Sie haben gesagt, die Beschwerdestelle habe staatsanwaltliche Befugnisse. Das ist nicht richtig, sondern diese Beschwerdestelle ist auf Kommunikation und Mediation ausgerichtet. Ich empfehle Ihnen das Gesetz in Rheinland-Pfalz zur Lektüre. Dort wird auch auf die Abgrenzung zur Arbeit des Petitionsausschusses hingewiesen.
Herr Lakenmacher, „Generalverdachtsinstanz“ - das lehne ich ab und weise ich ausdrücklich zurück. Auch ich habe in toto
Vertrauen in unsere Polizei. Trotzdem halte ich eine solche unabhängige Beschwerdestelle für ein sehr sinnvolles Instrument. Im Übrigen: Der Rechts- und Dienstweg ist immer unbenommen und besteht immer. Es ist ein zusätzliches Instrument.
Kollegen Scharfenberg danke ich für seine Ausführungen und gebe auch noch einmal den Hinweis, dass die Einführung der Kennzeichnungspflicht in unserem Land wirklich ein bedeutsamer Schritt war. Das haben wir gemeinsam so bewertet. Das sehe ich auch so. Ein jährlicher Bericht im Innenausschuss ist natürlich nicht das, was wir hier haben wollten, aber wie gesagt: Man nimmt ja auch kleine Fortschritte immer gern dankend zur Kenntnis.
Herr Minister, Ihr Angebot, Beschwerdestellen in allen vier Direktionen einzurichten, nehme ich gern an; das würde unseren Vorschlag noch krönen und ausweiten.
Ich lasse zuerst über den Antrag auf Drucksache 6/1212 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Unabhängige Polizeibeschwerdestelle schaffen - abstimmen. Ich darf Sie fragen: Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Gibt es Enthaltungen? - Eine Enthaltung. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe den Entschließungsantrag auf Drucksache 6/1283 Fraktion der SPD und DIE LINKE - auf. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? - Wer stimmt dagegen? Gibt es Enthaltungen? - Bei einer Reihe von Enthaltungen ist dieser Entschließungsantrag angenommen.
Dazu liegen sechs Entschließungsanträge mit den Drucksachennummern 6/1309, Neudruck, bis 6/1314, Neudruck, vor.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der AfD und dem Abgeordneten Königer. - Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Besucher! Die regelmäßigen „SPIEGEL ONLINE“Leser unter Ihnen sind vielleicht am Sonntag über einen Artikel mit der griffigen Schlagzeile „Bürger fühlen sich von Politikern unverstanden“ gestolpert. Ich zitiere:
„Abgehoben, weit weg vom Alltag der normalen Wähler. Das ist das Bild, das viele Menschen in Deutschland von Politikern haben.“
Das förderte jetzt eine repräsentative Umfrage von TNS Forschung im Auftrag des „SPIEGEL“ zutage. 80 % der Bundesbürger sind der Ansicht, dass die von ihnen gewählten Politiker in der Regel nicht genug tun, um sich über ihre Sorgen und Interessen zu informieren. Man stelle sich das vor: Vier von fünf Wählern glauben, dass die Politik sich für sie nicht mehr interessiert!
Veranstaltungen wie der Bürgerdialog der Bundesregierung, bei dem von Tausenden Vorschlägen, wenn ich mich recht erinnere, lediglich zwei umgesetzt wurden, sind ja nette Inszenierungen, taugen aber kaum, das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen.
Dafür - und das bekomme ich bei meinen Gesprächen mit Brandenburger Bürgern immer wieder zu hören - hat es für den Bürger den Anschein, dass es gerade bei umstrittenen Themen wie der Asyl- und Sicherheitspolitik einen breiten Konsens der etablierten Parteien gibt, bei derartigen Themen den Wähler erst dann einzubinden, wenn er wirklich gar keine Möglichkeit einer Einflussnahme mehr hat. Sie mögen das als Blödsinn empfinden. Ich empfinde das als Ihre gestaltete Politik der letzten sechs Jahre.
Das Prinzip „Friss, Vogel, oder stirb!“ zeugt von vielem, nur eben nicht von einer bürgernahen Politik.
Bei diesen Gesprächen ist auch auffallend oft die Rede davon, dass Kritik an den Verfahren zur Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften in den Kommunen von Entscheidern und leider häufig auch der Presse damit gekontert wird, dem Kritisierenden eine rechtsextreme Gesinnung zu unterstellen.
Sie können sich vorstellen, dass dies für den Betroffenen kein allzu angenehmes Gefühl ist. Das Unbehagen wächst exponentiell, wenn eigene Vorschläge zur Unterbringung von Flüchtlingen ohne Prüfung mit der Nazi-Keule erschlagen werden.
Dabei wäre es gerade bei solchen sensiblen Themen erforderlich, sich einmal frei von ideologischen Vorurteilen anzusehen,
(Domres [DIE LINKE]: Was meinen Sie denn, was wir machen?!) - Frau Große [DIE LINKE]: Sprechen Sie mit den Flüchtlingen, das sind auch Bürger! - Zuruf der Abgeordneten Mächtig [DIE LINKE] - Weitere Zurufe)
Bekanntlich wird die Zuweisung von Asylbewerbern an die Kreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg durch das Landesaufnahmegesetz geregelt.
Die Verteilung erfolgt nach einem Verteilerschlüssel, der sich vorrangig an der Einwohnerzahl orientiert. Die Landkreise können durch Satzung eine eigene Quote zur gleichmäßigen und die örtlichen Verhältnisse berücksichtigenden Unterbringung in den amtsfreien Gemeinden und Ämtern festlegen. Wohlgemerkt: können!
(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Da kann man ja nicht zuhö- ren, das ist ja unerträglich! - Weitere Zurufe)
… eine homogene Siedlung mit rund 300 Einwohnern. Hier soll nach dem Willen des Kreises eine Gemeinschaftsunterkunft für etwa 100 Flüchtlinge angemietet werden.
Wieso gerade in Zützen? - Nun, praktischerweise gibt es mit den ehemaligen Gästeunterkünften des Freizeitsparks Tropical Islands günstig anmietbaren Wohnraum. Das ist für den Kreis man muss es angesichts des sich verschärfenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum für die Flüchtlingsunterbringung zugeben - eine Goldader in taubem Gestein.
Was man wohl nicht erwartet hat, ist, dass ein Teil der Bürger des Ortes darin partout keinen Glücksfall sehen konnte. Sie bildeten die Bürgerinitiative „Pro Zützen - Gemeinsam für ein friedliches Zützen“ und wandten sich an Landrat, Kreistag und Verwaltung mit der flehentlichen Bitte, die Entscheidung über die Unterbringung zu überdenken und über Art und Umfang der Gemeinschaftsunterkunft gemeinschaftlich zu beraten.