Ich muss Ihnen Folgendes sagen: Wenn im Planfeststellungsbeschluss steht, dass keinmal die Überschreitung von 55 dB(A) im Innenraum zulässig ist, dann ist das eben so. Wenn wir dann im Nachgang bröckchenweise erfahren - mehr oder weniger
zufällig im Ausschuss, damals durch die Aussage von Herrn Schwarz -, dass 80 % der zu Schützenden überhaupt nicht mit diesem Schutzniveau versehen werden können und damit zugleich zum Ausdruck gebracht wurde, dass der damalige Planfeststellungsbeschluss diesem Schutzniveau offensichtlich technisch nicht standhalten kann, dann müssen wir uns als Politik und Politiker überlegen, wie wir mit diesem Umstand umgehen.
Wir haben also in diesem Fall zwischen den Interessen der Lärmbetroffenheit, der Wirtschaftlichkeit und der Sicherheit abzuwägen. Zudem haben wir abzuwägen zwischen dem, was man den Bürgern nicht geben kann - 80 % können nicht mit diesem Schallschutzniveau versorgt werden -, und der Tatsache, dass aufgrund dieses Schutzniveaus ein Nachtflugverbot von 0 bis 5 Uhr vereinbart wurde. Aus diesem Grund ist es richtig, dass sich meine Fraktion bzw. meine Partei darauf verständigt hat, reagieren zu müssen. Wenn ein planfestgestellter Schallschutz nicht zur Verfügung gestellt werden kann, muss man an die Zeiten heran, in denen nachts tatsächlich geflogen wird. Diesbezüglich haben wir uns auf 23 bis 6 Uhr verständigt.
Warum haben wir uns darauf verständigt? - Ein guter Grund ist, dass in Berlin bis dato und noch immer ebenfalls von 23 bis 6 Uhr nicht geflogen wird. Hinzu kommt noch eine Verlängerung von einer halben Stunde. Jedoch nehmen die Airlines, die beantragt haben, die Nachtflugzeit um eine halbe Stunde zu verlagern, diese halbe Stunde so gut wie gar nicht in Anspruch.
Warum ein Flugzeug zwischen 5 und 6 Uhr landen muss, ist ebenfalls nicht einzusehen. Begründet wurde das mit dem Status der Verfrühungen. Verfrühungen kann es im Interkontinental-Verkehr jedoch nicht geben; denn man weiß bereits zwei Stunden vorher, dass jemand zu früh hereinkommt, und kann das dem Piloten mitteilen.
Sie können das gern einmal mitmachen. Ich habe mir dies vor einem halben bis Dreivierteljahr angetan, mit einem Piloten mitzufliegen. Es wird dann schlichtweg das Gas zurückgenommen. Die Piloten müssen nicht mit 900 km/h fliegen, wenn es nicht passt. Wenn die Slots nicht passen, regelt man es im Übrigen auch so. Dies geschieht nicht nur nachts, sondern auch am Tage. Man nimmt dann einfach den Gashebel zurück und fliegt eben nur mit 800 km/h. Insofern schafft man es dann auch, um 6 Uhr zu landen. Das ist überhaupt kein Problem.
Wir wollen also eine Ausweitung des Nachtflugverbots von 23 bis 6 Uhr und werfen das mit dem Begehren in den Ring; denn das ist nachweisbar.
Zudem haben wir die tatsächlich benötigte Mobilität abzuwägen. Es gibt einen unabweisbaren Bedarf, bis 23 Uhr zu fliegen. Dies wird derzeit auch in Berlin praktiziert. Dem kann man sich an der Stelle auch nicht verwehren, weshalb ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr sicherlich nicht durchgesetzt werden kann.
Ich glaube aber, dass es rechtlich über ein Planergänzungsverfahren möglich ist. Ich darf einmal Punkt 5.1.9 des Planfeststellungsbeschlusses zitieren:
„Ein begünstigender Verwaltungsakt darf, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn der
Widerruf im Verwaltungsakt vorbehalten ist und wenn die Behörde aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, den Verwaltungsakt nicht zu erlassen, und wenn ohne den Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet würde.“
Ich glaube, der Umstand, dass 80 % der Häuser nicht adäquat geschützt werden können, ist für uns eine solche nachträglich eingetretene Tatsache, die das öffentliche Interesse in besonderer Weise gefährdet.
Ich möchte es mit der Begründung unseres Antrags erst einmal bewenden lassen und danke für Ihre Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Akzeptanz für den Flughafen Willy Brandt durch Nachtruhekompromiss (erhöhen) “. Schon die Überschrift hat mich ein wenig stutzig gemacht, denn natürlich war es wieder mal nötig, dass wir heute einen Flughafenantrag bekommen - von welcher Seite auch immer -, obwohl wir uns heute eigentlich mit der Überweisung der erfolgreichen Initiative in den Ausschuss befassen sollten. Das wäre zielführender gewesen, als jetzt einen Antrag zu stellen, der überhaupt nicht abstimmungsfähig ist. Es gibt in PARLDOK in der Zwischenzeit 811 Verweise nur in dieser Legislaturperiode, wenn man unter Flughafen BER schaut, und 86 Verweise zum Thema Nachtflug. Wir haben uns also in aller Ausgiebigkeit mit den Themen beschäftigt und werden uns natürlich im Fachausschuss Infrastruktur und Landwirtschaft mit den Initiatoren und Trägern der Volksinitiative ins Benehmen setzen und auszuloten versuchen, wo ein Kompromiss für ihr Begehr liegen könnte.
Akzeptanz für den Flughafen allerdings - darin sind wir uns alle einig, denke ich - ist nicht allein durch das Nachtflugverbot herzustellen. Akzeptanz haben wir jetzt alle gemeinsam verspielt, weil wir diesen Flughafen einfach nicht an den Start bringen. Die Leute wollen nun wissen: Wie und in welchem Zeitraum wird es uns gelingen, den Flughafen zu unserer Erfolgsstory zu gestalten, denn er ist, war und bleibt das wichtigste Projekt, das wir in Brandenburg gemeinsam mit den Berlinern und dem Bund auf die Beine bringen müssen. Vor diesem Hintergrund halte ich diesen Antrag für verfrüht, und er bildet auch noch nicht ab, wie wir uns im Ausschuss verständigen werden, ob es einen Weg geben kann.
Meiner Meinung nach kann ein Kompromiss auch in Folgendem liegen: Wir können durchaus über Optimierungen am Flughafen, im Betriebsablauf des Flughafens, im Management der Flugbahnen, in der Erhöhung der Landegebühren - vor allem in den Abendstunden - dazu beitragen, dass möglichst wenig Verkehr am Flughafen in den diskutierten Zeiten stattfindet, und ich denke, das ist unser gemeinsames Anliegen. Auch die CDU hat in ihrem Antrag begründet: Es muss um den Dreiklang von Akzeptanz, Wirtschaftlichkeit und Schutz ge
Vor diesem Hintergrund schlage ich vor, wir überweisen diesen Antrag genauso wie die Volksinitiative in den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft und beraten dann gemeinsam, wie wir weiter damit umgehen. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Gregor-Ness, warum gießen Sie eigentlich immer wieder Öl ins Feuer? Wollen Sie es nicht verstehen? Bei Akzeptanzproblemen geht es nicht darum, ob nachts geflogen werden kann und wann der Flughafen erfolgreich wird.
Sie haben drei verschiedene Ebenen, auf denen sich die Schwierigkeiten beim Flughafen abspielen. Die erste Ebene ist die des Lärmschutzes, der nicht hinreichend gewährleistet worden ist und bei dem auch mit Täuschung der Flughafengesellschaft minderwertiger Lärmschutz eingebaut und den Leuten gesagt worden ist: Ihr bekommt einen super exzellenten, tollen Lärmschutz - übrigens auch von der Landesregierung, vom jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden in gleicher Weise falsch. Erste Problemebene.
Die zweite Problemebene sind zwölf Jahre Täuschung bei Flugrouten, insbesondere durch die Flughafengesellschaft, die Zusicherungen gegeben hat, die von vornherein falsch waren, und es ist die Unterschlagung eines Schreibens der Deutschen Flugsicherung aus dem Jahr 1998 - im Infrastrukturministerium damals sauber abgeheftet und im weiteren Verfahren nicht beachtet.
Alle drei Ebenen hängen unmittelbar miteinander zusammen. Wenn der Lärmschutz oben bei Ebene 1 verweigert wird, hat dies seine Ursache auch darin, dass unten Geld gespart werden soll, um das Chaos auszugleichen, das beim Bau angerichtet worden ist.
Wenn Sie einfach nur sagen, es geht uns nur darum, zu bauen und den Flughafen endlich in Betrieb zu nehmen, dann lassen Sie die Ebenen 1 und 2 völlig heraus, diskreditieren damit Ihr eigenes Vorgehen und verbrennen weiter Land und Boden in Bezug auf diejenigen, die unmittelbar am Lärmschutz interessiert sind.
Lassen Sie das endlich, nehmen Sie alle drei Probleme ernst, befassen Sie sich mit allen drei Problemen, dann kommen Sie auch zu einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. - Ich danke Ihnen.
Ich glaube nicht, dass ich hier Öl ins Feuer gegossen habe, Herr Goetz. Ich habe die Problemlage in allen Facetten versucht zu beschreiben. Es gibt kein einfaches Lösungspaket, wie Sie sich das wünschen. Wir haben 5 %, die sich am Volksbegehren beteiligt haben, wir haben aber im Landesinteresse auch den 95 % Brandenburgern gerecht zu werden.
- Nein, damit gieße ich kein Öl ins Feuer. Wir haben eine landespolitische Verantwortung, und dieser will ich mich stellen, genauso, wie das jeder andere Abgeordnete in diesem Haus zu tun hat. Und in Abwägung aller Interessen werden wir uns verständigen, ob es uns etwas wert ist, dass wir einen ausgeurteilten Planfeststellungsbeschluss haben, dass es einen Vertrauensschutz gibt, und ob es uns so viel wert ist, dass wir eine Planänderung anstreben und ob die Abweichung so erheblich ist, dass wir sie überhaupt durchsetzen können; denn auch diese Planabweichung müsste nachher gerichtsfest sein. Nicht mehr und nicht weniger habe ich gesagt, und das hat nichts mit Öl ins Feuer gießen zu tun, sondern ich finde, das gehört zur Ehrlichkeit von Politik.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ist es irgendwie immer mein Schicksal bei diesem Tagesordnungspunkt: Man hat einen schön vorbereiteten Konzeptzettel, und dann gibt es einen kleinen Zwischendisput und man fragt sich, wie man am geschicktesten damit umgeht. Deshalb lasse ich den Konzeptzettel jetzt einfach liegen, denn die Situation ist doch relativ einfach: Wir haben in der Tat - dabei wird auch niemand dem Kollegen Goetz widersprechen wollen, und es ist auch sehr richtig und wichtig, dass er immer wieder darauf hinweist - erstmals in der Geschichte ein erfolgreiches Volksbegehren mit entsprechendem Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Das ist anerkennenswert, und ich denke, das teilen wir hier auch alle.
Daraus ergibt sich eine Reihe von Rechtsfolgen, die im entsprechenden Gesetz festgehalten sind, und ich finde es richtig und wichtig, dass das Gesetz die Möglichkeit vorsieht, gegebenenfalls ein Kompromissangebot zu unterbreiten. Ob das gelingt oder nicht - ich bin da sehr skeptisch und sage ganz offen, dass sich meine Meinung natürlich nicht grundsätzlich geändert hat. Ich habe auch überhaupt kein Problem damit, wenn es denn so
kommen sollte, wenn am Schluss der Souverän entscheidet. Denn letzten Endes ist egal, was wir machen, die Brandenburgerinnen und Brandenburger werden die Ergebnisse zu tragen haben. Der Flughafen muss wirtschaftlich werden, und wenn wir dann eine Nachtflugregelung haben sollten - ich hoffe das nicht, das sage ich ausdrücklich -, die diese Wirtschaftlichkeit nicht möglich macht, dann müssten die Konsequenzen auch von den Bürgerinnen und Bürgern getragen werden.
Deshalb ist, denke ich, das Verfahren richtig, dass wir - nach meiner persönlichen Meinung - die diversen Anträge, die es dazu gibt, in den entsprechenden Fachausschuss verweisen, uns dort fachlich-inhaltlich austauschen und eruieren - wahrscheinlich auch mit dem Instrument einer Anhörung, wie auch immer; ich will das nicht vorwegnehmen -, ob es solche Kompromisslinien gibt, und entweder finden wir sie oder nicht, und wenn nicht, werden die Brandenburgerinnen und Brandenburger entscheiden. Ich finde, das ist in der Tat eine ganz emotionslose Sache, die sollten wir so angehen. Ich bin sehr gespannt, wie die Debatte weitergeht, und wir werden uns ja heute noch zu mehreren Tagesordnungspunkten verständigen. Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heutigen Beschluss des Landtages zur Übergabe des Volksbegehrens in den zuständigen Fachausschuss beginnt nun die parlamentarische Debatte, und damit steht auch die Zeitschiene fest. In der März-Sitzung des Landtages wird über das Volksbegehren abgestimmt. Bis dahin haben auch die Fraktionen die Möglichkeit, ihre Abstimmungspositionen zu erörtern, denn in die Stellungnahme des Landtages werden sowohl die Mehrheits- als auch die Minderheitenmeinungen einfließen.
Ein wichtiger fachlicher Erörterungstermin steht mit der Anhörung der Sachverständigen, der Vertreter des Volksbegehrens, fest und wird den Ausschuss im Februar beschäftigen. Die CDU hat ihre Auffassung zum Volksbegehren bereits formuliert und möchte sie heute zur Abstimmung stellen - ein untaugliches Vorgehen, das ich deutlich kritisiere. Sie, Herr Dombrowski, negieren vollkommen das Verfahren im Volksabstimmungsgesetz. Nicht Sie, die CDU, sind Verfahrensbevollmächtigte.
- Nein, nein, die fachliche Erörterung erfolgt mit den bevollmächtigten Vertretern des Volksbegehrens und ihren Sachverständigen. Sie drängeln sich in eine Rolle, die Ihnen nicht zukommt und die Sie auch nicht haben.
Nicht Sie bestimmen den Inhalt eines Kompromisses, sondern die Verfahrensbevollmächtigten, die Vertreter des Volksbegehrens.
Die Grünen verstehe ich nun gleich gar nicht. Die hopsen nun mit einer bundespolitischen Komponente drauf, die sie deutlich
im Umgang mit dem Volksbegehren bei Rot-Rot kritisiert haben, und weihen den Antrag der CDU damit in einer Weise, die dem Anliegen nicht gerecht wird. Das sage ich an dieser Stelle.