Protocol of the Session on April 25, 2013

Dann folgt jetzt Herr Homeyer.

Frau Ministerin, ich habe Nachfragen zum Wasserverband Stöbber-Erpe. Sie haben gesagt, dass im Wesentlichen auf hausgemachte Probleme zurückzuführen sei, was dort geschieht. Das ist wohl so, aber es ergibt sich eine Situation, die nach meiner Ansicht unhaltbar ist und angesichts derer die Regierung gefordert ist zu helfen.

Nach meinem Kenntnisstand, Frau Ministerin, haben die immerhin über 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes in den Monaten März und April - vermutlich wird es auch im Mai so sein - kein Gehalt bekommen. Da der Verband nicht in die Insolvenz gehen kann - der Versuch ist völlig zu Recht gescheitert, ich will mich über den Vorstand nicht äußern, er ist ja wieder im Amt -, bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin kein Gehalt. Die kontoführende Bank, die Sparkasse Märkisch-Oderland, erweckt auch nicht den Anschein, die Konten freigeben zu wollen, eben weil die Kreditbelastung des Verbandes sehr hoch ist. Das führt zu der völlig unhaltbaren Situation, dass die Arbeitsagentur nicht einspringen und der Verband nicht zahlen kann. Ich meine, hier ist die Landesregierung gefordert, auch im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einer Lösung zu kommen.

Gut wäre es, Ihre Ausführungen würden in eine Frage münden.

Das mache ich jetzt, Herr Präsident.

Meine Frage ist: Frau Ministerin, Ihnen ist dieses Problem sicherlich auch nicht entgangen. Welche Lösungsvorschläge haben Sie, um vor Ort die absolut schwierige Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wasserverbandes zu lindern?

Herr Homeyer, Sie haben Recht: Die Situation ist uns nicht entgangen. Deswegen haben wir gehandelt. Ich habe Ihnen gesagt: Es gibt die Gespräche mit den drei zuständigen Landräten, in der Hauptsache mit dem Landrat von Märkisch-Oderland, aber auch die Kollegen Ihrke und Zalenga haben Anteil daran. Wir haben besprochen, wie die Handlungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann und wie auch die fachlich zuständige Aufsicht, also die Landkreise, hier agieren kann. Vor allem war zugesagt, zügig die Handlungsfähigkeit wiederherzustellen, indem die Vorausleistungsbescheide erlassen werden. Es geht um Geld. Alles andere ist mit den Landräten besprochen, und sie engagieren sich vor Ort. Es gibt keine Zuständigkeit der Landesregierung. Wir leisten die Unterstützung. Deshalb haben wir die Gespräche geführt, und am Dienstag werden sie fortgesetzt.

Die nächste Nachfrage stellt Herr Büchel.

Es ist aus meiner Sicht sehr deutlich geworden, dass dank Ihres moderierenden, sehr konstruktiven Engagements, Frau Ministerin, mit allen Akteuren vor Ort gemeinsam nach Lösungsansätzen gesucht wurde bzw. diese entsprechenden Lösungen vorbereitet worden sind.

Ich habe zwei Nachfragen, eine explizit zu Stöbber-Erpe: In der öffentlichen Debatte wird immer wieder die Frage nach einem Beauftragten aufgeworfen. Wer kann unter welchen Voraussetzungen einen solchen Beauftragten - möglicherweise - für diesen Wasserverband berufen?

Die zweite, allgemeine Nachfrage: Eine Forderung war, um die Satzung entsprechend anpassen zu können, aufgrund von Kartenmaterial die Verbandsgrößengrenzen zu korrigieren. Habe ich Sie richtig verstanden, dass das Ihrem Ministerium angehörende Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz diese Karten auch den Wasserverbänden zur Verfügung stellt?

Was die zweite Frage betrifft, haben Sie mich richtig verstanden. Ich habe es deutlich gesagt: Die verbindliche Karte des LUGV steht allen zur Verfügung. Vom Landesamt sind auch Ansprechpartner in persona gegenüber den Verbänden benannt.

Zum anderen gab es die Forderung, einen Beauftragten zu bestellen. Mit den drei Landräten ist besprochen: Falls sich abzeichnet, dass ein Beauftragter hilfreich sein könnte und bestellt werden sollte, dann geschieht das in Verantwortung und Kompetenz der Landräte.

Die letzte Nachfrage stellt Herr Vogel.

Frau Ministerin, die Struktur und insbesondere die Anzahl der Gewässerunterhaltungsverbände in Brandenburg werden ja

schon seit Längerem und immer wieder in Zweifel gezogen und als unwirtschaftlich dargestellt. Das Bogumil-Gutachten empfiehlt, die Struktur im Wasserbereich einer grundsätzlichen Überprüfung zu unterziehen.

Ich frage Sie, ob die aktuelle Diskussion über den Gewässerunterhaltungsverband Stöbber-Erpe nicht Anlass genug sein sollte oder ein guter Aufhänger sein könnte, über die Anzahl der Wasser- und Bodenverbände sowie der freiwilligen oder gesetzlich vorzugebenden Zusammenschlüsse etwas näher nachzudenken.

Das ist eine schöne Frage; sie hat nur mit den beiden Ausgangsfragen nicht unmittelbar zu tun. Ich bin auch gern bereit, uns im Ausschuss dazu auszutauschen. Ich sehe es ähnlich. Nur wissen wir - Sie haben das Gesetz von 1994 angeführt -, dass sich die Verbände gesetzlich als Selbstverwaltungsorgane bilden konnten. Wir sind auf dem Weg, mit dem Wasserverbandstag Empfehlungen zu Flusseinzugsgebieten zu bereden, etwa dazu, wie die Struktur in Zukunft aussehen könnte. Gegenwärtig müssen wir aber erst einmal - die kritische Situation ist beschrieben worden - heilen, damit die jetzigen Verbände handlungsfähig sind.

Vielen Dank. Das waren die Nachfragen. - Wir sind damit bei der Frage 1287 (Runder Tisch Inklusion und Schulsozialarbeit) der Abgeordneten Große.

Eine Erweiterung des Runden Tisches Inklusion um die Profession Schulsozialarbeit wurde vom MBJS abgelehnt. In der Begründung hieß es - neben dem Verweis auf die Größe und die Arbeitsfähigkeit des Runden Tisches -, dass Sozialarbeit an Schulen nicht primär mit Themen der Hilfen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen zu tun habe.

Ich frage die Landesregierung: Inwieweit hält sie eine solche Argumentation vor dem Hintergrund, dass an inklusiven Schulen gerade multiprofessionale Teams benötigt werden, für gerechtfertigt?

Das sagt uns Frau Ministerin Dr. Münch.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Große, für ein Gelingen der Schule für alle ist ein Zusammenwirken von Lehrkräften und Sonderpädagogen unabdingbar. Dieser Aspekt ist sicherlich ein wesentlicher Erfolgsfaktor, aber allein eben nicht ausreichend.

Inklusive Bildung am Standort Schule - das haben Sie schon erwähnt - ist auf das Zusammenwirken unterschiedlicher Bereiche und Professionen angewiesen. Schule, Jugendhilfe, Soziales und Gesundheit sind die zentralen Bereiche, die ihre je eigenen Anteile bestimmen und auf der Basis gemeinsamer

Ziele zusammenwirken müssen. Damit ist zum einen ein planvolles und abgestimmtes Miteinander dieser Systeme angesprochen, wie dies auch im konzeptionellen Ansatz der lokalen Bildungslandschaften vor Ort angestrebt wird. Zum anderen beschäftigt uns die Frage, wie eine notwendige sozialpädagogische Unterstützung von Kindern und Jugendlichen an den Schulen stattfinden kann und wie Schule sehr viel stärker als bisher zum gemeinsamen Lebensraum gestaltet wird. Dazu gehören natürlich soziales Lernen, Partizipation, eine Weiterentwicklung der Unterrichtskultur, die Vernetzung in den Sozialraum und die Öffnung von Schulen für Bildungspartner aus unterschiedlichen Bereichen, wie eben Jugendarbeit, kulturelle Bildung, Sport und vieles mehr.

Hierzu kann Sozialarbeit an Schulen als eine wichtige Form der Zusammenarbeit zwischen den Systemen Jugendhilfe und Schule mit dem Ziel, junge Menschen in ihrem Schulalltag sozialpädagogisch zu unterstützen, Impulse zur Förderung des sozialen Miteinanders am Ort Schule geben. Sie kann beitragen zur Öffnung von Schule - sei es eine Schule für alle oder eine herkömmliche Schule - und befördert diesen Prozess tatsächlich.

Der Aufbau einer Schule für alle stellt in erster Linie eine Herausforderung an die Lehrkräfte, Sonderpädagogen, Einzelfallhelfer und Heilpädagogen dar. Wie die fachliche Diskussion anlässlich einer Tagung von Schulsozialarbeitern am vergangenen Mittwoch, dem 17. April 2013, an der auch der Vorsitzende des Bildungsausschusses teilnahm, bestätigt hat, stellt die Schule für alle die Sozialarbeit vor keine grundsätzlich neuen Aufgaben.

Sozialarbeit an Schulen hat, um damit konkret auf Ihre Frage zurückzukommen, zwar nicht primär mit den Themen der Hilfen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu tun. Sozialarbeit kann nichtsdestotrotz die Entwicklungsprozesse einer Schule für alle vor Ort unterstützen; sie wurde auch in den Ausschreibungsbedingungen für die Pilotschulen erwähnt.

Jetzt komme ich auf den Runden Tisch Inklusion zu sprechen, an dem Sie selbst teilnehmen. Sie wissen, wir haben mittlerweile 42 Institutionen, die an diesem Runden Tisch Platz genommen haben. Dieser ist mittlerweile aus allen Nähten geplatzt, sodass wir im Innenministerium tagen müssen, weil wir sonst gar keine Möglichkeit mehr haben, alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterzubringen. Deswegen sind wir sehr restriktiv, was die Aufnahme neuer Teilnehmer betrifft.

Nach meinem Gefühl ist das Thema Schulsozialarbeit durch verschiedene öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe, die teilweise auch Träger der Schulsozialarbeit sind, gut vertreten. Wir haben den Landkreistag Brandenburg und den Städte- und Gemeindebund. Wir haben die AWO, „Der Paritätische Brandenburg“, die Caritas, das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg, den Landesjugendring, den DGB, den Humanistischen Verband - Landesverband Brandenburg e. V.

Darüber hinaus setzen wir uns in der Arbeitsgruppe „Jugendhilfe - Schule“ unter Beteiligung des Landesjugendamtes, des Städte- und Gemeindebundes, des Landkreistages und von Vertretern von Landkreisen und Städten mit Perspektiven und Herausforderungen der inklusiven Schule und der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe auseinander. Auch spe

ziell das Aufgabenprofil und die Zielsetzung von Schulsozialarbeit werden bei den Reflexionen in den Fokus gerückt.

Ich habe das alles jetzt ausgeführt, um Ihnen zu verdeutlichen, dass das Thema Schulsozialarbeit selbstverständlich eine Rolle spielt und auch vertreten ist. Falls trotz all dieser Bedingungen jetzt dringender Bedarf besteht, kann eine Vertreterin oder ein Vertreter von Schulsozialarbeit zusätzlich am Runden Tisch teilnehmen, wenn diese Themen ausdrücklich angesprochen werden. - Danke.

Vielen Dank. - Es folgt die Frage 1288 (Kommunale Entwässe- rungsprojekte im Oderbruch) des Abgeordneten Dombrowski.

Und täglich grüßt das Oderbruch. - Die von der Landesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe „Entwässerungsprojekte Oderbruch“ bestimmte im Jahr 2012 insgesamt zehn Projekte in sieben Oderbruchgemeinden, um die Bürger künftig besser vor Vernässungen zu schützen und den Wasserabfluss von Ackerflächen zu verbessern. Während für die Projekte in Dogelin, Ortwig, Sophienthal, Golzow und Alt Tucheband die Pläne vorliegen und die Planfeststellungsverfahren beginnen können, lagen nach Presseberichten die Vorschläge der Arbeitsgruppe zu den konkreten Trassenverläufen der neuen Gräben in Manschnow, Gorgast und Golzow-Dorf erst im ersten Quartal 2013 vor. Um diese Projekte jedoch mit Mitteln der Förderrichtlinie Landschaftswasserhaushalt finanzieren zu können, hätten die kompletten Planungsunterlagen bis zum 31.03.2013 beim Land vorliegen müssen. Noch im Herbst 2012 sicherte der für Wasser zuständige Abteilungsleiter im MUGV vor Ort zu, dass es kein Problem sei, diese Frist - wenn nötig - zu verschieben. Jetzt soll laut Presseberichten nach alternativen Finanzierungsquellen für diese Projekte gesucht werden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse hat diese Überprüfung zur Finanzierung der Entwässerungsprojekte in Manschnow, Gorgast und Golzow-Dorf seitens des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bislang gebracht?

Das wird uns Frau Ministerin Tack sagen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dombrowski, das mache ich sehr gern. Die Finanzierung der kommunalen Entwässerungsprojekte in Manschnow, Gorgast und Golzow-Dorf ist gesichert. Die EU hat Anfang April dieses Jahres die Durchführungsverordnung erlassen, in der geregelt ist, dass die finanziellen Mittel der EU für diese Gemeinden so, wie es geplant ist, für die bestehenden Projekte zur kommunalen Entwässerung im Rahmen einer Antragstellung 2014 einzusetzen sind. Die Finanzierung ist gesichert.

Ich möchte aber unabhängig von dem, was Sie schon angedeutet haben, sagen, dass bei der Planfeststellungsbehörde noch keine Planungsunterlagen der Gemeinden Manschnow und Gol

zow-Dorf zum Kleinbahndamm/Feuerwehrweg eingereicht worden sind. Sie liegen noch nicht vor. Der Antrag von GorgastUnterdorf liegt der oberen Wasserbehörde vor, kann aber aufgrund von fehlenden landschaftspflegerischen Begleitplanungen noch nicht bearbeitet werden. Ich möchte das nur zurückgeben. Wir haben das alles mit den Kommunen besprochen. Es besteht noch Handlungsbedarf in dem Sinne, dass die Kommunen die entsprechenden Planungsunterlagen ergänzen.

Es gibt eine Nachfrage.

Ich möchte nachfragen: Die Fristen sind verlängert worden. Gibt es schon Pläne für den Fall, dass die Kommunen diese Planungsunterlagen nicht zeitgemäß beibringen können? Denn die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens oder einer landschaftspflegerischen Begleitplanung dauert ihre Zeit. Es besteht schon die Sorge, dass die Kommunen eventuell auf den Planungskosten sitzenbleiben.

Die Frage lautet: Gibt es schon Gespräche oder Planungen darüber, die notwendigen Fristen vielleicht noch einmal - aus sachlichen Gründen natürlich - zu verlängern?

Wir gehen gemeinsam davon aus, dass das Engagement der Kommunen so weit geht, dass sie ihre Unterlagen fristgerecht einreichen werden. Sie haben Recht, die Antragsfrist ist vom 31.03. dieses Jahres auf den 30.09.2013 verschoben worden, damit so viel wie möglich in dieser Zeit noch geregelt werden kann. Ich gehe davon aus, dass bis dahin alle Anträge für die laufende Förderperiode gestellt sind.

Vielen Dank. - Die Abgeordnete Vogdt stellt die Frage 1289 (Überschüsse in den öffentlichen Haushalten).

Neue Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zeigen, dass die Staatskassen rasant gesunden. So werden laut Berechnungen des DIW die Haushalte am Ende der mittelfristigen Planungsperiode 2017 einen Jahresüberschuss von 28 Milliarden Euro erzielen - und das bei geltendem Steuerrecht, also ohne die von SPD, Grünen und Linken geforderten Steuererhöhungen. Ursache für die Überschüsse ist die gesamtwirtschaftliche Lohnsumme. Angesichts der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung stellen auch Fiskalpakt und Schuldenbremse kein Problem für die öffentlichen Haushalte dar. Von 2012 bis 2017 werden Bund, Länder und Gemeinden rund 50 Milliarden Euro Überschuss erzielen.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie bewertet der Finanzminister die neuen Berechnungen des DIW?

Das wird er uns jetzt sagen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Vogdt, natürlich freut sich ein Finanzminister, wenn das Institut für Wirtschaftsforschung eine neue Prognose herausgibt. Ich habe es schon einmal gesagt: Eine Prognose ist eine Prognose, nicht einmal eine Schätzung. Demzufolge ist prognostiziert, dass im Jahr 2017 - also in vier Jahren - möglicherweise ein Überschuss von 28 Milliarden Euro erzielt wird. Dieser resultiert nicht nur aus Mehreinnahmen, sondern auch - das ist ein saldierter Wert - möglicherweise aus geringeren Ausgaben; letztere dokumentieren sich insbesondere dadurch, dass wir gegenwärtig für Kreditaufnahmen relativ günstige Zinsen bekommen.

Zweitens ist in dieser Prognose keine Trennung vorgenommen worden, wie der möglicherweise anfallende Überschuss - er wird, wie gesagt, nur prognostiziert - auf die einzelnen Ebenen Bund, Land, Kommunen - verteilt wird. Demzufolge kann man daraus keinerlei Schlussfolgerungen für den brandenburgischen Haushalt ziehen.

Drittens. Wenn Sie sich anschauen, dass wir nach wie vor eine Verschuldung von 18,5 Milliarden Euro „auf der Uhr“ haben, und wenn Sie sich dann die mittelfristige Finanzplanung anschauen, sehen Sie, dass wir in diesen Jahresbereichen nach wie vor über Deckungslücken verfügen. Also: Selbst wenn sich die Einnahmen erhöhen würden, wären sie selbstverständlich vorrangig dazu da, die Deckungslücken zu schließen. Da wir über diese hohe Verschuldung verfügen, wäre es, glaube ich, der richtige Weg, darüber nachzudenken - das wäre dann natürlich der nächsten Landesregierung überlassen -, ob man in die Schuldentilgung einsteigen kann.