Protocol of the Session on September 25, 2013

Worum geht es in dem gemeinsamen Landesgremium? Warum ist es so wichtig? Es kann und soll weder die Krankenhausplanung noch die ambulante Bedarfsplanung ersetzen. Ziel ist es jedoch, eine sektorenübergreifende Gesamtschau zu ermöglichen, regionale bzw. vor Ort auftauchende Fragen in den Fokus zu nehmen und passende Lösungen zu entwickeln. In dem Gremium soll aber auch ein Austausch über gute, innovative Modelle stattfinden.

Dazu gab es - Kollegin Schier hat es gesagt - eine Anhörung. Wir haben festgestellt, dass viele Akteure in dem Landesgremium mitarbeiten wollen. Das ist positiv, da es zeigt, dass großes Interesse daran besteht, dass wir in Brandenburg auch künftig eine stabile gesundheitliche Versorgung haben.

Schwerpunkte der Anhörung waren die Zusammensetzung und die Arbeitsweise des Gremiums. Es wird sich eine Geschäftsordnung geben. Ferner ist darüber diskutiert worden, ob es sinnvoll ist, Beschlüsse einstimmig zu fassen. Wir sind auch nach der Anhörung der Überzeugung, dass dies sinnvoll ist, weil die Empfehlungen dann viel verbindlicher umgesetzt werden können.

Die Mitglieder des Landesgremiums hat Kollegin Schier bereits genannt. Mit unserem Änderungsantrag bitten wir sehr herzlich darum, auch dem Selbsthilfebereich chronisch kranker und behinderter Menschen Mitspracherecht im Landesgremium einzuräumen sowie die Ostdeutsche Psychotherapeuten

kammer aufzunehmen. Das war auch ein wichtiges Anliegen in der Anhörung. Uns ist sehr wichtig, dass dies berücksichtigt wird, damit dort wirklich viele Interessen vertreten sind.

Im Änderungsantrag haben wir auch die Erstattung der Reisekosten für die Patientenvertreter neu geregelt. Auch das war ein wichtiger Hinweis, dem wir sehr gerne gefolgt sind.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie herzlich um Beschlussfassung zu diesem Gesetz, weil wir uns von der Arbeit dieses Landesgremiums sehr viel versprechen. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, wir setzen mit dem Beitrag der Linksfraktion fort - wir tauschen mit der FDP. Frau Wöllert, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die einzige Möglichkeit, die wir als Land haben, auf die ambulante medizinische Versorgung Einfluss zu nehmen, nutzen wir jetzt mit diesem Gesetz. Die unsinnige Trennung von ambulanter und stationärer fachärztlicher Versorgung wird damit leider nicht wesentlich angetastet; das habe ich bereits in der 1. Lesung gesagt, und ich sage das heute noch einmal. Es ist wirklich der kleinste gemeinsame Nenner, den wir hier finden. Die Trennung aufzuheben wäre nämlich notwendig, um die Versorgung in allen Regionen auch im fachärztlichen Bereich abzusichern, und es wäre eine Entscheidung im Sinne von Patientinnen und Patienten und im Sinne der Standortsicherung von Krankenhäusern der Grundversorgung in der Fläche, die solche Aufgaben übernehmen könnten.

Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat dazu geführt, doch noch einige Veränderungen am Gesetz vorzunehmen. So haben wir aufgenommen, dass die Ostdeutsche

(Zuruf: Psychotherapeutenkammer!)

- Psychotherapeutenkammer - ja, ich habe hier nur ein bisschen gewartet - analog zur Landesärztekammer ein Mitberatungsrecht hat. Frau Schier hatte gesagt, wir hätten das nicht dahingehend geändert. Wir haben es aber durchaus getan; wir haben sie aufgenommen, damit es hier eine Gleichberechtigung gibt. Die Psychotherapeuten sind ja auch gleichberechtigt mit Hausärzten und Fachärzten in der Bedarfsplanung enthalten. Der Pflegebereich und die Physiotherapeuten sind es im Unterschied dazu nicht. Aus gutem Grunde haben wir gesagt: Wir wollen das Gremium arbeitsfähig haben. Die, die Verantwortung für die Versorgung haben, sollen dort mitberatend tätig sein. Das heißt nicht, dass man sich nicht auch hier und da vorher mit anderen Vereinen und Verbänden ins Benehmen setzt.

Außerdem war für uns wichtig, die Entschädigungsleistung für die Vertreter der Patientinnen- und Patientenorganisation im Gesetzentwurf festzulegen, denn ihnen ist es nicht immer möglich, die notwendigen Kosten - das sind vor allem Fahrtkosten zu verauslagen.

Wir sind auch - im Gegensatz zur Forderung der Kassenärztlichen Vereinigung - dabei geblieben: Das Gremium kann nicht,

sondern soll zu einem Ergebnis kommen bzw. Entscheidungen treffen. Wir brauchen ein solches Gremium, das nur Empfehlungen gibt, gar nicht erst anzufassen, wenn nicht einmal vorher festgelegt wird, dass ein Ergebnis dabei herauskommen soll.

All das waren Gründe, dass wir uns hier auf den Weg begeben haben. Es war schön, bei der Anhörung zu erleben, dass Städteund Gemeindebund, Landkreistag, Kassenärztliche Vereinigung und die Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung bis auf Kleinigkeiten gar nicht so viel Wesentliches auszusetzen haben. Die Kassenärztliche Vereinigung steht wieder an zweiter Stelle. Damit ist ihre wesentliche Forderung auch erfüllt worden, was für sie ganz wichtig war.

Wir haben also einen Gesetzentwurf, dem wir heute alle guten Gewissens zustimmen können, und darum bitte ich Sie.

(Beifall DIE LINKE)

Wir setzen mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Der Abgeordnete Beyer spricht.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! - Vielen Dank für den kurzfristigen Tausch.

Das Thema ist schon behandelt worden. Die Notwendigkeit, das geplante Landesgremium einzurichten, ist in der 1. Lesung schon deutlich geworden, mit der Verweisung in die Ausschüsse. Fraktionsübergreifende Einigkeit herrscht mittlerweile auch darüber, dass nicht nur die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, die Verbände der Krankenkassen, die Landeskrankenhausgesellschaft und die kommunalen Spitzenverbände in Brandenburg in diesem Gremium beratend tätig sein sollen. Vielmehr wurde in der Anhörung deutlich, dass auch diejenigen Akteure im Gesundheitswesen ein Mitberatungs- und Stimmrecht erhalten sollen, die bereits heute in die Sicherstellung der medizinischen Versorgung eingebunden sind.

Hierzu gehört aus Sicht der FDP-Fraktion der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste als Vertreter der Interessen der ambulanten und stationären privaten Pflegedienstleister. Dazu gehören aber auch die Psychotherapeutenkammer, die im Land vertretenen Selbsthilfeorganisationen und nicht zuletzt die Physiotherapeuten.

Meiner Fraktion geht es darum, mithilfe des Gremiums einen ganzheitlichen Ansatz zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung zu erarbeiten, in den dauerhaft alle Akteure eingebunden sind. Aus genau diesem Grund ist für uns auch nicht nachvollziehbar, warum die Regierungsfraktionen zwar den Berufsverband für alle Pflegeberufe als beratendes Mitglied berufen möchten, nicht jedoch die Vertreter der Einrichtungen, in denen die Beschäftigten dann arbeiten. Das ist in etwa so, als würden Sie einen Motorblock ohne die dazugehörige Karosserie, in die dieser eingebaut werden soll, kaufen.

Erstaunlich auch, dass sowohl SPD und Linke als auch die CDU-Fraktion den genannten Akteuren keine Stimmrechte, sondern lediglich mitberatende Funktionen zubilligen wollen. Ak

teure, deren Bedeutung im Gesundheitswesen weiter zunehmen wird, werden unter der Aufsicht des MUGV am Katzentisch platziert.

(Ministerin Tack: Na, na, na!)

Wir werden es ja sehen, Frau Ministerin. - Das, meine Damen und Herren, ist nicht das, was sich unsere Fraktion unter einer modernen, vielfältigen Gesundheitsversorgung vorstellt.

(Frau Wöllert [DIE LINKE]: Hätten Sie einmal ein besse- res Gesetz im Bundestag gemacht! - Weitere Zurufe)

- Ja, es geht ja vieles auch im Grundsatz in die richtige Richtung, liebe Kollegin und Kollegen. Aber ich glaube auch, wir haben die Chance verpasst, wirklich noch einen Schritt weiterzugehen.

Zur Konsensentscheidung habe ich mich im Ausschuss auch mehrfach geäußert. Ich habe Ihnen gesagt: Ich habe selbst viele Jahre in einer Organisation gearbeitet, in der das auch satzungsgemäß vorgeschrieben war. Solche Konsensentscheidungen führen aber nach aller Erfahrung letzten Endes zu Minimalkompromissen. Ich glaube, das Gesundheitswesen hätte es verdient - das ist zumindest unsere Auffassung -, dass wir da ein Stückchen weiterkommen. Deshalb werden wir das hiesige Vorhaben ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Die Abgeordnete Nonnemacher setzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.

(Zuruf - Görke [DIE LINKE]: Wir sind trotzdem gespannt!)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Das ist schön, dass Sie gespannt sind, Herr Görke.

Die Koordinierung der gesundheitlichen Versorgung durch ein gemeinsames Landesgremium ist eine Chance, die ambulante und stationäre Versorgung in Brandenburg besser zu verzahnen. Und sie hätte, da der Landesgesetzgeber weitgehende Freiheit bei der Zusammensetzung des Gremiums hat, eine Chance geboten, möglichst vielfältige Sichtweisen auf die medizinische Versorgung zuzulassen.

Versorgungsfragen werden von Patienten, Angehörigen und Selbsthilfegruppen anders gesehen als von ärztlichen oder nichtärztlichen Leistungserbringern oder den Vertretern der Krankenkassen. Ein Gremium, das an sich keine Entscheidungskompetenzen hat, lebt bei seinen Empfehlungen gerade von der Vielfalt und sehr unterschiedlicher Expertise. Aus diesem Grund hatte unsere Fraktion gemeinsam mit der FDP-Fraktion den Änderungsantrag eingebracht, den Kreis der ständigen stimmberechtigten Mitglieder zu erweitern und auch auf die Einstimmigkeit bei der Beschlussfassung zu verzichten. Diese Beschlussfassung ist ja sowieso ein Beschluss zur Empfehlung. Der Ausschuss ist - welch Wunder - unserem Antrag nicht gefolgt, der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde angenommen. Immerhin wurde der Kreis der mitberatenden Or

ganisationen wenigstens um die Psychotherapeuten erweitert. Dass die ehrenamtlichen Patientenvertreter nun Anspruch auf Kostenerstattung haben, ist ebenfalls sehr in unserem Sinne.

Bedauerlich finde ich, dass sich die Mehrheit nicht von der klassischen Einteilung in ständige Mitglieder mit Stimmrecht und Mitglieder mit Mitberatungsrecht lösen konnte. Besonders bedauerlich finde ich, dass die Vertreter der Pflegeberufe - wie üblich - nicht mit in der ersten Reihe sitzen. Einem Gremium, das die Erprobung innovativer Ansätze vor dem Hintergrund des demografischen Wandels befördern soll, hätten innovative Impulse auch bei der Zusammensetzung sehr gut getan.

(Beifall B90/GRÜNE)

Auch einer rot-roten Mehrheit, Frau Lehmann, hätte es gut zu Gesicht gestanden, weiter gehende Akzente zu setzen. Insgesamt können wir jedoch mit dem Gesetz in der vorliegenden Form leben, insbesondere da doch noch einige Verbesserungen im Vergleich mit dem Entwurf der Landesregierung erzielt werden konnten.

(Beifall B90/GRÜNE)

Das Schlusswort in dieser Debatte erhält die Landesregierung. Frau Ministerin Tack spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für Ihre Redebeiträge zum Gesetzentwurf über die Errichtung eines gemeinsamen Landesgremiums und dafür, dass wir das Gesetz heute beschließen können. Ich bin sehr froh, dass es unter Beteiligung aller Fraktionen eine solch konstruktive Arbeit gab und dass wir den von uns eingebrachten Gesetzentwurf noch qualifizieren konnten. Das finde ich einen sehr guten demokratischen Meinungsbildungsprozess.

Wir kommen heute zu einer guten Entscheidung, dass wir in Sachen gesundheitliche Versorgung im Land Brandenburg neue Ideen - Frau Nonnemacher, darum geht es uns - aufgreifen und umsetzen können. Denn wir brauchen die Nutzung weiterer und anderer Potenziale für die gesundheitliche Versorgung vor allem im ländlichen Raum. Die starre Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung hat sich total überlebt. Das Versorgungsstrukturgesetz gibt uns die Möglichkeit, mit dem gemeinsamen Gremium zumindest einen kleinen Schritt weiter zu gehen, auch wenn es nicht all das ist, was wir uns hinsichtlich einer gesetzlichen Regelung von der Bundesregierung und vom Bundestag erhofft hatten.

Es gab eine konstruktive und gute Anhörung zu dem Gesetzentwurf. Es wurde uns viel Zustimmung signalisiert, und sie diente auch dazu, den Gesetzentwurf weiter zu qualifizieren.

Ich finde, wir sind jetzt in einer guten Situation, wir müssen nun arbeiten. Wir wollten von Anbeginn - das will ich all jenen sagen, die bemängelten, dass wir nicht mehr ständige Mitglieder aufgenommen haben - ein schlankes Gremium, das in der Lage ist, einstimmige Beschlüsse zu fassen. Das wird die große Herausforderung sein, denn die ständigen Mitglieder brin

gen ja auch Eigeninteressen ein. Einen Konsens zu finden wird die große Leistung in diesem Gremium sein.

Frau Schier, seien Sie versichert: Alle anderen Beteiligten, die wir zur Beratung und zur Meinungsbildung brauchen, werden natürlich je nach Thema hinzugezogen - gar keine Frage. Wir haben keinen Grund, jemanden bei der Meinungsbildung außen vor zu lassen. Ganz im Gegenteil, wir wollen alle Ideen und Vorschläge aufgreifen und abwägen.

Ich finde, wir sind mit der gesetzlichen Regelung künftig gut aufgestellt. Sie ermöglicht, dass die regulären Spitzengespräche der Akteure des Gesundheitswesens bei mir am Tisch in eine gesetzliche Regelung überführt werden. Das finde ich gut. Ich bin gespannt, welche ersten Entscheidungen wir gemeinsam treffen werden. Wir werden - da bin ich ganz sicher - im zuständigen Gesundheitsausschuss darüber diskutieren. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)