Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Landespersonalvertretungsgesetze erfordern eine gründliche Abstimmung mit allen Seiten. Das haben wir 1993 gemerkt, als wir das erste Landespersonalvertretungsgesetz auf den Weg gebracht haben. Brainstormings gingen dem Gesetzentwurf voraus. Wir haben die Gewerkschaften einbezogen, natürlich die Arbeitgeberseite und selbstverständlich auch Universitäten.
Die Frage war: Wollen wir ein modernes Landespersonalvertretungsgesetz haben oder eher ein konservativ vorsichtiges? Letztendlich kamen wir nach langem Ringen dazu, im Kabinett ein relativ modernes Gesetz zu beschließen und dies dem Landtag vorzulegen. Der Landtag hat es dann auch so angenommen.
Wir mussten feststellen - wir haben uns seinerzeit an Schleswig-Holstein ausgerichtet -, dass uns schon die erste Rechtsprechung 1995 nicht in allen Punkten Recht gab. Die Zugeständnisse, die wir gemacht hatten, wurden in einem geringen Teil zur Disposition gestellt. 2009 passierte dies gerichtlich noch einmal. Damit ist das kein schlechtes Gesetz; denn dieses Gesetz hat sich bewährt, und von allen Seiten wurde immer wieder gelobt, dass man damit gut arbeiten könne. Aber einen solchen Zustand kann man nicht beibehalten.
Nun war ich später erstaunt, dass Innenminister, die eigentlich solche Gesetzentwürfe vorlegen - der Landtag kann es natürlich auch tun, das haben wir gezeigt - und ein Interesse daran hätten haben müssen, dieses Thema aufzugreifen, dem lieber aus dem Weg gegangen sind. Denn es ist ein heißes Eisen.
Einer nicht - der damalige Innenminister Dietmar Woidke. Er hat sich dessen angenommen, und der Innenminister Ralf Holzschuher hat den Sack zugebunden. Demzufolge liegt uns jetzt ein Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes vor.
Gleichzeitig sind noch interessante Aspekte aufgenommen worden, beispielsweise im Bildungsbereich. Im Bildungsministerium wird es in Zukunft so sein, dass ebenfalls ein Hauptpersonalrat für Lehrer und andere Bedienstete wirksam werden wird. Ich halte das für einen wichtigen Fortschritt; das gibt es auch in
anderen Ressorts. Gleichzeitig gibt es ein Mitbestimmungsrecht, wenn bei Ortsveränderungen Bedienstete umgesetzt werden. Auch das halte ich für wichtig.
Immer wieder steht die Frage, wie zufrieden die Beteiligten nun sind. Mir geht es an erster Stelle um die Bediensteten, also um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn für diese, meine Damen und Herren, machen wir hier die Gesetze - nicht unbedingt für die Seite der Landesregierung oder auch für die Seite anderer Interessierter, zum Beispiel die Gewerkschaften. Aber der erste Gesetzentwurf, den wir eingebracht haben, war gewerkschaftsfreundlich. Ich stehe dazu, dass ich dies als damals Verantwortlicher in der Exekutive auch vehement unterstützt habe.
Jetzt haben wir einen ausgewogenen Änderungsgesetzentwurf vorliegen. Ich empfehle Ihnen, ihm zuzustimmen. - Vielen Dank, dass Sie zugehört haben!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ziel. - Bevor wir die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fortsetzen, begrüße ich ganz herzlich Gäste vom Verein Ländliche Erwachsenenbildung Prignitz-Havelland e. V. bei uns. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes setzt die Landesregierung die bereits 1995 getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit fast zehnjähriger Verspätung - Herr Ziel ist darauf eingegangen um. Der Vorstoß der Landesregierung zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes ist nicht nur vor diesem Hintergrund nachvollziehbar, sondern vor dem Hintergrund dieser Entscheidung auch sinnvoll und konsequent - wenn natürlich auch sehr spät; das ist ganz klar.
Die CDU-Fraktion begrüßt grundsätzlich diesen Gesetzentwurf, da hiermit die Regelungen zur Mitbestimmung weiter gestärkt und noch differenzierter ausgestaltet werden. Die Ausübung von Mitbestimmungsrechten garantiert die gleichberechtigte Mitwirkung und Beteiligung an der Entscheidung Dritter. Das ist im Arbeitsrecht ein nicht wegzudenkendes Gestaltungsmittel und Instrument. Beschäftigte, Personalvertretungen und Dienststellenleitungen profitieren davon - das ist ganz klar. Deshalb gab es Ende letzten Jahres eine intensive Diskussion, zum Beispiel mit den Mitarbeitern des rbb, die eben auch gern in einem Personalrat vertreten wären.
Meine Damen und Herren, die vorgeschlagenen Lösungen im Rahmen der Planung der Landesregierung sind nachvollziehbar. Teilweise bestehen die neuen Regelungen aus notwendigen Konkretisierungen und Änderungen der Mitwirkung an der Mitbestimmung; jedoch lehnen wir von der CDU-Fraktion die
Pläne der Landesregierung zur Schaffung eines Landesschulamtes ab. Das ist Ihnen nicht neu; das wissen Sie. Denn wir sind grundsätzlich für Eigenverantwortung und gegen Zentralismus. Die bestehenden regionalen Strukturen sind gerade hier in Brandenburg, dem fünftgrößten Flächenland Deutschlands, von besonders herausgehobener Bedeutung.
Die derzeitige dezentrale Organisation mit staatlichen Schulämtern, die die Aufsicht über die in ihrem Gebiet liegenden Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft wahrnehmen, sehen wir als die richtige, weil zielführende Verwaltungsform an. Sie wissen, dass wir aus diesem Grund auch beim Thema Kommunalreform gegen anonyme Großkreise sind. Die CDUFraktion setzt sich wie bisher für dezentrale Strukturen in allen Verwaltungsbereichen ein.
Wir begrüßen die Regelungen also inhaltlich, können jedoch dem Gesetzentwurf aus besagten Gründen sowie aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht zustimmen. Deshalb werden wir uns enthalten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lakenmacher. - Die Aussprache wird nunmehr fortgesetzt mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Abgeordneter Dr. Scharfenberg hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Linke will eine starke Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Wir wollen starke Personalräte. Das ist zwar manchmal anstrengend im laufenden Verfahren, zahlt sich aber letztlich in einer höheren Qualität der Arbeit aus.
Da Kollege Ziel soeben einen Blick zurückgeworfen hat, möchte auch ich das tun. Wussten Sie schon bzw. wissen Sie noch, dass der erste Gesetzentwurf für ein Landespersonalvertretungsgesetz - damals von uns als „Gesetz zur Mitbestimmung im öffentlichen Dienst“ bezeichnet - von der damaligen PDSFraktion eingebracht worden ist? Wir hatten damit die Landesregierung unter Druck gesetzt. Alwin Ziel hat es ja beschrieben: Es gab längere Diskussionen in der Landesregierung.
Ich denke, dass wir mit diesem Gesetzentwurf, der ein Mustergesetzentwurf der Gewerkschaften war, endlich eine Einigung zu dem damals überfälligen Gesetz befördern konnten. Insofern ist es gut, dass wir jetzt nur noch über notwendige Anpassungen und Weiterentwicklungen dieses Gesetzes reden müssen und nicht mehr über den Grundsatz. Dazu hat die Landesregierung eine Novelle vorgelegt, wie es ja auch in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen war.
Ursprünglich hatte sich der Innenausschuss schon im November zu einer Empfehlung an den Landtag entschieden. Wir konnten davon ausgehen, dass die Beratungsgespräche bei der Erarbeitung des Regierungsentwurfs von einer grundsätzlichen Übereinstimmung mit den Gewerkschaften gekennzeichnet waren. Das spricht auch für die Qualität dieses Gesetzentwurfs und des Verfahrens. Mit einer erneuten Beratung des Gesetzentwurfs im Ausschuss haben wir die im November versäumte Anhörung der kommunalen Spitzenverbände nachgeholt.
Der Gesetzentwurf regelt im Wesentlichen zwei Bereiche: Erstens gibt es im Bildungsbereich einige Änderungen, so im Zuge der Umstrukturierung der staatlichen Schulaufsicht, die vertretungsrechtlich nachvollzogen werden, und auch durch die Einrichtung eines eigenen Hauptpersonalrates für die Lehrerinnen und Lehrer. Das ist ein echter Fortschritt. Damit können deren spezifische Fragestellungen endlich angemessen bearbeitet werden, denn bisher wird dieser Teil vom Hauptpersonalrat der Verwaltung mitbearbeitet.
Zweitens wird eine Reihe von seit Jahren überfälligen redaktionellen Änderungen und Anpassungen, die sich aus Gerichtsentscheidungen und sonstiger Rechtssetzung ergeben haben, umgesetzt. Hier geht es vor allem um die Einigungsstelle. Ich denke, Sie haben zur Kenntnis genommen, dass es dazu nochmals eine Äußerung der Gewerkschaften gegeben hat.
Sie kennen die Vorteile der schlanken Verwaltung, der flachen Hierarchien, der Synergieeffekte usw. - längere Ausführungen darüber verkneife ich mir an dieser Stelle. In jedem Fall werden Einzugsbereiche von Dienststellen größer. Damit vergrößern sich auch die Entfernungen, über die hinweg Bedienstete versetzt werden können. Das soll durch erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten entsprechend berücksichtigt werden, was wir ausdrücklich unterstützen. Den Kritikern, denen diese Mitbestimmung zu weit geht, kann ich nur sagen, dass es diese in den meisten anderen Bundesländern schon gibt. Wir machen damit also nichts Waghalsiges, sondern etwas Selbstverständliches.
Meine Damen und Herren, wir haben die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingeholten Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände sowie von ver.di, die ihre jeweilige Position noch einmal dargelegt haben, zur Kenntnis genommen. Wie nicht anders zu erwarten war, kommen hier gegensätzliche Sichtweisen zum Ausdruck. In einer Abwägung sind wir zu dem Schluss gekommen, keine Änderungen an diesem Gesetzentwurf vorzunehmen und diesem Gesetz unsere Zustimmung zu erteilen. Das empfehle ich Ihnen ebenfalls. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Scharfenberg. - Wir setzen mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Goetz hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Volksmund meint: was lange währt, wird endlich gut. Jede Regel hat ihre Ausnahmen, und eine solche Ausnahme liegt hier vor. Mit diesem Gesetz werden verschiedene Änderungen beabsichtigt - inhaltliche Änderungen, Anpassungen an geänderte Organisationsstrukturen im Land Brandenburg -, und wir haben verschiedene Anhörungen durchgeführt, die im weiteren Verfahren im Grunde nicht mehr berücksichtigt wurden.
Die Anpassung an die Organisationsstrukturen ist erörtert worden. Ihnen ist bekannt, dass die Fraktion der FDP ein Landesschulamt weiterhin ablehnt und natürlich auch die Folgebestim
mungen bzw. Folgeregelungen, die sich daraus ergeben - unter anderem beim Landespersonalvertretungsgesetz -, nicht mittragen wird. Wir wollen das Landesschulamt nicht - ich beziehe mich da auf Kollegen Lakenmacher; wir tragen seine Äußerungen hier weitgehend mit.
Es gibt inhaltliche Erweiterungen zu Mitbestimmungsrechten, unter anderem bei Umsetzungen, Versetzungen, auch bei Beteiligungsrechten, von Gleichstellungsbeauftragten etwa. Dazu haben sich nach einer zunächst vergessenen Anhörung, die schriftlich nachgeholt worden ist, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag und auch Gewerkschaften geäußert. Auf meine Nachfrage im Innenausschuss, wie das Innenministerium mit dieser geänderten Auffassung, diesen Anfragen, diesen erweiterten Ausführungen umgehen wolle, kam von dort keine Antwort. Es wurde einfach zur Kenntnis genommen. Es sind Briefe eingegangen, die Briefe wurden zu den Unterlagen geheftet, und das ist es dann am Ende gewesen.
Wenn aber Anhörungen, die verfassungsrechtlich vorgeschrieben sind, ohne eine weitere Stellungnahme aus dem Innenministerium als reine Formalie abgehakt werden, hätte man es sich eigentlich fast sparen können, auch wenn es verfassungsrechtlich nicht geht. Dann haben wir jedenfalls einen Punkt erreicht, an dem wir sagen: So kann Beteiligung nicht durchgeführt werden, so können Anhörungen nicht durchgeführt werden. Wir werden also künftig wahrscheinlich darauf bestehen müssen, liebe Kollegen, dass solche Anhörungen nicht schriftlich nachgeholt werden, sondern wieder mündlich erfolgen. Das ist eine Erfahrung, die wir aus dieser Beteiligung für uns ziehen müssen.
Damit haben wir einen Punkt erreicht, an dem wir sagen: Ja, es gibt Änderungsbedarf. Es hat auch lange genug gedauert. Was aber am Ende vorgelegt wurde, trägt diesen Anhörungen und diesem Bedarf nicht Rechnung. Ich hätte schon ganz gern gewusst, Kollege Scharfenberg, auch wenn Sie meinen, dass in anderen Bundesländern Vergleichbares schon vorliegt - das weiß ich auch -, welche Erwartungen das Innenministerium damit verbindet, in welchem Umfang solche weitergehenden Versetzungen oder Umsetzungen vorgenommen werden sollen, in welchem Umfang sich daraus Beteiligungen ergeben, ob sich daraus Verzögerungen bei Umsetzungen ergeben werden. Das sind alles Fragen, die aus dem Innenministerium heraus hätten beantwortet werden müssen - in dieser Innenausschusssitzung, nachdem dann die Stellungnahmen von Städte- und Gemeindebund und Landkreistag vorgelegen haben. Vom Grundsatz her bin auch ich dafür, eher zu einer stärkeren Beteiligung zu kommen als Beteiligung zu schwächen. Insofern ist der Ansatz vermutlich nicht verkehrt, die Auswirkungen sind mir nicht bekannt.
Im Ergebnis heißt das für uns als FDP-Fraktion: Der Gesetzentwurf ist nicht so schlecht, dass wir ihn ablehnen werden. So gut, dass wir ihm zustimmen werden, ist er aber auch nicht. Wir werden uns daher enthalten. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Goetz. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Frau Abgeordnete Nonnemacher, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Besuchertribüne! Dieser Gesetzentwurf betrifft zwei Bereiche: den Bildungsbereich und die Innenpolitik. Im Bildungsbereich ist für uns der Gesetzentwurf ambivalent. Zum einen manifestiert er die von uns abgelehnte und noch nicht beschlossene Reform der staatlichen Schulämter - die Kollegen von CDU und FDP haben auch auf diesen Punkt hingewiesen. Auf der anderen Seite ist es positiv, dass die Regionalstellen künftig Dienststellen der Lehrkräfte sein sollen. Somit wurde die Vereinbarung mit den Gewerkschaften umgesetzt, die sich gegen die eine Dienststelle für alle Lehrkräfte gewehrt haben. So bleibt eine regionale Angebundenheit bestehen, auch wenn Anzahl und Ort der Regionalstellen nicht im Reformgesetz enthalten sein werden. Die Mitbestimmung des Personalrates zu allen Umsetzungen auch innerhalb der Dienststelle, wenn dabei der Dienstort gewechselt wird, sehen wir ebenfalls als positiv an.
Im Innenbereich hat mich allein das Verfahren zu diesem Gesetzentwurf mehr oder weniger erstaunt. Wie hier im Landtag Entscheidungen getroffen werden, desillusioniert mich doch immer wieder aufs Neue.
Obwohl die Mitbestimmung der Personalvertretungen nicht nur eingeschränkt, sondern quasi auf den Kopf gestellt wird, gibt es dazu absolut keine inhaltliche Debatte, weder im Landtag noch im Innenausschuss. Man vergisst sogar, die kommunalen Spitzenverbände anzuhören, und als dies dann schriftlich nachgeholt wird - zusammen mit einer Anhörung von ver.di -, gibt es keine inhaltlichen Äußerungen der Koalition dazu. Wozu hören wir uns eigentlich die Meinung derjenigen an, die so eine Gesetzesänderung betreffen wird, wenn die Koalitionsfraktionen dann doch nur das machen, was das Ministerium gern möchte?
Man versteckt sich einfach hinter den Einlassungen des Innenministeriums, dass darüber schon seit Jahren debattiert werde, dass die Gewerkschaften einbezogen worden und sie sowieso sehr zufrieden mit dem Ergebnis seien. Dabei werden ihnen Rechte genommen, und das hat ver.di in der schriftlichen Stellungnahme auch ganz klar beklagt.
Bisher konnte eine Einigungsstelle entscheiden, wenn sich Personalrat und Dienstbehörde nicht einig waren, und nur in Ausnahmefällen durfte die Dienstbehörde die Entscheidung an sich ziehen. Nunmehr kann die Einigungsstelle in vielen Bereichen nur noch Empfehlungen abgeben - entscheiden darf die Dienstbehörde.
Dafür mag es Gründe geben, aber ich bin doch sehr verwundert, dass die Koalitionsfraktionen hierzu offensichtlich keine eigene Meinung haben; zumindest haben sie sich im Innenausschuss zu dieser Frage tot gestellt. Vermutlich sollte das schwei
gende Durchwinken von Rot-Rot davon ablenken, dass diese Veränderungen alles andere als im Sinne der Gewerkschaften sind. Herr Kollege Ziel hat in seinen Ausführungen hier so nebulös gesagt: Der erste Entwurf war gewerkschaftsfreundlich, die folgenden Entwürfe sind es dann aber nicht mehr in diesem Umfang gewesen.