Um Bezieher von Arbeitslosengeld II über ihre Rechte und Pflichten zu informieren, hat das Jobcenter Pinneberg einen Ratgeber veröffentlicht, welcher auch Tipps enthält, mit deren Hilfe Leistungsempfänger ihre Kosten im Alltag senken können. So enthält die Broschüre Hinweise, wie etwa bei den Nebenkosten oder beim Einkauf die Ausgaben gesenkt werden können. Die Bundesagentur für Arbeit lobt die Publikation und auch bei den Betroffenen kommt der Wegweiser nach Aussage der Mitarbeiter des Jobcenters gut an.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie die Initiative, mittels eines Leitfadens für den Alltag die Ausgaben von Arbeitslosengeld-II-Empfängern zu senken und damit auch das Auskommen mit dem monatlichen Regelsatz zu verbessern?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Büttner, was soll man dagegen sagen? Eigentlich kann man nichts dagegen haben. Ich habe gleichwohl die Diskussion über die Broschüre, von der Sie gerade sprachen, in den sozialen Netzwerken verfolgt. Sie ist an der einen oder anderen Stelle vielleicht nicht so geglückt, wie es hätte sein können, weil sie womöglich für die Betroffenen etwas zynisch wirkt. Auf der anderen Seite tickert über SPIEGEL-Online gerade eine Studie des DGB, der feststellt, dass nur ein Viertel der SGB-II-Betroffenen tatsächlich sachgerecht beraten werden. Es war damals eine wesentliche Intention, dass wir gerade durch die Zusammenführung der kommunalen und der Arbeitsagenturbehörden dafür sorgen wollten, dass die Betroffenen besser beraten werden. Wenn das momentan gerade einmal auf ein Viertel der Betroffenen zutrifft, liegt offensichtlich noch Einiges im Argen. Ob eine Beratung über Broschüren oder die Ämter erfolgt, sei einmal dahingestellt. Fakt ist, dass wir noch lange nicht da sind, wo wir hinwollen. Es gibt nach wie vor viele Betroffene im SGB-II-Bereich, die Drogenprobleme haben, die psychisch krank sind, die Beratungsbedarf hinsichtlich der Erziehung ihrer Kinder haben, die aber auch genauso Beratungsbedarf bezüglich alltäglicher Dinge wie Einkauf usw. haben.
Brandenburg bzw. das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist seit Jahren dabei, eine Broschüre herauszugeben; sie nennt sich „Auskommen mit dem Einkommen“. Es gibt von meinem Ministerium den Ratgeber für Familien, der sich einer ähnlichen Thematik zuwendet. Ich halte es nach wie vor für richtig und wichtig, dass man so etwas tut. Manchmal kommt es aber eben auch auf den Ton an. Die Broschüren sollen nicht belehrend und schon gar nicht von oben herab sein. - Danke.
mit Behinderungen im Kreis Oberhavel durften nicht wählen), gestellt von der Abgeordneten Nonnemacher.
20 Personen aus Velten, Hennigsdorf, Oranienburg und Mühlenbeck, allesamt Klienten einer Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung, haben sich in den vergangenen Monaten bei der Lebenshilfe Oberhavel gemeldet und berichtet, dass sie für die Wahl im September 2013 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hatten. Sie waren grundlos von den Wahllisten gestrichen worden. Da man ohne Wahlbenachrichtigung nicht automatisch von der Wahl ausgeschlossen ist, versuchten die Betroffenen, im Wahllokal ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Sie wurden jedoch von den Wahlvorständen aus dem Wahllokal gewiesen. Laut Lebenshilfe ergab eine Nachfrage beim zuständigen Betreuungsgericht, dem Amtsgericht Oranienburg, dass für einige Personen durch einen Richter ein Sperrvermerk für das Wahlrecht verfügt wurde.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie im Wahljahr 2014 den Vorgang, dass Personen mit geistiger Behinderung, die ihre Angelegenheiten weitgehend selbst erledigen können und für die Wahl extra eine Wahlschulung absolvierten, von den Wahllisten gestrichen und somit an der Ausübung ihres Wahlrechts gehindert werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Nonnemacher, selbstverständlich ist im Land Brandenburg das Recht von Menschen mit geistiger Behinderung, grundsätzlich auch an Wahlen teilzunehmen, respektiert und wird geachtet. Das werden Sie nicht grundsätzlich in Zweifel ziehen. Zu dem konkreten Fall, der ja Gegenstand einer Presseberichterstattung war, liegen uns allerdings keine exakten Informationen vor, sodass ich hier mangels Kenntnis der näheren Umstände lediglich abstrakt zu der Thematik Stellung nehmen kann.
Auch bei der letzten Bundestagswahl am 22. September 2013 konnten wie bei allen Wahlen nur diejenigen wahlberechtigten Personen wählen, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen waren oder einen Wahlschein besaßen. Der Wahlvorstand hat Personen zurückzuweisen, die weder in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind noch einen Wahlschein vorweisen können. Das ist zwingend, unabdingbar und geht nicht anders. Nach den wahlrechtlichen Vorschriften hat jede Gemeindebehörde von Amts wegen alle Wahlberechtigten, die bei der Meldebehörde der Gemeinde für eine Wohnung gemeldet sind, in ihr Wählerverzeichnis einzutragen. Sie hatte für die Bundestagswahl bis zum 1. September 2013 eine Wahlbenachrichtigung zu übermitteln.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind nach § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes die Bürgerinnen und Bürger, für die zur Besorgung aller Angelegenheiten durch das Vormundschaftsgericht eine Betreuerin oder ein Betreuer - nicht nur durch einstweilige Anordnung - bestellt ist. Die Entscheidung, durch
die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird, wird mit der Bekanntmachung an die Betreuerin oder den Betreuer wirksam. Die erfolgt selbstverständlich nicht durch irgendeine Wahlbehörde, sondern durch das Vormundschaftsgericht. Das Vormundschaftsgericht hat, wenn eine solche Entscheidung gefällt wird, dies der für das Führen des Wählerverzeichnisses zuständigen Gemeindebehörde mitzuteilen. Dann hat die Gemeindebehörde aufgrund der gerichtlichen Mitteilung im Melderegister einen Wahlausschluss zu vermerken. Damit wird gewährleistet, dass die vom Wahlrecht ausgeschlossen Personen nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.
Wenn da irgendetwas schiefgeht - das ist auch in einem Rechtsstaat nicht auszuschließen -, gibt es Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. So besteht selbstverständlich für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, die Möglichkeit, zunächst einmal bei ihrer Gemeindebehörde nachzufragen und dann gegebenenfalls die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen oder aber auch Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einzulegen. Bei Menschen mit geistiger Behinderung hat das unter Umständen die Betreuerin oder der Betreuer zu veranlassen.
Wer das, ohne Verschulden, verabsäumt, hat die Möglichkeit, bis zum zweiten Tag vor der Wahl bis 18 Uhr einen Wahlschein zu beantragen. Wer aber all das verabsäumt, also die rechtzeitige Eintragung in das Wählerverzeichnis zu veranlassen oder Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einzulegen, der muss am Wahltag die Folgen der Nichteintragung in das Wählerverzeichnis tragen. Das ist so. Denn wie sollte es auch anders ablaufen? Der Wahlvorstand vor Ort kann schlichtweg nicht jemanden zur Wahl zulassen, der einfach kommt - so beachtliche Gründe er auch vorweisen mag -, wenn dieser sich nicht vorab fristgemäß um seine Rechte gekümmert hat. Das gilt dann eben auch für Menschen mit geistiger Behinderung; da gibt es in der Tat auch in dieser Hinsicht keine Unterschiede.
So weit die Schilderung der abstrakten Rechtslage. Ich kann zum konkreten Fall nichts sagen. Es ist auch bei uns konkret dazu - über Ihre Anfrage und Presseberichte hinaus - nichts eingegangen.
Es ist natürlich etwas unbefriedigend, dass einer Personengruppe von Wählerinnen und Wählern, die einen gewissen Unterstützungsbedarf hat, gesagt wird: „Jetzt kümmert euch einmal proaktiv und schreitet da ein!“
Deshalb frage ich Sie: Planen Sie als Innenminister - eventuell in Verbindung mit dem Justizminister -, vor den anstehenden nächsten Wahlen vielleicht noch einmal die Amtsgerichte und die Kommunen auf dieses Problem hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass unzulässige Sperrvermerke bei Personen, die nicht in allen Betreuungskreisen einer Betreuung unterliegen, noch einmal überprüft werden?
Frau Abgeordnete, Sie unterstellen damit ja schon, dass etwas unzulässig oder unrechtmäßig erfolgt ist. Das kann ich hier zwar nicht widerlegen, aber ich kann es auch nicht bestätigen. Ich habe keine Information darüber, dass es in konkreten Fällen zu Fehlern gekommen ist, die im Bereich der Wahlbehörden liegen würden.
Nochmals: Grundsätzlich ist es auch Menschen mit geistiger Behinderung selbstverständlich möglich, zur Wahl zu gehen. Aber diese Menschen haben in aller Regel eine Betreuerin oder einen Betreuer, die bzw. der sich dann darum kümmern muss, ob man beispielsweise eine Wahlbenachrichtigung bekommen hat. Wenn diese das nicht tun, dann ist das nicht der Wahlbehörde vorzuwerfen. Ich weiß aber nicht, was im konkreten Fall gelaufen ist. Da bitte ich um Verständnis, dass ich mich dazu nicht äußern kann, zumal es aufgrund von Maßnahmen eines Gerichts erfolgt ist, und dazu kann ich mich hier in der Tat nicht einlassen.
Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre sehr ausführliche Antwort. Ich möchte an den Anfang stellen, dass ich es nicht nachvollziehen kann, dass Sie in der Fragestunde, zu der wir rechtzeitig Fragen einreichen, sagen, dass Sie diese Frage nicht beantworten können, weil Sie den konkreten Fall nicht kennen. Wir reichen die Anfragen ja im Vorfeld ein, damit Sie sich entsprechend vorbereiten können.
Ich habe jetzt einfach nur unser gemeinsames Recht sichern wollen; ich denke, das kann man auch in dieser Form machen.
Der zweite Punkt ist Folgendes: Wir haben dieses Jahr eine ganze Reihe von Wahlen, wobei wir natürlich sicherstellen wollen, dass alle daran teilhaben können. Deswegen frage ich konkret: Wie sichert das Land Brandenburg als oberste Kommunalaufsichts- bzw. Wahlbehörde, dass alle Wahllokale in Brandenburg behindertengerecht erreichbar und zugänglich sind?
Das sind zwei verschiedene Aspekte. Zunächst nochmals: Mir ist kein konkreter Fall bekannt, dass es Beschwerden gab. Diese Beschwerde ist nicht an mein Ministerium herangetragen worden, und ich wüsste nicht, wie wir jetzt anfangen sollten, weitere Maßnahmen einzuleiten, außer zu fragen, ob es in der konkreten Wahlbehörde zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Das ist nicht der Fall; das habe ich Ihnen gesagt. Es gab dort keine Unregelmäßigkeiten. Ob im Verfahren andere Dinge passiert sind, kann ich nicht beurteilen und werde ich auch nicht beurteilen, zumal es sich hier um gerichtliche Entscheidungen handelt. Es ist nicht die Aufgabe eines Ministers - zumal des Innenministers -, dies zu hinterfragen. - So viel zum ersten Teil.
Zum zweiten Teil: Selbstverständlich muss es das Ziel sein, dass jedes Wahllokal in diesem Land behindertengerecht zu
gänglich ist. Das war auch in den letzten Jahren das Ziel. Ich werde, wenn Sie diese Antwort jetzt zum Anlass nehmen, das zu einer Grundsatzthematik zu machen, mich selbstverständlich auch nochmals vergewissern, dass dies bei den anstehenden Wahlen der Fall sein wird. Ich gehe aber davon aus, dass das bereits bei den vergangenen Wahlen erfüllt war - ich sehe jetzt auch keinen Widerspruch aus der Runde. Das gehört natürlich dazu.
Herr Minister, sehen Sie es mir nach: Ich habe nicht ganz verstanden, was Sie vorhin gesagt haben. Wer hat es denn jetzt verabsäumt, sich ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen: der Betreuer, das Amtsgericht oder die Person selbst? Das war vorhin leider nicht schlüssig.
Entschuldigung, Frau Abgeordnete: Ich habe zu dem konkreten Vorgang keine Informationen, weil sich niemand mit einer konkreten Beschwerde an das Ministerium gewandt hat. Deshalb habe ich das überhaupt nicht zu kommentieren. Ich weiß nicht, was da passiert ist und warum es zu dieser Berichterstattung kam. Das kann ich nicht beurteilen.
Selbstverständlich muss es derjenige veranlassen, der nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wenn er zur Besorgung bestimmter Angelegenheiten einen Betreuer hat, dann ist selbstverständlich der Betreuer verantwortlich und nicht das Gericht. Es sind dann gegebenenfalls Maßnahmen über das Gericht einzuleiten. Daher weiß ich jetzt nicht, was Sie fragen wollten.
Jetzt sind wir aber zunächst bei der Frage 1480 (Projekt Kris- tallkinder Intensivpflege), gestellt von der Abgeordneten Lieske.
Zwei Krankenschwestern aus Petershagen/Eggersdorf haben gemeinsam mit der AOK Nordost, dem Landesjugendamt Brandenburg und dem Sozialhilfeträger Märkisch-Oderland das Projekt Kristallkinder Intensivpflege initiiert. Das Projekt sollte eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe sein mit zusätzlichen Krankenkassenverträgen nach SGB V und IX. Alle Voraussetzungen wurden nach konkreter Zusage der AOK Nordost in Petershagen geschaffen. Die beiden Initiatorinnen haben sich finanziell an erforderlichen Umbaumaßnahmen beteiligt. Aufgrund der konkreten Zusage der AOK Nordost steht auch
eine bereits genehmigte Kreditsumme zur Verfügung, die jedoch erst nach kompletter Unterzeichnung der Versorgungsverträge durch die AOK Nordost ausgezahlt wird. Beide Initiatorinnen haben per 31.10.2013 ihre sicheren Arbeitsplätze gekündigt und schlossen vor Beginn der Umbaumaßnahmen einen Mietvertrag für die Einrichtung ab. Alle nötigen Unterlagen zur Gründung des Pflegedienstes wurden im September 2013 bei der AOK Nordost eingereicht, inklusive der erforderlichen Angaben zu den bereits eingestellten qualifizierten Pflegekräften. Leider ist es bislang nicht gelungen, dass die AOK Nordost die Versorgungsverträge unterzeichnet.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten bestehen, das Projekt Kristallkinder Intensivpflege einer Genehmigung zuzuführen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Lieske, ich kann an dieser Stelle nur sagen: Weiterverhandeln! Es hat am 20. Januar mit dem Kostenträger noch einmal Verhandlungen gegeben, die noch nicht zufriedenstellend ausgegangen sind.
Auf Ihre Frage hin will ich aber ganz deutlich sagen: Es ist ein Vertragsabschluss im Rahmen der Selbstverwaltung. Wir als Gesundheitsministerium und ich als zuständige Ministerin kann und will da überhaupt keinen Einfluss nehmen.
Ich habe aber als Aufsichtsbehörde die AOK darum gebeten und sie aufgefordert, hier eine Lösung zu finden. Das haben wir gemacht. Sie wissen ja: Es geht um den Konfliktpunkt, dass eine häusliche 24-Stunden-Betreuung eingeführt werden soll. Gegenwärtig ist sie als ambulante Versorgung eingestuft. Diese soll als stationäre Versorgung und Betreuung anerkannt werden.
Darin, dass dies unterschiedliche Finanzierungen sind, liegt der Konflikt, sofern ich das richtig nachvollzogen habe. Es geht um eine ausreichende Vergütung. Da muss man weiter verhandeln, und ich würde empfehlen, dies auch zu tun.
Die AOK - da habe ich mich extra nochmals versichert - ist weiterhin gesprächsbereit. Es geht um insgesamt sechs Kinder im Land, die gegenwärtig in dieses Projekt einbezogen werden sollen. Ich kann die AOK gern noch einmal auffordern, aber an Sie die Empfehlung: Weiter verhandeln, damit es zum erfolgreichen Abschluss kommt.
Vielen Dank für die Antwort, Frau Ministerin. Sie haben davon gesprochen, dass am 20. Januar ein gemeinsames Gespräch stattgefunden habe; das ist ja in allerjüngster Vergangenheit gewesen. Ist Ihnen bekannt, dass weitere Termine in der Abstim
mung sind? Denn ich denke, September 2013 und jetzt, Januar 2014, und gekündigte Arbeitsverträge der beiden Krankenschwestern mahnen zum schnellen Vollzug und zum Erfolg der Verhandlungsabschlüsse.