Sie haben darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen zur Anhebung des Pegels im Rambower Moor zu einer stärkeren Vernässung geführt haben, und die Leute vor Ort sind der Meinung, dass sich dadurch die Wasserqualität verschlechtert hat. Ich frage Sie, wie Sie bzw. die Fachleute Ihres Hauses die Wasserqualität dieses Zuflusses beurteilen, insbesondere vor dem Hintergrund der Wasserrahmenrichtlinie, wonach die Qualität des Wassers des Oberliegers nicht schlechter sein darf als das des Unterliegers; die Leute vor Ort sind der Meinung, dass das hier der Fall ist.
Das kann man so verstehen. Ich will aber in diesem Zusammenhang noch einmal deutlich machen, dass seit 2003 die Wiedervernässung bzw. die Anhebung des Grundwassers im Rambower Moor eine wichtige Maßnahme ist, um den Naturhaushalt insgesamt wieder zu befördern. Wir haben jetzt nur über eine negative Auswirkung gesprochen. Der Naturhaushalt agiert aber sehr komplex. Deshalb sage ich: Es ist eine Uraltsünde, die sich jetzt auswirkt, die wir mit ein wenig Geduld gern beheben, aber wir brauchen eben noch ein wenig Zeit.
Die anderen Fragen, die Sie noch beschäftigen, können wir gerne - wenn Sie es wünschen - in einem Gespräch bei mir am Tisch oder im LUGV untersuchend fortsetzen. Ich freue mich auf Ihren Besuch.
Vielen Dank für das Angebot. - Wir kommen zur Frage 1367 (Lehramtsbezogene Studiengänge Inklusionspädagogik) , gestellt von der Abgeordneten Lieske.
Im Wintersemester 2013/2014 starten an der Universität Potsdam die neuen lehramtsbezogenen Studiengänge, in denen ganz besonderes Augenmerk auf die Inklusionspädagogik gelegt wird. Das Modul wird mit 18 Leistungspunkten bewertet und hat im Verhältnis zu den vorhergehenden Studiengängen eine erhebliche Aufwertung erhalten. Die Studierenden, die sich momentan auf das Lehramt vorbereiten, haben diese Möglichkeit noch nicht.
Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten bestehen für gegenwärtige Lehramtsstudenten, sich trotzdem auf den wichtigen inklusionspädagogischen Aspekt ihrer zukünftigen Tätigkeit vorzubereiten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete, die Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam wurden zum Wintersemester 2013/14 neu strukturiert. Dabei wurden
die Vorgaben des neuen Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes umgesetzt, das am 1. Juni 2013 in Kraft getreten ist.
Für all die Studierenden, die Sie mit Ihrer Frage ansprechen, nämlich die, die ihr Lehramtsstudium an der Universität bereits aufgenommen haben, gilt die alte Studienordnung. Das ist üblich, weil die Studierenden ein Anrecht darauf haben, ihr einmal begonnenes Studium zu den alten Bedingungen zu beenden.
Sie können im Rahmen der jetzigen alten Studienordnung aber bereits eine ganze Reihe von Inhalten zur Heterogenität und auch zu sonderpädagogischen Aspekten mitbelegen, insbesondere in Begleitveranstaltungen zu dem Praxissemester, welches es seit einigen Jahren gibt. Überdies gibt es spezielle Lehrveranstaltungen zur Psychodiagnostik im ersten Semester des jeweiligen Masterstudiengangs. Dort sind bereits heute entwickelte Berührungspunkte zur Sonderpädagogik mit einem relativ großen Umfang an Veranstaltungen verortet.
Zweiter Punkt: Für Studierende der Primarstufe ist bereits durch die alte Ordnung ein verpflichtendes Modul im Umfang von fünf Leistungspunkten - ECTS - zum Umgang mit Heterogenität im Grundschulalter festgeschrieben. Das heißt, auch wer bereits an der Universität Potsdam ein Lehramtsstudium absolviert, kann sich auf die Herausforderungen der Inklusion vorbereiten und es trotz der neuen Studienordnung so zu Ende führen, wie er es zu Beginn des Studiums geplant hat.
Die Studierenden können die neuen Angebote überdies wahrnehmen, indem sie in einen der neustrukturierten Studiengänge wechseln. Dafür stehen im Wintersemester 2013 für das Bachelorstudium Angebote des ersten und auch des dritten Fachsemesters zur Verfügung.
Generell habe ich die Überzeugung gewonnen, dass die Universität sich sehr bemüht, die inklusionspädagogischen Kompetenzen der im System befindlichen Studierenden zu stärken und auch mit ihnen auszuprobieren, wie die endgültige Gestaltung der neuen Studiengänge sein soll. Dies geschieht zum Beispiel durch außercurriculare Zusatzangebote, die zukünftig ausgebaut werden, wobei es natürlich auf Freiwilligkeit beruht, in welchem Umfang sie genutzt werden.
All das kann man sich auf der Website des Zentrums für Lehrerbildung ansehen oder über Powerpointdateien herunterladen und abrufen, wenn es einen danach gelüstet.
Sie sehen also: Wo ein Wille ist, sind viele Möglichkeiten gegeben, sich auch heute für inklusionspädagogische Kompetenzen fit zu machen.
Frau Ministerin, vielen Dank dafür, dass Sie so umfangreich geantwortet und auch das umfangreiche Maßnahmenpaket in den Raum gestellt haben. Mich haben jedoch Studenten, die sich im Lehramtsstudiengang befinden, genau auf diesen Punkt angesprochen: Wie erfolgt die Beratung zu all diesen Angeboten, wenn man nicht diese Gelüste verfolgt, sich ins Internet zu begeben?
Normalerweise ist dafür das Zentrum für Lehrerbildung an der Universität Potsdam zuständig, das auch dezidiert eine Studienberatung für Lehramtsstudierende durchführt. Über die werden auch diese Zusatzangebote und Neuerungen vermittelt. Man muss nur hingehen. Auf der anderen Seite wird auch durch mehr Informationen in den Semesterferien auf das neue Semester vorbereitet.
Danke, Frau Ministerin, für die ausführliche Antwort, die sich ja vor allem auf den Bereich des Studiums bezog. Können Sie darstellen, wie die Weiterbildung - gerade im inklusionspädagogischen Bereich - für diejenigen Menschen ist, die ein Lehramtsstudium abgeschlossen haben, also schon im Schuldienst in Brandenburg sind? Gibt es ausreichend Angebote für die Weiterbildung im inklusionspädagogischen Bereich?
Ob das ausreichend ist, kann ich Ihnen aus dem Handgelenk nicht beantworten. Es gibt seit Jahren, auch in Kooperation mit dem MBJS, ein eingeschwungenes Weiterbildungsangebot, das nicht in besonderer Art und Weise weiterentwickelt worden ist, sondern zunächst einmal fortgeführt wird, wie es zurzeit ist - ob ausreichend, müsste man für die Zukunft sehen.
Vielen Dank. Meine Empfehlung: Kurzschluss mit Frau Münch. - Wir kommen zum Abschluss der Fragestunde zur Frage 1368 (Frei gewordene Fördermittel durch Streichung bei ROHKUNSTBAU 2013), gestellt durch den Abgeordneten Dr. Hoffmann.
Das Projekt ROHKUNSTBAU kann mit Sicherheit zu den Projekten gezählt werden, die über die Landesgrenzen hinaus zum internationalen Kulturaustausch beitragen.
Bis zum Jahre 2011 wurde dieses künstlerisch einmalige Projekt durch das Land Brandenburg mit jeweils etwa 60 000 Euro gefördert. Dass es im Rahmen der Kulturpolitischen Strategie und des Konzeptes zur kulturellen Bildung zu einer Umstrukturierung der Förderpolitik kommen würde, war zu erwarten. In Rede stand zum Beispiel, dass zugunsten kleinerer Projekte der bildenden Kunst - zum Beispiel der GEDOK-Projekte - die Mittel beim ROHKUNSTBAU gekürzt werden. So musste 2012 tatsächlich Teil 2 einer ROHKUNSTBAU-Ausstellungsserie wegen fehlender Fördermittel ausfallen.
Am 10. August 2013 konnte mit zahlreichen Gästen unter großer Beachtung durch die Fachwelt und mit Unterstützung zahlreicher privater und öffentlicher Einrichtungen im Schloss
Roskow die ROHKUNSTBAU-Ausstellung „Moral“ doch noch eröffnet werden, allerdings erstmals ohne Beteiligung des Landes. Veranstalter bzw. Träger des Projektes ist die Heinrich-BöllStiftung, unterstützt durch zivilgesellschaftliches Engagement in der Region.
Ich frage die Landesregierung: Für welche Projekte der kulturellen Bildung bzw. der Kunst allgemein wurden die durch die Nichtunterstützung von ROHKUNSTBAU frei gewordenen Mittel verwendet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Hoffmann, das Projekt ROHKUNSTBAU wurde lange mit Projektmitteln des Landes Brandenburg gefördert. Dabei war allen Beteiligten bewusst, dass eine Dauerförderung angesichts der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht möglich sein würde. Das war nie versprochen und auch nie beabsichtigt.
Spätestens 2010 war klar, dass ROHKUNSTBAU andere Partner als das Land benötigen würde. Von daher freue ich mich sehr, dass es den Organisatoren von ROHKUNSTBAU gelungen ist, diese Partner zu finden und für 2013 wieder eine erfolgreiche und sehr nachgefragte Ausstellung auf die Beine zu stellen.
Nebenbei bemerkt bestätigt sich damit auch eine der Grundüberlegungen für unsere kulturpolitische Strategie, nämlich, dass Kunst und Kultur auch stets Wandel bedeuten und es primär die Aufgabe der Landesförderung sein muss, Projekte anzustoßen und nicht in jedem Fall dauerhaft zu tragen.
Nun zu Ihrer Frage: Die Projektfördermittel werden jedes Jahr antragsbezogen und im Rahmen einer Gesamtbewertung neu vergeben. Das heißt, in der Regel gibt es keine Besitzstände, und alle Anträge fangen jeweils bei null an. Auch für ROHKUNSTBAU gab es keine Reservierung im Sinne einer Vorfestlegung.
Mein Haus hat seine Entscheidung so getroffen, wie sie Ihnen bekannt ist. Die entsprechenden Projektmittel sind jedes Jahr deutlich überbucht. Das heißt, es steht von vornherein fest, dass Förderanträge im Einzelfall selbst bei unbestritten hoher Qualität und entsprechendem Engagement der Antragsteller unberücksichtigt bleiben müssen.
Erlauben Sie mir, abschließend anzumerken, dass wir weder den erfolgreichen noch den zunächst nicht erfolgreichen Antragstellern etwas Gutes tun, wenn wir anfangen, sie gegeneinander auszuspielen. - Vielen Dank.
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in Drucksache 5/7799 ab. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Anders als beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt haben wir hierzu eine Debatte; sie beginnt mit dem Beitrag der Landesregierung. Minister Holzschuher wird sprechen.