Christian Görke

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Ich gehe davon aus,
dass Sie, sehr geehrte Kollegin Richstein, nicht bei der Parteiveranstaltung der Linken dabei waren.
Ich selbst war auch nicht dabei, genauso wenig wie die Mitglieder der Landesregierung. Die kennen das genauso nur aus der Tageszeitung.
Helmuth Markov hat auf diesen Bericht und auf Nachfrage des rbb folgende Erklärung abgegeben:
„Auf dieser Veranstaltung sind eine Vielzahl von Themen angesprochen worden, auf die ich in freier Rede geantwortet habe. Die in dem Artikel zitierten Passagen kann ich aus meinem Erinnerungsvermögen heraus so wörtlich nicht bestätigen. Sinngemäß habe ich aber erstens gesagt, dass sich meiner persönlichen Meinung nach die Sendung ‚Brandenburg aktuell‘ in ihrer Berichterstattung Richtung Boulevard bewegt. Das finde ich schade, weil die ‚Bild‘-Zeitung die Sparte des Boulevardjournalismus ausreichend abdeckt.“
„Zweitens habe ich sinngemäß gesagt, dass ‚Brandenburg aktuell‘ nachweislich nicht immer exakt berichtet hat. Im Hintergrund hatte ich dabei die Aussage von ‚Brandenburg aktuell‘, ich hätte einen Prozess verloren. Nachweislich habe ich einen solchen Prozess überhaupt nicht geführt,“
„und ‚Brandenburg aktuell‘ hat dies dann auf der Grundlage meiner Forderung in einer Gegendarstellung korrigiert.“
Ich zitiere weiter:
„Wenn dies missverständlich als Pauschalkritik am gesamten Sender rbb verstanden worden ist, dann bedaure ich dies. Vielmehr handelte es sich um eine Meinungsäußerung zu einem konkreten Format.“
Dieser Stellungnahme hat die Landesregierung nichts hinzuzufügen.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, genau deshalb ist es auch gut, dass Sie diese Frage gestellt haben: damit diese Erklärung, die dem rbb vorliegt, jetzt auch öffentlich ist und damit geklärt wird, dass die Landesregierung auch das System des öffentlich
rechtlichen Rundfunks unterstützt. Dazu gehört natürlich auch seine Unabhängigkeit,
und das ist durch diese Erklärung noch einmal untersetzt worden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung
sowie meiner Staatssekretärin möchte ich mich bei den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses herzlich bedanken. Ganz besonders danke ich Ihnen, Herr Kollege Ziel. Wir kennen uns aus verschiedenen Rollen in diesem Parlament. Sie haben in den vergangenen Jahren nicht nur als Vorsitzender dieses Ausschusses sehr gute Arbeit geleistet. Nochmals herzlichen Dank dafür!
Unser Dank geht auch an die Mitglieder des Landesrechnungshofes. Auch wenn wir mit Ihnen manchmal kontrovers diskutierten, so haben wir uns doch immer an dem Ziel, gemeinsam Lösungen zu finden, orientiert. Vor diesem Hintergrund haben wir die Prüffeststellungen analysiert und aufgenommen.
Das Zustandekommen der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlungen und Berichte war keineswegs nur parlamentarische Pflicht, sondern auch Folge eines mitunter lebhaften Diskurses und akribischer Detailarbeit. Es ist gelungen, für alle Beschlussvorschläge - bis auf eine Ausnahme, bei der es Enthaltungen gab - einstimmige Voten zu erzielen. Dass die Empfehlung an das Plenum, die Landesregierung zu entlasten, mehrheitlich - gegen die Stimmen der Opposition - beschlossen wurde, ist sicherlich nicht verwunderlich. Das kenne ich noch aus anderen Zeiten.
Intensiv diskutiert wurde unter anderem über den Abschnitt 4 Kreditaufnahmen und Geldanlagen. Hier stand der Umgang mit Minderausgaben bei den Zinsausgaben im Mittelpunkt der Diskussion. Es gab unterschiedliche „Einflugschneisen“. Wir haben uns trotz dieser unterschiedlichen Sichtweisen auf eine Position geeinigt, die ich auch mittrage.
Durch die Ausführungen in Abschnitt 8 - Haushaltslage - sehe ich die Arbeit meines Hauses ausdrücklich bestätigt. Dort wird zu Recht darauf verwiesen, dass Brandenburg auf einem guten Weg ist, sich aus eigener Kraft zu finanzieren. Da ist zum Vergleich die Steuerdeckungsquote des Jahres 2009 zu berücksichtigen.
Die Steuerdeckungsquote - das Verhältnis von Einnahmen zu Ausgaben, das Delta - ist gestiegen, liebe Kollegin Vogdt. Insofern haben wir bei den Einnahmen unsere Hausaufgaben gemacht, aber gleichzeitig unsere Ausgaben in Grenzen gehalten. Dieser Trend setzt sich fort. Laut Jahresabschluss 2012 waren es 58 %, jetzt sind wir bei 62 % Steuerdeckungsquote. Das ist nur zu Ihrer Information - ein ostdeutscher Spitzenwert.
Wir als Landesregierung sprechen uns dafür aus, diese solide Finanzpolitik fortzusetzen. Wir verbinden soziales Augenmaß mit dem Primat, keine neuen Schulden aufzunehmen bzw. Schulden zu tilgen. Angesichts all der Risiken, die schon benannt worden sind, bauen wir aber auch eine Schwankungsrücklage auf.
Selbstverständlich enthält der Jahresbericht des Landesrechnungshofes auch Anregungen zur Verbesserung der Arbeit der Verwaltung, die im Detail umzusetzen sind. Wir haben diese
Anregungen des Landesrechnungshofes aufgenommen und so weit wie möglich sogar schon im Haushaltsvollzug berücksichtigt. Als Beispiel nenne ich die Fachabteilung für das Finanzmanagement im Finanzministerium. Wir haben eine unabhängige Controllingstelle für das Kredit- und Portfoliomanagement sofort eingerichtet und den Vorschlag des Landesrechnungshofes, die Vorschuss- und Verwahrungskonten der Landeskasse jährlich im Dezember - möglichst vor dem Jahresabschluss - intensiv zu prüfen, umgesetzt.
Herr Kollege Genilke, Sie haben Recht: Wir haben - wie andere Bereiche der Landesverwaltung - nach wie vor ein Problem mit der Altersstruktur, auch in der Steuereinnahmenverwaltung und dessen Herz, den Finanzämtern. Ich kann es Ihnen aber nicht ersparen: Von 2002 bis 2009 haben Sie nicht einen Finanzbeamten ausgebildet. Das haben Sie mitzuverantworten; damals waren Sie an der Regierung beteiligt. Erst wir haben 2010 wieder damit angefangen.
Wir bilden jetzt über Bedarf aus; dennoch ist die Hypothek, die wir da wegzutragen haben, riesig. Wir werden erst im nächsten Jahr ein relativ ausgeglichenes Verhältnis zwischen Mitarbeitern, die ausscheiden, und Mitarbeitern, die wir jüngst ausgebildet haben, damit sie der Finanzverwaltung zur Verfügung stehen, erreichen.
Das Thema Infrastruktur ist mehrfach thematisiert worden, auch von Ihnen, Herr Kollege Genilke. Ich will nur ergänzen: Wir haben in den Eckwerten des Landeshaushalts für 2015/ 2016 diesen Titel erhöht. Es bleibt abzuwarten, wie der neue Landtag damit umgeht; dann können Sie das ausreichend bewerten.
Insofern bitte ich Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Entlastung der Landesregierung zuzustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie wissen, wurde ich, als im Oktober 2010 der heute zur Bewertung stehende Untersuchungsausschuss durch den Landtag eingesetzt worden ist, für die Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss entsandt. Heute stehe ich als zuständiger Minister vor Ihnen und habe die Aufgabe, im Namen der Landesregierung zu den Ergebnissen des Ausschusses Stellung zu nehmen. Da sich meine eigenen Erkenntnisse aus dem Ausschuss inhaltlich mit dem vorliegenden Ausschussbericht decken, fällt mir dieser Rollenwechsel nicht allzu schwer.
Der Ausschuss hat nach nunmehr dreieinhalb Jahren Arbeit seinen Abschlussbericht vorgelegt, und darin kommt er zu dem
Ergebnis, dass bei keiner der untersuchten Veräußerungen ein Verstoß gegen die geltenden rechtlichen Vorschriften festzustellen war und dass die Privatisierung der landeseigenen Gesellschaft BBG gesetzkonform erfolgt ist. Dass Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, eine andere Einschätzung vornehmen, ist zwar auf 96 Seiten Ihres Sondervotums nachlesbar, allerdings für mich nach wie vor nicht richtig nachvollziehbar.
Lassen Sie mich zunächst in aller Kürze auf einige inhaltliche Aspekte Ihrer Kritik bezüglich der Liegenschaftskäufe eingehen: Wenn wir schauen, um welche Art von Grundstücken es sich dabei handelt, stellen wir fest, dass wir - das ist auch mehrfach gesagt worden - über ehemalige Militärflächen, alte Flughäfen und Kasernen sprechen, die keineswegs Filetgrundstücke in bester Lage, sondern Liegenschaften aus dem sogenannten WGT-Vermögen waren. Diese Grundstücke wurden über Jahrzehnte von den sowjetischen Streitkräften militärisch genutzt und sind daher überwiegend munitionsbelastet und kontaminiert. Rund 100 000 ha solcher Flächen hat das Land Brandenburg 1994 vom Bund übernommen. Heute, 20 Jahre später, hat das Land mithilfe der BBG bereits 90 % der WGTFlächen veräußert. Für die Verkäufe ist eine Nettosumme von 300 Millionen Euro verbucht worden; es wurden Investitionsverpflichtungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro eingegangen, und ich glaube, dass das durchaus eine Erfolgsgeschichte ist. Knapp 200 Verkaufsvorgänge von diesen Flächen wurden dem Untersuchungsausschuss zur Überprüfung durch das Finanzministerium und die BBG zur Einsicht vorgelegt. Drei davon werden seit über drei Jahren wiederholt von Ihnen, sehr geehrte Kollegen von der Opposition, als Unterwert-Käufe skandalisiert - und das in einer Tonlage und Schärfe, als wäre das Land Brandenburg in Gänze verscherbelt und ausverkauft worden.
Meine Damen und Herren, zum Verkauf der Kaserne Krampnitz: Sowohl als ehemaliges Mitglied dieses Ausschusses als auch jetzt als Minister bin ich persönlich zu der Überzeugung gelangt, dass bei den Verkaufsprozessen rechtlich nichts zu beanstanden und dem Land kein finanzieller Schaden entstanden ist. Auch die Staatsanwaltschaft, die lange Zeit parallel zum Ausschuss im Fall Krampnitz untersucht hat, hat ihre diesbezüglichen Ermittlungen ohne weitere Erkenntnisse eingestellt. Richtig und aus heutiger Sicht zutreffend ist, dass das Ministerium für Finanzen hinsichtlich der Identität des eigentlichen Erwerbs getäuscht worden ist. Dass nicht, wie angenommen, eine dänische Unternehmensgruppe hinter der Erwerbergesellschaft stand, war der BBG und dem Finanzministerium nicht bewusst und hat logischerweise zu dem Ergebnis geführt, dass dem AHF eine aus heutiger Sicht unzutreffende Auskunft vorgelegt worden ist. Nun sind aber zielgerichtete Täuschungen gerade darauf ausgelegt, nicht erkannt zu werden. Insofern ist dem nicht mehr hinzuzufügen.
Gänzlich unzutreffend ist hingegen Ihre Behauptung, der AHF sei hinsichtlich des Verkaufswerts falsch informiert worden, da kein Wertgutachten vorgelegen habe. Die Erstellung eines Wertgutachtens war gar nicht erforderlich, weil die Wertermittlung gemäß Ziffer 9 der WGT-Verwertungsrichtlinie auch auf Basis von Ausschreibungen erfolgen kann. Der Verkehrswert wird damit durch den Preis bestimmt, der sich am Markt erzielen lässt. Da zum damaligen Zeitpunkt keine höheren Angebote vorlagen, war der Kaufpreis gleich Verkehrswert. Insofern diente die aus dem Jahr 2006 vorliegende Wertermittlung lediglich der Plausibilität des am Markt zu erzielenden Kaufpreises, welcher höher lag.
Eine letzte Anmerkung zu Krampnitz und der Frage, ob dem Land durch die Veräußerung ein Schaden entstanden ist: Das Land war und ist immer noch Eigentümer dieser Liegenschaft. Wie Sie wissen - das ist vorhin vom Kollegen Vogel hervorgehoben worden -, hat mein Amtsvorgänger Dr. Markow bereits Ende 2010, als bei der Aufarbeitung des Grundstücksverkaufs deutlich wurde, dass die Käufer eine Nutzung anstreben, die weder dem Inhalt der Kaufverträge noch dem öffentlichen Interesse entspricht, die Rückabwicklung der Kaufverträge veranlasst. Im August 2011 hat das Land gegenüber den Käufern die Ausübung seines vertraglich vereinbarten Wiederkaufsrechts erklärt. Die durch die Käufergesellschaft beim Landgericht Potsdam dagegen eingereichte Klage ist mittlerweile zugunsten des Landes entschieden worden. Schon daher frage ich noch einmal: Welcher Schaden ist entstanden, und über welchen Schaden reden wir?
Was die Liegenschaft des ehemaligen Flughafens Oranienburg betrifft, haben viele Vorredner eine Bewertung abgegeben, der ich mich anschließe.
Mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, sehr geehrter Kollege Vogel, dass Ihre damals so lautstark erhobenen Vorwürfe, das MdF hätte in diesem Fall unzulässigerweise den AHF nicht unterrichtet, in Ihrem Votum keine Rolle mehr spielen. Zumindest das konnten wir Ihnen im Rahmen der Beratungen des AHF wohl nachvollziehbar erklären.
Zum Abschluss möchte ich noch einiges zu meinem Haus und zu der Gesellschaft, die als Geschäftsbesorger für das Land Brandenburg zuständig ist, der BBG, sagen. Vielleicht erinnern Sie sich - einige Kolleginnen und Kollegen sind ja schon länger in diesem Landtag vertreten -, dass es, als der Verkauf der BBG 2006 urplötzlich entschieden worden ist, in diesem Haus eine Fraktion gab, die sich entschieden gegen diese Privatisierung gewandt hat. Das waren nicht Sie - man muss ja heute den Eindruck haben, meine sehr geehrten Kollegen der CDU, dass Sie die Opposition waren. Die Entscheidung, die Sie heute als falsch und Unter-Wert-Verkauf kritisieren, haben Sie damals in Ihrer Regierungsbeteiligung am Kabinettstisch mit befürwortet. Ich habe mir noch einmal Ihre Rede von damals, Herr Dombrowski, angesehen. Sie haben die BBG seinerzeit für ihre bis dahin herausragende wichtige Arbeit in hohen Tönen gewürdigt. Dieser Gesellschaft werfen Sie jetzt von Anfang an jahreslanges Missmanagement, Betrug und In-Sich-Geschäfte vor und verlangen, der BBG die Geschäftsbesorgungsverträge wieder zu entziehen.
Fakt ist, dass mit der Veräußerung der BBG im Jahr 2006 die Geschäftsbesorgung zunächst für vier Jahre vereinbart worden war. Ende 2008 war aber absehbar, dass zum Zeitpunkt des Ablaufs der Geschäftsbesorgungsverträge noch nicht sämtliche WGT-Bodenreformrechte - das ist heute noch nicht einmal der Fall - verwertet sein würden und daher weiterer Bedarf für deren Verwertung und Verwaltung bestand. Außerdem war absehbar, dass der gerade gegründete BLB noch nicht in der Lage sein würde, diese Aufgabe zu übernehmen. Wir alle erinnern uns auch an das BGH-Urteil vom 7. Dezember 2007, welches seinerzeit ebenfalls zu einem Untersuchungsausschuss geführt hat und natürlich einen erheblichen Aufwand zur Folge hatte.
An dieser Stelle bedanke ich mich noch einmal ausdrücklich bei Herrn Markov, der nach dem Regierungswechsel im November 2010 einen erneuten landesweiten Erbenaufruf startete
und zahlreiche weitere Maßnahmen veranlasste, um Erben zu finden.
Fast 7 000 dieser Berichtigungen der Grundbücher wurden zudem durch das Land gestellt, und in über 1 700 Fällen konnten Bodenreformflächen von rund 3 600 ha an ihre Eigentümer und Erben zurückgegeben werden, und die Rückübertragung läuft weiterhin. Warum sage ich das an dieser Stelle? Weil ein Großteil dieser Arbeit durch die BBG zu verrichten war - Aufgaben, die 2006 nicht absehbar waren.
Aber ich möchte an dieser Stelle auch auf etwas anderes abheben: Es gab mehrere Untersuchungsausschüsse, die sich im Ergebnis kritisch mit dem Finanzministerium und insbesondere der dortigen Abteilung 4 auseinandergesetzt haben. Aus den Unterlagen ist sichtbar geworden, dass nicht nur durch diese Verkaufsvorgänge, sondern auch durch die damalige Sicht auf die Dinge im MdF die Arbeitsstrukturen evaluiert, personelle Änderungen vollzogen und anschließend auch verschiedene Maßnahmen, bezogen auf die BBG, ergriffen worden sind. Die Geschäftsbesorgungsverträge mit der BBG wurden bereits im Oktober 2010 angepasst; darüber hinaus wurden die Wertgrenzen für die Vorlagen des AHF heruntergesetzt usw.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich hätte mir gewünscht, dass wir uns bei all diesen Fragen auch bemüht hätten, einmal nicht in vielen Punkten zu überziehen. Meine Damen und Herren der Opposition, Sie haben auch heute wieder versucht, den Menschen weiszumachen, dass in diesem Land Filetgrundstücke in Größenordnungen unter Wert verkauft worden seien und damit ein immenser Schaden entstanden sei. Auch ihr 96-seitiger Versuch vermag diesen Vorwurf nicht zu untersetzen. Was bleibt, ist ein gewaltiger Imageschaden für das Land - dem habe ich aber heute nichts mehr hinzuzufügen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Flughafen BER ist mittlerweile das größte deutsche Investitionsprojekt.
Wir als Landesregierung haben nicht die Absicht, eine Insolvenz auch nur in Betracht zu ziehen, denn - da gebe ich der Kollegin der SPD-Fraktion Recht -: Bei einer Größenordnung von 888 Millionen Euro, die dann als Bürgschaft gezogen werden müssten - das wäre so viel wie der gesamte Wissenschaftshaushalt des Landes Brandenburg -, wäre es unverantwortlich, überhaupt diese Diskussion zu führen.
Gestatten Sie mir, noch einmal die Auffassung der Landesregierung diesbezüglich darzustellen: Wir haben das Ziel - er ist zu 99 % fertig -, ihn irgendwann ans Netz zu bringen, mit einem sehr guten Schallschutz und mehr Nachtruhe. Das ist die Position der Landesregierung, die ich hier noch einmal unterstreichen möchte. Bevor wir überhaupt über Mehraufwendungen in Bezug auf den BER reden, muss einiges festgestellt werden.
Richtig ist: Dieser Landtag hat Kapital in Höhe von 444 Millionen Euro im Nachtragshaushalt nachgesteuert und bestätigt. Davon hat Brandenburg zwischenzeitlich 138 Millionen Euro geleistet. Die Liquidität der Gesellschaft ist angesichts dieser Zahlen deutlich gesichert, zumindest für das Jahr 2014. Meine Damen und Herren Antragsteller, es gibt also keine Notwendigkeit, jetzt über Mehrkosten zu befinden.
Und wenn tatsächlich über Mehrkosten geredet werden muss, dann muss erst einmal klar sein: Was sind das für welche? Wir haben jetzt eine Prognose, die weder untersetzt noch verifiziert ist. Bevor die nicht vorliegt, gibt es auch keinen Cent aus Brandenburg, das ist klargestellt.
Gesetzt den Fall, die FBB legt im Rahmen ihrer Aufgabenstellung einen fundierten Finanzierungsplan vor, erwarten wir zu
nächst einmal Vorschläge von der FBB, wie sie diese Mittel erwirtschaften will.
Erst dann, Herr Kollege, wenn sich eine Finanzierungslücke auftut, wird der Landtag darüber entscheiden, und es wird nicht dieser Landtag sein, sondern bei dem Zeitraum, über den wir reden, wird es der neue sein.
Ja.
Wenn Sie mir die Lottozahlen für nächsten Sonnabend schon voraussagen können - das können Sie auch nicht.
Bitte, hören Sie mir zu! Ich habe gesagt: Sollte es Mehrkosten geben, wird der neue Landtag darüber entscheiden. Ob Sie dem angehören oder nicht, wird der Wähler entscheiden.
Genau deshalb ist es wenig hilfreich, jetzt einen Vorratsbeschluss zu fassen.
Jetzt eine Bemerkung zur Grünenfraktion, die im Nachtragshaushalt zu den 444 Millionen Euro noch 300 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung eingestellt haben, konditionslos. Das sind die, die uns jetzt auffordern, zu sagen: Schotten dicht und innehalten! - Das ist wirklich bemerkenswert.
Meine Damen und Herren, mit der Ablehnung einer längeren Nachtruhe am BER durch die Mitgesellschafter ist eine neue Situation entstanden. Dazu hat der Ministerpräsident alles gesagt. Wir werden uns diese Sache in der Koalition genau ansehen und auch politisch bewerten. Deshalb bedarf es dieses Antrags nicht. Es gibt ein Sprichwort, auch in Deutschland: Man sieht sich immer zweimal im Leben.
Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So ändern sich die Perspektiven, und das ist auch gut so.
Sehr verehrte Mitglieder des Haushaltsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses! Liebe Mitglieder dieses Landtags! Sie können sich sicher sein, dass es keine Abstriche an den Empfehlungen gibt, die der Haushaltsausschuss und der Haushaltskontrollausschuss in dieser einvernehmlichen Form miteinander verabredet haben.
Es ist richtig, die öffentliche Verwaltung hat eine Vorbildwirkung, gerade in dieser zentralen Frage. Herr Bretz, Sie haben es vorhin auf den Punkt gebracht.
Deshalb werde ich diese Strategie, die begonnen hat, auch konkretisieren - natürlich mit der Zielstellung, eine klimaneutrale Landesverwaltung entsprechend der Energiestrategie des Landes anzupeilen und damit natürlich auch einen Beitrag zur Konsolidierung dieses Landeshaushalts zu leisten.
Mit 18,4 Millionen Euro, die wir in den Jahren 2011 und 2012 für Wärme und Strom in unseren Liegenschaften ausgegeben haben - Tendenz steigend -, können wir uns nicht zufriedengeben. Deshalb glaube ich, dass wir mit den Nutzern - Sie sehen, gegenwärtig sind meine Kollegen noch nicht am Platz; einige sind da -
ins Gespräch kommen müssen; denn die Nutzer sind auch entscheidend für die Umsetzung dieser Zielstellung. Natürlich müssen wir auch mit dem BLB ins Gespräch kommen. In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen sagen, dass ich mit dem Schreiben zur Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltjahr 2015 schon eine gesonderte Veranschlagung der Netto-Kaltmieten und der Betriebs- und Nebenkosten veranlasst habe.
Wir werden im BLB schon in diesem Jahr die Personalstruktur verändern und, wie zugesichert, drei Nachwuchsstellen besetzen, und zwar mit Mitarbeitern, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Auch das dient der Untersetzung der Zielstellung, die Energiestrategie und die Strategie, die der Haushaltskontrollausschuss und der Haushaltsausschuss empfohlen haben, umzusetzen.
Insofern würde ich mich freuen, wenn wir im Juni gemeinsam über die Ergebnisse diskutieren könnten. Wir sind auf dem Weg. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kollege Dr. Scharfenberg! Es gibt seit einigen Monaten intensive Gespräche zwischen der Stadt Potsdam und dem Ministerium der Finanzen in der Frage der Entwicklung dieser Liegenschaft Am Brauhausberg. Es besteht zwischen den Gesprächspartnern Einvernehmen, dass eine vertragliche Liegenschaftsentwicklung angestrebt wird. Aus Zeit- und Kostengründen soll möglichst eine Bebauung im Be
stand realisiert werden, das heißt das Baugesetzbuch unter Anwendung des § 43 hier zum Zuge kommen. Dabei soll sichergestellt werden, dass eine umfassende Beteiligung der städtischen Gremien sichergestellt wird. Eine mögliche Entwicklung lässt sich am besten mit den Begriffen Forschen, Wohnen und Arbeiten für diese Liegenschaft beschreiben.
Im Gespräch ist gegenwärtig eine Zweiteilung des Grundstücks, bei der einerseits, im hinteren Bereich, die Nutzung für die Erweiterung des Wissenschaftsparks am Telegrafenberg - der Wissenschaftspark benötigt dringend Flächen - in Erwägung gezogen wird, andererseits, im vorderen Bereich, also beim Hauptgebäude, eine Umnutzung zu Wohn- und Gewerbezwecken denkbar wäre. Die Erweiterung des Standorts Telegrafenberg hat bei allen Gesprächen bisher äußerste Priorität, denn die Kapazitäten dort reichen nicht mehr aus, den Bedarf der Forschungsinstitute zu decken, zumal diese Forschungsinstitute auf mehrere Standorte in der Stadt verteilt sind und isolierte Insellösungen nicht angestrebt werden.
Wir haben das Ziel, einen zweiten Satellitencampus im hinteren Bereich des Brauhausbergs in Erwägung zu ziehen. Dafür wollen wir arbeiten. Ein in enger Zusammenarbeit mit den Fachbehörden der Stadt Potsdam, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege erarbeitetes Gutachten enthält erste - wie gesagt, erste - konzeptionelle Überlegungen, um die Bebauung dort voranzubringen.
Die Stadt - das sind unsere Erkenntnisse - bereitet gegenwärtig eine Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung vor. Die Zielvorstellung ist, ich sagte es, die Bebauung und Entwicklung der Liegenschaft unter Nutzung von § 34 Baugesetzbuch. Mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kann im dritten Quartal 2014 - so unsere Information - gerechnet werden. Im Anschluss daran würden vom Land konkrete Entwicklungs- und Verwertungsschritte eingeleitet: entweder der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Entwicklung der Liegenschaft, die Übertragung der Teilflächen an die Forschungsinstitute oder eine öffentliche Ausschreibung zwecks Verwertung dieser Flächen.
Zunächst zu Ihrer zweiten Frage: Es gibt noch keine. Zumindest ist es mir nicht bekannt. Ich werde aber prüfen lassen, ob es einen aktuellen Stand gibt.
Zu Ihrer ersten Frage: Einen unmittelbaren Landesbedarf für diese Liegenschaft am Brauhausberg sehen wir derzeit nicht. Wir haben in der Henning-von-Tresckow-Straße eine Konzentration der Landesministerien auf den Weg gebracht. Insofern wäre es meines Erachtens gut, wenn wir uns um verschiedene Alternativen bemühten; eine Alternative habe ich in meinem ersten Beitrag deutlich umrissen. Wenn es weitere Interessensbekundungen gibt, sind wir gemeinsam mit der Stadt daran interessiert, schnellstmöglich diese Liegenschaft zu verwerten.
Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle der Menschen des Landes Brandenburg widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihnen wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und
Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Kollegin Vogdt, Sie fordern eine Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg zum Abbau der kalten Progression. Das Land Brandenburg hat bereits eine entsprechende Initiative ergriffen, die sich im Bundesratsverfahren befindet. Wir wollen durch Veränderung der Tarife und Abflachung der Steuerkurve die mittleren und die unteren Einkommensbereiche entlasten. Insofern ist Ihr Antrag nicht nur überflüssig. Er ist auch entbehrlich,
weil er in keiner Weise die Gegenfinanzierung thematisiert. Zumindest drei Fraktionen - die der Koalition und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - sind darauf eingegangen. Insofern würde ich mich jetzt nur wiederholen.
Die Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg ist darauf ausgerichtet - a) -, das Ziel des Abbaus der kalten Progression zu erreichen und - b) - auch die Gegenfinanzierung im Bundesrat zu thematisieren. Die Landesregierung ist der Meinung, dass die aus dem Abbau resultierenden Steuermindereinnahmen durch eine stärkere Belastung von hohen und von Spitzeneinkommen gegenfinanziert werden müssen. Das ist nicht nur eine strukturell und langfristig wirkende, sondern auch eine gerechte Lösung. Deshalb setzt sich die Landesregierung für eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes ein. Sie prüft die Wiedereinführung der Vermögensteuer sowie die Einführung der Finanztransaktionsteuer.
Das ist das, was zu diesem Antrag zu sagen ist. Insofern empfehle ich Ihnen, den Antrag zurückzuziehen. - Vielen Dank.
So schnell kommt man zu manchen Titeln. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 16 Wochen sind vergangen, seitdem sich dieses Hohe Haus mit dem Bericht, an dem wir noch gemeinsam gearbeitet haben, Herr Kollege Bretz, den Bericht des Landesrechnungshofes über die Prüfung des Energiemanagements für die Landesliegenschaften, beschäftigt hat. In großer Einmütigkeit ist damals beschlossen worden, acht Handlungsempfehlungen aufzulisten, die ich umsetzen soll.
Ich habe damals ganz klargestellt, Herr Kollege Jungclaus Herr Kollege Vogel hatte damals im Parlament dazu geredet -, dass wir keine Abstriche bei diesen Empfehlungen machen werden, das versteht sich von selbst, und einvernehmlich über diese Zwischenschritte informieren.
Es ist dreieinhalb Wochen her, dass wir im Ausschuss diesen Zwischenbericht ohne eine Wortmeldung von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bewertet und zur Kenntnis genommen haben. Deshalb habe ich mich schon gewundert, hier jetzt über die wesentliche Umsetzung der Handlungsempfehlungen berichten zu dürfen.
Wenn Sie wesentliche Schritte ansprechen, gehört der Sanierungsfahrplan dazu, den der Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen zusammen mit der Deutschen Energie-Agentur erarbeitet hat. Hierbei handelt es sich um erste Schritte. Wir wollen diese Konzepte - so ist es verabredet worden, das war der Auftrag - zunächst für alle 16 Landesbehörden und Gerichtszentren erstellen. Über jeden dieser Umsetzungsschritte werden wir die zuständigen Ausschüsse zeitnah und nicht im stillen Kämmerlein informieren. Das versteht sich. Deshalb läuft der Vorwurf der mangelnden Transparenz ins Leere.
Im Gegenteil, der Prozess der Errichtung von Messeinrichtungen zur genauen Erfassung der Energieverbräuche ist in vollem Gange. Eine pauschale Veröffentlichung aller Verbrauchsdaten, wie Sie sie fordern, ist allerdings erst dann aussagefähig, wenn diese Daten verursachergerecht und nutzerspezifisch dargestellt werden können. Insofern hieße die Umsetzung Ihres Antrages, den dritten vor dem zweiten Schritt zu gehen. Dies gilt auch für den Zeitpunkt der Umsetzung. Ich bin an die Energiestrategie 2030 des Landes gebunden. Das ist auch der Horizont, den wir in der Strategie berücksichtigen.
Die dort verankerte Senkung des Energieverbrauchs um 23 %, bezogen auf 2007, ist ambitioniert. Das wissen Sie. Ich sage
das auch mit Blick auf den Landeshaushalt. Denn machen wir uns nichts vor und das ist deutlich geworden: Jeder Sanierungsschritt verursacht beträchtliche Kosten. Sie sind zwar nachhaltig, aber sie müssen erst einmal finanziert werden. Bei den Wünschen aller hier im Haus Aktiven und nach dem 14. September noch Aktiven gibt es viele andere Wünsche, die dann in Übereinstimmung gebracht werden müssen.
Ich möchte Ihnen sagen: Die erste Handlungsempfehlung haben wir zum 1. Juli vollzogen. Drei Energiemanager werden zum 1. Juli, so wie damals angekündigt, als Nachwuchskräfte die Tätigkeit im BLB aufnehmen. Insofern kann ich hier transparent und zeitnah informieren, dass das am Dienstag passieren wird. - Vielen Dank.