Koordinierungsstelle unterstützt; ich glaube, das funktioniert ganz gut.
Die qualitative Wirksamkeit der Netzwerke ist in den vergan genen Jahren mehrmals unter Beweis gestellt worden. Das zei gen zahlreiche Evaluationen und Erhebungen, aber auch Be richte, die die Netzwerke selbst abgegeben haben. Am meisten habe ich mich über den Bericht der Leiterin unseres Landesge sundheitsamtes, Frau Dr. Ellsäßer, gefreut. Sie hat darüber auch im Deutschen Ärzteblatt geschrieben. Grundlage waren Erhebungen bei der Einschulungsuntersuchung 2014. Dort wurde schlicht und einfach die zusätzliche Frage gestellt, ob das Kind ein Netzwerkkind war. Wenn ja, wurde ein Haken hinter die Frage gesetzt. Die Eltern haben das also durchaus kundgetan.
Was konnte festgestellt werden? Die Netzwerkkinder haben ei nen signifikant besseren Zahnstatus, einen besseren Impfstatus und gehen öfter zur Vorsorgeuntersuchung. Vor allen Dingen ist der Sprachstand dieser Kinder wesentlich besser als der Sprachstand der Kinder, die nicht im Netzwerk waren. Das ist ein sehr großer Gewinn, vor allem für die Gesundheit der Kin der. Dieser Erfolg war jeden Cent wert, den wir bisher schon in die Netzwerke gegeben haben.
Wichtig ist mir noch ein Hinweis: Frau Dr. Ellsäßer hat zudem nachgewiesen, dass die Netzwerke auch präventiv wirken, ins besondere in die Familien hinein, die mit einem schlechteren sozialen oder wirtschaftlichen Status in die Netzwerke gekommen sind. Deutlicher formuliert: Das sind Familien mit nicht so dicken Portemonnaies. - Gerade für diese Familien haben sich die Netzwerke besonders positiv ausgewirkt. Damit wird deutlich, dass die Netzwerke auch in präventiver Hinsicht ei nen guten Ansatz darstellen. Letztlich geht es darum, Kinder vor Armut und sozialer Ausgrenzung zu schützen. Auch in die sem Sinne haben die Netzwerke zweifelsohne hervorragend gewirkt.
Der Landtagsbeschluss aus dem Frühjahr letzten Jahres hat uns den Rücken gestärkt und uns endlich ermächtigt, eine Konzep
tion zu der Frage zu entwickeln, wie es mit den Netzwerken weitergehen soll. Es reicht also nicht aus, die Fragen zu be leuchten, was bisher geschehen ist und wie die Standards aus sehen, sondern auch die Perspektiven dieser Netzwerke müs sen betrachtet werden. Letzteres gab es bisher nicht.
Ab 2006 wurde im Einzelfall eine Projektförderung gewährt. Die Netzwerke haben Ziele formuliert, also dargelegt, dass sie dieses oder jenes gern machen würden. Dann wurde in der Re gel gefördert. Angeschlossen haben sich Erhebungen, Evaluati on und gegebenenfalls weitere Aufträge. Aber es gab nie ein langfristiges und auf das gesamte Land bezogenes Konzept für die Netzwerke. Das haben wir korrigiert.
Frau von Halem wird nachher vielleicht wieder einwenden, dass das Konzept nicht konkret genug sei. Hierzu stelle ich fest: Das Konzept wird dann konkret, wenn man sich die Richt linie anschaut, die unmittelbar dafür ausgestaltet wurde. Sie ist vor einigen Tagen veröffentlicht worden; man muss ins Netz schauen. Die Richtlinie besagt sehr konkret, wie die Finanzie rung ab 2016 erfolgen soll, das heißt, was mit dem Geld passie ren soll.
Apropos Geld: Die Netzwerke hatten in den letzten Jahren im mer gut 1 Million Euro zur Verfügung; am Schluss waren es fast 1,4 Millionen Euro. Dieser Betrag wird dank der Haus haltsbeschlüsse dieser Koalition, die im Landtag bestätigt wor den sind, auf 3,1 Millionen Euro aufgestockt.