Ich sage ganz deutlich: Es gibt unter denjenigen, die Bergschäden an ihren Gebäuden zu verzeichnen haben und nicht wegziehen können, weil man die Häuser nicht mehr verkaufen kann, da sie im Wert sinken, sowohl Menschen, die daran festhalten, dass es weiter Braunkohletagebaue geben soll, als auch solche, denen es egal ist, und solche, die sich gegen neue Tage
baue wenden. Die „Religion“, dass die Energiewende später kommen kann oder dass Braunkohletagebaue eine Brücke sind, spielt überhaupt keine Rolle. Die Menschen haben den Heimatbegriff verloren, weil sie Staub und Lärm ausgesetzt sind und Schäden zum großen Teil nicht reguliert bekommen.
Dass laut der Angaben von Vattenfall nur 40 % der Fälle überhaupt reguliert werden, hat damit zu tun, dass sich Vattenfall ganz sicher sein kann, dass die Gelder, die notwendig sind, um die Entschädigung einzuklagen, von den Betroffenen nicht aufgebracht werden können. Denn man muss ein Verfahren erst einmal finanzieren. Man muss seinen Anwalt erst einmal bezahlen. Und wenn man immense Schäden hat, die Schadenssumme also hoch ist, sind die Kosten für den Rechtsanwalt umso höher.
Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir uns - egal, wie wir über Energiepolitik denken - im Bundesrat einsetzen, und zwar als eine Region, die massiv mit Braunkohletagebau zu tun hat. Dazu können wir uns nicht auf andere Bundesländer berufen übrigens auch ich nicht auf Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen, die es trotz des Koalitionsvertrags noch nicht geschafft haben, eine Bundesratsinitiative zu starten. Insofern gibt es bei mir auch eine gewisse Empathie dafür, dass man sich in Parteien öfter mal streitet; ich bin vielleicht auch dafür bekannt, das hier und dort zu tun.
Allerdings muss ich auch sagen, dass wir in Nordrhein-Westfalen leider nicht die Mehrheit haben, und insofern danke ich noch einmal der Brandenburger SPD und der Fraktion DIE LINKE, die Nordrhein-Westfalen ein wenig „anschieben“. Ich finde, die haben es jetzt, im Jahre 2013 einmal verdient, dass so ein richtiger Ostwind hinüber in den Westen bläst, und dann geht im Interesse der Geschädigten politisch das Feuer ab. Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen haben ein populäres Thema aufgegriffen - Frau Niels hat das verdeutlicht - und wollen flugs eine Bundesratsinitiative dazu durchführen. Warum nur bei Bergschadensvermutung? Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Dezember 2011 einen Antrag eingebracht, der sogar ein neues Bergrecht für das 21. Jahrhundert fordert.
Im Mai 2012 gab es zu diesen und weiteren Initiativen eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie. Das Bundesberggesetz ist ein historisch gewachsenes Spezialgesetz, für dessen Vollzug die Bergbehörden verantwortlich sind. Im Gesetz ist ein Vorrang für den Rohstoffabbau vor anderen Belangen angelegt, für den es aus Gründen der Rohstoffsicherung über viele Jahrzehnte sicherlich gute Gründe gab.
Inzwischen haben wir jedoch in Deutschland eine Energiewende und in Brandenburg eine Diskussion über die Energiestrate
gie 2030. Dabei wurde deutlich, dass Fragen der Akzeptanz und Beteiligung künftig in der Energiepolitik eine viel stärkere Rolle spielen müssen.
Das gilt zweifelsfrei auch für den Bergbau. Wir möchten, dass aus Brandenburger Sicht geprüft wird, welche Interessen es an einer Änderung des Bergrechts gibt. Die Bergschadensvermutung bei Tagebauen ist eine Änderung, die möglicherweise Betroffene entlastet.
Interessant ist allerdings auch die Frage, wie wir mit den Bewohnern der Tagebauränder beispielsweise in Taubendorf umgehen, die stark belastet sind, aber nur begrenzte Ansprüche haben - beispielsweise über das Immissionsschutzrecht -, und welche grundsätzlichen Informations- und Mitwirkungsrechte es gibt - ähnlich wie bei dem Erneuerbare-Energien-Gesetz diskutiert -, die auch für das Bergrecht sinnvoll wären.
Warum wollen wir prüfen, was auf den ersten Blick so sinnvoll erscheint? Die Bergschadensvermutung setzt einen naturwissenschaftlich gut begründeten und belegten Zusammenhang zwischen Untertagebergbau und Bergsenkung voraus. Im Tagebau besteht dieser regelmäßige Zusammenhang jedoch nicht, da nur in besonderen Fällen - in Abhängigkeit von der Geologie - Bodenschichten vorhanden sind, die bei Grundwasserentzug sacken und beim Grundwasserwiederanstieg zu Geländeanhebungen führen.
Um diesen Zusammenhang festzustellen, kann die Bergbehörde ein exaktes Grundwassermonitoring anordnen. Für mögliche Bergschadensfälle stehen damit ohne Weiteres genaue Daten zur Grundwasserbeeinflussung zur Verfügung, auf deren Grundlage eine Prüfung von Bergschäden erfolgen kann. Wenn diese Prüfung möglich ist und sich Bergschäden eindeutig zuordnen lassen, müsste die Beweislast nicht umgekehrt werden. Sie sehen: Der Teufel steckt im Detail. Insofern freue ich mich auf eine fortführende Beratung im Wirtschaftsausschuss - daher auch unser Entschließungsantrag. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion wird dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch dem Entschließungsantrag der Koalition zustimmen,
damit Sie, Frau Kollegin Wöllert, wissen, dass wir das, was wir sagen, ernst meinen. Damit bin ich beim Thema, Frau Kollegin. Ich möchte es mir nicht entgehen lassen, Ihnen das in aller Deutlichkeit in Erinnerung zu rufen.
Vertreter Ihrer Partei haben vor der Landtagswahl ein Volksbegehren gegen die Braunkohle unternommen.
- Na klar: Unterstützt. - Sie sind mit dem Versprechen, den Ausstieg aus der Braunkohle vorzunehmen, in diesen Landtag gewählt worden.
Sie waren kaum in den Landtag gewählt, da haben Sie das Gegenteil dessen gemacht, was Sie hier den Menschen verkünden.
Sie haben viele Brandenburgerinnen und Brandenburger betrogen, Sie haben falsche Versprechen abgegeben
und anders entschieden. - Herr Kollege Jürgens, dass Ihnen als Mitglied dieser Fraktion gelegentlich zum Schreien zumute ist, kann ich verstehen, aber tun Sie es bitte andernorts!
Der Punkt ist: Ihre Braunkohlepolitik ist von Umkippen, Umfallen und Die-Fahne-nach-dem-Wind-Hängen gezeichnet! So sieht es nämlich aus, Frau Kollegin Wöllert. Das muss in dieser Deutlichkeit gesagt werden.
Wir erleben es jetzt wiederum, dass Ihr Spitzenkandidat in spe, Görke, den Menschen Sand in die Augen streut, indem er andeutet, am weiten Horizont, wenn sich die Brücke einmal dem Ende nähert, könnte ein Ausstieg aus der Braunkohle stattfinden. Er nennt sogar Jahreszahlen. Ihr eigener Wirtschaftsminister drückt sich um die Angabe solcher Jahreszahlen. Auch dazu haben Sie keine geklärte Position.
Tun Sie mir einen Gefallen: Klären Sie erst einmal die Position der Energiepolitik in Ihrer Fraktion und machen Sie keine linke Energiepolitik - wobei ich link so meine, wie das Wort link es hergibt!
Deshalb haben wir den Wunsch, dass Sie zunächst Ihre Position klären und sich dann über andere beschweren. Frau Kollegin Wöllert, vielleicht fangen Sie damit an? - Vielen Dank.
Wissen Sie was, Herr Bretz? Sie hätten sich einfach die Debatten, wo es um das Thema ging, und mein Abstimmungsverhal
Herr Bretz, möchten Sie reagieren? - Das ist nicht der Fall. Dann spricht als nächster Herr Domres für die Linksfraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Bretz, Sie können sich in einem sicher sein: Die Linke hat eine klare energiepolitische Position.
Und ein Zweites: Ich hätte mir gewünscht, dass Sie zum Thema gesprochen hätten; das haben Sie nicht getan.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert mit dem Antrag eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, dass das geltende Entschädigungsrecht für vom Untertagebergbau Betroffene auch für Tagebaugeschädigte zur Anwendung kommt, also im gesamten potenziellen Einwirkungsbereich bergbaulicher Tätigkeiten. In Gebieten mit nachweisbarer Grundwasserabsenkung im Braunkohletagebau zum Beispiel ist bei typischen Schadensmerkmalen von Bergschäden auszugehen. Gegebenenfalls muss der Bergbaubetreibende nachweisen, dass es sich nicht um Bergschäden handelt. Das ist eine Forderung, die auch die Linke seit vielen Jahren erhebt und mit mehreren Initiativen im Deutschen Bundestag untersetzt hat.
Leider - das ist die traurige Erkenntnis - sind zuletzt im Februar dieses Jahres alle Versuche, für die vom Tagebau Betroffenen Verbesserungen zu erreichen und die Beweislastumkehr auch für Tagebaugeschädigte gelten zu lassen, an der Ablehnung von CDU/CSU und FDP gescheitert.