(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE: Das ist auch gut so! - Anhaltender Beifall SPD, DIE LINKE und B90/ GRÜNE)
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Schroeder. - Der Frage- und Antwortbedarf ist damit erschöpft.
Wir kommen zur Frage 1260 (Sportflächen am Park Babels- berg), gestellt von der Abgeordneten von Halem, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau von Halem, Sie haben das Wort.
Die Stadt Potsdam hat nach Aussagen von Wissenschaftlern ein enormes Defizit an Sportflächen für die rapide wachsende Be
völkerung. Im großen Stadtteil Babelsberg steht nach Angaben der Stadt als einzig verfügbare Fläche zur Schaffung eines neuen Fußballplatzes eine Freifläche unmittelbar zwischen dem der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gehörenden Park Babelsberg und der Nutheschnellstraße, L 40, zur Verfügung. Die Stadt hat beim Land einen Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung gestellt, der zur Entscheidung nun direkt beim Ministerium liegt.
Daher frage ich die Landesregierung: Was wird sie tun, um der Stadt eine Nutzung dieser Flächen zu Sportzwecken zu ermöglichen?
Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Frau Prof. Dr. Dr. Kunst.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete von Halem, mir ist bekannt, dass es in der Stadt Potsdam Bedarf an zusätzlichen Sportflächen gibt. Die von Ihnen beschriebene Fläche wird von der Stadtverwaltung auf ihre Eignung als Standort für einen punktspielfähigen Fußballplatz mit den dazugehörigen Sozialgebäuden, sanitären Einrichtungen und Parkplätzen geprüft. Das ist mehr als ein einfacher Sportflächenplatz.
Die Stadt Potsdam hat dazu ein Bauvorbescheidsverfahren eingeleitet, in dessen Verlauf unter anderem zu prüfen ist, ob sich ein Fußballplatz mit der Nachbarschaft zum denkmalgeschützten Park Babelsberg verträgt. Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum hat sich mit dieser Frage befasst. Dabei hat sich folgendes Problem herauskristallisiert:
Der geplante Fußballplatz würde zwar nicht unmittelbar an den Park Babelsberg grenzen, wohl aber an die dem Park südlich vorgelagerte Grundfläche. Diese ist zwar nicht integraler Bestandteil des Parks, sie gehört aber in die gestalterische Gesamtkonzeption zwischen Park und umliegender Kulturlandschaft. So ist es in der Denkmalbereichssatzung „BerlinPotsdamer Kulturlandschaft der Landeshauptstadt Potsdam“ von 1996 gemäß UNESCO-Weltkulturerbe festgelegt. Wenn Sie so wollen, stößt die Landeshauptstadt Potsdam an die von ihr selbst gesetzten rechtlichen Grenzen.
Es ist nicht nur eine Angelegenheit zwischen Potsdam und dem Land, sondern der Internationale Rat für Denkmalpflege, ICOMOS, hat bereits deutlich gemacht, dass die Errichtung eines Fußballplatzes auf dieser Fläche, samt der dazugehörigen Infrastruktur, die Funktion der betroffenen Grünfläche als Schutzzone zwischen dem Park und den städtischen Strukturen nachhaltig verschlechtern würde.
Der denkmalrechtliche Vorgang liegt jetzt, wie Sie sagten, im Zuge eines denkmalschutzrechtlichen Dissensverfahrens zur Entscheidung bei mir vor. Mir ist bewusst, dass sich die Potsdamerinnen und Potsdamer zu Recht eine zügige Entscheidung wünschen. Ich bitte aber um Verständnis, dass es sich hier um einen sensiblen und komplizierten Abwägungsprozess handelt, bei dem es gilt, gemeinsam mit der Stiftung Preußische Schlös
ser und Gärten die Interessen des Sports und des Denkmalschutzes in einem Kompromiss möglichst in Einklang zu bringen. Dafür braucht es schlicht noch Zeit.
Ich habe eine Nachfrage. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis für die Stadt Potsdam und die Interessen der fußballbegeisterten Kinder, die dort üben wollen. Sie haben ausgeführt, dass der Platz, um den es geht, nicht integraler Bestandteil des Weltkulturerbes ist und auch nicht an der Grenze dazu liegt, sondern an der Grenze zu einer Grünfläche, die wiederum an das Weltkulturerbe grenzt. Im Weltkulturerbe selbst befindet sich ein veritables Freibad mit entsprechender sportlicher Nutzung. Insofern dürfte es meiner Ansicht nach nicht sofort zur Aberkennung sämtlicher Ehren und Würden führen, wenn da ein bisschen Fußball gespielt wird.
Wir sind dran. Ich muss Sie an einem Punkt aber korrigieren. Zum Ersten: Das Vorwerk gehört zu der Gesamtanlage, sodass durch die baulichen Eingriffe schon der letzten Jahrzehnte eine erhebliche Beeinträchtigung des Grüngürtels vor dem Park Babelsberg gegeben ist. Daher ist die Abwägung nicht so einfach, auch im Hinblick auf die Beschwerdeführer seitens ICOMOS.
Zum Zweiten: Es gibt viele Detailfragen im Hintergrund, die systematisch geklärt werden. Unter anderem klang in der Frage von Frau von Halem an, dass es sich bei dieser Fläche um die einzige verfügbare Fläche für einen solchen Sportplatz handelt. Über die Frage, ob es die einzige Fläche ist, läuft zurzeit noch eine Prüfung. Es geht zügig voran, ich kann Ihnen aber zurzeit nicht sagen, wann es entschieden ist.
Vielen Dank, Frau Ministerin Prof. Dr. Dr. Kunst. Es gibt keinen weiteren Fragebedarf zu dieser Frage. - Wir kommen zur Frage 1261 (Am Wochenende kein ÖPNV in Meyenburg), gestellt von der Abgeordneten Muhß, SPD-Fraktion.
Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember ist die Stadt Meyenburg in der Prignitz vom öffentlichen Personennahverkehr abgekoppelt. Niemand kann Meyenburg am Wochenende per Bahn, Bus oder Rufbus erreichen oder verlassen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete, ich weiß, dass Sie sich für die Gestaltung des ÖPNV in der Prignitz und Ostprignitz-Ruppin sehr engagieren. Deshalb will ich das gern in einem Komplex darstellen.
Wir haben eine gute Grundbedienung des ÖPNV und SPNV in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin durch den Regionalexpress von Wismar über Wittenberge, Neustadt (Dosse) nach Berlin - im 60-Minuten-Takt am Wochenende, WismarWittenberge im 120 Minuten-Takt -, weiterhin eine Grundbedienung von Wittenberge über Pritzwalk, Wittstock, Neuruppin nach Berlin - auch im 60-Minuten-Takt am Wochenende, zwischen Neuruppin-West und Wittenberge im 120 Minuten-Takt. Ich denke, das ist ein gutes Grundangebot, und deshalb müssen wir gemeinsam überlegen, wie wir dieses Grundangebot mit dem straßengebundenen ÖPNV untersetzen können.
Wir hatten gestern schon eine Debatte zur Verkehrsbedienung in der Uckermark. Zu den Zahlen: Mir stehen laut Regionalisierungsgesetz 410 Millionen Euro für die Gestaltung des SPNV bzw. ÖPNV zur Verfügung. Auch diese Gelder sind endlich, das haben wir sicherlich gestern in der Diskussion auch über kleine Haltepunkte entsprechend gemerkt. Deshalb habe ich entschieden, dass ein gemeinsames Konzept entwickelt werden soll: Die beiden Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Prignitz sollen das mit den kommunalen Gebietskörperschaften von Meyenburg über Pritzwalk bis nach Kyritz/Neustadt (Dosse) gemeinsam umsetzen - das wissen Sie. Ich hoffe, dass da gemeinsam ein Gesamtkonzept entwickelt werden kann. Ich habe zugesagt, dass für dieses Gesamtkonzept Mittel in einer Größenordnung von 1,1 Millionen Euro dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein neuer Weg für die Gestaltung des ÖPNV. Selbstverständlich bleibt auch der Landkreis bzw. bleiben die Landkreise für den straßengebundenen ÖPNV entsprechend in der Verantwortung.
Zum Schluss eine Gesamteinschätzung: Wir hatten in Brandenburg am Wochenende noch nie einen flächendeckenden ÖPNV noch nie, auch nicht zu DDR-Zeiten. Da gab es viel Werksverkehr und Schülerverkehr, aber es gab in Brandenburg am Wochenende keinen flächendeckendenden ÖPNV, und das ist auch nicht entsprechend finanzierbar. Deshalb brauchen wir gerade im ländlichen Raum neue Bedienformen - Bürgerbusse, Rufbus-Systeme und auch Kombinationen von ÖPNV mit anderen Dienstleistungen. Brandenburg geht hier mit vielen Projekten voran, und ich bin mir sicher, dass wir mit dem Gesamtkonzept von Meyenburg bis nach Neustadt (Dosse) auch neue Wege in Ostprignitz-Ruppin und in der Prignitz gehen können.
Herr Minister, auch wenn ich nicht ganz verstehen kann, warum die Frage aus der Regierungskoalition kommt - denn wir hatten
das Thema mit der Annahme des Landesnahverkehrsplans schon besprochen -, eine Nachfrage, weil Sie ansprachen, das Problem am Wochenende in der Prignitz eventuell mit alternativen Bedienformen zu lösen: Wird uns bei den Regionalkonferenzen, die jetzt anlaufen, in Sachen Schienenpersonennahverkehr schon eine - ich sage einmal - Paketlösung auch für die Prignitz vorgestellt, oder wie lange wird es noch dauern, bis diese Paketlösung - so nenne ich sie einfach einmal - kommt, um in Abstimmung mit dem VBB und der Nahverkehrsgesellschaft in der Prignitz zu einem Ergebnis zu kommen?
Herr Genilke, ich habe das in meiner Antwort gesagt. Es ist ein von den Landkreisen gemeinsam mit den Gebietskörperschaften entwickeltes Konzept in Arbeit, und dieses Konzept soll ab 2015 greifen. Dafür will ich 1,1 Millionen zur Verfügung stellen. Bis dahin erfolgt mit dem schienengebundenen Personalverkehr weiterhin eine eingeschränkte Bedienung. Für den schienengebundenen Personennahverkehr zwischen Neustadt (Dosse) und Meyenburg hatten wir Kosten in der Größenordnung von 5 Millionen Euro. Das ist auf Dauer nicht finanzierbar, und deshalb soll dieses Konzept gemeinsam mit den Gebietskörperschaften entwickelt werden. Rufbus-Systeme und alternative Bedienformen werden vom Ministerium selbstverständlich weiterhin unterstützt. Das muss aber auch aus der Region kommen und in der Region wachsen.
Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger. - Wir kommen zur Frage 1262 (Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), gestellt von der Abgeordneten Wehlan von der Fraktion DIE LINKE.
Das Stichwort ist gefallen - radikaler Umbau der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung durch die Bundesregierung -, und deshalb gleich konkret die Frage: Welche Position vertreten Sie verehrte Vertreter der Landesregierung, insbesondere Herr Vogelsänger - gegenüber der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, insbesondere im Hinblick auf die Brandenburger Interessen?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wehlan. Herr Minister Vogelsänger vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wird die Frage beantworten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz habe ich den Beschluss von Cottbus eingebracht - das steht in der entsprechenden Anfrage. Es gibt einen einstimmigen Beschluss der Verkehrsminister, und der eine oder andere wird es nicht wissen: Wir haben Verkehrsminister von der Grünenseite bis zur SPD, CDU/CSU und FDP, und daher ist ein einstimmiger Beschluss etwas, das nicht immer gewöhnlich ist. Es gibt Kritik von allen Seiten, und ich halte es schon für schwierig, bei solcher Veränderung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes kein Bundesgesetz vorzulegen, praktisch den Deutschen Bundestag, aber auch den Bundesrat nicht entsprechend zu beteiligen. Es kann auch sein,
dass Länder das rechtlich noch einmal überprüfen, denn für so eine gravierende Änderung einen Organisationserlass vorzusehen ist durchaus etwas, bei dem man sagen muss, dass es die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern belastet.
Problematisch scheint aus Sicht der Landesregierung - aber nicht nur der Landesregierung Brandenburg - die vorgesehene Straffung der Verwaltungsstruktur mit dem Wegfall der sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und der Bündelung der Aufgabe in einer zentralen Direktion Wasserstraßen und Schifffahrt mit Sitz in Bonn. Ich habe das einmal anders gelernt: dass es das Ziel ist, entsprechende Institutionen von Bonn nach Berlin zu verlegen. Wir machen es jetzt umgekehrt bzw. der Bund will es umgekehrt machen. Besonders betroffen ist die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Magdeburg. Es gibt eine außerordentlich gute Zusammenarbeit mit den Kollegen in Magdeburg. Auch mein Ministerkollege Dr. Webel aus Sachsen-Anhalt sieht es sehr kritisch, dass diese Direktion aufgelöst werden soll; es gibt auch von der fachlichen Seite dafür überhaupt keinen Grund.
Weiterhin ist eine Aufgabensplittung vorgesehen; die bisherigen regionalen Wasser- und Schifffahrtsämter sollen in Ämter für Betrieb und Unterhaltung und Ämter für revierbezogene Aufgaben unterteilt werden. Es kommt praktisch zu einer Trennung der Aufgaben und zu einer zentralen Verwaltungsbehörde in Bonn. Wir haben das bei jeder Verkehrsministerkonferenz debattiert. Bisher erschließt sich mir der Sinn dieser Strukturänderung nicht - das ist aber nicht nur bei mir so, sondern auch bei den Ministerkollegen und vielen Vertretern aus dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags. Dieses Thema wird in der Verkehrsministerkonferenz in Flensburg im April wieder behandelt, und ich hoffe, dass der Bundesminister den Ländern endlich ein konstruktives Angebot macht, was diese Reform betrifft. Die Zielsetzung einer leistungsfähigen Verwaltung kann man sicherlich nachvollziehen, aber eine Zentraldirektion in Bonn und eine Aufgabensplittung darunter - das kann nicht das Ziel sein. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger. Sie müssen noch ein wenig warten. Herr Abgeordneter Beyer von der FDP-Fraktion hat eine Frage.
Herr Minister, Sie haben das Stichwort „konstruktiv“ genannt, und deshalb frage ich nach. Sie haben die Problemlagen aus Ihrer Sicht geschildert. Sie wissen sicherlich, dass man, wenn man einmal die Straßenkilometer der Bundesautobahnen und die Wasserkilometer der Bundeswasserstraßen vergleicht, feststellt, dass es einen gigantischen Überhang an Personal bei den Bundeswasserstraßen gibt. Also ist ein gewisser Reformbedarf offensichtlich vorhanden. Mich würde daher interessieren: Was sind Ihre Vorschläge, um diesen Reformstau aufzulösen?
Herr Abgeordneter Beyer, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sieht das ein Stück weit anders. Das sagt sie gegenüber
dem Bundesministerium nicht offiziell, weil dort auch schon gravierend Personal abgebaut wurde. Ich halte die jetzige Struktur der Wasser- und Schifffahrtsdirektion und der Ämter für zukunftsfähig. Dass man sich darüber unterhalten kann, wie Wasser- und Schifffahrtsämter Aufgaben gemeinsam durchführen können, ist völlig klar. Aber ich sehe mit einer Generaldirektion in Bonn erst einmal Reibungsverluste in Größenordnungen und keinen Effizienzgewinn. Wir sind gesprächsbereit und erreichen auch Dinge. Ich habe beispielsweise beim Bund erreicht, dass wir uns einigen konnten, dass die Brücken über den Oder-Havel-Kanal angehoben werden, dass wir dort investieren.
Es gibt auch konstruktive Gespräche. Es gab dazu ein Gespräch bei Staatssekretär Odenwald; aber es ist keine Gesprächsbasis, wenn der Bund immer wieder sagt: Wir machen das nicht durch Bundesgesetz, sondern wir machen das durch Organisationsstatut. Das halte ich für den falschen Weg. Diese Kritik reicht übrigens bis zu den bayerischen Kollegen. Wenn man eine Reform macht, sollte man sie auch auf Augenhöhe machen. Dass letztendlich der Bundestag und die Bundesregierung entscheiden, weil es eine Bundeswasserstraße ist, ist die eine Seite. Aber mit einem solchen Organisationsstatut wird noch nicht einmal der Deutsche Bundestag maßgeblich beteiligt. Das kann es nicht sein.
Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger. - Wir kommen nun zur Frage 1263 (Öffentliche Einrichtungen rollstuhlfahrerge- recht gestalten). Frau Abgeordnete Blechinger, Sie haben das Wort.
Im Jagdschloss Glienicke als Sitz des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg finden Weiterbildungsveranstaltungen verschiedenster Art statt. Anlässlich einer Veranstaltung habe ich festgestellt, dass der Zugang zum Institut mit Kopfsteinpflaster versehen wurde. Das ist eine schwer überwindbare Barriere für Menschen im Rollstuhl.
Ich frage die Landesregierung: Inwieweit hat sie sich darum bemüht, dass bei der Neugestaltung der Zufahrt die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Blechinger, zu dem von Ihnen festgestellten Sachverhalt möchte ich etwas ausführen. Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg ist eine nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft des Landes Berlin.
Das Jagdschloss Glienicke befindet sich im Eigentum des Landes Berlin und gehört mit dem Park zur Stiftung Preußische