Sobald die Flughafenbetreibergesellschaft ein Planfeststellungsverfahren beantragt, liegt die Kompetenz für das gesamte weitere Verfahren beim Bund. Bekundungen in Form eines Beschlusses durch einen Landtag spielen dann keine Rolle mehr. Was die Menschen brauchen, ist Rechtssicherheit und keine frommen Versprechen mit legislativer Halbwertszeit.
Berücksichtigung finden dann nur noch die in diesem Moment bestehende Raumplanung und der Landesentwicklungsplan. Etwaige Erinnerungen an Landtagsbekunden helfen eben nichts. Ich zitiere diesbezüglich aus dem bekannten Gutachten von Dr. Siebeck.
„der Hessische Verwaltungsgerichtshof sei davon ausgegangen, dass diese Aussage der nunmehrigen Ausbauplanung nicht als unüberwindliches Planungshindernis entgegenstehe und dass dagegen ‚es bundesrechtlich nichts zu erinnern‘ gebe. Dem ist zu entnehmen, dass die Existenz des Planungsfeststellungsbeschlusses … und sein Wortlaut die Fachplanungsbehörde künftig rechtlich nicht würde daran hindern können, eine von der Flughafengesellschaft beantragte dritte Start- und Landebahn planfestzustellen.“
Das ist für einen Normalbürger ein furchtbares Juristendeutsch. Was heißt das? Das Land Brandenburg wird nichts mehr verhindern und unternehmen können, wenn es nicht vorher ein verbindliches landesplanerisches Ziel der Raumordnung festgesetzt hat, das einer dritten Start- und Landebahn entgegensteht. So ist es und nicht anders, werte Kollegen. Sie können noch so viele Worte für ausdrückliche Bekundungen finden und bekräftigen, dass es mit Ihnen keine dritte Start- und Landebahn geben wird - ohne ausdrückliche Erwähnung in der Raumplanung, die dies genau so darstellt, wird der Bund bei einem Planfeststellungsverfahren gar keine Rücksicht auf Ihre Beschlüsse nehmen müssen.
Ich kürze ein bisschen. Setzen Sie ein Zeichen, unterbrechen Sie diese Kontinuität der Misswirtschaft, auch der planerischen und in jeder Hinsicht, bei diesem Flughafendesaster bzw. Möchtegernflughafen! Die Menschen brauchen keine Versprechen, sondern Rechtssicherheit, die haben sie verdient. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Verehrte Gäste! Um es gleich am Anfang deutlich zu sagen: Unsere Fraktion begrüßt das Anliegen der Volksinitiative ausdrücklich. Denn natürlich sind auch wir gegen eine dritte Startund Landebahn. Schönefeld ist der falsche Ort, um einen Großflughafen zu errichten. Das war schon das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens 1994. Von den untersuchten Standorten Jüterbog Ost, Sperenberg und Schönefeld war letzterer am wenigsten geeignet. Schon vor gut 20 Jahren hat also bereits eine umfassende Abwägung zur Standortfrage und der jeweils verträglichen Größe eines Flughafens stattgefunden. Da Schönefeld für einen Großflughafen nicht infrage kam, hat man sich darauf verständigt, kein internationales Drehkreuz, sondern „nur“ einen mittelgroßen Flughafen mit maximal 30 Millionen Passagieren im Jahr und zwei Start-/Landebahnen zu realisieren.
Das Ziel der Volksinitiative ist deshalb nachvollziehbar. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens und des damaligen Beschlusses von Bundesverkehrsminister Wissmann, Berlins Bürgermeister Diepgen und Brandenburgs Ministerpräsidenten Stolpe soll auch für die Zukunft verbindlich rechtssicher festgeschrieben werden.
In dem Zusammenhang verwundert mich dann schon ein wenig, wie stark die CDU-Fraktion hier für einen möglichen Ausbau des Flughafens eintritt und den Ausschluss einer Erweiterung in ihrem Antrag als „keine tragfähige Handlungsoption“ bezeichnet. Leider ignorieren Sie damit nämlich, dass sich dieser Standort in einer dichtbesiedelten Region befindet, und rangieren mit Ihrer Position da noch weit hinter SPD und Linke. Lieber Kollege Genilke, Ihr Gerede vom steigenden Bedarf kann man wirklich nur mit dem Satz beantworten: Wer Landebahnen sät, wird Verkehr ernten. Sie ignorieren völlig, dass der Flugverkehr europaweit mit 40 Milliarden Euro jährlich subventioniert wird. Wenn jemand für 30 Euro nach Mallorca fliegen kann, dann kann man nicht von einer natürlichen Nachfrage reden, sondern von einem künstlich erzeugten Bedarf.
Für uns stellt sich also nicht die Frage, ob, sondern wie wir das Anliegen der Volksinitiative möglichst verbindlich umsetzen. Dazu gibt es mehrere Ansätze. Eine Möglichkeit ist der Weg, der im Forderungstext der Volksinitiative aufgezeigt wird: Die Änderung des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplans „Flughafenstandortentwicklung“, notfalls auch durch die Kündigung des Landesplanungsvertrags mit Berlin.
Ich räume aber durchaus ein, dass die weitreichende Forderung, den Landesplanungsvertrag mit Berlin zu kündigen, uns doch ein wenig Bauchschmerzen bereitet. In der Anhörung im Ausschuss wurde dieser Weg von vielen Sachverständigen aus rechtlichen Gründen kritisch gesehen und stattdessen für den Plan B der Volksinitiative plädiert. Dieser Plan B sieht vor, ein Begleitgesetz zum Landesplanungsvertrag zu erlassen, welches sicherstellt, dass sich Brandenburg in allen relevanten Gremien
ablehnend zum Bau einer dritten Start- und Landebahn oder einer Kapazitätserweiterung verhält. Bei diesem Vorschlag ist eine Kündigung des Landesplanungsvertrages nicht mehr nötig. Er zeigt also einen milderen Weg, um das gleiche Ziel zu erreichen.
Unsere Fraktion hat daher im Infrastrukturausschuss einen Antrag gestellt, der diesen Vorschlag aufgreift und die Landesregierung auffordert, auf Basis der Untersuchung der Volksinitiative einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Doch auch diesem Antrag haben die Kollegen von SPD und Linke leider nicht zugestimmt - mit der Begründung, sie hätten nicht genug Zeit für eingehende Prüfungen gehabt.
Liebe Kollegen, ich erwarte schon, dass Sie sich diese Zeit nehmen und den Vorschlag der Volksinitiative nicht gleich verwerfen, so wie Sie es durch Ablehnung unseres Antrags im Ausschuss getan haben. Sie haben sich zwar für eine Prüfung des Begleitgesetzes ausgesprochen, doch diese kann noch lange nicht als abgeschlossen angesehen werden. Es gibt zwar eine erste rechtliche Einschätzung zum Begleitgesetz vonseiten des Parlamentarischen Beratungsdienstes, doch klammert dieser wesentliche Inhalte der Untersuchung der Volksinitiative aus. Ausführungen vom Bundesverwaltungsgericht, vom Bundesverfassungsgericht sowie ehemaliger Bundesverwaltungsrichter, die am Urteil über den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen BER mitgewirkt haben, wurden schlichtweg nicht berücksichtigt.
Wir plädieren deshalb weiterhin dafür, dem Gesetzentwurf der Volksinitiative eine Chance zu geben, ihn eingehend auf Machbarkeit zu prüfen und aus dem rechtlich Möglichen ein Landesgesetz zu erarbeiten.
Wir werden den Vorschlag von Rot-Rot in der Beschlussempfehlung ablehnen, weil er uns zu unverbindlich ist, und erwarten von Ihnen zielführende Schritte in Richtung einer verbindlichen gesetzlichen Regelung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gute ist: Es gibt hier Wortprotokolle, man kann das alles noch in Wochen, Monaten und Jahren nachlesen. Es gibt keine faulen Ausreden.
Meine Damen und Herren, die SED-PDS-Linkspartei hat uns 20 Jahre lang - wenigstens in Teltow-Fläming - mit Plakaten „Alternativen sind immer möglich“ zugepflastert. - Ja, sage ich, Recht hatten sie. Aber leider machen sie nichts daraus, es waren eben nichts als lose Worte.
Meine Damen und Herren, die Volksinitiative gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer dritten Startund Landebahn ist auch von zahlreichen SPD-Politikern - dar
unter auch von Personen, die hier im Hause anwesend sind unterschrieben worden. Da kommen wir wieder zur Frage der Glaubwürdigkeit.
Um nur auf Herrn Bischoff einzugehen: Wenn man das Begleitgesetz, das von der Volksinitiative vorgeschlagen wird, machen wollte - wovon einige Kollegen hier schon gesprochen haben -, müsste man die Landesverfassung ändern. - Da will ich an Folgendes erinnern: Im Dezember 2014 sollte in 1. und 2. Lesung ohne Beratung im Hauptausschuss mal ganz fix die Landesverfassung geändert werden, um einen Vizepräsidentenposten zu installieren, Sie werden sich vielleicht noch düster daran erinnern.
Da gab es einen Aufschrei. So viel, Herr Bischoff, zur Möglichkeit, die Landesverfassung zu ändern. Wenn Sie das wollen, geht es innerhalb von zwei Tagen in drei Lesungen, ohne eine Ausschussbefassung.
Wir, die Opposition, sind Ihnen damals in die Parade gefahren, indem wir gesagt haben: Zweidrittelmehrheit - ohne uns geht’s nicht. Dann musste erst darüber diskutiert werden und wurde es erst später gemacht. So viel zu der Thematik, man könne die Verfassung nicht ändern oder das wäre ja so aufwendig.
Meine Damen und Herren, der BER ist am falschen Standort. Das sehen mittlerweile fast alle ein, das sagen selbst Regierungspolitiker. Einige haben es schon angebracht: Der BER ist als mittelgroßer Regionalflughafen geplant. So steht es im Planfeststellungsbeschluss.
Worum geht es bei der dritten Start- und Landebahn in Wirklichkeit? Es geht einfach darum, aus einem mittelgroßen Regionalflughafen einen Hub zu machen.
- Entschuldigung, ich habe nicht gesagt, dass es Planungen gibt. Ich habe gesagt: Worum geht es bei der Diskussion um die dritte Start- und Landebahn? - Einfach zuhören, nachdenken - in der Reihenfolge, und nicht erst sprechen und dann denken.
Bei der dritten Start- und Landebahn geht es letztendlich darum, dass es immer noch Kräfte mit dem Bestreben gibt, ein Drehkreuz daraus machen zu wollen. Es ist völlig gleichgültig, ob wir von 35, 40 oder 45 Millionen Passagieren reden: Wir werden diese Zahlen erreichen.
Ich persönlich bin kein Gegner von Luftverkehr. Luftverkehr ist etwas, was die Menschen wollen. Wir können den Menschen nicht verbieten, was sie wollen, sondern wir müssen die Rahmenbedingungen so gestalten, dass sie für alle verträglich sind. Und der Flughafen ist nicht verträglich.
Was wird mit Schönefeld passieren? Dieser Flughafen Schönefeld wird sich wie ein Krebsgeschwür in die umgebende Wohnlandschaft hineinfressen. Wer sich das einmal ansehen will,
muss nur nach Frankfurt am Main fahren: Dort gibt es mittlerweile die vierte Start- und Landebahn. Und der muss sich dann einmal anhören, was Bürgerinnen und Bürger in Frankfurt am Main, die in der Vergangenheit sehr luftverkehrsaffin waren, heute davon denken - die sind nämlich restlos davon geheilt.
Meine Damen und Herren, den Beteuerungen von Rot-Rot kann man nicht glauben. Was Herr Ludwig und Herr Bischoff hier gesagt haben: Man hört es wohl, man glaubt es nicht. Meine Oma hat immer gesagt: Wer dreimal lügt, dem glaubt man nicht. So ist es auch. Denn was sind die ganzen Versprechungen wert? Das haben wir bei der Abstimmung vorhin gesehen: Vor ungefähr zwei Jahren gab es den Beschluss „Ja zum Volksbegehren“, heute gibt es ein klares „Nein“. Das heißt, da ist nix dahinter.
Die Katze ist aus dem Sack und ich sage Ihnen: Ich schließe eine Wette ab, so, wie ich mit Herrn Görke wetten wollte, dass die nächsten 400 Millionen Euro kommen werden - er hat die Wette nur nicht angenommen -: Ich wette, dass die dritte Startund Landebahn kommt. Wir werden es nicht in dieser Wahlperiode erleben, aber in der nächsten oder übernächsten wird sich das zur Tatsache verdichten, da bin ich mir ganz sicher. Deswegen haben die Menschen berechtigterweise Angst vor dieser ganzen Situation.
Die Problematik ist: Sie wollen nichts dagegen tun, Sie wollen sich herausreden. Entschuldigung, was ist denn ein Koalitionsvertrag wert? Herr Ludwig, ich wollte Sie, als Sie geredet und keine Zwischenfrage zugelassen haben, fragen: Wissen Sie eigentlich, was im Koalitionsvertrag der 5. Wahlperiode stand? Und wissen Sie auch, was davon Sie nicht erledigt haben? Insofern: Ein Versprechen im Koalitionsvertrag - wir haben es ja im Koalitionsvertrag -: Was ist denn das wert? Das ist gar nichts wert, das ist beschriebenes Papier. Das Entscheidende ist, was am Ende einer Wahlperiode erledigt ist.
Meine Damen und Herren, Sie haben heute hier ein Versprechen abgegeben. Daran werden wir Sie messen. Das bedeutet nur leider nichts Greifbares für die Bürgerinnen und Bürger, weil: Sie werden, wie bei allen anderen Fragen, am Ende die Suppe kredenzt bekommen, die Sie kochen oder auch nicht kochen.
Ich glaube, das ist auch nicht das letzte Wort, denn Sie haben sich mit dieser Sache Schönefeld - die Sie immer wieder betreiben und schon so oft hätten unterbrechen können - ein Gorleben geschaffen. Das wird ein Brandherd bleiben, die Menschen werden nicht Ruhe geben können. Deswegen wird die ganze Sache wie in Gorleben oder an den anderen Standorten, wo es um umstrittene Großprojekte geht, funktionieren. Das ist Ihr Problem, weil Sie nicht begreifen, dass Sie ein Problem haben. Denn ich frage Sie: Woran würden Sie erkennen, dass Sie ein Problem haben, wenn Sie eins hätten?