Protocol of the Session on May 14, 2014

Zweitens: Des Weiteren führt die Landestierärztekammer entsprechende Fortbildungsmaßnahmen zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes durch.

Drittens: Bundes- oder landesweit einheitliche Antibiotika-Minimierungspläne sind nur bis zu einem gewissen Rahmen möglich, da Maßnahmen zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes betriebsindividuell zwischen Tierhalter, Tierarzt und Veterinäramt abgestimmt werden müssen, sollte der Betrieb auffällig werden.

Und viertens: Die staatliche Datenbank, in die sich die berufsoder gewerbsmäßigen Halter von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten eintragen und die Tierhaltung anzeigen müssen, wird zum 1. Juli dieses Jahres funktionieren.

Diese Datenbank bildet sozusagen das Herzstück der Arzneimittelgesetznovelle; denn damit haben die Behörden erstmalig die Chance, diejenigen Betriebe zu ermitteln, bei denen die Therapiehäufigkeit im Bundesvergleich überschritten wird, um dann konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge und der Haltungsbedingungen anzuordnen, um den Antibiotikaeinsatz zu verringern.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, dass Antibiotika nur dann verabreicht werden, wenn dies zur Behandlung von Infektionskrankheiten unbedingt erforderlich ist, erklärt sich schon deshalb, weil auch in Deutschland die Antibiotikaresistenzen zunehmen. Das Problem ist natürlich existent. Dadurch können Medikamente bei erkrankten Menschen und Tieren ihre erhoffte Wirkung verlieren. Deshalb ist es auch richtig, dass bei ihrem Einsatz ein strenger fachlicher Maßstab zugrunde gelegt wird und Antibiotika nur dann verabreicht werden, wenn dies aus medizinisch-therapeutischen Gründen geboten ist. Dies kann letztendlich nur der behandelnde Tierarzt entscheiden.

Meine Damen und Herren, im Übrigen gilt seit dem 1. Januar 2006 ein EU-weites Verbot, Antibiotika als leistungsfördernde Mittel einzusetzen. In Deutschland sind Antibiotika sowohl in der Human- als auch in der Tiermedizin verschreibungspflichtig. Wer Antibiotika zur Wachstumsförderung oder zur Prophylaxe einsetzt, handelt eindeutig strafbar. Verstöße dagegen müssen konsequent verfolgt werden.

Meine Damen und Herren, was kann man neben dem, was mit der letzten Arzneimittelgesetznovelle ohnehin schon geregelt ist, noch tun, um den Antibiotikaeinsatz weiter zu reduzieren? Ich denke, der Schlüssel liegt eindeutig in einer flächengebundenen Landwirtschaft, in einer modernen und dennoch art- und tierschutzgerechten Nutztierhaltung. Es ist doch klar, dass gute Haltungsbedingungen auch zu guten Hygienebedingungen in den Ställen, egal ob groß oder klein, beitragen. Und gute Hygienebedingungen mindern das Risiko für Krankheiten und damit auch den Einsatz von Antibiotika.

CDU, CSU und SPD im Bund haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine nationale Tierwohlinitiative zu starten und ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme zu entwickeln. Ziel der Bundesregierung ist es zudem, EU-weit einheitliche und höhere Tierschutzstandards durchzusetzen. Dieser Weg ist richtig; denn ein Flickenteppich unterschiedlicher Bestimmungen führt in einem gemeinsamen Markt nur zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten des Tierwohls, der Landwirte und auch der Verbraucher.

Aber auch die Agrarinvestitionsförderung des Landes kann einen wesentlichen Beitrag für das Tierwohl und die ortsansässigen Landwirte leisten, wenn man die Förderrichtlinien nicht nur an allgemeinen tierschutzrechtlichen Bestimmungen orientiert, sondern zusätzliche bauliche Anforderungen finanziell stärker honoriert. Hier ist Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise schon viel weiter als Brandenburg und stärkt damit nicht nur die bäuerliche mittelständische Landwirtschaft, sondern auch den Tierschutz und die Tiergesundheit in der modernen Nutztierhaltung.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns also auf Landesebene stärker daran arbeiten und die Angelegenheiten regeln, die wir in unserer Verantwortung regeln können und auch regeln sollten. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Luthardt hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Gäste! Wir beobachten in der letzten Zeit eine bedenkliche Polarisierung der öffentlichen Diskussion im Allgemeinen und bei der Tierhaltung im Besonderen, wenn es um das Thema Landwirtschaft geht. Es gibt auf der einen Seite Zehntausende Menschen, die am Rande der Grünen Woche gegen die Landwirtschaft in ihrer jetzigen Form, speziell gegen die Massentierhaltung, demonstrieren. In Brandenburg hat sich im letzten Jahr ein Bündnis aus 40 Organisationen gegründet, um eine Wende in Gang zu bringen. Dabei sind landwirtschaftliche Anbauverbände ebenso aktiv wie Umwelt-, Natur- und Tierschützer, regionale Vereine und Bürgerinitiativen. Hier droht ein neues Feindbild zu entstehen: das Feindbild Landwirt. Dabei kommt sowohl die wichtige Rolle der Landwirtschaft für die ländlichen Räume zu kurz als auch die Tatsache, dass Landwirtinnen und Landwirte wirtschaftlich arbeiten müssen, und zwar

in dem Rahmen, der durch die globalisierten Wirtschaftsstrukturen als auch durch die Landwirtschaftsförderung vorgegeben ist.

Auf der anderen Seite vergeht kein Kreisbauerntag, auf dem die Kritiker nicht mit scharfen Tönen angegriffen werden. Von Träumern und Gutmenschen, von Unwissenheit und sogar Böswilligkeit, von Vertreibung der Landwirte aus dem ländlichen Raum ist da die Rede. Ich glaube, die Bauernschaft tut gut daran, ihre Kritiker ernst zu nehmen und nicht pauschal zu verdammen, auch wenn die Kritik falsch sein sollte.

(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Denn dahinter stehen oft ehrliche Sorgen und Betroffenheiten. Dahinter steht aber auch das Wissen, dass ein großer Teil europäischer Steuergelder in die Landwirtschaft fließt.

Meine Damen und Herren! Ich war oft in der Uckermark und habe mir Dinge angeschaut, die danebengehen - vergiftete Oberflächengewässer usw. -, und Menschen getroffen, die ehrlich darum streiten und eine Änderung herbeiführen wollen. Ich denke, das sollten wir wirklich ernst nehmen.

Es führt nicht weiter, real vorhandene Probleme einfach zu negieren. Wir haben teilweise Haltungsbedingungen von Tieren, die viele Menschen inakzeptabel finden, etwa das Stutzen von Schnäbeln und Schwänzen. Es gibt Nährstoffbelastungen von Oberflächengewässern und nachweisbare Biodiversitätsverluste in der offenen Landschaft. In Regionen mit jahrzehntelanger Intensivtierhaltung wie Niedersachsen gibt es starke Grundwasserprobleme und potenziell auch das Antibiotikaproblem. Die Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft und die Kritiker müssen sich aufeinander zubewegen. Sie müssen ihre gegenseitigen Anliegen ernst nehmen und nach Lösungen suchen. Die Forderungen der Gesellschaft an die Landwirtschaftspolitik sind komplexer geworden. Dazu wünsche ich mir für die kommende Wahlperiode eine Diskussion mit allen Beteiligten über ein zukunftsfähiges Leitbild für eine nachhaltige regionale Landwirtschaft in Brandenburg.

(Beifall DIE LINKE und B90/GRÜNE)

Das Thema Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung ist ein Teilgebiet dieser Gemengelage, das zunehmend in der öffentlichen Aufmerksamkeit steht. Die damit einhergehenden Probleme Resistenzen usw. - sind schon richtig dargestellt worden. Auf der Bundesebene ist im letzten Herbst nach langer Diskussion in Bundesrat und Bundestag sowie nach Anrufung des Vermittlungsausschusses die 16. Änderung des Arzneimittelgesetzes beschlossen worden. Dieses trat am 1. April dieses Jahres in Kraft. Es wird nun erstmals die Möglichkeit geben, betriebsspezifische Antibiotikagaben in eine staatliche Datenbank einzuspeisen und zu vergleichen, um Handlungsmöglichkeiten abzuleiten und Maßnahmen zur Antibiotikaminimierung in dem jeweiligen Betrieb zu ergreifen. Das Gesetz stellt hohe Anforderungen an die Tierhalter, die aktiv werden müssen, wenn sich herausstellt, dass sie überdurchschnittlich häufig Antibiotika verabreichen. Das ist auch richtig, denn niemand kennt die Verhältnisse in den Ställen besser als die Tierhalter.

Aber es steigen natürlich auch die Anforderungen an die Landkreise, die die Meldungen überprüfen und Maßnahmen begleiten müssen. Das kam schon in der Kleinen Anfrage 3507 zum

Ausdruck, wie von meinem Vorredner dargestellt worden ist. Man wird sehen, ob die Neuregelungen tatsächlich so greifen, wie der Gesetzgeber es vorgesehen hat. Die LINKE hat die Änderung des Arzneimittelgesetzes im Bundestag als unzureichend kritisiert. Die Handhabbarkeit des ganzen Systems muss sich erst noch erweisen. Wer die Anwendungsdauer pro Behandlungszyklus reduziert, steht zwar in der Datenbank besser da, aber gerade dieses Vorgehen kann letzten Endes zur vermehrten Ausbildung resistenter Keime beitragen.

Eigentlich muss das Thema von einer anderen Seite angepackt werden. Zentraler Ansatzpunkt ist die Tiergesundheit im Stall. Es kann nicht akzeptiert werden, dass die Mehrfachbehandlung mit Antibiotika der Normalfall ist. Auch hier gilt kritisch zu hinterfragen, inwieweit Tierärzte verantwortlich handeln und sich nicht zum Handlanger der Hersteller dieser Arzneimittel machen lassen. Wenn regelmäßig Antibiotika ausgegeben werden müssen, ist im Stall grundsätzlich etwas faul. Wir brauchen Haltungsbedingungen, die eine gute Tiergesundheit ermöglichen, also eine entsprechende Hygiene im Stall, und Tiere, bei denen die natürliche Abwehrkraft nicht dem gewinnmaximierten Zuchtziel geopfert wird.

(Beifall DIE LINKE und B90/GRÜNE)

Antibiotikagaben im Stall muss und wird es auch weiterhin geben, denn eine Behandlung kranker Tiere ist sowohl im Interesse des Tierhalters als auch des Tierschutzes; das wurde von meinem Vorredner schon gesagt. Aber sie sollen die Ausnahme bleiben und nur einzelne, wirklich kranke Tiere betreffen - wo immer das möglich ist. Wenn ein Tierhalter erst über die jetzt im Arzneimittelgesetz verankerten Kennziffern darauf aufmerksam wird, dass er zu viele Antibiotika verbraucht, ist es eigentlich schon zu spät. Die Beratung von Tierhaltern im Vorfeld spielt hier eine zentrale Rolle. Wir sind dafür, dass Aspekte des Tierschutzes und der Tiergesundheit bei der Förderung von Investitionsmaßnahmen in der Tierhaltung eine ausschlaggebende Bedeutung bekommen. Das verbessert den Tierschutz und damit auch die Akzeptanz. Es ist ein wesentlicher Beitrag zu mehr Tiergesundheit. Die Haltungsbedingungen haben einen klaren Einfluss auf die Menge der benötigten Antibiotika. Dabei muss nicht primär die Bestandsgröße eine Rolle spielen, es kommt eher darauf an, welche Bedingungen das einzelne Tier vorfindet. Allerdings darf man auch hier nicht verkennen: Im Fall einer Infektion gibt es bei größeren Beständen mehr Schwierigkeiten als bei kleineren. Ich möchte mir nicht ausmalen, meine Damen und Herren, was passiert, sollte etwa die Afrikanische Schweinepest in einer Anlage wie der in Haßleben geplanten ausbrechen. Schon aus diesem Grund sollte es klar definierte Obergrenzen geben. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf.

(Beifall DIE LINKE und des Abgeordneten Vogel [B90/GRÜNE])

Unsere Fraktion DIE LINKE im Bundestag wird dazu einen entsprechenden Antrag einbringen.

Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Tierwohl ein zunehmend wichtiges Kriterium. Deswegen ist es gut, dass es inzwischen unterschiedliche freiwillige Tierschutzlabels gibt, die überdurchschnittliche Standards der Tierhaltung anzeigen. Das ist ein wichtiger Schritt, denn viele Menschen können sich zum Beispiel das hochpreisige Biofleisch einfach nicht leisten.

Deshalb ist es sinnvoll, gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten an den insgesamt hohen Standards in der Tierhaltung zu arbeiten. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Luthardt. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Beyer hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, in dieser an Lebhaftigkeit kaum zu überbietenden Aktuellen Stunde reden zu können. Ich bedaure sehr, dass die Fraktion DIE LINKE den angekündigten Antrag nur im Deutschen Bundestag einbringen will.

(Beifall FDP)

Es hätte die Lebhaftigkeit wohl immens gesteigert, wenn dieser Antrag auch hier im brandenburgischen Landtag gestellt worden wäre. Aber wir kennen die Gründe.

Falls es Sie wundern sollte, warum zu diesem Tagesordnungspunkt nicht der Gesundheitspolitische und auch nicht der Umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion spricht, so kann ich das aufklären: Das hat definitiv nichts mit dem Wahlkampf zu tun, sondern damit, dass wir von jeher der Überzeugung sind, dass das Thema fachlich in das Agrarministerium gehört, wenngleich ich befürchte, dass der betreffende Minister - er ist derzeit im Gespräch - gar nicht böse ist, dass das Thema nicht bei ihm angesiedelt ist. Aber die Wünsche und Befindlichkeiten eines Ministers sollten nicht ausschlaggebend für politische Entscheidungen sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Kollegin Nonnemacher hat den Anlass der heutigen Aktuellen Stunde genannt. Ich hatte mich zunächst gewundert, denn der ursprüngliche Antrag zu dieser Aktuellen Stunde - sie sollte eigentlich schon vor einem Monat stattfinden und ist aus verschiedenen Gründen verschoben worden - lautete: Antibiotika in der Nutztierhaltung. Der heutige Antrag lautet nun: Antibiotika in der Nutztierhaltung - Antibiotikaresistenzen als Gefahr für die menschliche Gesundheit. Ich habe mich seit der Vorlage des Antrags gefragt, was denn im letzten Monat passiert sein könnte, dass nun die Gesundheitsgefährdung so aktuell aufs Tableau kommt. Aber, Frau Kollegin Nonnemacher, Sie haben es aufgeklärt, es hat mit dem Wahlkampf zu tun. Das ist ja nicht verkehrt, das will ich gar nicht kritisieren.

(Frau Nonnemacher [B90/GRÜNE]: WHO!)

Ich bin dem Kollegen Luthardt sehr dankbar dafür, dass er in seiner - im Vergleich zu den anderen - lebhaften Rede die Frage der Polarisierung aufgeworfen hat. Lieber Michael, in der Tat gibt es diese Polarisierung. Ich will einige grundsätzliche Dinge zur Agrarpolitik sagen, denn letzten Endes diskutieren wir ja heute hier über Agrarpolitik. Mich ärgert manchmal, wie man bei dieser Polarisierung so geschichtsvergessen sein kann; denn es waren erst die modernen Errungenschaften, insbeson

dere der Agro-Chemie, die dazu geführt haben, dass wir heute eine der leistungsfähigsten Landwirtschaften überhaupt haben. Es ärgert mich, dass in dieser Diskussion viel zu häufig verschwiegen wird, wie vor 100 oder 200 Jahren die Ernährungszustände waren. Es musste nur eine Ernte ausfallen, und schon sind die Leute verhungert.

Wir haben einige - nicht alle - Probleme gelöst. Zu einer modernen Landwirtschaft gehört die Veterinärmedizin; das sollte man gelegentlich sagen. Dass wir einige Probleme haben, ist klar. Ich wollte ein paar Details vortragen, aber das haben die Kollegen schon bestens abgearbeitet; insofern will ich nicht darauf eingehen. Es war die letzte Bundesregierung, die mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes umgesteuert hat. Ich denke, wir sind auf einem recht guten Weg. Die Antwort auf die Kleine Anfrage der Ministerin gibt dazu, wie ich finde, relativ umfassend Auskunft; das will ich durchaus einräumen. Ich habe mir trotzdem den einen oder anderen Punkt im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angeschaut, um zu prüfen, inwieweit das berechtigt ist und wir darüber reden müssen. Ein Punkt sind die Informationspflichten. Das ist interessant, Frau Ministerin. Ich habe mir gestern Abend die Mühe gemacht und die Seite Ihres Hauses aufgerufen. Es gibt dort eine Suchmaske, und wenn Sie da „Antibiotika“ eingeben, wird kein Ergebnis gefunden. Das hat mit der Suchroutine zu tun, da sollten Sie einmal mit den Technikern reden. Die Seite ist relativ gut aufgebaut, es werden die Fachbereiche aufgelistet, unter anderem das Veterinärwesen, worunter die Tierarznei zu finden ist. Es gibt eine Reihe von Informationen, unter anderem kann man ein Papier zur Arzneimittelanwendung bei Nutztieren downloaden. Liebe Frau Ministerin, es wundert mich, dass Ihre Mitarbeiter Sie heute in den Landtag marschieren lassen, obwohl sie genau wissen, dass in der zweiten Reihe der FDPFraktion der Beyer sitzt, der nur darauf wartet, Ihnen sagen zu dürfen, dass dieses Papier den Stand - so ist es auch ausgewiesen - vom 17.06.2011 hat. Das ist etwas blamabel, und da sollten wir, nachdem wir in der Diskussion schon so weit vorangekommen sind, etwas aktueller sein.

Ich komme zum Ende. Der Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ist nicht ganz unberechtigt. Das Gesetz ist am 1. April in Kraft getreten, zum 1. Juli beginnen die Informationspflichten. Ich denke, man sollte der Landesregierung ein halbes Jahr Zeit lassen und dann schauen, ob das, was beschlossen wurde, funktioniert oder nicht. Dann reden wir wieder darüber. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall FDP sowie der Abgeordneten Frau Mächtig [DIE LINKE] und Folgart [SPD])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Frau Ministerin Tack, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, dass Sie dieses Thema für die Aktuelle Stunde gewählt haben, auch wenn es, Herr Beyer, nicht so fröhlich hin und her ging. Ich finde, es sind viele Argumente ausgetauscht worden, und es war eine sehr sachbezogene Debatte.

Das Thema Tierhaltung, das effektiven Tierschutz und die Produktion gesunder Lebensmittel umfasst, bewegt zunehmend die Bürgerinnen und Bürger - das haben Sie schon deutlich gemacht -, und deswegen ist es gerechtfertigt, dass wir uns im Rahmen der Aktuellen Stunde austauschen, obwohl wir - das sehe ich auch so - die Kleine Anfrage sehr umfassend beantwortet haben.

Ich denke, wir haben auch deshalb, weil es die Bürgerinnen und Bürger sehr interessiert, die Pflicht und die Verantwortung, dieses Thema sehr ernst zu nehmen, und das tun wir. Es geht auch darum, festgefahrene Wege zu verlassen und uns an den Bedürfnissen nachhaltiger Tierproduktion, zum Beispiel auch am nachhaltigen Tierschutz, zu orientieren. Ein Bereich dabei ist der Einsatz von Antibiotika. Hier geht es unter anderem auch darum, unsere natürlichen Ressourcen wie das Wasser zu schützen, denn zunehmend werden Spuren von Antibiotika auch darauf hatten Sie hingewiesen - und anderen Medikamenten in unseren Wasserressourcen gefunden und sind dort nachweisbar.

Antibiotika - auch das unterstreiche ich deutlich - gehören zu den wertvollsten Arzneimitteln, die wir haben, und kaum eine andere Gruppe von Arzneimitteln ist in der Lage, eine Krankheitsursache zu beseitigen und so einen erkrankten Organismus innerhalb weniger Tage zu heilen. Daher können wir nicht auf antibiotische Wirkstoffe verzichten, nicht in der Humanmedizin und auch nicht in der Tiermedizin - das sage ich deutlich. Aber wir wissen auch, dass jeglicher Antibiotikaeinsatz in der Form von Resistenz von Bakterien gegenüber einem oder auch mehreren antibiotischen Wirkstoffen Spuren hinterlässt. Die einzige Möglichkeit der Vermeidung von Resistenzen bestünde im gänzlichem Verzicht auf Antibiotika - aber aus den genannten Gründen: Das können wir nicht.

Um diesem Problem nun zu begegnen und den Widerspruch aufzulösen, wäre es eine Antwort, den Antibiotikaeinsatz nicht nur auf das notwendige Einsatzgebiet zu reduzieren, sondern auch die tiermedizinisch angezeigten Antibiotikatherapien seltener zu machen. Das ist, glaube ich, der Anspruch: Seltener Antibiotika einsetzen. Das bedeutet, es muss alles dafür getan werden, dass Tiere seltener erkranken.

Mittlerweile ist es bekannt - darüber haben Sie auch gesprochen -, dass sich landwirtschaftliche Betriebe in Bezug auf die Häufigkeit ihrer Antibiotikatherapien erheblich unterscheiden, und es gibt offensichtlich Landwirte, die dauerhaft Tiere halten können, ohne dass Erkrankungen im nennenswerten Umfang auftreten und damit auch eine Antibiotikatherapie nur selten notwendig ist. In anderen Betrieben ist die Erkrankungsrate deutlich höher und folglich auch der Antibiotikaeinsatz, was letztendlich in der Erkenntnis auch dazu geführt hat, dass das Arzneimittelgesetz novelliert wurde. Ich unterstreiche auch, was Herr Dr. Luthardt gesagt hat: Wir finden, dass dieser gesetzliche Anspruch, also die Regelungen im Arzneimittelgesetz, nicht weit genug geht und da nachgesteuert werden muss.