Protocol of the Session on June 5, 2013

Minister Vogelsänger antwortet.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners hat uns in diesem Jahr vor mehrere große Herausforderungen gestellt. Eine davon hat mit der Bekämpfung bis zum Waldrand zu tun.

Die Untere Forstbehörde hat deshalb bei den Aktionen im Vorjahr nur den Wald abgesperrt. Jetzt wurde der Eichenprozessionsspinner auch am Waldrand bekämpft. Das hat auch seinen Grund, denn dort, in den besonnten Bereichen hält er sich besonders gern auf und gefährdet da natürlich die Bevölkerung; ich komme noch zu den Zahlen. Das stellt hohe Anforderungen an die Information der möglicherweise betroffenen Bevölkerung.

Das Problem ist: Der genaue Flugzeitpunkt ist oft erst am Morgen des jeweiligen Tages bekannt. Es wird veröffentlicht, wo bekämpft wird, aber der Zeitpunkt ist nicht immer genau feststellbar. Das hat mit den Witterungsbedingungen zu tun. Wir werden das in der IMAG mit den Kommunen auswerten. Wir hatten für die Vorbereitung dieses Großeinsatzes drei Wochen Zeit. Ich verteidige ihn weiterhin als richtig; ich komme noch zu einigen Zahlen.

Am Tag der Befliegung - einem Freitag - informierte eine Mutter den zuständigen Oberförster, dass ein Hubschrauber eine Kita überflogen habe. Bei der unmittelbar erfolgten Verständigung mit der Kitaleitung stellte sich jedoch heraus: Ein Erzieher war mit zwölf Kindern auf dem Außengelände, als der Hubschrauber in 40 Metern Entfernung den angrenzenden Wald beflog. Es konnte nicht festgestellt werden, ob Sprühnebel direkt über das Kitagelände gelangt ist, und falls ja, ob Kinder Kontakt mit dem Mittel hatten. Für die Eltern wurde ein Informationsschreiben angefertigt und für Nachfragen die Telefonnummer der Oberförsterei beigefügt. Anrufe erfolgten jedoch nicht; bei keinem Kind wurden irgendwelche Wirkungen festgestellt.

Zur Klarstellung: Zu keinem Zeitpunkt wurde die Kita überflogen; das zeigt auch das Flugprotokoll. Ich habe eine Karte dabei, das können wir uns noch ansehen.

Wir hatten heute eine aktuelle Stunde zur Gesundheitspolitik, zu der ich auch einen Beitrag leisten möchte. Dankenswerterweise hat mir das Referat 23 des MUGV Zahlen zur Verfügung gestellt. 2012 wurden bei den niedergelassenen Ärzten 3 673 Patienten mit entsprechenden Symptomen erfasst - die Dunkelziffer dürfte sehr viel höher sein, denn nicht jeder geht sofort zum Arzt; der eine oder andere behandelt sich sozusagen selbst. Fast all diese Patienten kamen mit Hautreaktionen und Juckreiz zum Arzt. Zusätzlich hatten 20 % der Patienten Bindehautentzündungen, bei 11,4 % waren die oberen Atemwege entzündet, 5,3 % hatten Probleme mit der Lunge und 0,3 % mussten wegen lebensbedrohlicher Zustände sofort behandelt werden. So viel zu den Fakten von 2012.

2011 waren es 2033 Patienten - wir haben also im Vergleich fast eine Verdoppelung zu verzeichnen. 2012 waren 875 Kinder und Jugendliche betroffen. Frau Kollegin Tack und ich haben vereinbart, dass wir auch 2013 eine Erhebung durchführen. Das wird genauso ausgewertet wie die Fragen der Interministeriellen Arbeitsgruppe.

Zum vorläufigen Stand, zum Umfang und zu den Kosten: Nach den bisher vorliegenden Zahlen wurde auf insgesamt 11 900 Hektar Wald und Siedlungsfläche - dazu kommen 179 Kilometer Straße und 18 000 Einzelbäume im Siedlungsbereich - aus der Luft und vom Boden aus bekämpft. Die Kosten belaufen sich auf ca. 4,5 Millionen Euro. Diese Kosten betreffen unterschiedliche Bereiche - Straßen, Forst und Kommunalverwal

tung -; die Hälfte der Kosten wird aus meinem Ressort abzudecken sein. Das betrifft 2,3 Millionen für die Bekämpfung auf Waldflächen und 340 000 Euro für den Straßenbereich.

Herr Jürgens ist gerade nicht da; er hat nach Privatpersonen gefragt. Einzelne Kommunen organisierten gegen Kostenerstattung auch für private Eigentümer die Bekämpfung. Insofern hatten diese Eigentümer sehr günstige Preise: Mitunter fielen nur 30 Euro pro Baum an. Das ist sehr günstig. Jeder, der das einmal selbst organisiert hat, weiß: Man ist schnell bei 200 Euro pro Baum.

Frau Alter hat mich auf etwas angesprochen, das bereits die Auswertung betrifft: Ich habe bei den Forstbehörden nachgefragt. Es gab viele Anrufe von Bürgern, die sich für die Bekämpfung bedankt haben, weil sie 2011 und 2012 über viele Monate praktisch keine Lebensqualität mehr hatten. Es gab zudem viele Anrufe von Bürgern, die besorgt nachgefragt haben, warum Bäume in ihrem Umfeld nicht bekämpft wurden. All das wird selbstverständlich ausgewertet. Ich gehe davon aus, dass wir darüber auch im Fachausschuss beraten und ich das dort darstellen kann.

Wie gesagt, es handelt sich um eine riesige logistische Leistung. Ich war gestern Abend bei der Industrie- und Handelskammer. Frau Hoppe, die Bürgermeisterin von Schwielowsee eine der am meisten betroffenen Gemeinden - hat mich angesprochen. Sie hat gesagt: 99 % der Bürger haben sich bedankt. Sie hat sich auch für die gute Koordination mit meiner Forstbehörde bedankt. - Herzlichen Dank; für Nachfragen stehe ich gern zur Verfügung.

(Beifall des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Herr Jungclaus hat eine - bitte.

Vielen Dank, Herr Minister, vor allen Dingen für die Ausführungen dessen, was schon alles passiert ist. Die Frage zielte ursprünglich dahin, wie die Bevölkerung durch den Einsatz gefährdet wurde - speziell in der Kita. Es gab unterschiedliche Aussagen. Die betroffene Mutter sprach davon, dass über der Kita ein Sprühnebel wahrnehmbar gewesen sei. Das sei dahingestellt - aber Sie haben selbst angesprochen, dass die Überflugpläne erst am jeweiligen Morgen feststehen. Insofern würde mich interessieren, mit welcher Vorstellung Sie in die IMAG hineingehen, um zu gewährleisten, dass eine Kita trotz so später Benachrichtigung oder Festlegung der Flugrouten informiert werden kann.

Die Bekämpfungsbereiche waren auf der Internetseite dargestellt. Auch mit der kommunalen Seite gab es immer eine Abstimmung; mitunter haben Kommunen das noch im Amtsblatt veröffentlicht. Nun bekommt nicht jeder das Amtsblatt, weshalb es sicherlich Aufgabe der interministeriellen Arbeitsgruppe sein wird, die Frage der Informationsflüsse auszuwerten, damit vergleichbare Einsätze im nächsten Jahr gegebenenfalls noch besser durchgeführt werden können - damit habe ich gar kein Problem.

Ich will aber eines sagen: Die Bekämpfung ist deshalb schwierig, weil immer auf die Witterungsverhältnisse geachtet werden muss. Deshalb kann man zunächst nur die Fläche bekannt geben, auf der bekämpft werden soll. Es war früher leichter, als man die Waldränder nicht bekämpft hat, sondern nur im Waldbereich Absperrungen vorgenommen hat. Das kann man ein Stück länger machen. Die Interministerielle Arbeitsgruppe wird sich damit befassen; wir haben somit auch noch Diskussionsstoff im Ausschuss.

Vielen Dank. - Damit kommen wir zur Frage 1315 (Kündi- gung der Verträge mit elf brandenburgischen Lehrkrankenhäu- sern durch die Charité), die durch die Abgeordnete Wöllert gestellt wird.

Am 17. Mai 2013 fand zwischen Gesundheitsministerin Anita Tack und dem Vorstandsvorsitzenden der Charité und der Dekanin ein Gespräch zur weiteren strategischen Partnerschaft statt. Die Charité hat alle Verträge mit Lehrkrankenhäusern zum 31.07.2013 gekündigt - zumindest in Brandenburg. In der Presse wurde von neuen, unzumutbaren Verträgen seitens der Charité berichtet.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie schätzt sie das Ergebnis des Gespräches ein - vor allem unter dem Aspekt der Anforderungen an die künftige Zusammenarbeit zwischen der Charité und den brandenburgischen Lehrkrankenhäusern?

Frau Ministerin Tack antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Birgit Wöllert, wir sind vorhin bereits kurz auf das Thema eingegangen. Es war - das stimmt - eine große Überraschung für die Lehrkrankenhäuser, dass die Kündigung ausgesprochen wurde. Wir sind uns alle einig - das haben wir vorhin in der Aktuellen Stunde bekräftigt -, dass die Kooperation zwischen der Charité und den Lehrkrankenhäusern in Berlin und Brandenburg für die medizinische Fachkräfteversorgung sehr wichtig und von großer Bedeutung ist.

Wie diese Kooperation in Zukunft ausgestaltet wird, hängt davon ab, wie die Charité reagiert. Es war selbstverständlich Gegenstand meines Gespräches mit dem Chef der Charité, Prof. Einhäupl, und der zuständigen Dekanin, Prof. GrütersKieslich, am 17. Mai. Anlass war - deswegen fragen Sie ja danach -, dass die Charité den akademischen Lehrkrankenhäusern in Berlin und Brandenburg ohne Vorwarnung oder Kommunikation die Verträge aufgekündigt hat.

Ich sage Ihnen ganz deutlich - darauf haben wir großen Wert gelegt -: Die Kollegen der Charité haben sich bei mir wegen der fehlenden Kommunikation mit der Brandenburger Landesregierung im Vorfeld der Kündigung entschuldigt und ausdrücklich bedauert, dass es zu solch einer politischen Welle gekommen ist - aus Sicht der Krankenhäuser völlig zu Recht.

Wir - Landesregierung und Charité - haben bekundet, dass wir ein gemeinsames Interesse daran haben, die strategische Partnerschaft fortzuführen. Die Prämissen und vor allen Dingen die Zielsetzung sind beschrieben worden: Wir brauchen uns gegenseitig. Auch die Charité braucht uns für eine gute Ausbildung im Praktischen Jahr an den Lehrkrankenhäusern; das ist also ein Geben und Nehmen.

Deshalb verweise ich gern darauf, dass wir zurzeit über 100 Studierende der Charité an unseren Lehrkrankenhäusern in Brandenburg haben. Das ist eine gute Basis für Partizipation und dafür, dass sie an Brandenburger Krankenhäusern sehr gut lernen können. Wir haben verabredet, dass die Charité alle elf Lehrkrankenhäuser in Brandenburg weiterhin als Vertragspartner ansieht und diese noch einmal angeschrieben werden. Das Angebot zur Zusammenarbeit soll erneuert werden - und damit auch das Angebot, Verträge individuell auszuhandeln, weil jedes Krankenhaus andere Bedingungen hat. Auch die drei Krankenhäuser, die im Zusammenhang mit der Kündigung keinen neuen Vertragsentwurf erhalten haben, werden angeschrieben. Wir haben verabredet, dass alle elf Krankenhäuser ein Vertragsangebot bekommen und nochmals zur individuellen Vertragsunterzeichnung eingeladen werden.

Wir haben uns vergewissert, dass wir gemeinsam das gleiche wollen: eine Stärkung der Ausbildung und eine Sicherung der elf Lehrkrankenhäuser. Begründet wurde die Kündigung mit der geänderten Rechtslage der Approbationsordnung, aber Kommunikation und Umgang miteinander sind natürlich etwas anderes. Ich finde, nun sind beiden Partnern - Charité und Krankenhäusern - die Türen für konstruktive Verhandlungen weit geöffnet. Wir haben das auch gegenüber der Krankenhausgesellschaft in Brandenburg kommuniziert. Sie wird sich daran beteiligen, sodass mit den neuen Verhandlungen auch die individuellen Interessen der Brandenburger Krankenhäuser berücksichtigt werden können. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE und SPD)

Es gibt Nachfragen. Herr Dombrowski, bitte.

Frau Ministerin, wir sind morgen mit der Charitéleitung verabredet. Vielleicht habe ich nicht aufgepasst: Es geht darum, dass die Charité die Verträge gekündigt hat. Sie haben eben von Vertragsangeboten gesprochen, die elf Kliniken zugeschickt werden sollen. Was sind das für Vertragsangebote?

Tatsache ist: Es gab gültige Verträge - diese haben auch noch Bestand - mit unseren elf Krankenhäusern in Brandenburg und einer Vielzahl in Berlin. Diese Verträge sind mit der Begründung, die Rechtslage habe sich geändert, die Approbationsordnung stelle eine neue Grundlage dar, gekündigt worden. Damit sind automatisch neue Vertragsangebote geschickt worden - außer an drei Brandenburger Häuser. Es macht skeptisch, dass man offenbar von elf automatisch auf acht heruntergehen möchte.

Die Krankenhäuser brauchen also eine neue Vereinbarung, einen neuen Vertrag. Es wurde verabredet, dass mit jedem Kran

kenhaus ein Vertrag ausgehandelt und fortgeführt wird, damit wir in Brandenburger Krankenhäusern wieder auf vertraglicher Basis PJler ausbilden können. - Sie haben offenbar etwas noch nicht verstanden?

Bitte keine Zwiegespräche! Klärt das in der Mittagspause unter vier Augen; so ist es gängige Praxis.

Vielen Dank bis hierher. Der Abgeordnete Gordon Hoffmann stellt Frage 1316 (Begabtenförderung mathematisch-naturwis- senschaftlich begabter Schüler).

Der Amtsgemeinde Gransee wurde mitgeteilt, dass für das kommende Schuljahr 18 Lehrerwochenstunden zur Förderung mathematisch-naturwissenschaftlich begabter Schüler im Landkreis Oberhavel nicht mehr zugewiesen werden sollen. Wichtige Projekte zur Vorbereitung der Bundesolympiade für Mathematik stehen damit vor dem Aus.

Ich frage die Landesregierung: Warum wird die Förderung mathematisch-naturwissenschaftlich begabter Schüler eingestellt?

Frau Ministerin Münch antwortet.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hoffmann, Sie fragen generell nach der Begabtenförderung für mathematische Talente. Deswegen würde ich gerne etwas umfassender darstellen, was wir für Talentförderung tun.

Für die Begabtenförderung gibt es im Land Brandenburg landesweite und regionale Instrumente. 27 Lehrerwochenstunden werden für die mathematisch-naturwissenschaftlichen Landeswettbewerbe eingesetzt, die ein zentraler Baustein der Begabtenförderung sind. 10 Lehrkräfte sind daran beteiligt. 18 500 Euro stellt das MBJS dafür zur Verfügung. Mit diesen Lehrerwochenstunden werden die Landesolympiaden Mathematik, Biologie, Chemie und Physik, der Landeswettbewerb Informatik sowie die Landesseminare Mathematik, Biologie, Chemie und Physik zur Förderung begabter Schüler ausgestattet, und das wird auch weiter so sein.

Die Landesseminare bereiten die Schülerinnen und Schüler, die sich über die Olympiaden dafür qualifiziert haben, für die Bundesolympiaden in Mathematik und für die Auswahlverfahren zu den internationalen mathematisch-naturwissenschaftlichen Olympiaden genauso wie für den naturwissenschaftlichen Nachwuchswettbewerb „International Junior Science Olympiad“ und „European Union Science Olympiad“ vor. Diese Dinge finden kontinuierlich statt.

Seit sechs Jahren besteht darüber hinaus eine Kooperationsvereinbarung mit dem Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie zur Vorbereitung und Durchführung von Schülerakademien für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften. Ich weiß nicht, ob Sie Gelegenheit hat

ten, an einer dieser Schülerakademien teilzunehmen oder sie zur Kenntnis zu nehmen; das sind hervorragende Instrumente, dank derer wir gemeinsam mit Partnern aus der Wirtschaft begabte Schüler fördern.

An der Schülerakademie Mathematik/Informatik nehmen jährlich über 100 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 teil. Dabei steht in den Jahrgangsstufen 5 bis 7 die Breitenförderung von Begabungen und Talenten im Mittelpunkt. Ziel ist es, möglichst viele begabte Schülerinnen und Schüler zu fördern. In den Jahrgangsstufen 8 bis 10 erfolgt dann die Spitzenförderung.

Sie können an diesen Maßnahmen erkennen, dass wichtige Projekte zur Vorbereitung der Bundesolympiade für Mathematik engagiert gefördert werden. Darüber hinaus stellen die Schulämter im Rahmen der VZE-Zuweisung für das jeweilige Schuljahr zusätzliche Lehrerwochenstunden für die Begabtenförderung auf der regionalen Ebene zur Verfügung, und darauf bezieht sich Ihre Frage. Auch dem Beratungsstützpunkt der Begabtenförderung am Staatlichen Schulamt Perleberg wurden im vergangenen und im folgenden Schuljahr 0,92 VZE zugewiesen. Es bleibt also bei dieser Höhe für die Begabtenförderung Mathematik.

Die Stützpunkte der Begabtenförderung erfüllen drei eng miteinander verbundene Aufgaben, denn sie beraten Lehrkräfte, Schulleitungen, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Sie leisten Entwicklungsarbeit in Bezug auf die verfügbaren pädagogischen diagnostischen Instrumente und Verfahren und bieten auch Fortbildungsveranstaltungen an.

Die 18 Lehrerwochenstunden zur Förderung mathematisch-naturwissenschaftlich begabter Schülerinnen und Schüler stellen eine zusätzliche Ausstattung über das hinaus dar, was ich Ihnen eben beschrieben habe, die natürlich immer von der konkreten Situation im Bereich des Schulamtes abhängig ist. Im Schulamtsbezirk Perleberg gibt es leider derzeit viele langzeiterkrankte Lehrkräfte. Deshalb können zusätzliche Lehrerwochenstunden nur eingesetzt werden, wenn der Unterricht nach der Kontingentstundentafel abgesichert ist. Darauf weisen Sie und andere Abgeordnete zu Recht immer wieder hin.

Jetzt stehen die Planungen für das kommende Schuljahr vor dem Abschluss. Der Mathematik-Klub in Oberhavel kann im kommenden Schuljahr mit 11 Lehrerwochenstunden Mindestausstattung weiter unterstützt werden. Damit, denke ich, ist eine verträgliche Lösung gefunden, die den unterschiedlichen Bedingungen gerecht wird. - Danke.

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Ludwig stellt die Frage 1317 (Umsatzbesteuerung behindert interkommunale Zusammenar- beit).

Leistungen der öffentlichen Hand unterliegen unter bestimmten Bedingungen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes der Mehrwertsteuerpflicht. Das betrifft Leistungen sowohl des Bundes, der Länder als auch der Städte, Gemeinden und Landkreise. Es betrifft auch Leistungen, die sie untereinander erbringen, zum Teil auch Leistungen sogenannter Amts