Seit Anfang März dieses Jahres ruft der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die frühere GEZ, die Meldedaten der Bürger der Bundesrepublik ab. Dieser Zugriff wird von der Landesdatenschutzbeauftragten als unverhältnismäßig kritisiert, da sich die GEZ Name, Adresse, Geburtsdatum, gegenwärtige und frühere Anschriften einschließlich Nebenwohnsitz sowie den Familienstand übermitteln lässt. Zudem ist für diesen Melderegisterabgleich ein Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Scharfenberg, zunächst einmal: Es gibt eine Umfrage, die die „Märkische Allgemeine Zeitung“ am 18. März allgemein zur Umstellung veröffentlicht hat. Diese hat ergeben, dass 78 % der Befragten diese Umstellung grundsätzlich für richtig halten. Aber heute geht es ja um einen kleineren Aspekt, nämlich den Datenschutz.
Der Meldedatenabgleich erlaubt den Landesrundfunkanstalten, ihre Rundfunkteilnehmerdatenbank zu vervollständigen, indem sie ihre vorhandenen Daten mit einem Katalog an Meldedaten aller volljährigen Personen abgleichen. Dies erfolgt nur einmalig, und zwar gegenwärtig anlässlich des Inkrafttretens des neuen Rundfunkbeitragsmodells. Dieser einmalige Meldeda
tenabgleich ist zur vollständigen Bestands- und Ersterfassung erforderlich. Es können diejenigen Haushalte verlässlich erfasst werden, die bisher vorhandene Geräte nicht angemeldet hatten, die mangels vorhandenen Empfangsgeräts nicht gebührenpflichtig waren oder die ihrer Anzeigepflicht gemäß Rundfunkstaatsvertrag nicht nachkommen.
Dieser den Landesrundfunkanstalten bisher unbekannte Personenkreis ist mit den übrigen Erhebungsmethoden nicht zu ermitteln. Der einmalige Meldedatenabgleich dient damit zugleich der Beitragsgerechtigkeit. Er reduziert den Ermittlungsaufwand aus Anlass der Einführung des Rundfunkbeitrags erheblich; denn gäbe es diesen Meldedatenabgleich nicht, müsste vor Ort, also von Tür zu Tür, nachgeforscht werden. Dies würde zum einen zu erheblichen Verzögerungen in der Umsetzungsphase führen, und zum anderen wäre dies ein stärkerer Eingriff in die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer als das, was jetzt passiert. Der einmalige Meldedatenabgleich macht diese Vorgehensweise demnach verzichtbar und gewährleistet gleichwohl, dass die Beitragserhebung auf einer zeitnah zu erstellenden und sicheren Datenbasis erfolgen kann.
Die Datenverarbeitung selbst ist strikt an den Zweck der Bestands- und Ersterfassung gebunden. Die Daten werden ausschließlich und befristet für maximal zwölf Monate zur Verfügung gestellt. Sie werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen schnellstmöglich gelöscht; denn die Landesrundfunkanstalten haben die jeweils abgerufenen Daten innerhalb dieser zwölf Monate - vom Zeitpunkt der Übermittlung an - auszuwerten, da sie andernfalls aufgrund dieses Fristablaufs zu löschen sind. Wird nach dem Abgleich der Daten ein Beitragsschuldner festgestellt, sind die Daten der übrigen unter der Adresse wohnenden Personen unverzüglich zu löschen, sobald das Beitragskonto ausgeglichen ist.
Die Landesrundfunkanstalten dürfen von den durch den Meldedatenabgleich gewonnenen Daten überhaupt nur diejenigen speichern, die nicht ohnehin vorhanden und übergeleitet sowie darüber hinaus aktuell für den Zweck des Beitragseinzugs erforderlich sind. Eine Übermittlung an Dritte - mit Ausnahme des Datenaustauschs der Landesrundfunkanstalten untereinander - ist nicht zulässig. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten informieren die Bevölkerung mittlerweile sehr offensiv und intensiv über die datenschutzrechtliche Seite der Rundfunkbeitragserhebung.
Die konkrete Ausgestaltung des einmaligen Meldedatenabgleichs ist mit den Datenschützern ausführlich erörtert worden. Brandenburg hat die Arbeitsgruppe „Datenschutz und 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ geleitet und so nach unserer Auffassung dafür gesorgt, dass sämtliche Einwände der Datenschützer abgearbeitet wurden.
Sie müssen berücksichtigen, dass dieser Staatsvertrag von 16 Bundesländern abgeschlossen worden ist. Alle politischen Farben, die in diesem Landtag vertreten sind, waren in der einen oder anderen Konstellation auch in den jeweiligen Landesregierungen vertreten, sodass es letztlich ein Gemeinschaftswerk aller ist, nicht ein Werk Brandenburgs allein.
Ich fasse zusammen: Die Landesregierung hält das Verfahren der Datenübermittlung für sachgerecht und für mit dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung vereinbar. - Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Gerber. Ich denke, das Thema „Datenspeicherung“ findet zwangsläufig große öffentliche Beachtung. Deshalb meine erste Frage: Warum müssen diese Daten, wie Sie gesagt haben, zwölf Monate aufbewahrt werden?
Zweitens: Sie haben gesagt, die Datenschutzbeauftragten der Länder hätten dieses Verfahren erörtert und ihm zugestimmt, etwaige Probleme seien einvernehmlich geklärt worden. Gibt es tatsächlich einen Beschluss der Datenschutzbeauftragten der Länder und Bundes, in dem steht, dass sie diese Vorgehensweise eins zu eins unterstützen bzw. nachvollziehen können?
Herr Senftleben, die Zwölfmonatsfrist hat ihren Grund darin, dass eine große Menge an Datenabgleichen vorzunehmen ist; dafür braucht man eine gewisse Zeit. Ich finde diese Frist relativ kurz. Es kommt hinzu, dass die Daten, nachdem der Abgleich vorgenommen worden ist, sofort gelöscht werden.
Ich weiß, dass es seitens der Datenschutzbeauftragten auch kritische Stimmen zu dem Verfahren gibt. Das, was ich dazu in der Zeitung gelesen habe, war in allgemeiner Form gehalten und geht sicherlich auf Beschlussfassungen bei Treffen der Datenschutzbeauftragten zurück. Ich habe heute schon gesagt, dass die Landesregierung Brandenburgs - ebenso wie die anderen Landesregierungen, die an der Erarbeitung des Rundfunkstaatsvertrags beteiligt waren - die datenschutzrechtlichen Regelungen insgesamt für sachgerecht und hinreichend hält.
Vielen Dank. - Die Frage 1242 (Geplanter Jobabbau bei Vattenfall in der Lausitz) stellt der Abgeordnete Senftleben. Bitte schön.
Wir haben es gestern wieder erlebt: In der Lausitz gibt es eine heftige Protestwelle - zumindest der Vattenfall-Mitarbeiter gegen den geplanten Jobabbau bei dem schwedischen Staatskonzern. Dieser will in Deutschland insgesamt 1 500 Arbeitsplätze abbauen. Gerade in der Region Lausitz sind viele Vattenfall-Mitarbeiter zuhause und daher besonders betroffen. Die Berliner Kollegin aus dem Wirtschaftsressort wurde in persönlichen Gesprächen vom Konzern darüber informiert, dass in Berlin etwa 250 bis 300 Jobs bei Vattenfall wegfallen sollen.
Ich frage die Landesregierung ganz konkret: Welche Informationen hat sie in ihren Gesprächen mit Vattenfall zum geplanten Jobabbau in der Brandenburger Lausitz erhalten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege, da Sie in Ihrer Anfrage auf die Äußerungen der Frau Kollegin Yzer eingehen, will ich schon an dieser Stelle festhalten: Auch wir haben Gespräche geführt. Ich beteilige mich allerdings nicht an öffentlichen Spekulationen, sondern warte auf belastbare Auskünfte seitens der Konzernzentrale.
Sie wissen, dass es bei Vattenfall Umstrukturierungen gegeben hat; einige Kernkompetenzen sind nach Schweden delegiert worden. Ich habe mich bereits am 6. März an die Konzernzentrale gewandt, und das vor einem doppelten Hintergrund: Erstens war die Kommunikation in Sachen Personalabbau durch den Konzern aus meiner Sicht völlig verfehlt. Zweitens hat Vattenfall angekündigt, einen Kraftwerksblock bei Lippendorf zu veräußern.
Die Landesregierung braucht belastbare, zuverlässige Aussagen über das Investitionsverhalten und über die Arbeitskräfteplanung. Ich kann den in der Lausitz geplanten Personalabbau, auch wenn er dem Vernehmen nach nur Serviceeinrichtungen umfassen soll, nicht nachvollziehen. Unsere Position haben wir dem Konzern übermittelt. Ich erwarte in den nächsten Tagen eine belastbare Antwort vonseiten der Konzernzentrale. Sie wissen, dass wir mit den Kollegen von Vattenfall in der Lausitz ständig in Kontakt stehen; aber das ist eine Entscheidung, die die Zentrale selbst erklären muss. Ich gehe davon aus, dass wir belastbare Aussagen in der nächsten Zeit bekommen werden.
Informell sind wir informiert. Aber Sie werden es uns sicherlich nachsehen, dass sich die Landesregierung nicht an Spekulationen darüber beteiligt, ob diese oder jene Servicegesellschaft betroffen ist. Das ist nicht Aufgabe der Landesregierung, sondern wir erwarten Aufklärung vonseiten der Konzernzentrale. - Vielen Dank.
Herr Minister, ich habe Sie nicht darum gebeten, sich an Spekulationen zu beteiligen. Meine Frage lautete konkret, inwieweit Sie Gespräche geführt haben, um Informationen für Brandenburg in Erfahrung zu bringen.
Herr Minister, haben Sie Erkenntnisse darüber, ob die unsichere Zukunft der Braunkohle aufgrund der nicht ganz klaren Meinung der rot-roten Landesregierung dazu ein Grund für die Pläne von Vattenfall sein kann, sich aus der Region zurückzuziehen?
Zweite Frage: Wann wird die Regierung aktiv auf die Konzernleitung in Schweden zugehen, um den Jobabbau so erträglich wie möglich für die Lausitz zu gestalten?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Zunächst zu Ihrer zweiten Frage: Wir sind bereits aktiv auf den Konzern zugegangen und haben auch angeboten, persönliche Gespräche in Schweden zu führen.
Noch einmal: Ich erwarte jetzt von der Konzernspitze dezidierte Auskunft zu den von uns aufgeworfenen Fragen. Von den Cottbuser Kollegen von Vattenfall kennen wir natürlich die Antwort; ob das aber die Antwort des Konzerns ist, kann ich Ihnen im Moment nicht sagen. Herr Senftleben, Sie kennen doch die Entwicklung; denn Sie kommen aus der Region.
Nächste Anmerkung: Ich habe vor kurzem die schwedischen Tageszeitungen und sonstige politische Berichterstattungen in Bezug auf Vattenfall analysieren lassen. Wie die Debatte in Schweden verläuft, dürfte auch Ihnen bekannt sein, Herr Senftleben. Eine Verunsicherung des Konzerns durch die Diskussion über die Braunkohleverstromung in der Lausitz kann ich jedenfalls nicht feststellen. Ich stelle allerdings eine umfassende politische Debatte in Schweden über den CO2-Ausstoß des Konzerns und über die völlig überteuerte Übernahme eines Gasversorgers aus den Niederlanden fest. Auch die politische Berichterstattung dazu ist intensiv. Insofern ist die Entscheidung der Konzernspitze auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass ein politischer Wechsel in der Betrachtungsweise des Agierens von Vattenfall eingetreten ist. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Agieren der rot-roten Landesregierung Brandenburgs zu tun. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Damit sind wir bei Frage 1243 (Interessen- konflikt bei Hartmut Mehdorn aufgrund seiner früheren Tätig- keit bei Air Berlin?), gestellt von der Abgeordneten Vogdt. Bitte sehr.
Am 8. März 2013 wurde bekannt, dass Hartmut Mehdorn, vormals Vorstandsvorsitzender bei der Fluggesellschaft Air Berlin, neuer Chef bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH werden soll. Im „Tagesspiegel“ vom 11. März 2013 äußerte sich Hans-Peter Schwintowski, Professor für Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität Berlin, dahingehend kritisch, da er es für möglich hält, dass Mehdorn weiter die Interessen seines früheren Arbeitgebers Air Berlin vertritt. Um solch einen Interessenkonflikt zu vermeiden, empfiehlt der Wirtschaftsprofessor, die Schadensersatzforderungen und alle weiteren für Air Berlin relevanten Themen an eine externe Kanzlei auszulagern, die vom Aufsichtsrat kontrolliert werden kann.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie stellt sie bzw. die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg sicher, dass bei dem neuen Flughafenmanager Hartmut Mehdorn - soweit er seinen Vertrag unterschreibt - kein Interessenkonflikt zwischen seiner alten Tätigkeit bei Air Berlin und seiner jetzigen Position entsteht?
Niemand kann diese Frage besser beantworten als der Aufsichtsratsvorsitzende, Ministerpräsident Platzeck.
Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Vogdt, Herr Mehdorn hat schon in der Sitzung des Sonderausschusses BER vor einigen Tagen erklärt, dass er etwaige Konflikte, die sich aus der Geschäftsbeziehung, die Sie soeben erwähnten, zwischen FBB und Air Berlin ergeben könnten, nicht begleiten wird, um Interessenkollisionen zu vermeiden.
Ungeachtet dessen enthält der zwischen Herrn Mehdorn und der Gesellschaft vereinbarte Anstellungsvertrag auch entsprechende Regelungen zur Vermeidung von solchen Konflikten. Das ist auch üblich. - Das war es schon. Viel mehr ist dazu nicht zu sagen.
Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag von Prof. Schwintowski, die Schadensersatzforderungen und alle weiteren relevanten Themen von Air Berlin an eine externe Kanzlei auszulagern, um einen möglichen Interessenkonflikt von Beginn an zu unterbinden?
Frau Vogdt, die Gesellschaft wird das entscheiden. Die Interessen müssen vertreten werden. Auf welche Art sie die Interessen vertritt, muss die Gesellschaft entscheiden. Der wichtige Punkt ist, dass Interessenkollisionen vermieden werden. Welcher Weg eingeschlagen wird, das wird sich zeigen.
Vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 1244 (Schließung von Bahnhöfen in der Uckermark), gestellt vom Abgeordneten Jungclaus.
Der Presse war am 5. März zu entnehmen, dass es konkrete Hinweise des Infrastrukturministeriums und des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg zur Schließung von Bahnhalten im Landkreis Uckermark gibt. Betroffen ist die Strecke von Berlin nach Stettin mit den Halten Schönow, Petershagen, Hammelspring, Nechlin, Casekow und Passow. Nach dem ÖPNV-Gesetz ist die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr Teil der Daseinsvorsorge.
Daher frage ich die Landesregierung: Welche Maßnahmen, Erschließungspotenziale und Alternativangebote wurden mit wel
chem Ergebnis bisher geprüft, um eine Schließung der genannten Bahnhalte abzuwenden bzw. ein alternatives Grundangebot im öffentlichen Personennahverkehr zu gewährleisten?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Man hätte gar nicht die „Märkische Oderzeitung“ gebraucht. Im Landesnahverkehrsplan ist alles transparent dargestellt. Darüber wurde im Fachausschuss diskutiert.
Zur Uckermark: Die Uckermark wird bedient durch den Regionalexpress 3 Richtung Schwedt bzw. Prenzlau/Stralsund, durch die Regionalbahn von Angermünde nach Stettin und durch die Regionalbahn von Berlin Richtung Templin. Es gibt keine Einschränkungen des Angebots von 2012 nach 2013. Das war in anderen Regionen deutlich schmerzhafter.