Wenn man diese heute vorgeschlagene Antirassismusklausel richtig einordnen will, muss man eine Bilanz dessen ziehen, was wir seit 23 Jahren im wiedererstandenen Land Brandenburg erleben. Wir alle haben in den 90er-Jahren, insbesondere in den ersten Jahren nach der Wende, gedacht, Rechtsextremismus, Ausländerfeindlichkeit, Rassismus seien vorübergehende Erscheinungen der Transformationsphase. Das war eine Hoffnung. Diese Hoffnung hat getrogen. Das mussten wir bitter erfahren. Viele Menschen haben es mit ihrem Leben bezahlt - auch in Brandenburg.
Ich habe heute Morgen auf dem Weg hierher im Inforadio eine Reportage aus Bad Belzig gehört, wo der ehemalige Bürgermeister sehr repräsentativ berichtet hat, mit welcher - gar nicht böse gemeinten - Ignoranz die Öffentlichkeit zunächst auf das Aufkommen von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlich
keit reagiert hat. Wir in Brandenburg - wir werden das in den nächsten Tagesordnungspunkten noch ausgiebig diskutieren haben fast die gesamten 90er-Jahre gebraucht, um unsere Strategie im Umgang mit Rechtsextremismus zu verändern. Wir stellen mittlerweile fest, dass sich das gesellschaftliche Klima in unserem Land tatsächlich insoweit geändert hat, als es jetzt die Bereitschaft gibt, zivilgesellschaftlichen Widerstand auch gegen das Auftreten von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit zu leisten.
Wir als Politik sind vor dem Hintergrund dieser Erfahrung gut beraten, eine Antirassismusklausel in diese Verfassung aufzunehmen, die auch dokumentiert, dass wir dieses veränderte Bewusstsein unterstützen, stärken und stabilisieren.
Mit dem Verzicht auf den Begriff „Rasse“ betreten wir nicht Neuland, sondern die Thüringer haben es bei der Entwicklung ihrer Landesverfassung von vornherein richtig gemacht: Sie haben auf den Begriff „Rasse“ verzichtet. - Wir machen dort einen notwendigen Modernisierungsschritt. Die CDU hat leider nichts dazu gesagt.
Ich kann mich dem Kollegen Scharfenberg anschließen: Ich habe diesen Prozess, die Entwicklung des Vorschlags zu dieser Verfassungsänderung als unglaublich fruchtbar empfunden. Wir haben als Regierungskoalition einen Vorschlag unterbreitet, basierend auf Ideen, die auch der Generalstaatsanwalt entwickelt hatte, und wir haben durch die Fachgespräche mit den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen gelernt, dass dieser Vorschlag verbesserungswürdig war. Deshalb ist es heute möglich, hier einen Vorschlag vorzulegen, der von vier Fraktionen eingebracht worden ist. Das ist ein gutes Signal.
Ich würde mir wünschen, dass die CDU noch einmal ein Gespräch mit Jörg Schönbohm führt. Denn ich habe den Eindruck, dass er durch die Arbeit als Innenminister in diesem Land - insbesondere nach der Auseinandersetzung um Halbe gelernt hat, dass es nichts nützt, irgendetwas von „antitotalitärem Konsens“ in diesem Land zu reden. Wenn wir ein reales Problem mit Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Neonazismus haben, dann muss man das auch konkret benennen. Dann muss man in seiner Verfassung auch die Aussage treffen, dass man die Auseinandersetzung damit suchen will, und darf sich nicht hinter irgendwelchen Klauseln verstecken. - Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ness. - Die Aussprache wird nun mit dem Beitrag der Fraktion FDP fortgesetzt. Herr Abgeordneter Goetz hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wann immer jemand beginnt, die Verfassung zu ändern, tut sich die FDP damit sehr schwer. Wir haben eine stabile, solide Grundordnung, die weit davon entfernt ist, perfekt zu sein,
aber doch die beste ist, die das deutsche Volk in seiner Geschichte jemals hatte. Bei jeder Verfassungsänderung stellt sich die Frage, ob sie dazu beiträgt, diese Grundordnung zu verteidigen und besser zu machen, oder ob sie möglicherweise auch zu Einschränkungen dieser Grundordnung führt.
Der heute vorliegende Antrag hat eine Genese hinter sich, die bereits von den Vorrednern dargelegt worden ist. Beim Ausgangsentwurf, der von SPD und Linke vorgelegt wurde, hatte ich ein wenig den Eindruck, es solle eine Art „NPD-Verbot light“ werden, in dem Sinne, dass man mit Verbotsnormen hineingeht, um auf die Weise über die Verfassung dem vorzugreifen, was im Bund passieren oder nicht passieren wird. Sie wissen ja, was die FDP vom NPD-Verbotsverfahren hält.
Das Problem war, dass man dabei in Kauf genommen hat, dass auch Grundrechte eingeschränkt würden: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit wären mit einer solchen Verbotsnorm, wie sie im ursprünglichen Antrag von Rot-Rot enthalten war, eingeschränkt worden. Solche Einschränkungen sind mit der FDP auf keinen Fall zu machen.
Die Vorgängerin der FDP war 1848 dabei, als es darum ging, diese Grundrechte zu konstituieren. 1861 haben Liberale mit der Deutschen Fortschrittspartei erstmals eine Partei gegründet, die sich diesen Grundrechten verpflichtet fühlte.
An der Entstehung der Weimarer Verfassung waren Liberale beteiligt, genauso wie an der Erarbeitung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Auch als Anfang der 90er-Jahre die Verfassung für das Land Brandenburg verabschiedet wurde, geschah das unter maßgeblicher Beteiligung von Liberalen. Grundrechtseinschränkungen gibt es mit uns nicht! Sie schössen auch über das Ziel hinaus. Wir können nicht die freiheitliche demokratische Grundordnung verteidigen, indem wir sie durch eine Verfassungsänderung einschränken.
Richtig ist, dass im Ergebnis der Genese, die in vielen wirklich guten Gesprächen mit guter wissenschaftlicher Begleitung gelaufen ist, eine völlig neue Norm entstanden ist, die eine Staatszielbestimmung beinhaltet. Das heißt, wir legen uns fest und sagen: Wir ändern nicht das materielle Recht, sondern geben im Grunde Auslegungshilfen. Wir sagen, wie wir uns die Auslegung unserer Verfassung vorstellen. Genau das ist auch unsere Aufgabe als Gesetzgeber des Landes Brandenburg. Die Verfassung ist unser Recht, das wir gesetzt haben; das entsprechende Gesetz wurde im Land Brandenburg auch mit breiter Mehrheit angenommen. Es liegt an uns zu sagen, wie wir uns die Wahrnehmung dieses Grundrechtes der Verfassung des Landes Brandenburg vorstellen.
Wir treten für ein friedliches Zusammenleben der Menschen ein. Wir wenden uns gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Es ist gesagt worden, das sei nur Gerede, wir müssten auch Taten folgen lassen. Natürlich müssen wir auch an Taten gemessen werden. Es hilft nichts, die Verfassung zu ändern, neue Normen aufzunehmen, wenn wir gleichzeitig den Verfassungsschutz des Landes Brandenburg oder den Staatsschutz bei der Polizei schwächen. Auch daran müssen wir bitte denken! Es müssen die materiellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das, was wir wollen, auch umgesetzt werden kann.
Die CDU sagt, im Grundgesetz stehe, die Würde des Menschen sei unantastbar - darin stimmten wir völlig überein; das steht ja schon im Grundgesetz -, und damit sei alles gesagt. Das kann man so sehen. Wenn man meint, dass damit alles gesagt sei auch dass Diskriminierungen aus rassistischen Gründen nicht erfolgen dürften -, dann wäre damit auch gesagt, dass Diskriminierungen nicht wegen der sozialen und nationalen Herkunft, wegen der Sprache, wegen Behinderung oder wegen sexueller Orientierung erfolgen dürfen. All das ist aber in unserer Verfassung - im Grundgesetz wie in der Verfassung des Landes Brandenburg - ausdrücklich geregelt. Wir haben es in die Verfassung des Landes Brandenburg aus dem Grundgesetz übernommen. Insofern kann man in den Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ hineininterpretieren, damit sei alles gesagt. Man muss aber auch wissen - und das ist unsere leidvolle Erfahrung -: Nicht jeder versteht diesen Satz. Manchmal muss man einen solchen Satz auch erklären. Genau das machen wir in unserer Verfassung mit anderen Punkten. Das machen wir auch mit dieser Regelung, die wir jetzt vorschlagen.
Wenn wir den anderen Weg gehen - zu sagen, eigentlich sage dieser Satz alles -, dann bleibt von der Verfassung am Ende wenig übrig: der Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“, ein paar Artikel zum Staatsaufbau und zur Beschreibung der Brandenburger Fahne - das war es dann. Das ist nicht unser Verständnis von Verfassung. Verfassung schafft deutlich mehr als nur eine Grundlage - sie liefert auch die Erläuterung der Grundlage.
Verfassungen gehen auch mit der Zeit; auch das gehört dazu. Auch beim Grundgesetz hat es immer wieder Änderungen gegeben, wenn Zeit fortgeschritten war.
Wenn wir uns einig sind, dass wir gerade im Extremismusbereich ein Problem haben - übrigens ausdrücklich nicht nur im Bereich des Rechtsextremismus, vorwiegend dort, aber eben nicht nur; insofern ist die Formulierung auch offen, wir wenden uns gegen jeden Extremismus -, dann hat das durchaus Platz in unserer Verfassung. Wir haben ein breites demokratisches Spektrum. Jeder, der sich darin befindet, ist uns willkommen. Jeder, der sich außerhalb dieses breiten demokratischen Spektrums stellt, muss wissen, dass er die Ächtung der Gesellschaft zu erwarten hat. Dazu trägt das bei. Und weil nicht jeder immer alles versteht, ist es manchmal gut, anderen etwas zu erklären. Das machen wir, deswegen stimmen wir hier zu.
Was den Rassebegriff betrifft: Dazu komme ich nachher beim Konzept „Tolerantes Brandenburg“, denn das bietet sich dort an.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Die Aussprache wird mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fortgesetzt. Frau Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste! Bevor wir gleich über das Konzept „Tolerantes Brandenburg“ sprechen, das sich der vollen Bandbreite von Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit widmet,
geben wir diesem Tagesordnungspunkt im Ganzen quasi einen verfassungsrechtlichen Rahmen. Dieser fehlte zwar bisher nicht, da sich unsere Verfassung in ihren Grundsätzen zu Freiheit, Rechtstaatlichkeit, Frieden, Demokratie, den Menschenrechten und zur Zusammenarbeit mit anderen Völkern, insbesondere mit dem polnischen Nachbarn, bekennt.
Aber Antirassismus als Staatsziel ausdrücklich zu formulieren ist meines Erachtens trotzdem sehr sinnvoll. Denn solch eine positive Staatszielbestimmung setzt nicht nur ein eindeutiges Signal in die Gesellschaft und ist Unterstützung und Ermutigung für die Zivilgesellschaft, sondern hat auch normative Auswirkungen auf Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechungen. So müssen alle drei Gewalten dieses neuformulierte Verfassungsprinzip in ihre Abwägungsprozesse einbeziehen. Danach ist beispielsweise die Exekutive verpflichtet, diesen Grundsatz bei der Auslegung von Gesetzen und bei der Ausübung des Ermessens zu beachten.
Dies bedeutet freilich nicht, dass dadurch Grundrechte wie die Meinungsfreiheit oder die Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden können. Diese sind im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert und können nicht durch Landesrecht eingeschränkt oder relativiert werden. Es kann kein verfassungswidriges Verfassungsrecht geben. Unsere Fraktion ist Intentionen, eine Antirassismusklausel prohibitiv auszugestalten, von Anfang an entschieden entgegengetreten. Sie ist kein NPD-Verbot light à la Brandenburg. Als positives Verfassungsziel aber wird sie Abwägungsprozesse zugunsten von Toleranz und Weltoffenheit beeinflussen.
Außerdem kann die Vorschrift die Exekutive beispielsweise auch zu Fördermaßnahmen ermächtigen und Einfluss auf Erziehungs- und Bildungsinhalte nehmen. Sie gibt Menschen, die sich antidemokratischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Aktivitäten entgegenstellen, zusätzlichen Rückhalt und würdigt ihr Engagement. Die neue Formulierung bietet also viele Möglichkeiten, die hoffentlich von allen genutzt werden.
Als weiteren wichtigen Punkt enthält die Verfassungsänderung die Streichung des Begriffes „Rasse“ aus der Verfassung. Sicherlich hatten die Mütter und Väter des Grundgesetzes gute Gründe, diesen Begriff als Bezugspunkt zu den nationalsozialistischen Gräueltaten zu verwenden. Heutzutage erweckt die Verwendung dieses Begriffes aber den Eindruck, als ob es verschiedene menschliche Rassen gebe. Das ist eine Behauptung, die wissenschaftlich längst widerlegt ist.
Die Forderung, den Rassebegriff zu streichen, geht auf Vorschläge des Deutschen Institutes für Menschenrechte zurück. Eine einfache Streichung des Begriffes würde aber eine Schutzlücke entstehen lassen. Kurz gefasst ist der Grund: Es gibt zwar keine Rassen, aber Rassismus. - Daher haben wir uns für die vorliegende Formulierung entschieden: „Niemand darf … aus rassistischen Gründen … benachteiligt werden.“
Wir standen beiden Anliegen von Anfang an offen gegenüber und freuen uns, mit der Anhörung im Hauptausschuss die fraktionsübergreifend konstruktiven Vordiskussionen fortsetzen zu können. Dort werden wir auch einen Punkt einbringen, der für uns eine konsequente Anwendung der Antirassismusklausel darstellt, und zwar in Form eines konkreten Minderheitenschut
zes. Wir würden gerne nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein eine Regelung aufnehmen, wonach die Minderheit der hier lebenden Sinti und Roma mit deutscher Staatsangehörigkeit Anspruch auf Schutz und Förderung haben soll.
Die Sinti und Roma haben ihre eigene Kultur, Lebensweise und auch eine eigene Sprache. Ein besonderer Schutz dieser Volksgruppe könnte einen Beitrag dazu leisten, Ausgrenzung zu unterbinden, und zu einer besseren Integration führen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Vorschlag wohlwollend prüfen und vielleicht dem Vorbild aus Schleswig-Holstein folgen könnten. - Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Die Aussprache wird durch den fraktionslosen Abgeordneten Herrn Dr. Hoffmann fortgesetzt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Die Schwierigkeit, nicht rassistisch zu sein“ - So heißt eine kleine Schrift, die bereits vor über 20 Jahren erschienen ist. Damit ist auch die Aufgabe, die wir heute im Landtag beraten wollen, kurz und präzise beschrieben. Beim Nachdenken über diesen Titel - „Die Schwierigkeit, nicht rassistisch zu sein“ - wird sicherlich deutlich, dass es sich bei der angestrebten Verfassungsänderung eben nicht bloß um eine zeitgemäßere Formulierung oder eine rein verfassungsrechtliche Angelegenheit handeln kann. Hier ist vor allem ein Bildungsprogramm ausgerufen. Annita Kalpaka und Nora Räthzel schreiben in dieser kleinen Broschüre:
„Rassismus verstehen wir als einen Mechanismus, der bei uns allen funktionieren kann - unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit, unabhängig davon, ob man selbst Opfer von Diskriminierung und Rassismus ist.“
Das Problem stellt sich so dar: Es gibt zwar keine Rassen bei den Menschen, es gibt aber Rassismus. Allerdings sind - so die gängige Meinung, wenn es rassistische Übergriffe gab - die Rassisten immer die anderen.
Diese apodiktischen Feststellungen haben es in sich; denn in der Wissenschaft ist allgemein anerkannt, dass es keinen Sinn hat, das Wort „Rasse“ als Begriff auf Menschen anzuwenden.
Doch es zeigt sich auch - auch hier in Brandenburg -, dass dieses wissenschaftliche Allgemeingut nicht recht in Alltagsreden und im Behördenhandeln angekommen ist. Dabei ist dennoch nicht immer von böser Absicht oder verfestigten rassistischen Einstellungen auszugehen. Trotzdem: Wenn eine Plakatwerbung des Bundesministers Niebel rassistisch ist, dann muss sie auch so genannt werden. Wenn Behörden und Ämter sich gegenüber anders aussehenden Menschen anders verhalten, nämlich unfreundlicher oder herablassend, dann ist Wachsamkeit geboten. Auch in der Diskussion über ein neues Sorben-Wenden-Gesetz, insbesondere bei Kommunalpolitikern oder in Le
serbriefen und Mails an die „Lausitzer Rundschau“, sind nach meiner Auffassung durchaus rassistische Tendenzen zu erkennen. Denn im aktuellen Rassismus geht es nicht mehr um biologische Unterschiede beim Menschen, sondern um die angeblich kulturellen Unterschiede, die es ermöglichen sollen, die eine Gruppe zum Träger von Leitkultur zu erheben, die andere als im besten Falle zu tolerierende Randgruppe zu betrachten.
Wichtig und richtig ist, dass im Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung von Rassismus gesprochen wird und das Wort „Rasse“ gestrichen ist. Völlig richtig und spätestens seit Anfang der 90er-Jahre allgemein anerkannt ist, dass eben nicht bagatellisierend und verschleiernd von Ausländerfeindlichkeit die Rede sein kann, sondern eben von Rassismus gesprochen werden muss.
Wie also funktioniert Rassismus, vielleicht sogar ungewollt? Albert Memmi, der 92-jährige tunesische Wissenschaftler und Schriftsteller, hat das aufgrund eigenen Erlebens und soziologisch ziemlich exakt analysiert. Er gibt uns eine einleuchtende Definition von Rassismus. Ich zitiere:
„Der Rassismus ist die verallgemeinerte und verabsolutierte Wertung tatsächlicher oder fiktiver Unterschiede zum Nutzen des Anklägers und zum Schaden seines Opfers, mit der seine Privilegien oder seine Aggressionen gerechtfertigt werden sollen.“