von Ermittlungsverfahren in diesem Deliktfeld. In 20 % der bearbeiteten Fälle der Internetkriminalität im Land geht es um Kinderpornographie.
Aufgrund der unsicheren Rechtslage schätzen die Staatsanwaltschaften in Deutschland die Strafbarkeit von Kindernacktbildern sehr unterschiedlich ein. Eine Aufnahme, die in München strafbar ist, kann in Brandenburg erlaubt sein. Und schon die Beamten, die tagtäglich mit der Unterscheidung zwischen strafrechtlich relevantem und irrelevantem Material beschäftigt sind, haben Schwierigkeiten mit der genauen Abgrenzung und Auslegung.
Dies ist eine Entwicklung, der man nicht länger zusehen darf. Es ist höchste Zeit, eine umfassende Novellierung der Regelungen im Strafgesetzbuch in Angriff zu nehmen. Dabei müssen bestehende Wertungswidersprüche umfassend beseitigt, europäisches in nationales Recht umgesetzt und Schutzlücken endlich geschlossen werden.
Es gibt im Strafgesetzbuch zudem gravierende Lücken im Bereich des Persönlichkeitsschutzes von Minderjährigen, die dringend der Schließung bedürfen. Diese Lücken betreffen in erster Linie den Schutz von Kindern vor dem marktmäßigen Austausch von Nacktaufnahmen. Dies hat sich nicht zuletzt an dem Anfang des Jahres 2014 bekannt gewordenen Fall einer kanadischen Firma gezeigt, die Foto- und Filmaufnahmen von zumeist unbekleideten minderjährigen Jungen an mehr als 800 Abnehmer in Deutschland versandt hatte. Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Zusammenhang auch in Brandenburg 22 Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Neben kinderpornographischen Darstellungen soll auch eine Vielzahl von Schriften vertrieben worden sein, die unbekleidete Jungen vornehmlich im Alter zwischen 9 und 13 Jahren beim Toben und Spielen zum Gegenstand hatten. Nach § 184b Strafgesetzbuch macht sich jedoch nur derjenige strafbar, der Texte, Bilder und Videos, die sexuelle Handlungen an, vor und eben auch von Kindern zum Gegenstand haben, herstellt, besitzt, verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt. Bloße Nacktfotos von Kindern sind hingegen nach der derzeitigen Rechtslage nicht strafbar. Das ist nicht einsehbar. Hier offenbart sich eine folgenschwere Strafbarkeitslücke, die natürlich geschlossen werden muss.
Auch für die betroffenen Minderjährigen bleibt es häufig nicht bei den scheinbar harmlosen Aufnahmen. Sie können den Einstieg in pornographische Aufnahmen oder Kinderprostitution bedeuten. Und es darf und kann nicht hingenommen werden, dass sich ein Marktplatz entwickelt, auf dem Nacktbilder von Kindern gehandelt oder getauscht werden. Auf diese Weise werden Kinder zur Ware und zu potenziellen Sexobjekten degradiert und kommerzialisiert. Dies verstößt ganz extrem gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft und muss deshalb auch strafrechtlich geahndet werden.
Jeder, der Bildaufnahmen, die die Nacktheit von Kindern zur Schau stellen, gegen Entgelt oder über Tauschbörsen anbietet oder sich verschafft, muss mit einer Strafe rechnen.
Ich will auch das noch einmal ganz deutlich machen: Natürlich sollen der Besitz von Bildern aus dem letzten Sommerurlaub oder Bilder für das Familienalbum davon nicht erfasst werden. Ängsten vor einer zu starken Begrenzung der Handlungsfreiheit der Eltern oder sonstiger Dritter kann man mit entsprechenden Ausnahmeregelungen im Tatbestand begegnen.
Weitere Gesetzesverschärfungen sind unabdingbar. Unverständlich ist beispielsweise auch, warum nur der Besitz kinderpornographischer Schriften, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, strafbar ist. Der bloße Besitz von Zeichnungen oder Zeichentrickfilmen mit kinderund jugendpornographischem Material ist damit jedenfalls nicht von Strafbarkeit erfasst. Damit wird Kinderpornographie verharmlost und dem realen Missbrauch von Kindern der Weg bereitet. Es besteht schlichtweg kein nachvollziehbarer Grund für den Besitz kinderpornographischer Comics.
Weiterer dringender Regelungsbedarf ergibt sich auch aus der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie vom 13.12.2011, genauer: der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornographie.
Danach ist der Gesetzgeber aufgefordert, jedes Betrachten von Kinderpornographie im Internet unter Strafe zu stellen, unabhängig davon, was im Arbeitsspeicher des Computers gespeichert wird.
Zum anderen muss auch das sexuell motivierte Ansprechen von Kindern im Internet unter Strafe gestellt werden. Wer Kinder und Jugendliche gezielt im Internet anspricht, um sexuelle Kontakte zu knüpfen oder Bilder zu erhalten, muss bestraft werden. Wir begrüßen deshalb in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Gesetzesinitiative der Bundesregierung und des Freistaates Bayern. Bundesjustizminister Heiko Maas kündigte bereits an, den gewerbsmäßigen Handel mit Nacktbildern unter Strafe zu stellen; ein entsprechender Referentenentwurf befindet sich bereits in der Ressortabstimmung. Wir sollten den Bundesjustizminister dabei von Brandenburg aus unterstützen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Eichelbaum. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Kuhnert hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Eichelbaum, Sie sagten es bereits: Inhaltlich besteht zwischen uns breiter Konsens. Insoweit ist alles, was Sie dazu gesagt haben, zu unterschreiben.
Ihr Antrag ist aber terminlich überholt. Sie fordern eine Initiative des Landes auf Bundesebene. Sie kennen sicherlich die Entschließung, die im Bundesrat - auch dort sind alle fünf Parteien vertreten - angenommen worden ist. Da in dieser Entschließung genau das steht, was Sie hier beschrieben haben, brauche
ich das nicht noch einmal aufzulisten. Der Bundesrat hat seinen Beschluss am 11.04.2014, also vor einem Monat, gefasst. Insofern ist auf Bundesebene schon etwas geschehen - natürlich mit aktiver Unterstützung der Landesregierung Brandenburgs.
Die Entschließung enthält einen Punkt, auf den Sie in Ihrem Antrag nicht Bezug nehmen, den Sie aber in Ihrer Rede angesprochen haben: „Cyber grooming“ - so heißt dieser Fachbegriff. Das ist eine Sache, die immer gefährlicher wird. „Cyber grooming“ heißt zu Deutsch so viel wie „Internetanbahnung“. Da geht es darum, dass sich Straftäter auf an sich ganz harmlose Plattformen einschleichen, die für Kinder und Jugendliche gedacht sind, zum Beispiel „Bauernhof“, „Zoo“ oder etwas anderes Lustiges, und auf denen sie miteinander chatten bzw. sich vernetzen. Die Straftäter erwerben das Vertrauen der Kinder, etwa indem sie sich als jünger ausgeben, als sie tatsächlich sind, oder bringen die Kinder in Erpressungssituationen und nutzen dies aus.
Das, was in dem Beschluss des Bundesrates steht - die Gesetzesformulierung muss präzisiert und der Tatbestand ausgeweitet werden; das haben Sie auch beschrieben, Herr Eichelbaum -, ist das eine. Das andere ist, dass wir die Familien, die Erzieher und die Lehrer für das Internet firm machen müssen, damit sie genau diese Gefahren erkennen.
Wie der Zufall es wollte, hatte ich für Montag den Dozenten der Polizeifachhochschule Oranienburg, Thomas-Gabriel Rüdiger, einen europaweiter Fachmann auf diesem Gebiet, in das Kloster Lehnin eingeladen. Ich habe selten eine Veranstaltung erlebt, die so gut besucht war; 80 Leute bekommt man in Lehnin nicht so schnell zusammen. Alle Teilnehmer waren über die gesamte Veranstaltung hinweg bei der Sache, obwohl sie zwei Stunden ging. Ich habe mich umgeschaut und habe die Diskussion nicht unterbrochen, weil die anwesenden Jugendlichen, Lehrer, Erzieher und Eltern wirklich sehr gebannt waren. „Cyber grooming“ ist ein echtes Problem.
Ähnlich ist es mit der Prävention. Wir hatten im Ausschuss Vertreter des Klinikums „Ernst von Bergmann“ zu Gast, die ihr Projekt „Kein Täter werden!“ vorstellten; die Charité macht das schon länger. Dieses Angebot muss ausgebaut werden, es hat Brandenburgs Unterstützung. Herr Eichelbaum, Sie haben den Referentenentwurf von Heiko Maas erwähnt. Darin sind alle Forderungen, die Sie aufgestellt haben, beinhaltet. Es soll zusätzliches Geld, 70 % mehr, für das Projekt „Kein Täter werden!“ zur Verfügung gestellt werden.
Dann passierte etwas, was wir auch zur Kenntnis nehmen müssen: Kaum war der Referentenentwurf in der Öffentlichkeit, meldeten sich 27 Psychiater, Kriminologen und Juristen mit einer Warnung zu Wort: Man müsse bei der Verschärfung der Gesetze sehr vorsichtig vorgehen. Es dürfe nicht dahin kommen, dass die potenziellen Täter nicht mehr bereit sind, sich dem Netzwerk „Kein Täter werden“ zu stellen, sie also abgeschreckt werden.
Das ist vielleicht der einzige Punkt, in dem wir uns unterscheiden, Herr Eichelbaum. Sie sagen, die Gesetzesänderung solle zügig umgesetzt werden. Die SPD-regierten Länder im Bundesrat sind dafür, es gründlich zu machen. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit - das sehen Sie sicherlich genauso. Das braucht halt seine Zeit.
Ich wiederhole: In der Sache stimmen wir völlig überein. Nur weil der Antrag überholt ist und das, was Sie fordern, schon geschieht, lehnen wir ihn aus formalen Gründen ab. Inhaltlich sind wir auf der gleichen Linie. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kuhnert. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Büttner hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fall Edathy hat gezeigt, dass bei der Einstufung von Material als kinderpornographisch eine Überprüfung notwendig ist. Es ist richtig, das deutsche Strafrecht daraufhin zu überprüfen, ob Strafbarkeitslücken vorhanden und somit Änderungen vonnöten sind. Jedenfalls ist es nicht akzeptabel, dass Material mit nackten Kindern, das allein auf die sexuelle Erregung der Betrachter ausgelegt ist, weiterhin nicht strafbar ist. Der Verkauf, der Vertrieb und der gewerbliche Handel mit jeglicher Art von Kinderpornographie müssen verboten und unter Strafe gestellt werden. Auf Bundesebene - Sie haben es gerade gesagt, Herr Kuhnert - sind sowohl der Bundesrat als auch das Justizministerium bereits tätig geworden.
Wir Liberalen legen aber Wert darauf, dass auch da nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Es kann nicht sein, dass schon der Besitz von Fotos nackter Kinder strafrechtlich relevant sein soll. Das wäre schwierig; denn als Konsequenz würden sich Eltern, die ihre Kinder nackt fotografieren, bereits in den strafrechtlich verfolgbaren Bereich begeben. Das kann nicht unser Ziel sein. Ein geeignetes Abgrenzungsmerkmal könnte hier zum Beispiel die Privatheit bzw. der kommerzielle Handel sein.
Meine Damen und Herren! Allein Strafverschärfungen lösen das Problem nicht. Eine Vielzahl von Verfahren, gerade wenn es um das Internet geht, überlastet die Strafermittlungsbehörden. Gerade weil Kinder, die für die Produktion von Kinderpornographie - gleich welcher Kategorie - missbraucht werden, jahrelang, wenn nicht gar lebenslang traumatisiert sind, ist eine zügige Strafverfolgung unbedingt notwendig. Nur schnelles Eingreifen der Behörden kann weitere Taten und Übergriffe auf Kinder effektiv verhindern.
In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf das FDP-Konzept „Löschen statt Sperren“ eingehen. Ein Bericht der Bundesregierung zeigt, dass es sich als äußerst wirkungsvoll gegen die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte erwiesen hat. Statt lediglich den Zugang zu den einschlägigen Internetseiten zu sperren, werden in mehr als 90 % der Fälle die Inhalte innerhalb weniger Tage nach Meldung an die deutschen oder internationalen Provider gelöscht. Wir denken, das ist der beste Opferschutz. Opfer leiden nämlich insbesondere auch daran, dass die Möglichkeit besteht, dass das Material ihr ganzes Leben lang im Internet zugänglich ist. Insofern werden wir Liberalen - trotz einer anderen Schwerpunktsetzung bei dem Thema - dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büttner. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Frau Abgeordnete Mächtig wird ihn halten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In ihrem Antrag spricht sich die CDU-Fraktion für einen umfassenden strafrechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Pädophilen aus. Punkt 1 sagt das, was alle hier im Haus empfinden: Umfassender Kinderschutz ist wichtig. Das ist keine Frage. Dieses Anliegen unterstützen alle Fraktionen in diesem Landtag - ohne jede Einschränkung. Das betrifft aber nicht nur den reinen Schutz bzw. das Vorgehen des Staates gegen Kinderpornographie, sondern auch viele Angebote im Internet, die Kinder und Jugendliche - oft leider viel zu unbedarft - nutzen und nutzen können, ohne dass die Anbieter dieser Plattformen entsprechend in Verantwortung genommen werden können. Hierbei ist viel Aufmerksamkeit der Eltern erforderlich, und die Vermittlung von Medienkompetenz an unsere Kinder und Jugendlichen ist außerordentlich wichtig.
Fakt ist aber - Sie selbst haben es festgestellt, Herr Eichelbaum -, dass der Bund mit Bundesjustizminister Heiko Maas und die Länder schon länger und intensiver, als es Ihr Antrag suggeriert, mit der Thematik befasst sind. So hat das Land Brandenburg im Bundesrat am 11. April 2014 einer Entschließung für Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung bereits unterstützt. Nun erneut einen Antrag einzubringen hieße, dies zu ignorieren.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz liegt mittlerweile vor. Der Justizminister wird auf diesen im Rahmen seiner Rede sicherlich eingehen.
In den vergangenen Jahren gab es bereits mehrere Strafrechtsverschärfungen auf diesem Gebiet. Wenn Lücken im Strafrecht vorhanden sind, werden diese geschlossen; die Aktivitäten dazu laufen bereits, wie Sie wissen. Dabei muss man aber darauf achten, dass die Sorgfalt nicht auf der Strecke bleibt. Denn wenn es dabei um Versäumnisse bei der Umsetzung einer Richtlinie aus dem Dezember 2011 geht, wie es in Ihrem Antrag heißt, ist dieser Vorwurf eher an die Bundesregierung oder den Bundestag zu richten als an dieses Haus.
Eine Lücke, wie Sie sie in Ihrem Antrag darstellen, gibt es aus unserer Sicht nicht; denn der Handel mit Bildern nackter Kinder im Sinne einer sexuellen Ausbeutung ist bereits strafbar, ob es durch klares Zurschaustellen von Geschlechtsmerkmalen oder in vergleichsweise harmlosen Darstellungen erfolgt. Insofern ist es wichtig, nicht jede Aufnahme eines nackten Kindes immer und immer wieder zu kriminalisieren. Das hilft niemandem, schon gar nicht unseren Kindern.
Da sich also auf Bundesebene bereits das Entsprechende tut, bedarf es keines Weckrufes aus dem Land Brandenburg. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Mächtig. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Die Abgeordnete Niels wird ihn halten.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, weitgehende Regelungen zum Verbot des Handels mit Fotos nackter Kinder strafrechtlich festzuschreiben. Darin sind wir alle uns einig; das haben wir gehört. Die Frage ist nun: Wie?
Was noch nicht gesagt wurde: Die Strafvorschriften darüber, was als Kinderpornographie anzusehen ist, wurden in den vergangenen Jahren vom Bundesgesetzgeber bereits mehrfach verschärft, sodass heute alles - außer nichtsexualisierte Nacktbilder - unter Strafe steht, von der Darstellung sexuellen Missbrauchs bis hin zum Posing, dem Posieren in sexualisierter Art. Die Grauzone, in denen Posingbilder angesiedelt sind, muss jedoch genau definiert werden. Ich sehe mich hier und heute außerstande, konkrete Abgrenzungen vorzunehmen. Meines Erachtens ist dazu wirklich eine Expertenanhörung notwendig, damit man sich eine umfassende Meinung bilden kann.
Außerdem gilt es zu prüfen, wie sich die bisherigen - verschärfenden - Rechtsänderungen auf Strafverfolgung und Rechtsprechung ausgewirkt haben, ob Probleme aufgetreten sind und wenn ja, welche. Genau das fordert auch unsere bündnisgrüne Bundestagsfraktion.
Mit dem Gesetzesvorschlag von Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich die Bundesregierung bereits an die Arbeit gemacht, Regelungslücken zu beleuchten und Vorschläge zum Schließen dieser zu unterbreiten. Wie meine Vorredner schon sagten: Der Referentenentwurf aus dem Hause von Minister Maas beinhaltet eine Palette komplexer Regelungsvorschläge, übrigens in ganz unterschiedlichen Bereichen. So sollen auch die unbefugte Herstellung, Weitergabe und Verbreitung von Bildaufnahmen unbekleideter Personen - übrigens von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen - und auch die Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen … Entschuldigung! Da waren die Erwachsenen nicht dabei. Ich beantrage die Löschung aus dem Protokoll, berufe mich auf meine Stilldemenz und wiederhole den Satz einfach: So sollen auch die unbefugte Herstellung, Weitergabe und Verbreitung von Bildaufnahmen unbekleideter Personen - Kindern und Jugendlichen - und auch die Verbreitung bloßstellender Bildaufnahmen unbekleideter Personen unter Strafe gestellt werden.
(Abgeordnete Niels [B990/GRÜNE] trinkt aus dem Was- serglas - Zuruf des Abgeordneten Schippel [SPD])
- Nicht schimpfen, Herr Schippel! Ich habe heute so gut wie überhaupt nicht geschlafen und mit Mühe und Not bis zu dieser Uhrzeit durchgehalten.