Nach Auskunft der Schwangerenberatungsstellen im Land ist die Planung für Qualifizierungen noch nicht zufriedenstellend. So sind die finanziellen Rahmenbedingungen noch nicht ausreichend geregelt. Hier sollte das Ministerium selbst aktiv werden. Es sollte auch prüfen, ob der Teilnehmerkreis auf Hebammen, Ärzte und Krankenhäuser auszuweiten ist. - Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Tomczak, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Vor zwei Wochen ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Die Veröffentlichung fand große Resonanz. Vertrauliche Geburten dienen dem Schutzbedürfnis von Frauen, die ihre Schwangerschaft bzw. Mutterschaft geheim halten möchten. Gleichzeitig stellt das Gesetz sicher, dass die Kinder später ihre Herkunft erfahren können. Kern des neuen Gesetzes sind eine umfangreiche Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und die regelmäßige Überprüfung der Neuregelungen.
Drei Punkte stehen im Mittelpunkt des neuen Gesetzes. Neben besseren Hilfen für Schwangere sind dies die Legalisierung der vertraulichen Geburt und die Verbesserung des Kinderschutzes.
Die Verbesserung des Zugangs zu Informationen und Hilfsangeboten bildet die Grundlage dafür, dass die Gesetzesnovelle die erhoffte Wirkung entfalten kann. Die bestehenden Hilfssys
teme sollen besser bekanntgemacht werden, unter anderem der Anspruch auf die 2012 eingeführte unbedingt anonyme Beratung. Der Zugang zu den Beratungsstellen wird dadurch hoffentlich erleichtert. Auch das Verfahren für die anonyme Geburt soll bekannter gemacht werden. Nicht zuletzt sollen die Schwangerenberatungsstellen noch stärker in die Beratung von Frauen eingebunden werden, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Vertrauliche Geburten sollen schwangeren Frauen durch umfassende Beratung und Begleitung und die Zusicherung der Vertraulichkeit ein persönlich und medizinisch sicheres Angebot unterbreiten, dem sie sich öffnen und anvertrauen können.
Aus unserer Sicht ist es grundsätzlich richtig, der Schwangeren eine Frist für die Wahrung ihrer Anonymität einzuräumen. Allerdings muss auch das Interesse des Kindes in den Blick genommen werden. Ob das Kind - wie im Gesetz verankert - erst nach 16 Jahren erfahren darf, wer seine Mutter ist, oder ob diese Frist auf 14 Jahre verkürzt werden sollte, müssen die geplanten Evaluationen zeigen.
Im Blick behalten sollten wir auch, wie viele dieser Mütter von der Möglichkeit Gebrauch machen, nach 15 Jahren schutzbedürftige Belange gegen die Offenlegung ihrer Identität geltend zu machen. Wir müssen vermeiden, dass allzu starre Regelungen dazu führen, dass hilfesuchende Schwangere das neue Angebot nicht annehmen.
Lassen Sie mich kurz zu dem Antrag der CDU-Fraktion kommen. Das Ansinnen, für die im Land existierenden bzw. neu zu schaffenden Angebote zur vertraulichen Geburt landesweit gültige Empfehlungen zu erarbeiten, ist sinnvoll. Anders als die Antragsteller sehen wir Liberale aber schon, dass die im Landesdienst Tätigen sowie die Mitarbeiter in den fachlich zuständigen Einrichtungen ausreichend Informationen über die Inhalte des Gesetzes und die ihnen obliegenden Handlungsmöglichkeiten erhalten werden. Wir haben zumindest so viel Vertrauen in die Landesregierung und die ihr unterstellten Behörden, dass sie bei diesem gesellschaftlich sehr, sehr wichtigen Thema richtig handeln.
- Gern. - Positiv bewerten wir die im Gesetz vorgesehene Evaluation im Jahr 2017. Parallel mit dem Bund sollten dann auch das Land und die Kreise die Ausführung des Gesetzes in Brandenburg einer Prüfung unterziehen und bei Bedarf nachsteuern. Vorschnelle Handlungen sind aus unserer Sicht nicht das richtige Mittel. Insofern werden wir uns zu diesem Antrag der Stimme enthalten - nicht, weil er in der Sache falsch ist, sondern weil er aus unserer Sicht über das Ziel hinausgeht. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tomczak. - Die Aussprache wird nunmehr mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fortgesetzt. Der Abgeordnete Büchel hat das Wort.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Mitglieder des Deutschen Ethikrates haben über die Themen „An
onyme Geburt“ und „Babyklappe“ bereits 2009 beraten und entsprechende Empfehlungen an die Bundesregierung ausgesprochen. Dabei haben sie deutlich gemacht, dass diese Möglichkeiten ethisch und rechtlich sehr problematisch sind, insbesondere deshalb, weil sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern verletzen. Des Weiteren führte der Deutsche Ethikrat aus, dass diese beiden Angebote wahrscheinlich überhaupt nicht die Personen erreichen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie ihre Neugeborenen töten. Wir sind uns einig - das ist unstrittig -: Es ist das Schlimmste, was man sich vorstellen kann, dass ein Neugeborenes - möglicherweise direkt durch die Eltern - getötet wird.
Aber wie erreicht man genau diese Personen, diese Familien? Der Ethikrat hat der Bundesregierung empfohlen, sowohl die vorhandenen Babyklappen als auch das Angebot der anonymen Geburten aufzugeben und allein zur vertraulichen Geburt überzugehen.
Die Bundesregierung hat zum 1. Mai eine gesetzliche Regelung für die vertrauliche Geburt geschaffen; diese bildet auch die Grundlage für die heutige Debatte. Aber entgegen der Empfehlung des Ethikrates hat sie auch die anderen Möglichkeiten aufrechterhalten.
Weder für Deutschland noch für andere Länder ist nachgewiesen, inwiefern diese Angebote tatsächlich Kindstötungen vermeiden können. Die vertrauliche Geburt ist ein richtiger, aber leider auch ein notwendiger Ansatz. Viel wichtiger müsste es aber sein, dass Frauen erst gar nicht in die Situation kommen, eine dieser Möglichkeiten in Anspruch nehmen zu müssen, sondern dass sie individuell während und nach der Schwangerschaft begleitet werden.
Wichtig ist auch, dass rechtzeitig im Vorfeld in den Schulen das ist in den Redebeiträgen schon deutlich geworden -, den Schwangerenberatungsstellen oder anderswo entsprechend aufgeklärt wird. Wir dürfen bei dieser Problematik zudem die Familien nicht aus den Augen lassen, die bei der Bewältigung kritischer Situationen, in denen sich Schwangere oder junge Mütter möglicherweise befinden, eine bedeutende Rolle spielen.
Brandenburg hat ein gutes Netz von Schwangerenberatungsstellen. Dort sitzen die kompetenten Beraterinnen. Auch unsere Hebammen leisten gute Arbeit.
Auch unsere „Netzwerke Gesunde Kinder“ sowie die Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen sind wichtige Bausteine für die Betreuung von Familien, nachdem das Kind auf die Welt gekommen ist.
In letzter Zeit fällt mir an den Anträgen der CDU eines auf: Sie fordern vermehrt die Landesregierung auf, gemeinsam mit Landkreisen und Kommunen Empfehlungen zur Umsetzung auf kommunaler Ebene zu erarbeiten, betonen aber auf der anderen Seite in Debatten immer wieder, wie wichtig ihnen die Selbstständigkeit der kommunalen Familie sei. Die Bundesregierung - die Bundesregierung! - hat das von Ihnen angesprochene Gesetz auf den Weg gebracht.
Ich denke, es ist nicht notwendig, dass wir mit einem Antrag, wie Sie ihn fordern, unsere Landesregierung erst auffordern,
entsprechend der gesetzlichen Sachlage die für das Land vorgesehenen Umsetzungsaufgaben zu erfüllen. Ich habe - insoweit bin ich ganz bei dem Kollegen Tomczak - vollstes Vertrauen in unsere rot-rote Landesregierung,
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büchel. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Das am 01.05.2014 in Kraft getretene Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt stellt zweifelsohne ein begrüßenswertes Angebot für Frauen dar, die sich aufgrund einer unerwünschten Schwangerschaft in einer schweren psychosozialen Ausnahmesituation und Notlage befinden. Es schafft eine rechtssichere Alternative zu der sich in einer rechtlichen Grauzone befindlichen anonymen Geburt und der ebenfalls ohne gesetzliche Grundlage und ohne klare Qualitätsstandards geduldeten Babyklappe.
Die vertrauliche Geburt ermöglicht es einer verzweifelten Schwangeren, die Hilfe eines Krankenhauses oder einer Hebamme unter befristeter Wahrung der Anonymität in Anspruch zu nehmen.
Gleichzeitig erfährt das Recht eines jeden Kindes, Kenntnis über seine Abstammung zu erhalten, mit Vollendung des 16. Lebensjahrs erstmals eine Anerkennung. Die Kosten für eine vertrauliche Geburt trägt der Bund, es wird zusätzlich eine bundesweite Hotline für Schwangere in Notlagen eingerichtet das finde ich sehr gut -, und die Beratungsangebote werden entsprechend ausgeweitet.
Obwohl die Einführung der vertraulichen Geburt über Fraktionsgrenzen hinweg von vielen begrüßt wird, gibt es auch Kritik an dem neuen Gesetz. Einigen missfällt, dass nicht sofort auf die anonyme Geburt und die in ihrem Nutzen zur Prävention von Kindstötungen umstrittenen Babyklappen verzichtet wird oder wenigstens klare und einheitliche Qualitätsstandards zum Betrieb der Klappen eingeführt werden. Andere - dazu gehöre auch ich - sind skeptisch, ob das komplizierte Verfahren mit Hinterlegung der Daten beim Bundesamt für Familie und die spätere Aufgabe der Anonymität sich nicht als erhebliche Hürde erweisen werden. Besonders die Androhung, dass die Aufgabe der Anonymität gegen den Willen der betroffenen Frau vom Familiengericht erzwungen werden kann, erscheint mir problematisch. Die Zusicherung strikter Anonymität ist für viele dieser Frauen, die sich in einer Extremsituation befinden, unbedingte Voraussetzung, um Beratungs- und Unterstützungsangebote überhaupt an sich herankommen zu lassen.
Deshalb halte ich es für richtig und wichtig, dass die anonyme Geburt weiterhin möglich ist und die Babyklappen zunächst
weiter verfügbar bleiben, Daten zu allen drei Angeboten erhoben werden und nach drei Jahren eine umfassende Evaluation durchgeführt wird. Dann lässt sich hoffentlich belegen, wie Kindstötungen am ehesten verhindert werden können sowie dem Unterstützungsbedarf und den Rechten von Frauen und Kindern am besten Rechnung getragen werden kann.
Presse- und Fernsehberichten habe ich entnommen, dass die Umsetzung des Gesetzes zeitgerecht zum 1. Mai in Brandenburg in Angriff genommen wurde: Die Kliniken bieten die vertrauliche Geburt an, die Schulungen und Qualifizierungen der Mitarbeiterinnen der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind angelaufen. Das zuständige Mitglied der Landesregierung hat sich ebenfalls positiv zur vertraulichen Geburt geäußert. Die Erhebung von Gesundheits- und Sozialdaten läuft zwar im Lande öfter etwas schleppend; momentan kann ich aber nicht erkennen, dass es eines gesonderten Landtagsbeschlusses bedarf, um die Landesregierung zur zügigen Umsetzung dieser bundesgesetzlichen Regelung zu bewegen. Auch die Kenntnis des Gesetzes bei den damit befassten Landesbediensteten glaube ich einfach mal unterstellen zu können.
Ich danke der CDU-Fraktion, dass sie mit ihrem Antrag die Diskussion dieses so wichtigen Themas ermöglicht hat. Wir werden uns zu dem Antrag enthalten. - Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Baaske, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, man kann feststellen - das ist bei allen Rednern überzeugend rüberkommen -, dass wir alle das Gesetz begrüßen. Ich möchte zu den Regelungen nicht im Detail ausführen, kann Ihnen, Frau Blechinger, aber versprechen, dass wir unsere gesetzlich vorgegebenen Hausaufgaben natürlich erledigen werden. Wir werden die Schulungen begleiten und Informationen bereitstellen.
Das Gute an Ihrem Antrag ist, dass wir heute darüber reden; das will ich so deutlich sagen. Immer, wenn man darüber spricht, werden Menschen auf die neue gesetzliche Regelung aufmerksam. Inwieweit sie verfängt, das wissen wir alle nicht. Ob eine Frau, die vor großen psychosozialen Problemen steht und sich in einer Notsituation befindet, sich in eine Beratungsstelle traut, nicht wissend, was mit ihren Daten passiert, kann ich nicht abschätzen. Das ist mit großer Unsicherheit behaftet. Wir müssen dafür sorgen, dass die Schwangerenberatungsstellen für Ruhe sorgen und Vertrauen rüberbringen, und zwar in dem Sinne, dass ich mich als Betroffene darauf verlassen kann, dass die Daten vorerst unter Verschluss bleiben. Diesen Schutz habe ich 16 Jahre lang. Ich weiß, dass ich mich zurückziehen kann, und ich weiß, dass es eine Adoption geben wird, die meinem Kind guttun wird. - Das muss in den Beratungsstellen rübergebracht werden. Die erste Beratungsstelle in Potsdam bietet diese Beratung jetzt an.
Sylvie Lehmann, ich nehme die Anregung, zu schauen, wen man noch schulen kann, gern mit. Man könnte vielleicht ver
stärkt Lehrer informieren. Sie haben vielleicht noch gar nicht auf dem Schirm, dass ein neuer Bestandteil in ihren Unterricht einfließen sollte. Auch Hebammen über dieses Angebot zu unterrichten halte ich für wichtig. Andererseits ist mir auch klar, dass die Beratung nicht durch jeden und jede Stelle erfolgen kann. Es geht um Sozialdatenschutz, darum, Geheimnisse zu bewahren und Befragungen so vorzunehmen, dass niemand eingeschüchtert wird usw. Es erfordert also eine umfassende Schulung. Ich gehe davon aus, dass wir die Schulungen von Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatungsstellen in diesem Jahr bzw. Anfang nächsten Jahres abschließen können, sodass alle Beratungsstellen wenigstens eine Beraterin haben, die diese Aufgabe in Kürze übernehmen kann.
Ich freue mich, dass die Krankenhäuser endlich Sicherheit haben. Es gab auch bisher schon anonyme Geburten. Ärzte und Hebammen haben es auf ihre Schulter genommen und gesagt: Okay, wir entbinden das Kind, übergeben es dem Jugendamt und fragen die Mutter nicht nach ihrem Namen. - All das hat es in den letzten Jahren gegeben und war mit großen rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Ich freue mich, dass es gelungen ist, rechtlich Klarheit zu schaffen. Ich hoffe, dass das Gesetz hilft, Kindstötungen zu verhindern. Am Ende werden die Zahlen und die Ergebnisse der Befragungen zeigen, ob es den gewünschten Effekt gebracht hat.
Es ist nicht das Nonplusultra, das wissen wir alle. Ich finde es aber gut, dass niemand die Babyklappe - wie es in der Vergangenheit manchmal der Fall war - verteufelt hat. Sie sollte ein Angebot bleiben und hilft vielleicht der einen oder anderen Frau, die kein Vertrauen in die vertrauliche Geburt hat, in ihrer Notlage. Dann kann die Babyklappe eine Möglichkeit sein, das Kind zu retten. - Danke.
Vielen Dank, Herr Minister Baaske. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Blechinger, CDU-Fraktion, fort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bisherige Debatte hat gezeigt, wie notwendig dieser Antrag ist; es geht eben nicht nur darum, dass die Landesbediensteten dieses Gesetz kennen. Dass sich gemeinsame Empfehlungen mit dem Landkreistag, der wichtiger Akteur in dieser Frage ist denn das Jugendamt ist ja für Kinder, die in Krankenhäusern anonym geboren werden, verantwortlich -, bewährt haben, hat sich damals gezeigt, als es um Kindesmisshandlung und -vernachlässigung ging. Es hat lange gedauert, bis sich diese Empfehlungen in den Köpfen festgesetzt haben.
Es ist offenbar nicht allen bewusst, dass die meisten Menschen davon ausgehen, dass in ihrem Umfeld so etwas nicht passiert. Deshalb ist diese Debatte so notwendig. Jeder denkt, die betreffenden Frauen seien irgendwelche Monster. Das ist nicht der Fall. Es sind mit Ausnahme dieser einen Handlung, die man nicht verstehen kann und die die Frauen manchmal selbst auch nicht verstehen, ganz normale Frauen - wie die Frau aus Golzow, die ein weiteres Kind hat und diesem 4-jährigen Mädchen eine liebevolle Mutter ist, wie das gesamte Umfeld bestätigt.
Niemand würde diesen Frauen eine solche Tat zutrauen. Deshalb geht es darum, das Umfeld zu sensibilisieren. Die Frauen gehen häufig nicht zur Schwangerenberatungsstelle. Die besten Beratungsstellen nützen nichts, wenn die Schwangeren das Angebot nicht wahrnehmen. Das Umfeld muss ermutigt werden, mehr als einmal nachzufragen, wenn die Frau an Gewicht zunimmt, ob sie vielleicht schwanger ist. Das Umfeld muss dafür sensibilisiert werden, wie der Betroffenen im Zweifelsfalle geholfen werden kann.