Protocol of the Session on May 14, 2014

Mittlerweile ist es bekannt - darüber haben Sie auch gesprochen -, dass sich landwirtschaftliche Betriebe in Bezug auf die Häufigkeit ihrer Antibiotikatherapien erheblich unterscheiden, und es gibt offensichtlich Landwirte, die dauerhaft Tiere halten können, ohne dass Erkrankungen im nennenswerten Umfang auftreten und damit auch eine Antibiotikatherapie nur selten notwendig ist. In anderen Betrieben ist die Erkrankungsrate deutlich höher und folglich auch der Antibiotikaeinsatz, was letztendlich in der Erkenntnis auch dazu geführt hat, dass das Arzneimittelgesetz novelliert wurde. Ich unterstreiche auch, was Herr Dr. Luthardt gesagt hat: Wir finden, dass dieser gesetzliche Anspruch, also die Regelungen im Arzneimittelgesetz, nicht weit genug geht und da nachgesteuert werden muss.

Derzeit gehen wir davon aus, dass sich die Notwendigkeit eines Antibiotikaeinsatzes in solchen Betrieben mit höherem Antibiotikaverbrauch reduzieren ließe, wenn die Betriebe die Versorgung der Tiere, die Stallhygiene und auch alle Betriebsabläufe, die auf die Tiere einwirken, überprüfen und letztendlich verbessern würden. In der Folge würde dann auch der Gesamtverbrauch von Antibiotika in diesen Betrieben bei uns in Bran

denburg und auch insgesamt in Deutschland reduziert werden können. Das ist der Anspruch, der mit der Novelle verbunden ist. Genau diesen Zusammenhang greift die 16. Novelle Arzneimittelgesetz auf, indem sie erstens die Voraussetzungen für den Aufbau einer Datenbank schafft, zweitens mithilfe dieser Datenbank die Identifizierung sogenannter Vielverbraucher unter den Betrieben ermöglicht und drittens diesen Vielverbrauchern den gesetzlichen Auftrag erteilt, die Ursachen für den Antibiotikaeinsatz zu ermitteln und Schritte zur Reduzierung einzuleiten. Das ist also eine gesetzlich fixierte Aufgabe.

Das Arzneimittelgesetz nimmt die Tierhalter zu Recht in die Verantwortung für alles, was in ihren Betrieben mit den Tieren geschieht. Die Tierhalter sind verantwortlich dafür, die Lebensumstände der Tiere so zu gestalten, dass sie möglichst gesund bleiben und eine robuste Widerstandskraft gegen Infektionskrankheiten aufbauen können.

Eine andere Rolle haben die Behörden in unseren Landkreisen und kreisfreien Städten bei der Umsetzung der Gesetzesnovelle. Die Landkreise haben die Aufgabe, mithilfe der länderübergreifenden Antibiotikadatenbank - so ist sie angelegt - die Mastbetriebe im eigenen Land zu registrieren und regelmäßig die Therapiehäufigkeit der Betriebe festzustellen. Anhand von Kennzahlen, die aus den betrieblichen Therapiehäufigkeiten abgeleitet werden, können dann kreisbezogen, landesbezogen und auch deutschlandweit Vielverbraucher erkannt werden. Wer als Vielverbraucher ermittelt wird, hat dann auch die unmissverständliche Regelung im Arzneimittelgesetz umzusetzen für den besteht die Pflicht -, den Antibiotikaeinsatz in seinen Betrieben zu senken, ohne dass er dazu gesondert aufgefordert werden muss. Damit besteht die gesetzliche Verpflichtung, hier zu handeln.

Unser Ministerium, meine Damen und Herren, arbeitet intensiv an der Umsetzung der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes gemeinsam mit den anderen Ländern und dem Bund. Wir leiten seit Beginn des Jahres die Arbeitsgruppe „Tierarzneimittel“ im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz, und wir sind verantwortlich für den Aufbau der Datenbank. Wir sind auch verantwortlich für die vertragliche Vereinbarung mit den Betrieben, die Finanzierung und alle Fragen, die in Zusammenhang mit der Umsetzung des Arzneimittelgesetzes stehen. Morgen und am übermorgigen Freitag steht letztendlich die Beschlussfassung im Rahmen der Verbraucherschutzkonferenz an, und ich gehe davon aus, dass wir den notwendigen Beschluss fassen können, der nicht einfach ist, weil sich hier unterschiedliche Landesinteressen - wie wir das im föderalen System kennen - noch behaupten wollen. Wir gehen aber davon aus, dass wir den Beschluss fassen können, sodass die terminliche Inbetriebnahme der Datenbank dann zum 01.07. dieses Jahres gewährleistet werden kann.

Herr Beyer und Herr Dombrowski haben darauf hingewiesen, dass die Behörden der Landkreise hier über die Umsetzung der Arzneimittelgesetzgebung der Novelle informiert wurden, werden und auch geschult werden. Wir haben ein sehr offenes Ohr für alle Probleme, die bisher in diesem Zusammenhang aufgetreten sind und auftreten werden, denn wir wissen, wir betreten Neuland, und Neuland hat bekanntermaßen immer auch mit neuen Problemen zu tun. Wir erfassen erstmals und dauerhaft sehr detaillierte Daten zu den landwirtschaftlichen Betrieben und verbinden diese letztendlich mit rechtlichen Konsequenzen. Darin besteht das Neuland, und da wird auch das eine oder

andere Problem bei der praktischen Umsetzung entstehen, aber wir werden es gemeinsam lösen. Wir werden dann mit der Datenerfassung anfangen.

Ich bin froh, dass wir uns heute noch einmal ausgetauscht haben, dass wir hier deutlich machen können, dass es gute Wege gibt, im Interesse der Tierhalterinnen und Tierhalter, zu gesünderen und damit auch wirtschaftlichen Tierhaltungen bei uns in Brandenburg einen weiteren Schritt voranzukommen. Ich werde Sie informieren, wie der aktuellen Beschlussfassung auf der Verbraucherschutzkonferenz entgegnet wird. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, DIE LINKE sowie B90/GRÜNE - Frau Nonnemacher [B90/GRÜNE]: Ich frage immer mal wie- der nach!)

Vielen Dank, Frau Ministerin Tack. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Der Abgeordnete Folgart hat noch einmal die Gelegenheit dazu.

Ich bin eigentlich nur noch einmal nach vorn gegangen, weil Vertreter meiner Fraktion mir folgende Frage gestellt haben: Wie gehen wir denn nun mit dem Antrag um? - Ich muss den Antragsteller - Frau Nonnemacher - leider enttäuschen: Wir werden dem Antrag nicht zustimmen, und zwar aus dem auch eben von Frau Tack erklärtem Grund, dass mit dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes seit 01.04. diese Rechtslage existiert, dass die Datenbank aufgebaut wird, so wie es die Ministerin verkündet hat, und dass auch andere Detailfragen auf den Weg gebracht werden müssen. Jetzt muss erst einmal gearbeitet werden - da bin ich ganz bei Gregor Beyer -, und ich freue mich und bedanke mich dafür, dass auch heute hier in der sachlichen Debatte die Vorteile der modernen Landwirtschaft herausgearbeitet wurden, dass auch moderne Tierhaltung nicht per se verteufelt wurde. Wir müssen einfach sehen, dass wir den Datenüberblick für den Handlungsrahmen, den wir uns dann abstecken müssen, erhalten, und darum werbe ich. Deshalb war es ein guter Auftakt, diesen Prozess nach der Änderung des Gesetzes weiter zu begleiten. - Danke schön.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Folgart. - Nun erhält die CDU-Fraktion noch einmal Gelegenheit zu sprechen; sie hat noch 42 Sekunden Redezeit übrig. - Sie verzichtet. - Damit erhält das Wort die Fraktion DIE LINKE, für die noch 4 Minuten und 10 Sekunden Redezeit verbleiben. - Herr Luthardt, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst dafür danken, dass es doch eine sehr sachliche Diskussion um das Thema gab und auch noch einmal die Problemlage dargestellt wurde, dass es auch wirklich um die Tierhaltung geht und das ein ganz wichtiger Punkt bei dieser ganzen Diskussion ist.

Ich möchte auch darlegen, warum wir den Antrag der Grünen nicht mit unterstützen: aus denselben Gründen. Das Gesetz ist

noch relativ jung, es ist vom 01.04. und nicht vom 01.07. - ab 01.07. soll die Datenbank stehen -, und ich denke, wir sollten erst einmal schauen, wie das anläuft, und spätestens in einem halben oder einem Jahr sollten wir im Fachausschuss darauf schauen, wie die Umsetzung vorangeht, und uns vom entsprechenden Ministerium - welches auch immer es dann ist - berichten lassen.

Ich denke, besonders wichtig ist die Datenbank und dass möglichst schnell klar ist, wie sie aufgebaut wird und was sie enthalten soll. Deswegen sollten wir noch warten und der Regierung ein wenig Zeit geben, um entsprechende Maßnahmen vorzulegen, die wir dann diskutieren können. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Luthardt. - Nun hat die Landesregierung noch einmal die Gelegenheit zu sprechen. - Frau Ministerin Tack verzichtet. - Frau Abgeordnete Nonnemacher hat keine Redezeit mehr. - Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt.

Wir kommen zur Abstimmung. Ihnen liegt der Entschließungsantrag in Drucksache 5/9053, eingebracht durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Novelliertes Arzneimittelgesetz zur Antibiotikareduktion in der Nutztierhaltung zügig umsetzen - Gesundheitsgefahren durch Resistenzen minimieren -, vor. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und eröffne Tagesordnungspunkt 4:

Fragestunde

Drucksache 5/9044 Drucksache 5/8972

Hierzu liegt Ihnen in Drucksache 5/9044 zunächst die Dringliche Anfrage 90 (Mehr Nachtruhe am BER) vor. Ich erteile dem Abgeordneten Bischoff das Wort.

Nachdem in der vergangenen Woche die Landesplanungskonferenz und so ja auch die Gesellschaftersammlung der FBB keinen greifbaren Erfolg gezeitigt haben, was die Einführung eines weitest gehenden Nachtflugverbotes angeht, frage ich die Landesregierung: Hält die Landesregierung die einseitige Kündigung des Landesplanungsstaatsvertrages für einen gangbaren Weg, um doch noch zu mehr Nachtruhe am BER zu kommen?

Darauf möchte Minister Vogelsänger gern antworten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die einseitige Kündigung des Landesplanungsstaatsvertrages ist

kein geeigneter Weg, um mehr Nachtruhe am BER zu erreichen. Die Raumordnung und Landesplanung kann hier nicht helfen. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, über Raumordnung und Landesplanung ein erweitertes Nachtflugverbot für den bereits planfestgestellten BER durchzusetzen. Dies gilt für jede Form der Raumordnung, völlig unabhängig, ob gemeinsam mit Berlin oder allein in Brandenburg. Mit der Kündigung des Landesplanungsvertrages kann das Ziel des Volksbegehrens nicht erreicht werden. Es ist für beide Seiten besser, wenn die gemeinsame Region zusammen geplant wird.

Wirtschaft, Verbände, Gewerkschaften, viele Bereiche des öffentlichen Lebens, wie der Verkehrsverbund, um den uns viele beneiden, haben dies erkannt und haben völlig unabhängig von Landesgrenzen eine Organisation und eine gemeinsame Vertretung. Damit bringt die Kündigung des Landesplanungsvertrages viele Nachteile, aber keinen einzigen Vorteil. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger. - Ich habe übersehen, dass Herr Vogel eine Frage hat - entschuldigen Sie, Herr Vogel. Diese dürfen Sie selbstverständlich stellen.

Herr Minister Vogelsänger, was Sie dargestellt haben, ist eine juristische Position. Sind Sie bereit zu akzeptieren, dass es auch andere juristische Haltungen zur Frage des Landesplanungsvertrages gibt?

Das ist die juristische Position, die die Landesregierung vertritt.

Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger. - Wir kommen nun zur Frage 1591 (Erfüllung der Auflagen für den Kurort-Status in Bad Freienwalde), gestellt durch Frau Abgeordnete Lieske.

Der Landesfachbeirat für Kur- und Erholungsorte Brandenburg hat mit Schreiben vom 9. Oktober 2013 die Stadt Bad Freienwalde auf die noch zu erfüllenden Auflagen, die zur Beibehaltung des Kurort-Status nötig sind, hingewiesen. Mit Fristsetzung zum 31. März 2014 wurde der Stadt Gelegenheit eingeräumt, dem Landesfachbeirat nachweislich mitzuteilen, welche Schritte und Maßnahmen zur konstruktiven Erfüllung dieser Auflagen eingeleitet werden. Mit postalischem Eingang vom 31. März 2014 erreichte den Landesfachbeirat die Antwort der Stadt.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet der Landesfachbeirat die Vorhaben der Stadt Bad Freienwalde zum Erhalt des Titels „Staatlich anerkanntes Moorheilbad“?

Diese Frage wird vom Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz beantwortet. Frau Ministerin Tack, Sie haben die Gelegenheit dazu.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Jutta Lieske, das ist eine sehr spannende Frage. Auf die Antwort warten wir gemeinsam. Am 20. Mai - heute haben wir den 14. - wird sich der Landesfachbeirat zu einer außerordentlichen Sitzung treffen, um das Thema zu behandeln. Es war ja die Frist gesetzt, bis zum 31. März einzureichen.

Ich will in diesem Zusammenhang noch einmal die vier Punkte nennen, um die es geht: Erstens die Überprüfung des Beschlusses zur Sanierung der B 158, zweitens die Sicherung des Kurmittelhauses in seiner klassischen Funktion, auch mit Mooranwendungen, drittens die Sicherung von Übernachtungsangeboten und viertens die Intensivierung der qualitativen Entwicklung - also Klassifizierung und Zertifizierung - des Gastgewerbes. Keine kleinen Aufgaben, dennoch findet die außerordentliche Sitzung erst am 20. Mai statt. Ich werde erst entscheiden können, wenn wir das Votum vom Landesfachbeirat haben. Das gibt es erst am 20. Mai, und dann wissen wir alle zusammen Bescheid.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt noch Fragebedarf bei der Fragestellerin, Frau Abgeordnete Lieske.

Vielen Dank für die terminliche Ankündigung. Mehr können Sie ja heute leider nicht verkünden.

Meine Frage: Besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Bad Freienwalde durch einen Vertreter an der Sitzung des Landesfachbeirates teilnimmt, oder wird sie nur anhand der Vorlage der abgelieferten Unterlagen beurteilt?

So ist es vorgeschrieben. Die Unterlagen sind eingereicht, auf den letzten Poeng, wenn wir uns erinnern, am 31. März. Die Sondersitzung wird stattfinden, danach wird entschieden und danach wird der Stadt das Ergebnis übermittelt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir setzen mit der Frage 1592 (Vergabebedingungen beim Landesbetrieb Forst Brandenburg) , gestellt durch den Abgeordneten Luthardt, fort.

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg vergibt Aufträge für Forstarbeiten an Dritte. Mir wurde berichtet, es seien Fälle vorgekommen, in denen dabei die Mindestlohnvorschriften gemäß Vergabegesetz für Aufträge der öffentlichen Hand nicht eingehalten worden sind.

Ich frage die Landesregierung: Wie stellt der Landesbetrieb Forst Brandenburg sicher, dass die Vorgaben des Vergabegesetzes eingehalten werden?

Für Klärung wird Herr Minister Vogelsänger sorgen.

Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die durch das Vergabegesetz vorgeschriebene Kontrolle wird als Bestandteil der Prüfung der Richtigkeit der vom Auftraggeber gestellten Rechnung durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg durchgeführt. Die bisherigen Erkenntnisse deuten nicht darauf hin, dass Mindestlohnvorschriften gemäß Vergabegesetz verletzt wurden. - Vielen Dank.

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Das ist falsch!)

Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger. Ich sehe keine Meldungen zu Nachfragen.

Wir kommen zur Frage 1593 (Evaluation der Leistungs- und Begabungsklassen), gestellt durch Herrn Abgeordneten Senftleben. - Den sehe ich nicht. Ist jemand darauf vorbereitet? Herr Abgeordneter Petke, dann sind Sie schon dran. Sie haben sich gerade noch rechtzeitig angemeldet.