Da bitte ich auch die CDU-Fraktion, alles dafür zu tun, dass wir zu einem fairen Lastenausgleich kommen.
Herr Dr. Gauland, ich fand es widerlich - das sage ich Ihnen ehrlich -, wie Sie versucht haben, das Budget des Nachtrags haushalts so umzumünzen, dass Sie damit Menschen in Bran denburg in Stellung bringen, und zwar die Brandenburger ge gen die Flüchtlinge. Das sage ich Ihnen: Die Bereitstellung der Mittel ist auch ein Konjunkturprogramm für die Uckermark und wird dazu führen, dass es mehr Arbeitsplätze gibt.
Es wird dazu führen, dass wir mehr Beschäftigte im öffentli chen Dienst und mehr Steuereinnahmen haben werden. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis.
Zu Ihrem intellektuellen Niveau: Ich weiß nicht, wer Ihnen das zur ILB aufgeschrieben hat. Sie haben von einer verdeckten Kreditfinanzierung bei der ILB gesprochen. Das ist so viel Schwachsinn, das grenzt schon an Senilität; das sage ich Ihnen ganz ehrlich. Die ILB hat verschiedene Investitionsprogramme, auch zur Unterstützung der kommunalen Familie aufgelegt.
Herr Minister, ich möchte Sie bitten, darauf zu achten, dass ein solches Vokabular wie „Das grenzt schon an Senilität“ in die sem Hause nicht erwünscht ist.
Aber die Wahrnehmung bei einem solchen Vorgang, dass man eine Refinanzierung der Europäischen Investitionsbank, die die ILB einsetzt, um ein Investitionsprogramm zu schultern, um dann auch noch mit ILB-Eigenmitteln eine Kreditfinanzie
rung auf ein zinsloses Niveau zu bringen, uns zu unterstellen, wir würden hier eine Kreditfinanzierung außerhalb des Hauses vornehmen, ist falsch, und das weise ich zurück. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstim mung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetz entwurfes der Landesregierung zum Nachtragshaushalt 2016 in der Drucksache 6/3270 an den Ausschuss für Haushalt und Fi nanzen. Wer dieser Überweisung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimment haltungen? - Damit ist diesem Antrag mehrheitlich gefolgt worden.
Wir kommen zur zweiten Abstimmung: Das Präsidium emp fiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksa che 6/3271 - Sechstes Gesetz zur Änderung des Brandenbur gischen Finanzausgleichsgesetzes - an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer diesem Überweisungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegen stimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist diesem Überwei sungsantrag einstimmig gefolgt worden.
Wir beginnen mit der Frage 403 (Hindernisse bei der Umset zung der Alleenkonzeption für Brandenburg). Ich erteile der Abgeordneten Kircheis das Wort.
Für die langfristige Sicherung des Alleenbestands orientiert sich das Land an der Alleenkonzeption aus dem Jahr 2007. In der Konzeption ist das Ziel verankert, jährlich 30 km Alleen neu anzulegen. 2013 wurde die Konzeption evaluiert. Dabei wurden die wesentlichen Hindernisse für die Umsetzung dieses Ziels benannt, insbesondere Schwierigkeiten bei der Auswei sung geeigneter Pflanzstandorte.
Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: Welche Maßnahmen zur Umsetzung der Alleenkonzeption für das Land Brandenburg plant sie bzw. setzt sie bereits ein?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kircheis, wir haben im Land Brandenburg Bundes- und Landesstraßen außerorts im Umfang von 6 400 km. Mit Stand 2014 standen 2 050 km Alleen; das ist etwa ein Drittel des gesamten Bestandes.
Wir haben in Brandenburg einen großen Alleenreichtum. Wir haben uns darauf verständigt, ihn zu erhalten, und deswegen ist im Jahr 2007 diese Alleenkonzeption erstellt worden. Warum? Weil wir die große Schwierigkeit haben, dass diese Alleen im Grunde keine vernünftige Altersstruktur aufweisen. 70 % da von sind in den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts gepflanzt worden. Das würde bedeuten, dass sie alle gleichzeitig ausfal len, wenn sie ihr Lebensalter erreicht haben.
Das war auch der wesentliche Grund für diese Alleenkonzepti on. Es gab also zwei Kernpunkte: weg vom Einzelbaum und hin zu größeren Abschnitten, damit man auch wirklich Alleen erkennen kann und diese Raumstruktur sieht. Es musste auch ein möglichst langer Zeitraum gewählt werden, der 50 Jahre umfasst - von 2007 bis 2057, eine sehr lange Entwicklungs zeit -, um überhaupt dahin zu kommen, Schritt für Schritt et was ausgeglichenere Altersstrukturen zu erreichen. Langfristig sollen in Brandenburg 2 500 km Alleen außerorts erhalten blei ben.
Ausgehend von einer Prognose zu Abgängen, die 2007 die Grundlage für die Entwicklung war, kam es zu 30 km Neu pflanzungen pro Jahr. Das war das Ziel, das 2007 gefasst wor den ist. Dieses Ziel konnte nicht erreicht werden; das ist auch schon im vergangenen Jahr diskutiert worden. Wenn man sich den Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2014 anschaut, dann stellt man fest, dass wir bei 21 km jährlich liegen. Gerade 2014 war ein sehr schwieriges Jahr, in dem wir nur 5 km erreichen konn ten. Wir werden im Jahr 2015 mindestens eine Verdopplung erreicht haben. Aber das zeigt noch einmal auf, welche Schwie rigkeiten wir jetzt gerade bei diesem Punkt haben, den Sie an gesprochen haben. Es gibt hier einen großen Zielkonflikt in der Flächenverfügbarkeit. Denn Alleen stehen natürlich nicht im Wald, sondern in der Regel außerhalb von Waldgebieten. Da ein Abstand zur Straße von 4,50 m einzuhalten ist, heißt das, dass meist landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden müssen. Auch das hat hier schon zu großen Debatten geführt, weil es schwierig ist, Landwirtschaftsflächen für ande re Nutzungen in Anspruch zu nehmen. Wir haben also in un seren Bemühungen, diese Alleenkonzeption umzusetzen und mehrere Kilometer pro Jahr zu pflanzen, große Schwierig keiten.
Was ist jetzt zu tun? Wir wollen in Zukunft weiterhin konse quent Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsver fahren nutzen, um im Rahmen der Eingriffsregelung - im Üb rigen auch bei Radwegen - diese Alleenpflanzungen nach wie vor auf der Prioritätenliste nach ganz oben zu setzen. Wir wer den uns jetzt auch auf kleinteilige Abschnitte konzentrieren und wollen dabei die Mindestvorgabe, die wir uns selbst ge setzt haben, noch einmal überprüfen und vielleicht mit kleine ren Schritten vorangehen. Wir überlegen, ob wir dort, wo es gar nicht anders geht, den Pflanzabstand zur Straße von 4,50 m auf 3 m reduzieren. Wir wollen auch verstärkt Bodenneuord nungsverfahren nutzen. Wir stimmen gerade mit den Kolle ginnen und Kollegen des Landwirtschaftsministeriums ab, in wieweit wir die Möglichkeiten des Greenings in der ersten Säule nutzen können. Das würde dann bedeuten, dass wir nicht mehr zwingend einen Flächenerwerb brauchen, sondern die Landwirtschaftsfläche bestehen bleibt. Aber diese Regelung, dass 5 % der Landwirtschaftsfläche im Rahmen des Greenings eben auch mit Baumreihen, Einzelbäumen, Hecken usw. be pflanzt werden können und sollen, sollten wir nutzen, um unser Alleenkonzept umzusetzen.
Wir sind dabei, die Kooperation mit den Landwirten auszu loten, und sind momentan auch ganz optimistisch, dass das ge lingen könnte und ein guter Weg wäre, um für Brandenburg weiter voranzukommen.
Was folgt daraus als Fazit? Das Konzept „Weg von den Einzel bäumen und hin zur Allee“ ist richtig und sollte weiterverfolgt werden. Die Bilanz, dass wir jetzt 21 km pro Jahr haben statt 30 km, ist noch kein Grund, unruhig zu werden, weil auch die Abgänge in den Alleen deutlich geringer ausgefallen sind als prognostiziert. Die Flächenverfügbarkeit bleibt aber der neu ralgische Punkt, an dem wir weiter arbeiten müssen.
Gibt es Zusatzfragen? - An dieser Stelle appelliere ich an die antwortenden Minister, die Antworten kurz und knackig zu fas sen.
Vielen Dank, Frau Ministerin Schneider, für die Ausführungen und den Blick nach vorn. Sie haben bereits angesprochen, dass in der Vergangenheit die Ziele nicht erreicht wurden. Gerade der Wert von 5 km im Jahr 2014 war erschreckend niedrig - das ist nur ein Sechstel des Geplanten. Ihren Ausführungen zufolge sind wir 2015 auch nur bei einem Drittel.
Sie haben eine Reihe von Maßnahmen angekündigt. Mich wür de interessieren, welche Prognose Sie mit diesen Maßnahmen für die Zukunft stellen. Weichen Sie von der Ansage, dass Sie in den Folgejahren 30 km jährlich anpflanzen wollen, auch mit diesen neuen Maßnahmen ab? Mit welchen Zahlen rechnen Sie? Wir reden hier immerhin von einem Markenzeichen Bran denburgs, welches wir unter Umständen zu verlieren riskieren. Wir haben ja nicht nur diese 30 km pro Jahr zu pflanzen, son dern müssen auch all die Pflanzungen, die wir in den vergange nen Jahren nicht getätigt haben, nachholen - deswegen jetzt die Frage nach Ihrer Prognose.
Ich appelliere auch an die Fragesteller: Formulieren Sie Ihre Fragen - bis zu zwei - bitte kurz und bündig. - Frau Ministerin Schneider, Sie haben nun Gelegenheit, zu antworten.
Diese 30 km sind wie gesagt bei der Berechnung herausge kommen, wie viele Abgänge es voraussichtlich bei den alten Alleen gibt und wie viel man neu pflanzen muss, wenn man bis 2050 das Ziel erreichen will. Wir haben - wie gesagt - auch weniger Abgänge. Mir geht es weniger um eine bestimmte Zahl als um die ausgeglichene Altersstruktur, die man auf lan ge Sicht erreichen muss. Deswegen verfalle ich auch bei den jetzt erreichten 21 km noch nicht in Panik, sondern sage: Wir sind eigentlich auf einem guten Weg. Wenn man die einzelnen Bäume zählt, ist es noch ausgeglichen: Wir haben etwa 60 000 Bäume gefällt und 59 000 gepflanzt - das ist eine ausge glichene Bilanz. Deswegen sind wir noch auf dem richtigen Weg.
Wir müssen natürlich mehr als 5 oder 10 km im Jahr schaffen - das ist richtig -, um in 40 Jahren dort zu sein, wo wir hinwol
len. Ich bin optimistisch, dass wir weiter vorankommen - ohne dass ich Ihnen konkret sagen kann, ob es 25, 27 oder 23 km pro Jahr sein werden.
Vielen Dank. - Wir kommen zum nächsten Fragesteller. Die Frage 404 (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Altanschließern) stellt der Abgeordnete Petke von der CDU-Fraktion.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Entscheidung im November die Anwendung einer wesentlichen Vorschrift des Kommunalabgabengesetzes als verfassungswidrig zurückge wiesen. Seitdem haben wir eine durchaus kritische Situation im Land.
Ich frage die Landesregierung, wie sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den sogenannten Altanschlie ßern bewertet - in Bezug auf die betroffenen Brandenburge rinnen und Brandenburger, die betroffenen Verbände und die betroffenen Kommunen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordnete! Herr Petke, der Beschluss des Bundesverfassungs gerichts vom 12. November 2015 stellt die Aufgabenträger und auch das Land vor eine völlig neue Situation. Die in Rede ste hende Regelung war zuvor nicht beanstandet worden - und zwar weder von den Verwaltungsgerichten noch vom Oberver waltungsgericht Berlin-Brandenburg noch vom Brandenburger Landesverfassungsgericht.
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts entfaltet die Re gelung eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung. Es hat deshalb zwei Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts zu Beitragserhebungen in der Stadt Cottbus aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Das Oberverwal tungsgericht wird am 11. Februar mündlich in dieser Sache verhandeln.
Welche wirtschaftlichen Folgen die Umsetzung der Karlsruher Entscheidung für die Aufgabenträger und die betroffenen Ab gabepflichtigen hat, kann die Landesregierung derzeit nicht einschätzen. Hierzu bedarf es zunächst einer sorgfältigen Be standsaufnahme der kommunalen Aufgabenträger. Nur sie können die unterschiedlichen Fallkonstellationen in ihrem Ge biet und die jeweiligen Konsequenzen einschätzen. Eines je doch scheint mir sicher: Eine Patentlösung für Brandenburg wird es nicht geben.
Ich füge eine zweite Einschätzung hinzu: Man sollte jetzt nicht vorschnell reagieren, sondern zunächst prüfen und abwägen und erst dann reagieren. Die Situationen in unserem Land sind höchst unterschiedlich, so auch die Betroffenheit der Bürge rinnen und Bürger. Am 27. Januar wird es ein Zusammentref
fen der Kommunalaufsichten des Landes und der Kommunal aufsicht des MIK geben. Wir werden uns darüber verständigen, wie wir mit dem Thema umgehen wollen - auch und insbeson dere, nachdem die Kommunalaufsichten der Kreise eine Ein schätzung der Situation vor Ort gegeben haben. Wir als Lan desregierung werden dann sicher ein Gutachten in Auftrag ge ben; aber vorher müssen wir wissen, welche Fragen am drän gendsten sind, um die Aufgabenstellung für einen Gutachter so exakt wie möglich zu formulieren. Dieses Gutachten soll schließlich weiterhelfen.
Vielen Dank. - Es gibt diverse Nachfragen, die ich aufgrund der fortgeschrittenen Zeit gerne gebündelt behandeln würde. Zunächst hat Herr Petke Gelegenheit, eine Nachfrage zu stel len, dann die anderen Abgeordneten. - Bitte.
Frau Präsidentin, wenn Sie die Fragen gebündelt behandeln wollen, gehe ich davon aus, dass Sie auch Acht geben, dass der Innenminister tatsächlich alle Nachfragen beantwortet.