Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Die AfD-Fraktion hätte es begrüßt, wenn wir diesen Antrag nicht hätten stellen müssen. Meine Fraktion hätte es begrüßt, wenn wir Gelegenheit gehabt hätten, die entsprechende Initiative unserer brandenburgischen Landesregierung zu unterstützen. Aber leider hat die Landesregierung wieder einmal weder den gemeinsamen Willen, noch sieht sie sich in der Verantwortung, gegenüber unseren Ordnungs- und Rettungskräften das Notwendige und damit Richtige zu tun.
Ein solches Handeln wäre zwingend gewesen, wenn die Landesregierung den Schutz unserer Ordnungskräfte ernst nehmen würde, wenn sie ernst nehmen würde, dass Gewalttäter keine Diskussionen über die juristischen Unterschiede zwischen Vollstreckungshandlung und schlichtem Ordnungshandeln führen, wenn sie ernst nehmen würde, dass unsere Ordnungskräfte Schutz beanspruchen dürfen, ohne dass ihnen nach einer Gewalttat, die ihnen gegolten hat, säuberlich dargelegt wird, dass die angemessene Strafverfolgung leider an einer der Tatbestandsvoraussetzungen des § 113 StGB scheitert. Diese Gesetzesinitiative zu schließen ist Pflicht der Landesregierung. Diese Lücke ist keine Gesetzeslücke mehr - sie ist eine Rechtsstaatslücke.
Die Einführung eines direkten Schutzparagrafen macht ernst mit dem Schutz derjenigen Frauen und Männer, die Tag für Tag ihre Gesundheit und ihr Leben für ihre Mitbürger einsetzen. Die Einführung macht ernst mit dem Signal an alle Gewalttäter, dass Gewalt gegen Ordnungs- und Rettungskräfte kein lustiges Katz- und Mausspiel und keine besonders kreative Form der Verhinderung staatlicher Sicherheitsgewährung ist. Die Einführung macht Schluss mit den bisherigen, meist als Schulterzucken erscheinenden gerichtlichen Entscheidungen, die
wegen Fehlens der Vollstreckungshandlung das Fehlen des Schutzes feststellen. Vor diesem Hintergrund ist es zu einfach, die Rechtsprechung wegen mangelnder Auslegungsfreude zu kritisieren. Wir können die Gerichte nicht für das verantwortlich machen, was die Parlamente als Gesetzgeber nicht zustande bringen. Deshalb begrüßt die Fraktion der AfD die Bundesratsinitiative des schwarz-grün regierten Landes Hessen.
Meine Damen und Herren, sehen Sie an dieser Unterstützung, dass die Politik der Alternative für Deutschland nicht durch die parteipolitische Brille geführt wird! Wir unterstützen das Richtige auch dann, wenn es von der parteipolitisch anderen Seite kommt. Wir hoffen, dass auch die anderen Fraktionen dieses Hohen Hauses der Verantwortung gerecht werden, das zu tun, was richtig ist. Schließen Sie sich unserem Antrag an, die Landesregierung aufzufordern, die Bundesratsinitiative des Landes Hessen zu unterstützen! Unterstützen Sie den wehrhaften Rechtsstaat, lassen Sie Bürger, die dem Rechtsstaat dienen, nicht länger schutzlos!
Liebe Kollegen von der CDU, dass Sie mit Ihrem Antrag in unserem Sinne Flagge zeigen, begrüßen wir ausdrücklich. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Die Copy-and-paste-Diskussion von gestern geht jetzt weiter. Diesmal hat die AfD bei der hessischen CDU abgeschrieben. Sei‘s drum, der Absender steht darunter.
Angriffe auf Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte sind nicht akzeptabel. Wir verurteilen die Ereignisse in Frankfurt am Main.
Solche Vorkommnisse mögen uns schockieren - dennoch heißt es darauf rechtsstaatlich zu antworten. Der Rechtsstaat sollte bei der Einführung neuer Strafrechtsnormen wohlüberlegt handeln.
Schnellschüsse und populistische Erwägungen lehnen wir ab. Polizisten, Feuerwehrkameraden und Rettungssanitäter sind besonderen Gefahren ausgesetzt. Das ist richtig. Sie müssen schnell handeln und dürfen dabei nicht aufgehalten werden. Wer sie mit Gewalt oder Drohungen hindert, wird gemäß Strafgesetzbuch wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bestraft. Dieses sieht als Höchststrafe einen Freiheitsentzug von
Wem das nicht reicht, dem sei außerdem gesagt, dass derjenige, der eine Einsatzkraft verletzt, wegen Körperverletzung bestraft wird. Für schwere und gefährliche Körperverletzungen sieht das StGB eine Höchststrafe von zehn Jahren vor. Des Weiteren liegen häufig Straftaten im Bereich des Landfriedensbruchs vor, die im besonders schweren Fall auch mit bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft werden können.
(Zurufe von der AfD: Wie viele Urteile gab es denn schon in dieser Richtung? Nennen Sie einmal Zahlen!)
Sie sehen also, sehr geehrte Herren und Damen - auch die von der AfD sollten lieber zuhören -: Wer Rettungskräfte angreift, dem droht eine erhebliche und empfindliche Strafverfolgung.
Der besonderen Schutzbedürftigkeit von Einsatzkräften ist die Politik in den vergangenen Jahren auch gerecht geworden. So wurde im Jahr 2012 die Strafandrohung für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von maximal zwei auf drei Jahre erhöht. Außerdem wurden in den Schutzbereich neben den Polizeibeamten auch Feuerwehrleute, Rettungssanitäter und, Herr Kurth, auch der Katastrophenschutz aufgenommen.
Diese Schritte erfolgten als Reaktion auf aktuelle Geschehnisse, waren aber wohlüberlegt und keine Schnellschüsse. Wer Einsatzkräfte angreift, macht sich in mehrfacher Hinsicht strafbar und ihm drohen empfindliche Strafen. Strafbarkeitslücken sind nicht ersichtlich. Wir haben ein austariertes Wertesystem. Strafschärfe und Strafzumessung sind demnach der Schwere der Tat angemessen.
Bevor wir hier also auf ein gesatteltes Pferd aufspringen, lohnt sich der Blick in das bestehende Gesetz. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - dieser Paragraph schützt die Autorität staatlicher Vollstreckungsakte und das Gewaltmonopol des Staates. Die körperliche Unversehrtheit der Polizeibeamten und Einsatzkräfte wird vorrangig durch den Paragraphen zu Körperverletzungsdelikten geschützt. Da gibt es weitaus höhere Strafandrohungen. Somit besteht kein Bedarf für diesen Schutzparagraphen 112. Er ist rechtsstaatlich nicht geboten. Damit punkten Sie vielleicht an den Stammtischen, helfen aber keinem Polizisten, Feuerwehrmann oder Rettungssanitäter.
Nicht umsonst hat der Entschließungsantrag der CDU einen praktischen Zusatz. Wir sind uns der Verantwortung für unsere Einsatzkräfte bewusst. Die aktuellen Strafgesetze zum Schutz von Polizisten und Einsatzkräften sind angemessen restriktiv und lassen keine Strafbarkeitslücke.
Ich frage Sie: Was hat die Strafverschärfung von 2012 erbracht? Hier bleiben Sie Antworten schuldig, denn Sie springen lediglich auf einen Zug auf, anstatt Nachweise zu erbrin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Jung! Herr Stohn hat es schon gesagt: Wenn das die Alternative für Deutschland sein soll, dass Sie hier fortwährend Anträge kopieren - in diesem Fall einen Antrag der CDU -, dann, muss ich sagen, haben Sie es sich mit Ihrer Arbeit hier im Parlament sehr einfach gemacht.
Ich frage mich wirklich: Was sind Sie für eine Alternative, wenn Sie hier einfach nur Anträge anderer Parteien kopieren bis klauen - so muss man es ja sagen - und dann als Ihre eigenen verkaufen wollen? Ich weiß in Anbetracht dessen nicht, ob ich mich freuen soll, dass Sie der hessischen Bundesratsinitiative zustimmen, der die CDU-Fraktion im Landtag zustimmt.
Ich weiß wirklich nicht, wie ich mit dieser Situation umgehen soll, denn klar ist: Auch wir halten es für geboten und notwendig, Herr Stohn, einen sogenannten Schutzparagraphen 112 ins Strafgesetzbuch einzuführen
eine Norm, die den tatsächlichen Angriff auf Polizeibeamte und Rettungskräfte unter eine Mindeststrafe von sechs Monaten stellt. Der neue Paragraph 112 StGB knüpft im Unterschied zu Paragraph 113 - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht an eine Vollstreckungshandlung an, sondern setzt stattdessen lediglich „einen tätlichen Angriff auf Polizeibeamte oder Rettungskräfte in Beziehung auf ihren Dienst“ voraus. Das beinhaltet alle Angriffe auf eine der geschützten Personen im Dienst. Das ist viel mehr, als uns § 113 StGB - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - heutzutage an Schutz bietet. Zum geschützten Personenkreis - ich sagte es - zählen auch alle Rettungskräfte, also Frauen und Männer bei Polizei und Feuerwehr, bei Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die tagtäglich Großes leisten und mit ihrem Leben für unsere Gesellschaft einstehen. Deswegen ist dieser § 112 erforderlich.
Diesen Rettungskräften und Polizisten gebührt unser aller Dank, und wir haben die Pflicht - so sehen wir das -, uns für sie einzusetzen und sie zu schützen, denn ein Angriff gegen sie ist ein Angriff auf die Gesellschaft und damit auch auf den Rechtsstaat. Diesen können wir als CDU-Fraktion nicht akzeptieren. Indem wir diesen Schutzparagraphen einführen und einen eigenen Straftatbestand, § 112, schaffen, zeigen wir Chaoten und Gewalttätern unmissverständlich ihre Grenzen auf.
Aber das, meine Damen und Herren - auch darauf hat Herr Stohn schon hingewiesen -, reicht uns als CDU-Fraktion nicht aus. Für uns als Brandenburger Abgeordnete ist es eben auch Pflicht, auszuloten, was man im Land Brandenburg für die betroffenen Personen verbessern kann, bis der Bundesrat über die Initiative zum Schutzparagraphen 112 befunden hat. Wir müssen also betrachten, was wir in Brandenburg darüber hinaus noch tun können, um unsere Polizeibeamten und unsere Rettungskräfte zu unterstützen - diejenigen, die Tag für Tag harte Arbeit leisten und - das muss man dazu sagen - auch im täglichen Dienst Leib und Leben riskieren.
Im vergangenen Monat hatten wir ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Weißen Ringes im Land Brandenburg. Er beklagt, dass es im Land Brandenburg keinen Opferschutzbeauftragten gibt. In einigen Revieren, so hat er uns berichtet, gibt es ehrenamtliche Personen, die sich hierfür zur Verfügung gestellt haben. Wir sagen aber ganz klar: Das reicht in Anbetracht der zunehmenden Angriffe auf Polizeibeamte nicht aus.
Hier bedarf es professioneller Hilfe. Ehrenamtliche Helfer sind gut und richtig, aber in einem Bereich, in dem es neben körperlichen auch um im Dienst erlittene psychische Schäden gehen kann, wird ein rein ehrenamtlicher Opferschutzbeauftragter eben nicht ausreichend sein. Sinnvoll ist es daher, in jeder Polizeidirektion einen hauptamtlichen Opferschutzbeauftragten zu installieren, um den Gewaltopfern des geschützten Personenkreises des neuen § 112 StGB, nachdem die Bundesratsinitiative der CDU erfolgreich war, eine direkte Hilfe an die Hand zu geben.
So weit hätten Sie sich einmal Gedanken machen können, sehr geehrte Kollegen von der AfD; dann hätten Sie eine Alternative geboten. Ich bitte Sie daher, dem besseren Antrag, dem Entschließungsantrag der CDU, zuzustimmen. - Danke schön.
Herr Lakenmacher, ich verstehe überhaupt nicht, was Sie dagegen haben, wenn wir als Alternative für Deutschland eine gute Idee aus Hessen übernehmen. Wo ist denn da das Problem? Wo ist der Fehler, wenn man gute Ideen übernimmt? Wir haben gestern gelernt, dass das durchaus üblich ist und es auch nicht irgendwie negativ wirkt, wenn man das tut.