Protocol of the Session on December 14, 2012

dauert es auch, wenn es um Anträge zur Erlaubnis neuer Einrichtungen gemäß § 45 SGB VIII geht, bei denen andere Fachämter - wie Arbeitsschutz, Gesundheit, Bauaufsicht und Ähnliches - einbezogen werden müssen. Das liegt dann aber nicht mehr in der Hand des Landesjugendamtes, obwohl wir uns natürlich bemühen, so schnell wie möglich zu arbeiten.

Wenn im Rahmen eines solchen Betriebserlaubnisverfahrens Personalanträge gestellt werden, kann das gesamte Verfahren im Einzelfall dann auch länger als vier Wochen dauern. Dennoch geht selbst bei solch komplexeren Verfahren das Landesjugendamt von einem Bearbeitungszeitraum von maximal drei Monaten aus. Das ist, denke ich, im Rahmen des Möglichen.

Es gibt eine Nachfrage von Frau Lieske.

Meine Frage bezieht sich auf das Begehren der anderen Bundesländer, die gut ausgebildeten Fachkräfte aus Brandenburg an sich zu binden, um ihren Rechtsanspruch ab 01.08.2013 mit entsprechendem Fachkräftepersonal abzusichern. Dem heutigen „Pressespiegel“ ist zu entnehmen, dass neben Bayern, Frau Große, auch Rheinland-Pfalz ein richtiges Programm entwickelt hat.

Meine Frage geht dahin: Ist dem Land bzw. der Landesregierung bekannt, dass es tatsächlich relevante Wanderungsbewegungen dieser brandenburgischen Fachkräfte in die anderen Bundesländer gibt?

Ein solches Ansinnen ist mir im Konkreten nicht bekannt. Natürlich interessieren sich andere Bundesländer dafür, ausreichend gutes Fachpersonal vorzuhalten, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Wir bilden sehr gut aus, was natürlich auch für andere Bundesländer attraktiv ist. Meines Wissens gibt es jedoch keine nennenswerten Wanderungsbewegungen von Brandenburg in andere Bundesländer. Im Einzelfall wird das aus persönlichen Gründen sicherlich so sein, aber es gibt keine Ströme, die aus Brandenburg hinausführen.

Es gibt noch eine Nachfrage. Wenn ich richtig davon ausgehe, dass Sie, Frau Ministerin, gerade beim Ausatmen des letzten Satzes waren, hat Frau Große noch rechtzeitig ihren Nachfragebedarf angemeldet. - Bitte.

Frau Ministerin, wir alle wissen, dass die Personalsituation auch im Landesjugendamt - das ist die Genehmigungsbehörde - im Bereich der Erlaubniserteilung angespannt ist. Sie haben dargestellt, dass es bezogen auf die Personalverordnungen auskömmlich sei, es jedoch bezogen auf die Betriebserlaubnisgenehmigungen zu Verzögerungen kommen könne. Halten Sie die personelle Ausstattung des Teils des Landesjugendamtes, das diese Betriebserlaubnisgenehmigungen zu erteilen hat, grundsätzlich für auskömmlich?

Liebe Frau Große, Sie wissen, wir befinden uns in einem Abbauprozess von Landespersonal, weshalb wir nirgendwo mehr üppig ausgestattet sind. Insofern kann es dort durch Krankheitsfälle - wie in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes oder in Schulen - natürlich immer zu Verzögerungen kommen. Generell halte ich jedoch angesichts der Fristen, die ich Ihnen genannt habe, das Personal dort für ausreichend.

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Jungclaus erhält nun Gelegenheit, die Frage 1158 (Evaluierung der Alleenkonzeption) zu stellen.

Der Landtag hat zur Volksinitiative nach Artikel 76 der Verfassung des Landes Brandenburg „Rettet Brandenburgs Alleen!“ in seiner 25. Sitzung am 11. November 2010 die Landesregierung aufgefordert, im Jahr 2011 die Alleenkonzeption für Bundes- und Landesstraßen zu evaluieren, Maßnahmen zur Sicherung der Alleen daraus abzuleiten, das Konzept gegebenenfalls zu konkretisieren und die Ergebnisse der Evaluation im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vorzustellen. Bisher wurde den Mitgliedern des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft im April dieses Jahres lediglich ein Zwischenbericht präsentiert.

Da das Ganze im Jahr 2011 stattfinden sollte, wollte ich den letzten Plenartag im Jahr 2012 nutzen, um die Landesregierung zu fragen, bis wann der Beschluss vollständig umgesetzt werden wird.

Minister Vogelsänger antwortet.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Bericht zur Evaluierung der Alleenkonzeption befindet sich gegenwärtig in der Ressortabstimmung. Die Ressorts haben bis zum 14. Dezember 2012 - das ist heute - die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Ich gehe davon aus, dass der Abschlussbericht im III. Quartal 2013 in den beiden Ausschüssen umfassend vorgestellt werden kann. Über den Zwischenbericht konnten wir bereits diskutieren.

Es gibt Nachfragebedarf bei Herrn Genilke.

Herr Minister, da Sie das Thema gerade ansprechen und wir uns in der Haushaltsdiskussion befinden, möchte ich Sie bitten, uns einen kurzen Abriss - wenn es Ihnen möglich ist - darüber zu geben, welche Kosten die Alleen im Land Brandenburg tatsächlich verursachen und wie viele Kilometer bisher gepflanzt wurden. Vielleicht können Sie das etwas ausführlicher tun als nur mit dieser kurzen Antwort, die wir eben bekommen haben.

Herr Abgeordneter, das ist etwas schwierig, dennoch kann ich zumindest einige Stichpunkte nennen. Die Erfassung erfolgte ab dem Jahr 2001 sehr umfassend. Davor erfolgte dies nicht in einem Konzept. Von 2001 bis 2011 wurden 50 672 Bäume an Alleen gepflanzt. Die Anzahl für 2012 werde ich Ihnen, wenn sie mir vorliegt, selbstverständlich zur Verfügung stellen. Von 2008 bis 2011 wurden Alleen auf einer Länge von 98 km gepflanzt. Die Kosten für die Pflanzung von 2001 bis 2011 2012 muss noch hinzugerechnet werden - lagen bei 23,7 Millionen Euro.

Vielen Dank. - Damit sind wir bei der Frage 1159 (Eichenpro- zessionsspinner bekämpfen), die die Abgeordnete Melior stellen wird.

Meine Damen und Herren, die Frage, wird Ihnen angesichts von Schnee und Eis etwas komisch vorkommen. Aber in sieben Tagen ist Sonnenwende und der Frühling dann nicht mehr weit. Deshalb auch meine Frage.

Der Eichenprozessionsspinner - Thaumetopoea processionea hat sich in den letzten Jahren stark ausgebreitet. Besonders der Nordwesten Brandenburgs ist davon betroffen. Die Brennhaare der Raupen können über das Nesselgift Thaumetoporin zu starken allergischen Reaktionen und anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Besonders in Kindertagesstätten, Schulen und Wohnheimen brachte das Probleme.

Der Landtag hat im August 2012 im Antrag „Eichenprozessionsspinner wirksam bekämpfen“ beschlossen, dass ein Maßnahmenplan zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vorgelegt werden soll. Ein wichtiger Teil davon ist die rechtssichere Anwendung von Bioziden zur Raupenbekämpfung. Um im nächsten Jahr besser und vorbereitet mit dem Problem umgehen zu können, sollten jetzt die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand des Konzepts zur Bekämpfung der massenhaften Verbreitung des Eichenprozessionsspinners?

Minister Vogelsänger antwortet darauf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Melior, ich bin sehr dankbar für Ihre Anfrage. Schließlich geht es - wie bereits bei der Dringlichen Anfrage bzw. bei den Anfragen zum Bahnverkehr - um die Lebensqualität der Menschen. Das Jahr 2013 wird entscheidend dafür sein, ob es das Problem mit dem Eichenprozessionsspinner flächendeckend im Land Brandenburg geben wird. Betrachtet man die bisherige Ausbreitung, ist diese Gefahr durchaus gegeben.

Für die Bekämpfung sowohl im Wald als auch im öffentlichen Raum eignet sich nach bisherigen Erfahrungen und nach An

sicht der Fachleute insbesondere das biologische Insektizid Dipel ES. Es ist auch für den ökologischen Landbau zugelassen und ein wirksames sowie - davon gehe ich aus - umweltverträgliches Mittel.

Für die Bekämpfung bedarf es eines durch die Europäische Union zugelassenen Bekämpfungsmittels - wie das bereits genannte Dipel ES - und der Genehmigung einer Bundesbehörde für die Befliegung des Waldes. Dies ist aber nur die eine Seite.

Je nachdem, ob Wald- oder Siedlungsgebiete betroffen sind, gelten für die Bekämpfung unterschiedliche Rechtsgrundlagen. In diesem Jahr hat der Landkreis Havelland flächendeckend bekämpft. Es ist auch für uns von hohem Interesse, wie sich das auf die Population 2013 auswirkt.

Ist zu erwarten, dass Bäume geschädigt werden, ist das Pflanzenschutzrecht anzuwenden. Zum Schutz der Gesundheit ist hingegen das Chemikalienrecht zu beachten. Das macht die Sache kompliziert, auch weil wir die EU brauchen.

Es gibt einen ersten Erfolg zu vermelden: Am 26. Dezember hat uns das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - es untersteht Frau Aigner - die Genehmigung für den Einsatz von Dipel ES erteilt. Nach dem Pflanzenschutzrecht erfolgt der Einsatz vom Boden aus. Es könnte allerdings eine Schwierigkeit auftreten, da es in dem Bescheid heißt, dass behandelte Flächen mit geeigneten Maßnahmen 48 Stunden lang gesperrt werden sollen. Was in dem Bescheid so einfach klingt, muss man sich konkret vorstellen: Campingplätze, Schulhöfe, Spielplätze und Friedhöfe sind zwei Tage lang zu sperren. Wir müssen prüfen, wie wir damit umgehen. Darüber werde ich mit dem Bundesamt noch einmal zu reden haben; meine Referatsleiterin, Frau Korth, hat schon entsprechende Gespräche geführt.

Bekämpfung vom Boden bedeutet aber auch, dass Hubbühnen oder Feuerwehrgeräte eingesetzt werden können. Allerdings ist das sehr aufwendig. Insoweit ist die Befliegung die bessere Variante.

Es gibt Bemühungen, dass Dipel ES nach Chemikalienrecht zugelassen wird; bisher ist es nur nach Pflanzenschutzrecht zugelassen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wirkt intensiv auf die Kommission ein; eine Entscheidung ist aber noch nicht gefallen. Selbst wenn die Aufnahme genehmigt wird, muss diese Entscheidung noch in alle EUSprachen übersetzt werden und ist erst dann gültig. Von dieser Seite her kann ich also noch keine Entwarnung geben. Es bleibt aber bei dem wichtigen Erfolg nach Pflanzenschutzrecht, und dieses kann ich auch auf Waldgebiete entsprechend anwenden.

Am Mittwoch hat eine interministerielle Arbeitsgruppe getagt, an der das Landwirtschaftsministerium, das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - es geht auch um Gesundheitsschutz -, betroffene Landkreise und Gemeinden, aber auch die Stiftung Schlösser und Gärten beteiligt sind. Wichtig war auch die Einbeziehung der Bundesbehörden - insbesondere der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin -, da in Sachen Befliegung auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie das Umweltbundesamt zu beteiligen sind. Wir hoffen, dass wir die entsprechenden Genehmigungen bekommen; denn ohne Befliegung wird eine wirksame Bekämpfung nur schwer möglich sein.

Wir sind in den Haushaltsberatungen. Ich danke Ihnen auch deshalb für Ihre Frage, weil ich Ihnen an dieser Stelle mitteilen kann, dass mir der Finanzminister die Genehmigung für eine außerplanmäßige Ausgabe im Jahr 2013 erteilt hat. Für 1,7 Millionen Euro kann das Bekämpfungsmittel - geplant sind 20 000 Liter, die drei bis fünf Jahre lang haltbar sind - angeschafft werden. Die Abgeordneten können mich vielleicht dafür kritisieren, dass dies geschehen soll, obwohl wir noch nicht alle Genehmigungen haben. Aber nur mit diesem Mittel haben wir überhaupt eine Bekämpfungschance. Ich halte meine Entscheidung für richtig.

Jetzt muss Herr Folgart zuhören: Es kann im April den „glücklichen“ Umstand geben, dass Frost auftritt, der diese Raupen besonders schädigen würde. Bei den Obstbauern und anderen würde Frost im April aber nicht für freudige Stimmung sorgen. Ich bin zwar in der Landesregierung für den Wetterdienst zuständig, kann aber noch nicht mit Bestimmtheit sagen, wie es im April mit den Frostgraden aussehen wird.

(Heiterkeit)

Die interministerielle Arbeitsgruppe wird Anfang Februar wieder tagen. Die kommunale Seite ist dafür sehr dankbar, weil das alles koordiniert werden muss. Es gibt auch Kontakte mit benachbarten Bundesländern; denn nicht nur Brandenburg, sondern schon acht Bundesländer sind vom Eichenprozessionsspinnerbefall betroffen. Nach der Tagung der interministeriellen Arbeitsgruppe im Februar werde ich selbstverständlich die beiden betroffenen Fachausschüsse informieren. Herzlichen Dank.

Es gibt Nachfragen der Fragestellerin. Frau Melior, bitte.

Herr Minister, wir sind kurz vor Weihnachten und können uns etwas wünschen. Aber ich warne ausdrücklich davor, Frost für den April herbeizusehnen - auch wegen der Obstbauern.

Meine konkrete Nachfrage: Sie haben vom flächendeckenden Einsatz gesprochen. Heißt das, dass für die kommunale Ebene keine zusätzlichen Kosten entstehen? Habe ich das richtig verstanden?

Doch, die Kommunen bleiben für ihren Bereich zuständig. Es gibt auch eine Abstimmung mit den Kommunen. Es ist eine Abfrage erfolgt, um festzustellen, wie viel Mittel wir brauchen. Ich habe etwas aufrunden lassen, weil das Mittel drei bis fünf Jahre anwendbar ist. Das halte ich auch für richtig. Ich wiederhole: Die Kommunen haben nach Haushaltsrecht die Kosten für ihren Verantwortungsbereich zu tragen. Jetzt kommt es tatsächlich auf die Kommunen an.

Der Landkreis Havelland hat sich für die flächendeckende Bekämpfung entschieden. Andere Landräte stehen noch vor einer schwierigen Entscheidung und auch vor der Frage der Koordinierung. Über den Landesbetrieb Forst kann die Koordinierung nicht erfolgen, weil die Befallsituation sehr unterschiedlich ist. Die Gemeinden und Landkreise sind dann sehr wohl in der

Lage, das entsprechend abzusichern. Selbstverständlich stehen meine Mitarbeiter und der Landesbetrieb Forst fachkundig zur Seite, da wir ein gemeinsames Interesse an der erfolgreichen Bekämpfung haben.

Herr Dr. Luthardt hat noch eine Nachfrage.

Nicht nur Herr Folgart, sondern auch ich habe gut zugehört, weil mich das Thema sehr interessiert. Meine Nachfrage betrifft die Abstimmung mit den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den Gemeinden: Gibt es einen mit Ihrem Ministerium abgestimmten Maßnahmenplan für die Aktivitäten, die im Frühjahr anstehen?

Ich habe es dargestellt: Die interministerielle Arbeitsgruppe hat im Dezember getagt; die nächste Tagung findet im Februar statt. Die Genehmigungsfrage wird dann noch einmal erörtert. Vertreter der zuständigen Bundesämter haben bisher teilgenommen und werden auch in Zukunft eingeladen. Ich hoffe, dass überall die Brisanz erkannt worden ist; denn nicht nur Brandenburg ist betroffen. Selbstverständlich wird im Februar die Frage der Koordinierung des Einsatzes erörtert.

Ich will auf einen weiteren Aspekt hinweisen: Es geht nicht nur um die Zulassung, sondern auch um die Situation vor Ort. Falls die Befliegung genehmigt wird, müssen auch entsprechende Kapazitäten in diesem Bereich vorhanden sein. Das kommt also hinzu.

Vielen Dank. - Verabredungsgemäß wird die Frage 1160 mit der Frage 1164 (Gemeinsames Abitur Berlin-Brandenburg) getauscht, die der Abgeordnete Dr. Scharfenberg stellt.

In Potsdam und Umgebung haben sich Elternvertreter in dem Bündnis „Faires Abi 2014“ zusammengeschlossen, um gegen eine Ungleichbehandlung zwischen Berliner und Brandenburger Schülern zu protestieren. Sie vertreten die Auffassung, dass gleiche Abiturprüfungen nur bei gleichen Lernvoraussetzungen durchgeführt werden sollen. Diese gleichen Voraussetzungen sind nach Auffassung der Vertreter des Bündnisses nicht mehr gegeben, da für die Brandenburger Schülerinnen und Schüler ein deutlich geringerer Unterrichtsumfang in den Leistungskursen Mathematik, Deutsch und Englisch vorgesehen ist als in Berlin. Deshalb befürchten die Elternvertreter, dass der Abiturdurchschnitt eines Brandenburger Schülers deutlich schlechter als der eines Berliner Schülers ausfallen könnte.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Befürchtungen der Vertreter des Bündnisses „Faires Abi 2014“?

Frau Ministerin Münch antwortet.