Wir wollen das ändern. Vom Beginn des nächsten Jahres an soll die Bearbeitung von Staatsangehörigkeitsangelegenheiten in einer Hand erfolgen - vom Antrag bis zur Urkunde, und zwar in der Zuständigkeit und in der Hand der Landkreise und kreisfreien Städte. Das betrifft Einbürgerungsanträge ebenso wie die Entscheidung zur Optionsregelung, also die Entscheidung von hier geborenen Kindern ausländischer Eltern zwischen der Staatsangehörigkeit der Eltern und der deutschen Staatsangehörigkeit.
Wir erleichtern damit nicht nur das Einbürgerungsverfahren. Wir entsprechen damit auch einer langjährigen Forderung der kommunalen Spitzenverbände. Landkreise und kreisfreie Städte erhalten für die Übernahme dieser Aufgabe selbstverständlich einen finanziellen Ausgleich. Wir sprechen von den Kosten für gegenwärtig ca. 800 Antragsverfahren in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten pro Jahr. Die finanziellen Aufwendungen für das Land sind mit 250 000 Euro pro Jahr überschaubar. Ich bin dem Finanzminister sehr dankbar, dass wir hier eine konstruktive Regelung gefunden haben. Eine Evaluierungsklausel im Gesetz schützt die Landkreise und kreisfreien Städte überdies davor, von zukünftigen Kosten überrollt zu werden, sprich, wenn die Zahlen deutlich steigen würden.
Ein wesentlicher Teil des bürokratischen Aufwandes könnte vermieden werden, wenn die Optionsregelung abgeschafft und die Einbürgerung nicht länger an die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit geknüpft werden würde. Gerade die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit als Voraussetzung für die Einbürgerung verursacht hier den bei weitem größten Teil des Verfahrensaufwandes. Nach Ansicht meiner Experten könnte die Streichung dieser Bestimmung den Aufwand mindestens halbieren. - Ich hoffe auf eine intensive und konstruktive Diskussion über diese Vorschläge. - Danke.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Woidke. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Lakenmacher wird dies tun.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Innenminister! Die kommuna
len Spitzenverbände fordern bereits seit einigen Jahren, dass die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten auf die kommunale Ebene übertragen wird. Ich möchte gleich zu Beginn sagen: Die CDU-Fraktion begrüßt es, dass durch das heute in der 1. Lesung befindliche Gesetz nun zu Beginn des nächsten Jahres eine Übertragung der Aufgaben der Staatsangehörigkeitsbehörden auf die Landkreise und auf die kreisfreien Städte als Auftragsangelegenheit erfolgen soll.
Die Landkreise und kreisfreien Städte wirken bereits heute unter der gegenwärtig geltenden Regelung an den Einbürgerungsverfahren des Landes mit. In einigen Landkreisen und kreisfreien Städten ist die Einbürgerung bereits eine integrationsbezogene Aktion, sodass die Betreuung vor Ort immer auch einen wichtigen Stellenwert und einen wichtigeren Stellenwert für die Zukunft erlangt.
Deshalb ist es unserer Auffassung nach insbesondere unter Beachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes und der Grundsätze über die Funktionalreform angemessen, die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten insgesamt auf die Landkreisebene und die Ebene der kreisfreien Städte zu verlagern. Denn im Flächenland Brandenburg können Einbürgerungsverfahren - das ist ganz klar - nicht ohne die Mitwirkung der Kreis- und der Stadtverwaltung sachgemäß und möglichst orts- und personennah durchgeführt werden. Sie haben das bereits ausgeführt.
Ich bin darüber hinaus der Auffassung, dass durch eine einheitliche Kompetenzzuweisung Mehrfachbefassungen und doppelte Sachbearbeitungen vermieden werden und dass dadurch auch Synergieeffekte entstehen und genutzt werden können. Denn durch die Zusammenfügung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten auf kommunaler Ebene soll das Staatsangehörigkeitsverfahren transparenter, soll der Verfahrensaufwand geringer werden. Auf Dauer sollen die Verfahren dadurch verkürzt werden.
Das Land Brandenburg hat im Bereich der Zuständigkeitsverteilung einen eigenen Ausgestaltungsspielraum, den es zugunsten der Kreisebene ausnutzt. Die Landkreise und kreisfreien Städte werden die ihnen zugewiesenen Aufgaben als Auftragsangelegenheiten wahrnehmen. Im Bereich der Auftragsangelegenheiten hat der Staat die Fachaufsicht und kann, wenn nötig, Einzelanweisungen erteilen. Dadurch sichert sich das Land Brandenburg eine hinreichend wirksame und erforderliche Durchgriffsmöglichkeit auf die Ausführung der Rechtsvorschriften über die Staatsangehörigkeit im Bund, um hier gegebenenfalls steuernd zur Gewährleistung eines landesweit einheitlichen Vollzugs der Gesetze einwirken zu können. Zu dem Vollzug des Staatsangehörigkeitsgesetzes gehören in der Hauptsache dann Teilaufgaben, und zwar vor allem die Einbürgerung und auch die sogenannte Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen.
Zurzeit finden in Brandenburg jedes Jahr rund 500 Einbürgerungen statt. Betrachtet man den Durchschnittswert der letzten fünf Jahre, dann ist es alles andere als gewagt, festzustellen, dass diese Anzahl künftig mindestens zu erwarten sein dürfte. Im Gegenteil, ich denke, die Anzahl wird eher steigen. Der so zu erwartende Anstieg der Zuwanderung wird meines Erachtens dazu führen, dass die Fallzahlen der Einbürgerung nicht nur konstant bleiben, sondern sie werden auch ansteigen. Unter dieser Vorausschau ist es sinnvoll, die Staatsangehörigkeitsangelegenheiten auf die kommunale Ebene zu verlagern.
Wir dürfen dabei eines nicht vergessen: Die kommunalen Behörden haben dann mehr Aufgaben und müssen konsequenterweise auch mit ausreichend Personal ausgestattet sein und werden. Klar ist auch eines: Entsprechend des Konnexitätsprinzips aus Artikel 97 der Landesverfassung ist es notwendig, dass die Aufgabenübertragung auf die Landkreise kostendeckend erfolgt.
Die entstehenden Mehrbelastungen können hier nicht allein durch die Gebühren für Amtshandlungen gedeckt werden. Einbürgerungsverfahren sind zeitaufwendig, weil sie meist eine Mehrfachbefassung mit den Sachverhalten beinhalten. Ich erinnere dabei allein an den zu leistenden Aufwand für eine sachgemäße Sachbearbeitung, eine vielleicht darauf folgende sachgemäße Widerspruchsbearbeitung oder sich daran anschließende Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Festzuhalten also bleibt im Ergebnis die breite Zustimmung zur Kommunalisierung der Staatsangehörigkeiten in diesem Hohen Haus. Deswegen sage ich: Auf gutes Gelingen! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Zuständigkeiten hauptsächlich für Einbürgerungsverfahren auf die Landkreise und kreisfreien Städte in unserem Land übertragen werden. Dieses Verfahren führt bisher das Innenministerium, wobei die Landkreise und kreisfreien Städte dabei umfangreich mitwirken. So beraten sie beim Einbürgerungsverfahren, nehmen die Anträge entgegen, leiten sie weiter und händigen zum Schluss auch die Einbürgerungsurkunde aus. Genau darum geht es bei der Einbürgerung. Wir wollen frühzeitig - deswegen unterstützen wir dieses Gesetzgebungsvorhaben - alles aus einer Hand so nah wie möglich am neuen Lebensmittelpunkt der Antragstellerin bzw. des Antragstellers erledigen lassen, auch unter dem Blickwinkel Integration - der ist angesprochen worden -, denn aus der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller wird demnächst jemand, der die staatsbürgerlichen Rechte ausüben will, und wie sie auszuüben sind und wie sie in einem Rechtsstaat gehandhabt werden, sollte sie bzw. er von Anfang an so dicht wie möglich an ihrem bzw. seinem neuen Lebensmittelpunkt erfahren dürfen. Deshalb ist es der richtige Weg der Landesregierung, diese Zuständigkeiten auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen, und wir wollen diesen Weg gern mitgehen.
Richtig finde ich auch, dass man sich im Text von dem Begriff der „rassischen Gründe“, wie er im Grundgesetz zum Beispiel noch in Artikel 116 verwendet wird, trennt und von dem heute viel klareren Begriff der „rassistischen Gründe“ ausgeht.
Ich möchte aber zu einem möglicherweise missverständlichen Satz deutlich etwas sagen. Im Text bin ich an einer Stelle gestolpert, an der man, wenn man es nicht klar benennt - und deswegen will ich es hier klarstellen -, möglicherweise Ursache und Wirkung drehen könnte. Nicht gut gelungen fand ich
folgende Formulierung: Die Landesregierung schätzt dort ein, dass die „Vielzahl der Landkreise und kreisfreien Städte zu derart niedrigen Fallzahlen“ führt. Gemeint sind die hier durchzuführenden Verfahren.
Ich gehe eher davon aus, dass die restriktiven Anforderungen, um einen solchen Antrag erfolgreich stellen zu können, in unserem deutschen Bundesrecht dazu führen, dass so wenige Anträge gestellt werden, auch wenn Kollege Lakenmacher davon ausgeht - wie eben im Text -, dass die Zahl zunehmen wird. Wenn nur 500 unserer Nachbarinnen und Nachbarn in Brandenburg jährlich ein solches Verfahren anstreben, so liegt das, denke ich, nicht daran, dass nicht mehr Menschen das wollen, sondern daran, dass die Anforderungen in unserem Bundesrecht so hoch gehängt sind. Andere Fragen, die der dauerhaften Duldung, des Verbots der doppelten Staatsangehörigkeit, das der Innenminister bereits ansprach, und auch überzogene Sprachanforderungen führen nicht dazu, dass sich alle, die einen Antrag stellen könnten, auch zu diesem Akt eingeladen fühlen. Das will ich an der Stelle deutlich sagen.
Als Vorsitzender der Enquetekommission, die Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen eingesetzt haben, damit sie Ihnen Vorschläge zur Behebung des Reformbedarfs in Landes- und Kommunalverwaltungen unterbreitet, sage ich deutlich: Wir befinden uns in der Enquetekommission derzeit mitten in der Prüfung, welche Landesaufgaben zukünftig kommunal erledigt werden sollten. Wir haben auch noch keine Vorschläge gemacht, ob es denn Veränderungsbedarfe beim Zuschnitt von Landkreisen und/oder kreisfreien Städten gibt, und wir haben uns bei dem Prozess der Funktionalreform bisher auch schwerpunktmäßig auf einen anderen Weg als den, den die Landesregierung hier geht, verständigt; hier wird es ja im Wege der Auftragsverwaltung übertragen. Wir haben eher im Blick, zukünftig Landesaufgaben in den pflichtigen Aufgabenbereich der Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen zu übertragen. Das ist unser bisheriger Diskussionsstand, aber auch da sind wir noch nicht am Ende. Sie werden, wie beschlossen, im Oktober unseren Abschlussbericht bekommen. Insofern könnte es sein, dass dieses Gesetzgebungsvorhaben etwas Besonderes bleibt, es nämlich als Auftragsverwaltung zu übertragen. Wir haben etwas anderes im Blick.
Vor diesem Hintergrund setze auch ich auf spannende Ausschussberatungen, und wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss zu. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die Konzentration von Einbürgerungsfragen bei den kreisfeien Städten und Landkreisen macht inhaltlich Sinn und führt daneben zu einer Stärkung unserer Landkreise und kreisfreien Städte. Über die Einzelheiten können wir gern im Innenausschuss reden. - Ich danke Ihnen.
Ich danke Ihnen auch. - Wir kommen zum Beitrag der Abgeordneten Nonnemacher Sie spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf über die Zuständigkeit in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten kommt die Landesregierung auch einem seit vielen Jahren geäußerten Wunsch der kommunalen Spitzenverbände entgegen. Es erscheint durchaus sinnvoll, den Landkreisen und kreisfreien Städten eine einheitliche Zuständigkeit für sämtliche Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zu übertragen, also auch die Einbürgerungen als Auftragsangelegenheiten stärker an die kommunale Basis zu delegieren.
Kritische oder warnende Stimmen, wie sie sich bei anderen Fragen der Funktionalreform und Aufgabenübertragungen vom Land an die Kommunen aktuell erheben - und sie erheben sich zahlreich -, sind mir bisher nicht bekannt geworden. So stellt sich eher die Frage, warum die Landesregierung diesen Vorschlag erst jetzt in den Landtag einbringt. Einen wichtigen Grund für weitere Fragen, der auch in der aktuellen Diskussion über Aufgabenübertragung in der Enquetekommission 5/2 relevant ist, nennt die Landesregierung: die Gewährleistung der Fachlichkeit.
Wenn von den durchschnittlich 500 bis 800 Einbürgerungen pro Jahr ein Drittel in der Landeshauptstadt Potsdam anfallen, bleiben für die übrigen drei kreisfreien Städte und 14 Landkreise nicht viele Fälle übrig. In der Begründung selbst führt die Landesregierung aus, dass die Aufsichtsbehörde, also das Innenministerium, in ein Informationsmanagement eingebunden bleiben und sich auch im Wege konkreter Weisungen uneingeschränkt in die Fallbearbeitung einbringen können müsse.
Daraus ergeben sich weitere Fragen. Die Landesregierung führt an, dass sich aus der Erweiterung ihrer Aufgaben für die Kommunen weitergehende Möglichkeiten in Bezug auf ihr Engagement für die Integration der ausländischen Bevölkerung in ihren Verwaltungsbereichen ergeben können. Trifft dies dann aber auch auf die Kreise und kreisfreien Städte zu, die pro Jahr nur sehr wenige Einbürgerungen vornehmen? Gibt es hierfür schon konkrete Pläne, um die Integration von Ausländern zu verbessern? Wie sieht die versprochene nachhaltige Unterstützung des Landes Brandenburg für dieses Anliegen aus?
Einbürgerung ist ein wichtiger Aspekt für eine gelingende moderne Integrationspolitik. Sie ist auch für Brandenburg wichtig und eine Chance. Jede eingebürgerte Person bringt ihre besonderen Erfahrungen und Kenntnisse mit, und Brandenburg braucht Vielfalt, neue Ideen und neue Herausforderungen. Deshalb halten wir es für wichtig, dass die Aufgabenübertragung von einem integrationspolitischen Maßnahmenpaket begleitet wird. Die Grundlagen für die Verbesserung von Einbürgerungen können wir hier nicht ändern, aber wir können versuchen, den antragsberechtigten Ausländern ein weitreichendes Angebot zu machen und eine Willkommenskultur zu entwickeln, die ihren Namen auch verdient.
Dazu würde auch gehören, die zum Teil beklemmende Atmosphäre in den kommunalen Ausländerbehörden zu verbessern.
Bei der für Beginn des nächsten Jahres angekündigten Überarbeitung des Landesintegrationskonzeptes würde es sich anbieten, solche integrationspolitischen Maßnahmen begleitend auszubauen.
Der Überweisung in den Innenausschuss stimmt meine Fraktion gern zu, und wir sind auf die Diskussionen, die Stellungnahmen aus der kommunalen Familie und der Zivilgesellschaft gespannt. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung, der Drucksache 5/6967, an den Ausschuss für Inneres. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um sein zustimmendes Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.
Wir beginnen die Debatte mit dem Beitrag der Abgeordneten von Halem. Sie spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte spärlich vorhandene Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste!
Schon wieder Inklusion! Warum eigentlich? Wir haben schon im Sommer 2011 das Gutachten zur Umsetzung von Inklusion bei Prof. Preuss-Lausitz in Auftrag gegeben - einmal, weil wir durch die UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet sind, aber noch viel wichtiger ist uns Bündnisgrünen das ideelle Ziel: Kinder gemeinsam zu unterrichten, damit groß werden zu lassen, dass wir Menschen alle sehr unterschiedlich sind und dass der Wert einer Gesellschaft sich nicht an der Sortierfähigkeit bemisst, sondern am Grad der Solidarität untereinander, alle Kinder dort abzuholen, wo sie stehen, und entsprechend zu fördern - die Hochbegabten, die Schwierigen, die Experten in einer speziellen Sache, die Körperlichen, die Emotionalen. Das MBJS und insbesondere Sie, Frau Ministerin Münch, haben dem Projekt Inklusion sehr viel Schwung verliehen. Dafür haben Sie unsere Anerkennung.
Umso weniger verstehen wir jetzt diese Rolle rückwärts bei der Schulgesetznovelle. Aus unserer Sicht ist es höchste Zeit, dass das Recht eines Kindes auf inklusiven Unterricht explizit in Bezugnahme auf die UN-Behindertenrechtskonvention dort verankert wird und die formulierten Vorbehalte, die sich auch rechtlich gar nicht mehr aufrechterhalten lassen, endlich getilgt werden. Das wurde noch im Herbst verkündet, und nun soll es plötzlich und ohne nach außen ersichtliche und diskutierte Gründe nicht mehr gelten? Nein, das sind wir all denen, die sich mit großem Engagement auf den Weg gemacht haben, schuldig, deutlich zu machen, dass wir es ernst meinen mit Inklusion und dass wir das Thema nicht auf dem Schlachtfeld des nächsten Wahlkampfes austragen wollen und der Ungewissheit künftiger Koalitionskonstellationen aussetzen.