(Beifall des Abgeordneten Bischoff [SPD] - Zuruf von der CDU: Reicht euch das schon? - Jungclaus [B90/ GRÜNE]: Ist das eine Regierungserklärung oder eine Fragestunde?)
Ich fasse zusammen: Die Landesregierung steht zur Energiewende. Die Landesregierung will den Erfolg der Energiewende. Dazu gehört der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien genauso wie eine bessere Steuerung und eine verstärkte Betonung von Systemintegration und Speicherfähigkeit. Auf jeden Fall muss die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer In
dustrie gewahrt werden. Darum weist der Entwurf der EEGReform in die richtige Richtung. Weitere Kostensteigerungen müssen so weit wie möglich vermieden werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Erfolg der Energiewende werden wir erleben, wenn wir sie mit Vernunft, Augenmaß und Verantwortung vorantreiben, wenn wir kleinteilige Länderinteressen zurückstellen und Energiepolitik - damit bin ich beim vorherigen Tagesordnungspunkt - auch europäisch denken. Dafür stehe ich, dafür steht die Brandenburger Landesregierung. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, an sich sind Nachfragen oder Zwischenfragen während einer Regierungserklärung nicht gestattet, es sei denn, sie wird in der Fragestunde gehalten.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, vielen Dank für die ausgewogene und umfassende Beantwortung. Ich habe eine Nachfrage zu einem Detail. Sie wissen, dass wir im Land Brandenburg - vor allem durch Ihre Regierung forciert - in erster Linie einen quantitativen Ausbau erneuerbarer Energien erlebt haben, das heißt, es ist stark auf Erzeugerkapazitäten gesetzt worden. Das Problem ist, dass die erzeugte Energie häufig nicht abgeführt werden kann, weil Speichertechnologien und Netze nicht vorhanden sind.
Nicht abgeführter Strom wird trotzdem vergütet; die entstehenden Kosten werden auf die regionalen Netznutzer umgelegt. Das führt dazu, dass Brandenburg die höchsten Energiepreise in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Meine Frage: Ist in der Runde eine Vereinbarung getroffen worden, die vorsieht, dass diese Vergütungen nicht mehr nur auf die regionalen Netznutzer, sondern überregional umgelegt werden? Wenn ja, wie sieht diese Regelung konkret aus? Welche positiven Effekte im Hinblick auf die Strompreise im Land Brandenburg können wir erwarten?
Herzlichen Dank für die Frage. Es gibt keine Einigung zwischen den Bundesländern, was diese Frage betrifft. Das ist übrigens keine ganz neue Erfahrung. Das ist wohl schon seit zehn oder zwölf Jahren so; so lange setzt sich die Brandenburger Landesregierung schon für eine Vereinheitlichung der Netzentgelte ein. Wir setzen unsere Bemühungen fort, weil es absolut ungerecht ist, dass Länder wie Brandenburg, die mit dem Ausbau erneuerbarer Energien am weitesten gekommen sind, ihre Stromkunden mit den höchsten Netzentgelten belasten müssen, weil sie auch den größten Netzausbau brauchen.
Wir wollen auch nicht nur die neu entstehenden Kosten in die Berechnung einbezogen wissen - jetzt geht es auch in einigen westdeutschen Flächenländern, zum Beispiel in Baden-Württemberg, mit dem stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien los -, sondern es müssen alle - auch die bereits getätigten - Investitionen in die Berechnung der bundesweiten Umlage einfließen. Das ist unser Ziel, für dessen Erreichung wir uns weiter einsetzen werden.
Herr Ministerpräsident, zum Thema Speichertechnologien: Das spielt ja insofern auch in Brandenburg und bei der Novellierung des EEG-Gesetzes eine Rolle, als diejenigen, die Strom speichern - zum Beispiel durch Methanisierung oder Wasserstoffgewinnung wie bei der E.DIS-Anlage in Falkenhagen -, bisher zur EEG-Umlage für den bezogenen Strom veranlagt werden. Sie beziehen also Strom, zahlen dafür EEG-Umlage, speichern ihn und dann wird er wieder veräußert, wobei möglicherweise auch wieder EEG-Umlage fällig wird. Wurde über dieses Thema gesprochen? Werden zukünftig solche Stromspeicher von der EEG-Umlage befreit werden?
Wir haben dieses Thema angesprochen, und es gibt hier ein Grundproblem, Herr Vogel, das will ich ganz offen ansprechen: Wir haben mit der EEG-Umlage ein System geschaffen, in dem sämtliche Fortschritte, die wir bei den erneuerbaren Energien in Deutschland erzielen, vom Endverbraucher bezahlt werden. Das kann man gut finden. Man kann dieses System aber auch schlecht finden, weil Oma Frieda in Eisenhüttenstadt und Opa Paul in Wittenberge mit kleinen Renten denselben Beitrag bezogen auf ihren Stromverbrauch - zur Energiewende leisten müssen wie Einkommensmillionäre. Auch ein Handwerksbetrieb, der wenig Gewinn macht, bezahlt genauso viel wie ein Betrieb, der hohe Gewinne macht.
- Frau Nonnemacher, lassen Sie mich erst einmal die Frage Ihres Kollegen beantworten, danke schön. - Das ist erst einmal das Grundsystem.
Jetzt ist die Frage: Stecken Sie die Förderung dieser Speichertechnologien noch einmal in dieses Grundsystem hinein und sagen „Die Speichertechnologien sollen auch noch von den Endkunden bezahlt werden“ oder - und da bin ich jetzt bei der Bundesregierung - überlegen wir, wie wir die Speichertechnologien auf andere Art und Weise fördern? Die Diskussion läuft, und wir als Brandenburg werden uns weiter dafür einsetzen. Ich bin dafür, dass diese Speichertechnologien dringend besser gefördert werden als in der Vergangenheit, aber auch dafür, dass wir dafür Steuermittel des Bundes einsetzen und
Herr Ministerpräsident, ich bin Ihnen ebenfalls sehr dankbar, dass das alles in allem weiterhin ein deutliches Bekenntnis zur Energiewende war. Ich bin auch sehr dankbar, dass Sie das Thema Systemintegration in den Fokus gestellt haben.
Ich möchte aber noch einmal an die Frage anknüpfen, die Kollege Bretz eben schon in den Fokus gestellt hat, nämlich die der Netzentgelte, denn das ist der entscheidende Punkt. Auch der Wirtschaftsminister weist darauf - wie ich finde, richtigerweise - immer wieder hin: Wenn wir in dem Punkt nicht weiterkommen, wenn es uns nicht gelingt, Energie preiswerter zu machen, insbesondere erneuerbare Energien, dann werden wir schlussendlich nicht zum Erfolg kommen.
Wir haben ja kürzlich einen Umsetzungsbericht zur Energiestrategie 2030 erhalten. Auch im Hinblick darauf würde mich ganz konkret interessieren: Was beabsichtigen Sie, was beabsichtigt Ihre Landesregierung zu unternehmen, um in dem Punkt weiterzukommen? Haben Sie beispielsweise vor, eine Bundesratsinitiative zu initiieren, und sind Sie mit den Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern, die ja wie wir von den hohen Strompreisen betroffen sind, im Gespräch, um hier zu wirklich konkreten Antworten zu kommen?
Was die Belastung der Brandenburger Unternehmen betrifft, habe ich schon auf die Frage von Herrn Bretz geantwortet; das muss ich nicht noch einmal ausführen.
Was die Aktivitäten betrifft, wird man, wie gesagt, sehr genau abwägen müssen. Es gibt mittlerweile Bewegung, auch in westlichen Bundesländern. Die sagen: „Es kann nicht sein, dass jetzt bei uns die Netzentgelte steigen.“ Wobei man sagen muss: Es sind Länder, die in den vergangenen Jahren deutlich geringere Netzentgelte als wir hatten und damit einen industriepolitischen Vorteil im Wettbewerb. Das muss man eindeutig so sagen: Brandenburger Unternehmen haben mehr bezahlt als viele Unternehmen in westlichen Bundesländern. Da jetzt ein System zu finden, wie man allen entgegenkommen kann, aber nicht ein System - das sage ich hier ganz klar, das ist eine Diskussion, die läuft -, das nur Neuinvestitionen für die kommenden Jahre in den Fokus stellt, sondern ein System, das auch die Leistung, die bisher schon von den Netzbetreibern erbracht wurde, berücksichtigt, das ist unser Ziel.
Welche Mittel wir dafür einsetzen und welche Wege wir gehen, wird davon abhängen, wie die Diskussion in den kommenden Monaten läuft. Ich schließe eine Bundesratsinitiative nicht aus. Allerdings sollte man so etwas nur machen, wenn man eine gewisse Aussicht auf Erfolg hat. - Danke schön.
Danke schön. - Wir sind zwar fast am Ende, aber wenn wir uns kurz fassen, schaffen wir noch eine der regulären Fragen; ich hoffe auf Ihr Verständnis. Das Thema eben war es ja wert, die Zeit aufzuwenden.
Frau Lieske stellt die Frage 1575 (Entscheidungen der Kassen- ärztlichen Vereinigung Berlin-Brandenburg [KVBB]).
Die Krankenhaus GmbH Märkisch-Oderland ist außerordentlich bemüht, die ambulante medizinische Versorgung in der Region sicherzustellen. Mit dem Medizinischen Versorgungszentrum im Raum Bad Freienwalde bietet sich eine Möglichkeit, junge Hausärzte als Nachfolger für Ärzte, die ihre Tätigkeit bereits eingestellt haben oder in absehbarer Zeit einstellen werden, zu etablieren. Seit Januar 2014 ist eine Allgemeinmedizinerin in der Krankenhaus GmbH MOL genau für diesen Zweck eingestellt worden, im benachbarten Ort Wriezen eine Zweigpraxis mit hausärztlicher Versorgung zu führen. Die Genehmigung dazu erteilt bekanntermaßen die Kassenärztliche Vereinigung Berlin-Brandenburg. Aber in ihrer Sitzung am 19.03.2014 ist der Antrag der Krankenhaus GmbH MOL nicht behandelt worden. Die nächste Sitzung des Zulassungsausschusses der KVBB findet erst am 30.04.2014 statt.
Ich frage die Landesregierung: Welche Voraussetzungen müssen seitens der KVBB gegeben sein, um einer hausärztlichen Tätigkeit in einer Zweigpraxis zuzustimmen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Jutta Lieske, die beschriebene Situation wird sicherlich an anderen Orten im Land Brandenburg genauso darstellbar sein. Sie wissen, dass die Kassenärztliche Vereinigung zur Selbstverwaltung des Gesundheitswesens gehört und auch deshalb so wichtig ist, weil sie den Sicherstellungsauftrag für die ambulante medizinische Versorgung hat. Sie bemüht sich also darum, Ärztinnen und Ärzte dahin zu bekommen, wo es Arztplätze zu besetzen gilt.
Die Situation der hausärztlichen Versorgung im Mittelbereich in Bad Freienwalde stellt sich aktuell - das will ich darstellen, damit wir sehen, wie die Situation ist - folgendermaßen dar: Mit einer Anzahl von 19,75 Ärzten - das klingt komisch, aber manche Ärzte arbeiten ja in Teilzeit, deshalb kommt diese Zahl zustande - wird ein Versorgungsgrad von 104,1 % erreicht. Auch das überrascht wieder, hat aber zur Folge, dass weitere Niederlassungen in diesem Mittelbereich möglich sind. Zulassungssperren werden erst ausgesprochen, wenn ein Versorgungsgrad von 110 % erreicht ist.
Der Antrag - das haben Sie beschrieben - für Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ist beim Zulassungsausschuss der jeweiligen KV zu stellen. Das ist erfolgt. Auch die Antragsstellung eines Arztes in einem zugelassenen MVZ bedarf der
Sie haben dargestellt, dass die Anträge gestellt sind. Zusätzlich wurde ein Antrag auf Genehmigung der Einstellung einer Hausärztin für die ausschließliche Tätigkeit in dieser Zweigpraxis gestellt.
Nun noch einmal die komplizierte Darstellung, wann so etwas genehmigt werden kann: Vertragsärztliche Tätigkeiten außerhalb eines Vertragssitzes an weiteren Orten sind zulässig, wenn dies erstens die Versorgung der Versicherten an den weiteren Orten verbessert - davon gehen wir einmal aus - und zweitens die ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Ort des Vertragsarztsitzes nicht beeinträchtigt wird. Daran können Sie schon erkennen: Eine weite Interpretationsmöglichkeit ist da gegeben. Es ist wirklich der KV und dem Zulassungsgremium überlassen, hier eine Genehmigung zu erteilen. Wie die Nachfrage bei der KV ergeben hat, wird das in den nächsten zwei Wochen erfolgen.
Mich hat die Geschäftsführerin der Krankenhaus GmbH in der letzten Woche noch einmal über den aktuellen Stand der Dinge informiert. Sie hat darüber berichtet, dass die KVBB natürlich eine Umfrage unter den entsprechenden Hausärzten der Region vornimmt, die wohl alle darstellen, dass sie Konkurrenz befürchten und aus ihrer Sicht die Zulassung der Stelle eher unerwünscht ist. Mir ist allerdings bekannt, dass auch in der weiteren Region um Bad Freienwalde und Wriezen in nächster Zeit tatsächlich Hausarztpraxen wegen Überalterung der Hausärzte geschlossen werden. Insofern befindet sich die KVBB hier sicherlich im Spannungsbogen zwischen der Interessenvertretung ihrer Mitglieder und der Versorgungssicherheit.
Ich bin gespannt, wie die Entscheidung der KVBB in diesem konkreten Fall ausfällt. Schließlich gibt es bereits Stellen im Bereich Alt Zeschdorf - das liegt allerdings einige Kilometer von Bad Freienwalde entfernt -, bei denen es bisher nicht gelungen ist, eine Ärztin oder einen Arzt anzusiedeln, um die Versorgung zu sichern.