Die Stadt - das sind unsere Erkenntnisse - bereitet gegenwärtig eine Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung vor. Die Zielvorstellung ist, ich sagte es, die Bebauung und Entwicklung der Liegenschaft unter Nutzung von § 34 Baugesetzbuch. Mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kann im dritten Quartal 2014 - so unsere Information - gerechnet werden. Im Anschluss daran würden vom Land konkrete Entwicklungs- und Verwertungsschritte eingeleitet: entweder der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Entwicklung der Liegenschaft, die Übertragung der Teilflächen an die Forschungsinstitute oder eine öffentliche Ausschreibung zwecks Verwertung dieser Flächen.
Danke, Herr Minister. Ich freue mich, dass Sie der Zusammenarbeit mit der Stadt solch hohen Stellenwert beimessen. Das ist meines Erachtens eine wichtige Erfolgsgarantie.
Erste Frage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht oder nicht abschließend geklärt ist, ob das Land diese Immobilie, einschließlich des Hauptgebäudes entwickelt oder eine Veräußerung des Hauptgebäudes erfolgt?
Zweite Frage: Ist Ihnen bekannt, ob es gegenwärtig schon Interessensbekundungen für den Erwerb dieses Hauptgebäudes gibt?
Zunächst zu Ihrer zweiten Frage: Es gibt noch keine. Zumindest ist es mir nicht bekannt. Ich werde aber prüfen lassen, ob es einen aktuellen Stand gibt.
Zu Ihrer ersten Frage: Einen unmittelbaren Landesbedarf für diese Liegenschaft am Brauhausberg sehen wir derzeit nicht. Wir haben in der Henning-von-Tresckow-Straße eine Konzentration der Landesministerien auf den Weg gebracht. Insofern wäre es meines Erachtens gut, wenn wir uns um verschiedene Alternativen bemühten; eine Alternative habe ich in meinem ersten Beitrag deutlich umrissen. Wenn es weitere Interessensbekundungen gibt, sind wir gemeinsam mit der Stadt daran interessiert, schnellstmöglich diese Liegenschaft zu verwerten.
Vielen Dank. - Die Frage 1498 (25 Minuten Wartezeit der RB 12 [Templin - Berlin-Lichtenberg] in Oranienburg) stellt der Abgeordnete Wichmann.
Mit dem Winterfahrplan 2014 verkehrt die Regionalbahn 12 wieder durchgehend zwischen Templin und Berlin-Lichtenberg. So viel zu dem Erfreulichen. Um einen Korrespondenzanschluss zur Linie RE 5 zu gewährleisten, wartet die Regionalbahn 12 seit dem Fahrplanwechsel in Oranienburg in beiden Richtungen allerdings bis zu 25 Minuten. Die Pendler aus der Region Uckermark und Oberhavel sind damit bis zu 45 Minuten pro Tag länger in der Bahn unterwegs als bisher.
Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe sind für diesen pendlerunfreundlichen Fahrplan der RB 12 zwischen Templin und Berlin-Lichtenberg ursächlich?
Ich versuche, das zu erläutern. Wir haben uns schon am Rande der Landtagssitzung ein Stück weit darüber unterhalten.
Zu den erfreulichen Nachrichten gehört auch, dass wir ein Bestellvolumen von über 35 Millionen Zugkilometer haben - so viel wie noch nie. Wir haben in bestimmten Bereichen große Verbesserungen bei diesem Halbstundentakt erreicht, Herr Folgart, beispielsweise im Havelland.
So etwas ist natürlich ärgerlich. Die Pendler des Zuges RB 12 haben allerdings meist das Ziel Berlin-Mitte. Die Umsteigemöglichkeit in die S-Bahn ist in Oranienburg gegeben. Das sind meistens vier bis fünf Minuten. Hauptpriorität hat dies für die Pendler. Allerdings gibt es auch Pendler, die nach Berlin-Hohenschönhausen und nach Berlin-Lichtenberg fahren. Ich möchte das gar nicht kleinreden, Herr Abgeordneter, weil sich Menschen auch nach Verkehrsverbindungen ausrichten und gegebenenfalls die Wahl ihrer Arbeitsstätte danach richten.
Der bestehende Fahrplan ist ein vorübergehender Fahrplan. Die Bauarbeiten auf der Strecke Berlin - Rostock sind noch nicht vollständig abgeschlossen, Teile der Strecke werden noch auf 160 km/h ausgebaut. Der Verkehrsverbund hat von mir den Auftrag erhalten zu prüfen, ob zum kleinen Fahrplanwechsel im Juni 2014 die entsprechenden Zugfolgen wieder getauscht werden können, damit sich die Fahrtzeit der RB 12 entsprechend verkürzt.
Vielen Dank für diese Information. - Diejenigen, die in der Regionalbahn 12 nach Berlin-Mitte fahren, können in Oranienburg warten und den nächsten Zug nehmen. Es gibt genügend Anschlussmöglichkeiten von Oranienburg nach Berlin-Mitte. Das aber kann kein Grund dafür sein, dass die anderen, die aus Templin und Zehdenick nach Berlin-Lichtenberg oder anderswo in den Osten der Stadt wollen, weil sie dort arbeiten, jeden Tag 45 Minuten Lebenszeit verschwenden müssen. Insofern wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dieses Versprechen einlösen und wir vielleicht zum Juni eine vernünftige Lösung hätten. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1499 (Hortbetreuung für Schüler mit Behinderung in Brandenburg), die der Abgeordnete Maresch stellt.
Die Bildungsministerin und der Sozialminister des Landes Brandenburg haben vor kurzem per Pressemitteilung den Landkreisen und kreisfreien Städten empfohlen, die außerschulische Betreuung von Grundschülern mit Behinderung - gemeint ist hier die Hortbetreuung - zu finanzieren und dadurch die Eltern zu entlasten. Der Städte- und Gemeindebund des Landes Brandenburg weist die Forderungen der beiden Minister als „völlig verfehlt“ zurück und kritisiert den Vorstoß der beiden Minister heftig.
Ich frage die Landesregierung: Welche Stellung bezieht sie zu den Vorwürfen des Städte- und Gemeindebundes des Landes Brandenburg zur benannten Problematik?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Per Pressemitteilung ging die Empfehlung nicht heraus, Kollege Maresch. Ganz im Gegenteil, es war ein ordentlicher Brief, adressiert an die Landräte oder Sozialdezernenten - das weiß ich gar nicht mehr genau -, in dem wir eine rechtliche Würdigung dieses Sachverhalts vorgenommen haben.
Tatsache ist, dass Kindern, die einen Hort besuchen und einen Mehrbedarf haben, weil sie behindert sind, dieser vom Sozialhilfeträger erstattet wird, wenn das Einkommen der Eltern eine bestimmte Höhe nicht übersteigt. Übersteigt aber das Einkommen der Eltern eine bestimmte Höhe oder liegt Vermögen vor, kann dieses herangezogen werden. In der Regel führt das dazu, dass die Eltern sagen: Nein, dann wollen wir diese Leistung nicht in Anspruch nehmen. - Das heißt: Das Kind besucht dann eben nicht den Hort.
Es gibt Einrichtungen, zum Beispiel die Kita, in denen diese Einkommensprüfung nicht stattfindet. Dort sagt das SGB XII,
das die Kita als privilegierte Einrichtung bezeichnet, dass diese Kita eher zur Vorbereitung des späteren Schulbesuches dient und somit eine Einkommensprüfung nicht stattfinden solle. Wir haben sehr umfangreich und deutlich klargestellt, dass gerade auch für behinderte Kinder der Besuch eines Hortes der Vorbereitung und der Nachbereitung des Unterrichts dient, und zwar unabhängig davon, ob Hausaufgaben bearbeitet werden oder der Unterrichtsstoff noch einmal durchgegangen wird. Allein das Zusammenleben mit den anderen Kindern der Klasse oder der Schule wird dazu dienen, dass diese Kinder besser in der Schule klarkommen.
Für uns ist diese Auffassung sonnenklar. Ich denke, dass ihr durchaus gefolgt werden kann. Vielfach haben die Landkreise in der Vergangenheit schon so entschieden und die Eltern dieser Kinder nicht einer Einkommensprüfung unterzogen, sodass diese Kinder auf Kosten der jeweiligen örtlichen Träger der Sozialhilfe im Hort untergebracht werden können.
Wenn der Städte- und Gemeindebund und der Landkreistag sagen, nein, das wollen wir nicht, wir akzeptieren diese Entscheidung nicht, dann in der Regel auch deshalb, weil sie nicht die 15 %, die das mehr kostet, bezahlen wollen. Tatsache ist: Seit 2010, seitdem wir das Ausführungsgesetz zum SGB XII haben, teilen sich Land und Kommune die stationären und ambulanten Leistungen im Verhältnis 85 % zu 15 %. Wenn wir als Land sagen, wir übernehmen die 85 % für die Betreuung dieser Kinder, sollte die Kommune doch auf jeden Fall bereit sein, wenigstens die 15 % für diese - und das ist es nun einmal - ambulante Leistung zu tragen Es ist seit jeher so, dass die Kommunen ambulante Leistungen finanzieren sollen. Wir übernehmen die stationären Leistungen. Nun haben wir uns mit dem AG-SGB XII gesagt, wir summieren diese Teile und teilen sie im Verhältnis 85 % zu 15 % auf.
Wenn man nicht will, dass diese Leistung bezahlt wird, dann argumentiert man natürlich: Hort ist keine Vorbereitung auf den Unterricht. - Wir sehen das anders, das haben wir in diesem Schreiben dargestellt. Ich bin gespannt, wie dazu die Gerichte urteilen. Es wird neuerdings immer ein Urteil aus Frankfurt herangezogen. Das war eine vollkommen andere Rechtslage. Das Frankfurter Gericht hat nicht geprüft, ob der Hort für dieses behinderte Kind Vorbereitung auf den Unterricht ist. Das lag überhaupt nicht im Ermessen, weil es gar nicht beantragt wurde. Dabei ging es lediglich um die Entscheidung: Muss Einkommen herangezogen werden oder nicht?
Ich finde, dass der Landkreis, wenn er guten Willens ist, entscheiden kann, dass er diese Leistung mitfinanziert. Das Risiko, dass vielleicht mal jemand kommt und sagt, wir würden das anders sehen, ist wirklich überschaubar. Ich denke, die Gesellschaft ist inzwischen anders geworden, als es das Ausführungsgesetz des SGB XII vorsah, und erst recht anders, als das SGB XII geschaffen wurde. Insofern, glaube ich, kann man als Landkreis durchaus etwas zuversichtlich herangehen, dass diese Entscheidung in Ordnung ist.
Ich will daran erinnern - ich habe es neulich schon auf die Anfrage von Frau Blechinger gesagt -, dass dieses Schreiben auch auf Wunsch und Bitten von Sozialamtsleiterinnen hin entstanden ist, die gesagt haben: Wenn wir diese Klarstellung hätten, würden wir uns damit wesentlich leichter tun.
Herr Minister, Ihre Auffassung in allen Ehren, aber was nützt es den Betroffenen, wenn diese Auffassung vom Landkreistag nicht geteilt wird? Denn er hat mehrfach öffentlich deutlich gemacht, dass er sie nicht teilt. Dann haben die Betroffenen nach wie vor keine Lösung für das Problem. Es wurde aber im Sozialausschuss gesagt: Wir haben eine Lösung des Problems. Das Land wird den Kommunen die Kosten erstatten. Selbst wenn es nur 15 % sind - für Landkreise ist das zum Teil Geld. Manchmal geht es auch nur um das Prinzip.
Jedenfalls: Solange sie nicht rechtlich dazu gezwungen sind, werden sie das Problem - zumindest in vielen Landkreisen nicht so anpacken, wie Sie sich das wünschen. Was haben die Betroffenen dann davon?
Ich hätte nicht gedacht - das gebe ich ehrlich zu -, dass der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund an dieser Stelle so hartherzig sind. Das habe ich nicht erwartet, das will ich ganz deutlich sagen. Ich dachte, dass dort mehr Vernunft einzieht.
Gott sei Dank, liebe Frau Blechinger, ist es ja so, dass nicht alle Landkreise dem folgen, was der Landkreistag vorgibt. Es gibt durchaus auch noch Sozialamtsleiter und verantwortliche Leute dort, die menschlich herangehen und entscheiden: Jawohl, für dieses Kind machen wir das jetzt so. Egal, ob das jetzt so oder so geregelt wird, das Kind braucht Unterstützung. Wenn die Eltern 20 Euro über dem Regelsatz liegen, kann man doch nicht sagen, sie sollen jetzt 500 Euro im Monat dafür bezahlen, dass das Kind betreut wird. Das wäre unangemessen, das muss doch jeder sehen.
Herr Minister, Sie haben Bezug genommen auf die Liste der Leistungen, die nach SGB XII - ich glaube, es ist § 92 - privilegiert sind. Teilen Sie meine Auffassung, dass es zielführend wäre und für alle gleichermaßen richtig gut geregelt, wenn genau an dieser Stelle die Änderung erfolgen würde, und sehen Sie eine Möglichkeit, dass es auch geschieht?
Frau Melior, wir haben lange diskutiert, an welcher Stelle man das regelt. Man kann es im Kita-Gesetz oder im SGB XII regeln. Ich sage nur - auch gegenüber Landkreistag und Städte
und Gemeindebund -: Den Kindern und den Eltern ist es egal, wo das geregelt wird. Am Ende muss es gemacht werden.
Unter Inklusionsgesichtspunkten - das ist klar - muss es im Kita-Gesetz geregelt werden, weil dann deutlich wird: Wir regeln gesetzlich, dass jedes Kind den gleichen Anspruch auf Besuch einer Kita hat.
Wenn man sagen würde, wir regeln es im Sozialhilferecht, dann ginge das natürlich ganz genauso. Den Betroffenen ist es wurscht, aber geregelt werden sollte es.
Ein gewisses emotionales Eigenleben entfalten die Mikrofone hier schon, aber ich denke, das bekommen wir im Laufe der Zeit noch geregelt.
Meine Damen und Herren, damit können wir die Fragestunde beenden und, da jetzt alle Voraussetzungen vorliegen, auch den nächsten Tagesordnungspunkt noch behandeln. Ich schließe also Tagesordnungspunkt 2 und rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Die Fraktion DIE LINKE beantragt, Frau Margitta Mächtig in das Präsidium zu wählen, nachdem sie als Fraktionsvorsitzende bestätigt wurde. Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Ich lasse also über den Antrag in der Drucksache 5/8395 abstimmen. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Das ist beides nicht der Fall. Damit ist Frau Margitta Mächtig gewählt. Ich würde ihr gern gratulieren, sehe sie aber nicht. Ich wünsche ihr trotzdem viel Erfolg bei der Arbeit im Präsidium.