Protocol of the Session on November 18, 2015

zum Teil auch für Aufgaben, für die er privatwirtschaftlich eine Vergütung erhalten hat.

(Bischoff [SPD]: Das ist Quatsch!)

- Sogar sein Sprecher hat bestätigt, dass seine Mitarbeiter ihn in seiner Schlichterfunktion, für die er von der Deutschen Bahn eine Entschädigung erhalten hat, unterstützen.

(Beifall CDU - Bischoff [SPD]: Ganz kleines Karo!)

Also bitte: Das ist nicht getrennt worden.

(Beifall CDU und BVB/FREIE WÄHLER Gruppe)

Insofern haben wir Sachverständige zu einer Anhörung im Ausschuss eingeladen und ihnen diese Fragen gestellt. Ich möchte aus der Antwort von Angela Mai, der Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler im Land Brandenburg, zitieren. Sie sagte, einem ehemaligen Ministerpräsidenten personelle und logistische Unterstützung zu gewähren sei vertretbar, wenn die Aufgaben unmittelbar aus der Amtszeit herrühren und ein per sönlicher Bezug vorliegt. Umfang und Dauer der Unterstüt zung müssten sich aber in einem für die Öffentlichkeit nach vollziehbaren Rahmen halten.

Nach dem uns vorliegenden Gesetzentwurf sollen Leistungen

bis zu zwei Jahre lang gewährt werden können. Aus unserer Sicht geht das zu weit. Wir erkennen keinen zwingenden Grund, im Zusammenhang mit einem früheren Amtsverhältnis von einem weitgehenden Umfang von Tätigkeiten und Aufga ben auszugehen. Die Entwurfsformulierung „Tätigkeiten und Aufgaben im Zusammenhang mit dem früheren Amtsverhält nis“ sollte präzisiert werden. Eine Präzisierung wird im Ände rungsantrag in der Drucksache 6/1668 vorgeschlagen. Wir un terstützen sie ausdrücklich.

Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen heute diesen Än derungsantrag, der eine Präzisierung der Aufgaben vorsieht, die aus Mitteln des Ministergesetzes unterstützt werden sollen, noch einmal vorgelegt. Wir möchten, dass klar umrissen wird, wofür das Personal und die Sachmittel der Steuerzahler einge setzt werden können.

Ich hoffe sehr, dass Sie diesem Änderungsantrag zustimmen. Sie haben es im Ausschuss nicht getan. Ich frage mich: Wa rum? Auch Ihnen kann doch nicht daran gelegen sein, dass die zur Verfügung gestellten Steuergelder zweckentfremdet einge setzt werden. Das wollen Sie doch wohl auch nicht. Also was spricht gegen eine sachgerechte Konkretisierung?

(Zuruf des Abgeordneten Ness [SPD])

- Ja, das ist ja richtig, Herr Ness. - Warum lehnen Sie das ab? Ich hätte gerne eine Begründung. Ohne diese Konkretisierung werden wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. - Danke.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. - Ich darf zwischenzeitlich eine neue Besucher gruppe begrüßen, die Damen vom Frauentreff HellMa Berlin und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Waldkindergartens Joachimsthal. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg!

(Allgemeiner Beifall)

Für die Fraktion DIE LINKE erhält der Kollege Domres das Wort.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Über die Notwendigkeit einer Änderung des Brandenburger Ministergesetzes haben wir im Landtag etliche Monate disku tiert. Am Beginn stand die Frage, ob, wie lange und zu welchen Konditionen ehemalige Ministerpräsidenten nach Aufgabe ihres Amtes Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten. Mit der Lösung, die vom Hauptausschuss mit großer Mehrheit vorgeschlagen wurde, haben wir - das ist die feste Überzeug meiner Fraktion - eine tragfähige gesetzliche Lösung gefun den. Es ist eine Lösung, die bei künftigen Fällen praktikabel ist und uns Haushaltsvermerke von grundsätzlichem Charakter im Landeshaushalt ersparen wird.

Für die Annahme des Änderungsantrages, den die CDU uns heute erneut vorgelegt hat, besteht aus unserer Sicht, lieber Kollege Jan Redmann, keine Notwendigkeit. Ich möchte es kurz begründen. Erstens: Dass Leistungen nur gewährt werden können, wenn die Tätigkeit oder die Aufgabe während der Amtszeit begonnen wurde, ist - mit Verlaub - ziemlich welt

fremd. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, fragen Sie bei ehemaligen Ministerpräsidenten Ihrer Partei nach.

Zweitens: Dass wie von Ihnen vorgeschlagen die zur Verfü gung gestellten Leistungen nicht für Zwecke der Parteien oder der Fraktionen verwendet werden können, ergibt sich aus den allgemeinen Haushaltsregeln, die für die gesamte Landesver waltung gelten. Das muss man nicht noch in das Ministergesetz aufnehmen.

Drittens: Wenn Sie schreiben, dass die Leistungen in einem an gemessenen Verhältnis zu den nachwirkenden Tätigkeiten und Aufgaben stehen sollen, frage ich mich: Was meinen Sie damit eigentlich? Dass dem ehemaligen Ministerpräsidenten nur für einen Teil der Aufgaben Mittel zur Verfügung gestellt werden? Wo sind die Grenzen? Das sind einige Fragen und Gründe, die uns bewegen, Ihren Änderungsantrag wie schon im Hauptaus schuss abzulehnen.

Ich möchte vor allem zur zweiten Materie sprechen, die Sie in der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses wiederfinden: zur Einführung von Karenzzeiten beim Ausscheiden von Mit gliedern der Landesregierung. Nicht nur die Grünen, sondern auch die Linken machen sich seit langem in den Ländern und auf Bundesebene für Karenzzeiten stark. Als auf Bundesebene im Juli eine entsprechende breit getragene Regelung in Kraft getreten ist, in der für Ministerinnen und Minister eine Unter sagung bestimmter Tätigkeiten bei Ausscheiden aus der Regie rung vorgesehen war, war endlich auch in Brandenburg der Boden dafür bereitet. Drei Fraktionen, die SPD, die Grünen und wir Linke, haben sich auf einen entsprechenden Vorschlag geeinigt. Es mag sein, dass - wie manche vermuten - diese Re gelung vielleicht nur sehr selten in der Brandenburger Praxis wirksam wird. Allein die Bundesebene belehrt uns eines Bes seren. Ich denke da nur an ehemalige Kanzleramtsminister und ehemalige Umweltstaatssekretärinnen, die in Bereiche wech selten, mit denen sie zuvor dienstlich befasst waren. Das hat mehr als nur ein Geschmäckle. Denn hier geht es darum, dass dienstliches Wissen und dienstliche Kontakte genutzt werden, um einen schnellen beruflichen Neueinstieg zu schaffen. Daran sollten wir - mit Verlaub - kein Interesse haben.

Die Untersagung der Ausübung bestimmter Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus der Regierung hat nichts, aber auch gar nichts mit Berufsverboten zu tun - ein Argument, das leider im mer wieder vorgetragen wird. Untersagt werden soll eine Tä tigkeit nach dem Ausscheiden nur dann, wenn sie a) in Be reichen oder Angelegenheiten ausgeübt werden soll, in denen das ehemalige Regierungsmitglied während seiner Amtszeit tätig war, oder b) die Zusammenarbeit mit natürlichen oder ju ristischen Personen, die bereits bei der Amtsausübung von er heblicher Bedeutung waren, beinhaltet. Grundvoraussetzung für die Untersagung ist in jedem Fall, dass durch die angestrebte Tätigkeit das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigt werden könnte. Dass dieser Fall nicht eintritt, daran sollten nicht nur wir Parlamentarier frakti onsübergreifend Interesse haben, sondern auch die Landesre gierung muss das im Blick haben, wenn entsprechende Fälle bekannt werden.

Die erstmalige Regelung von Karenzzeiten in Brandenburg ori entiert sich in großen Teilen am Bundesministergesetz. Hinsicht lich der Dauer der möglichen Untersagung gehen wir wie die Freie und Hansestadt Hamburg über die Bundesregelung hinaus

und ermöglichen eine Untersagung für die ersten zwei Jahre nach dem Ausscheiden. Wie es bei uns sein wird, werden wir nach Erprobung der Regelung in der Praxis sehen. Wir haben extra eine Regelung aufgenommen, die es uns nach fünf Jahren gestattet, zu prüfen, ob und wie die Regelung gewirkt hat.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Linksfraktion ist froh, dass wir heute mehr Transparenz schaffen. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger in dieser Frage von uns. Mein Dank gilt den Kollegen von SPD und Grünen, die mit uns die sen Kompromiss, in dem sich alle wiederfinden, erstritten ha ben. - Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Jung.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Wieder hat diese Koalition eine Chance vertan, eine grundsätz lich gute und vernünftige Idee konsequent vernünftig umzuset zen. So sehr meine Fraktion die Absicht unterstützt, Interessen konflikten, Parteienfilz und dem Missbrauch demokratisch le gitimierter Ämter für persönliche Zwecke entgegenzuwirken, so sehr bedauert sie, dass die Aufmerksamkeit für dieses wich tige Thema keinen Platz für die finanziellen Folgen des Ge setzentwurfs lässt. Nicht nachvollziehbar bleibt die in der Ein gangsdebatte zum Gesetzentwurf beschriebene Form, dass sich die Angelegenheit als interne Angelegenheit der Regierung darstellt und der Haushaltsausschuss nicht mit den finanziellen Auswirkungen bedacht wird.

(Bretz [CDU]: Was reden Sie denn da?)

Der rheinland-pfälzische Gesetzentwurf sieht vor, dass der Haushaltsausschuss eingeschaltet wird. Im dortigen Minister gesetz ist diese Möglichkeit geregelt.

Der Landtag hat also jedes Recht, die Bedingungen, die für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt gelten, zu formulie ren und im Sinne einer parlamentarischen Kontrolle die Ein haltung und Umsetzung dieser Bedingungen zu überwachen. Wir bedauern es deshalb, dass unsere Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung des Tätigwerdens ausgeschiedener Amtsträger nicht angenommen werden und dazu nichts im Haushaltsgesetz geregelt wird. Wir sind der Auffassung, dass dem Landtag ein Gesetzentwurf vorliegt, der weder eine allgemeine Kostenfol genabschätzung enthält noch den Landtag in die Lage versetzt, einen solchen Kostenrahmen selbst zu setzen. Nach unserer Auffassung sollte der Vorschlag im Änderungsantrag der CDU-Fraktion aufgegriffen werden. Den Antrag der Regie rungskoalition lehnen wir ab. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Vogel.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir beraten heute über ein Gesetzespaket mit zwei wesent lichen Inhalten: Karenzzeit - darauf komme ich später zurück - und Regeln für den gleitenden Abschied ehemaliger Minister präsidenten aus den bisherigen Funktionen. Unseres Erach tens - das hatte ich in der 1. Lesung schon deutlich gemacht - wäre dieser Teil der Gesetzesänderung nicht erforderlich gewe sen, wenn sich Rot-Rot an die anlässlich des Ausscheidens von Ministerpräsident Platzeck aus dem Amt gegebenen Zusagen zur Befristung der Übergangsregelung gehalten hätte. Allein der fahrlässige Umgang einzelner Repräsentanten von Rot-Rot mit ihrer eigenen Glaubwürdigkeit, um nicht zu sagen die of fensive Beschädigung der eigenen Glaubwürdigkeit hat dieses Gesetz erforderlich gemacht.

Die nunmehr vorgeschlagene zeitliche Staffelung halten wir für sachgerecht. Leider bleibt die Zweckbestimmung der Auf wandsentschädigung bzw. Aufwandserstattung inhaltlich zu unbestimmt, und aus diesem Grund legen CDU und Grüne ge meinsam den in den Ausschussberatungen vom Ausschuss lei der abgelehnten Präzisierungsvorschlag dem gesamten Haus zur Abstimmung vor.

Die wirklich bedeutsame Neuerung in dem nunmehr vorlie genden Gesetzespaket hat der Kollege Domres angesprochen. Das ist die erstmalige Einführung einer Karenzzeit für ausge schiedene Ministerinnen und Minister, Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten. Karenzzeit bedeutet - das sage ich für diejenigen, die es nicht wissen -, dass der Wechsel in ein neues Arbeitsverhältnis nach Beschäftigungsende eingeschränkt wer den kann.

In der Wirtschaft ist das bei Führungskräften gang und gäbe. Es gilt auch für den öffentlichen Dienst und ist im Beamtenge setz geregelt. Im politischen Bereich gab es eine solche Rege lung lange Jahre nicht. Sie werden sich erinnern, welches Un verständnis und auch welche Verärgerung es immer wieder gab, wenn Politikerinnen und Politiker ohne jegliche Scham zu Unternehmen und Lobbyverbänden in ihrem bisherigen Aufga benbereich abwanderten oder sich im Anschluss an ihre Mini sterposten in gut dotierten Aufsichtsratsposten wiederfanden. Auf Bundesebene gab es Staatssekretärinnen, die aus dem Ver braucherschutzministerium in die Tabakindustrie bzw. aus dem Gesundheitsministerium in die Pharmaindustrie wechselten. Der letzte bekannte Fall betraf eine aus Brandenburg stammen de Staatssekretärin, die aus dem Verkehrsbereich in eine Lob bygruppe wechselte, in der auch kommunale Verkehrsunter nehmen organisiert sind. Insbesondere die Wechsel von Wirt schaftspolitikern auf Posten der Energiewirtschaft sind legen där. Die Brandenburger Beispiele hierzu erspare ich mir jetzt.

Auf Bundesebene war der Regelungsbedarf bereits früher er kannt worden, und es wurde eine 18-monatige Karenzzeit ge setzlich verankert. Nun zieht Brandenburg nach. Richtig ist, dass der vorliegende Vorschlag, der eine Karenzzeit von 24 Monaten vorsieht, hinter den Forderungen von Transparen cy International und auch unserem eigenen Vorschlag von drei Jahren - übrigens analog zum Beamtenrecht - zurückbleibt und Minister damit zwölf Monate früher als Staatssekretäre oder Beamte uneingeschränkt in die Privatwirtschaft wechseln kön nen.

Dennoch ist dieser erste Schritt in seiner Bedeutung nicht zu geringzuschätzen. Denn wenn wir in Brandenburg heute eine 24-monatige Karenzzeit festlegen, setzen wir uns gemeinsam mit Hamburg an die Spitze der Bundesländer, die solche Be schränkungen einführen. Brandenburg übernimmt damit - end lich wieder einmal, möchte ich sagen - eine Vorreiterrolle und Vorbildfunktion für alle anderen deutschen Bundesländer, denn bislang sind nur in Hessen und Niedersachsen Gesetzesinitiati ven geplant, und zwar einmal von Schwarz-Grün und einmal von Rot-Grün. Diese sind allerdings noch nicht umgesetzt.

Karenzzeit bedeutet allerdings nicht, dass der durchaus er wünschte Wechsel in die Privatwirtschaft und Institutionen der Zivilgesellschaft nicht mehr stattfinden kann. Das Gesetz ent hält kein derartiges Verbot, sondern es ermöglicht dem Kabi nett, in politisch problematischen Fällen eine derartige Arbeits aufnahme zu untersagen. Es kann aber politisch eventuell auch geboten sein, dies nicht zu untersagen.

Ein Entschädigungsanspruch in Höhe der potenziell entgehen den Einnahmen - man könnte ja in der Wirtschaft viel mehr verdienen - ist damit nicht verbunden. Lediglich der Anspruch auf Fortzahlung des Übergangsgeldes bis zu 24 Monate wird gesetzlich verankert. Das halten wir für sachgerecht und für ei ne Lösung mit Augenmaß - in der Tat, Herr Bischoff.

Neu ist auch, dass nach fünf Jahren eine Überprüfung der Re gelung zu den Karenzzeiten durch den Landtag erfolgen soll. Ich denke, auch das ist eine vorbildliche Regelung.

In der Gesamtschau halten wir das heutige Gesetzespaket für eine deutliche Verbesserung des Status quo und, bezogen auf die Karenzzeit, schon fast für vorbildlich. Von daher stimmen wir dem Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit zu. - Recht herz lichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und DIE LINKE)

Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Schröter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordnete! Sie können mit dem Gesetz zwei wichtige Aspekte regeln: Erstens geht es um die Gewährung von Unterstützungs leistungen an ehemalige Ministerpräsidenten und zweitens um die sogenannte Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmit glieder.

Zum ersten Aspekt: Allen Seiten ist bewusst, dass sich auch nach dessen Ausscheiden aus der Regierung aus dem expo nierten Amt des Ministerpräsidenten noch Aufgaben und Pflich ten ergeben. Mit dem neuen Gesetz regeln Sie, in welchem Ma ße und vor allem wie lange ehemalige Ministerpräsidenten für die nachlaufenden Aufgaben Leistungen erhalten sollen. Dem nach kann die Landesregierung ehemaligen Ministerpräsidenten unter anderem Büros und Personal bereitstellen oder finanzielle Aufwendungen übernehmen. Die Leistungen dürfen aber nur zweckgebunden für Tätigkeiten und Aufgaben gewährt werden, die im Zusammenhang mit dem früheren Amt als Ministerpräsi dent stehen. Sie dürfen zudem nur befristet gewährt werden, und zwar in Abhängigkeit von der Dauer der Amtszeit.

Zum zweiten Aspekt: Es ist gut, dass in Brandenburg - wie zu vor schon auf Bundesebene - ein Kompromiss hinsichtlich der Karenzzeiten gefunden wurde. Dabei galt es, unterschiedliche Interessen abzuwägen. So muss einerseits der Anschein vermie den werden, dass ehemalige Regierungsmitglieder aus ihrem einstigen Ministeramt besondere Vorteile für die weitere beruf liche Karriere ziehen. Andererseits darf ehemaligen Ministern nicht verboten werden, in den alten Beruf zurückzukehren oder ganz neu zu beginnen. Minister werden stets auf Zeit berufen. Sie übernehmen für eine gewisse Zeit ein sehr verantwortungs volles politisches Amt. Diese Bereitschaft darf nicht durch un verhältnismäßige Berufseinschränkungen erstickt werden.

Es war also eine ausgewogene Regelung gefragt. Der Kompro miss sieht nun vor, dass innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit oder Beschäf tigung ganz oder teilweise untersagt werden kann. Für die Dauer einer vollständigen Untersagung muss Übergangsgeld gewährt werden. Mit dieser Regelung betreten Sie Neuland. Deshalb ist es sehr wichtig und auch sehr zu begrüßen, dass die gesetzlichen Regelungen fünf Jahre nach Inkrafttreten des Ge setzes evaluiert werden sollen.