Protocol of the Session on December 14, 2012

Herr Jürgens, ich habe es dargestellt: Es wird das bezahlt, was gefahren wird. Und das ist ja dann praktisch wie eine Vertragsstrafe. Ob weitere Dinge infrage kommen, wird selbstverständlich geprüft. Das ist aber jetzt nicht das Hauptthema. Das Hauptthema ist die Vertragseinhaltung.

(Beifall CDU)

Die nächste Nachfrage kommt von Frau Schier.

Herr Minister, ich frage wegen der Haltestellen in Raddusch und Brand nach. Es wird gemunkelt - das können Sie jetzt gerne klarstellen -, dass Sie, als Sie die Wahl hatten, sich zwischen Raddusch und Brand zu entscheiden, sich für Raddusch entschieden haben. In Brand steigen jeden Tag 500 Menschen zu, in Raddusch 27. Dazu kommt noch, dass sehr viele Arbeitnehmer aus Tropical Islands nach Brand zur Arbeit fahren. Meine Frage ist: Stimmt es, dass das in Ihrer Entscheidungsbefugnis lag? Sehen Sie eine Möglichkeit, das zu ändern? Wenn dort ein Vierteljahr die Leute nicht zur Arbeit fahren können, ist das natürlich gravierend.

Ich sage es noch einmal: Ich habe mich für Raddusch und Brand entschieden.

(Frau Schier [CDU]: Das geht ja nicht!)

Ich habe mich dafür entschieden, dass an beiden Haltepunkten ein schienengebundener Personennahverkehr stattfindet. Brand wird von den Zügen der Regionalbahnlinie 14 und teilweise von den Zügen der Linie RE 2 bedient, Raddusch wird von den Zügen der Linie RE 2 angefahren. Ansonsten wäre der Halt in Raddusch völlig weggefallen. Diese Entscheidung ist auch in einer Diskussion mit dem Chef des Verkehrsverbundes entstanden. Ich muss Ihnen sagen: Egal, was Sie dort machen, es ist immer eine Notlösung. Es gilt daran zu arbeiten, dass diese Notlösung aufgehoben wird. Wir haben sowohl in Raddusch als auch in Brand eine stündliche Bedienung mit dem Regionalverkehr.

Ich weiß, dass ich da unter Kritik stehe; damit muss ich leben.

Vielen Dank. Es folgt die Nachfrage von Herrn Genilke.

Sehr geehrter Herr Minister, wir können ja jetzt beklagen, dass die ODEG nicht in der Lage ist, das Wagenmaterial auf die Schiene zu bringen. Ist denn in Ihrem Hause in Anbetracht der Erfahrung, die wir jetzt mit diesem Umstand haben - wir hatten sie auch schon einmal mit der Deutschen Bahn, das möchten wir bitte nicht verschweigen -, angedacht, bei zukünftigen Ausschreibungen zu erwägen, das Wagenmaterial selber zu erwerben? Wir bezahlen es ohnehin mit den Regionalisierungsmit

teln. Auch das wäre eine Möglichkeit, um gegenüber den Herstellern der Wagen als direkter Partner, also als Geschäftspartner, aufzutreten.

Herr Genilke, auch das würde die Situation nicht verbessern. Es ist nicht angedacht, einen entsprechenden Fahrzeugpool anzuschaffen. Die nächste Ausschreibung läuft im Bereich des RE 6, und solche Dinge sind dort nicht vorgesehen. Ich halte das auch nicht für zielführend. Ich halte es für zielführend, dass die Hersteller den Eisenbahnunternehmen entsprechendes Wagenmaterial zur Verfügung stellen.

Es folgt die Nachfrage von Frau Lehmann.

Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort und die klaren Worte, Herr Minister. Ich habe sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass Sie gesagt haben, Brand sei derzeit mit einem eingeschränkten Bedienkonzept versehen, das Sie ebenfalls nur als Notlösung betrachten. Wir in der Region sehen das genauso und hoffen, dass die Notlösung kurzfristig ist.

Meine Frage an Sie lautet: Wie bewerten Sie die Informationspolitik zu diesem gesamten Vorgang? Ich erahne schon Ihre Antwort. Trotzdem stelle ich meine Frage, weil ich möchte, dass Sie den Punkt auch kritisch in den Gesprächen mit den Beteiligten ansprechen. Also: Informationspolitik?

Frau Abgeordnete, wir sind uns mit Sicherheit einig, dass katastrophal war, was dort abgeliefert wurde. Es wurden auch falsche Handzettel verteilt. Das alles können wir entsprechend auswerten. Nachdem der Geschäftsführer der ODEG am Mittwoch einen Soforttermin bei mir hatte, er also einbestellt wurde, wird sich nächsten Dienstag auch der Konzernbeauftragte, Herr Dr. Trettin, zu der Frage äußern müssen, wie das Netz vorbereitet war.

(Frau Lehmann [SPD]: Ja!)

Es ist nicht nur Sache der ODEG gewesen, das Netz vorzubereiten. Die ODEG hat einen Vertrag unterschrieben und hat ihn einzuhalten. Ich möchte hinzufügen, dass die ODEG-Beschäftigten gute Arbeit leisten, jetzt aber den Frust der Fahrgäste abbekommen.

Ich möchte als Beispiel die ODEG-Linie von Jüterbog nach Wannsee nehmen. Viele sagen mir, dass diese Linie sehr gut funktioniert und sehr gut angenommen wird. Deshalb möchte ich ausdrücklich hervorheben: Man kann die Fehler, die passiert sind, nicht auf die Beschäftigten der ODEG abwälzen. Das haben sie nicht verdient. Sie wollen diese Arbeit machen. Auch das sollte hier der Ehrlichkeit halber gesagt werden.

Herr Tomczak setzt fort.

Danke, Herr Präsident dafür, dass ich meine zuerst gestellte Frage wiederholen darf.

Die Rolle des VBB dabei ist auch nicht so rühmlich. Am 26.11. erfuhr der Landkreis von diesem Verfahren. Ich frage, wie Sie das Verhalten des VBB einschätzen, der eigentlich Mittler ist zwischen uns als Parlament, der Landesregierung und den Unternehmen, die Transportleistungen erbringen. Wie kann vermieden werden, dass in der Zukunft eine ähnliche Situation - wenn sie auftreten sollte - nicht in der Art auf die Basis einschlägt - wirtschaftlich und auf die Fahrgäste? Das war im Dienstbetrieb auf der Bahnlinie verheerend.

Herr Abgeordneter, Sie haben alles umfassend dargestellt.

(Heiterkeit bei SPD und DIE LINKE - Görke [DIE LIN- KE]: Aber es reicht trotzdem nicht!)

Das ist die Schwierigkeit von Prognosen, da sie die Zukunft betreffen.

Sie haben es beschrieben. Ich erwarte eine Koordinationsverbesserung beim Verkehrsverbund. Das weiß auch Herr Franz.

Die letzte Nachfrage kommt vom Abgeordneten Groß.

Herr Minister, seit der Änderung des Fahrplanes - Stichwort: Ausdünnung RE 73, RE 74, jetzt, glaube ich, RB 73, RB 74 gibt es Probleme. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass die Schulkinder zeitnah zu ihrer Schule kommen. Allerdings gibt es insofern ernsthafte Probleme: Kinder sind gezwungen, weil die Züge nicht da sind, auf Busse umzusteigen, um zu ihrer Schule zu kommen. Dadurch erhöhen sich die Fahrzeiten für die Schulkinder, zum Beispiel zum Gymnasium nach Kyritz, um das Dreifache.

Meine Frage lautet: Welche Möglichen haben Sie, auf den VBB einzuwirken, welche Möglichkeiten haben Sie, auf den Betreiber einzuwirken? Garantiert wird jetzt Ihre Antwort sein: Das fällt in die Zuständigkeit der Landkreise. - Dennoch stelle ich die Frage: Welche Möglichkeiten haben Sie in Ihrer Zuständigkeit als Minister, auf die Landkreise einzuwirken, dass so etwas unterbleibt? - Danke.

Ich kann jetzt nur zu den in Breddin eingeleiteten Sofortmaßnahmen Stellung nehmen. Dort soll ein zweiter Bus eingesetzt werden, weil aufgrund von Verspätungen die Anschlüsse überhaupt nicht mehr funktioniert haben. Das ist die Zusage von der ODEG. Ich bitte, das auch vor Ort zu beobachten. Selbst

verständlich wird von mir zur Kenntnis genommen, wie dieses Ersatzkonzept der ODEG umgesetzt werden kann.

Ich möchte noch etwas zum Zusammenspiel sagen. Der Verkehrsverbund hat diese koordinierende Aufgabe. Es gab aber auch Informationen, dass dieses Ersatzkonzept stehe. Das alles hat allerdings nicht so funktioniert, wie es der ODEGGeschäftsführer dargestellt hat. Das alles ist in diesem schriftlichen Bericht ausgeführt. Ich lasse mir das alles schriftlich geben. Die Dinge, die Herr Jürgens angesprochen hat, werden alle geklärt. Aber das ist nicht das Hauptthema. Hauptthema muss sein, dass sich die Situation verbessert.

Vielen Dank, Herr Minister, für diese ausführlichen Antworten. Der Abgeordnete Baer stellt jetzt die Frage 1154 (Kostenerstat- tung laut Brandenburgischem Vergabegesetz).

Mit dem Inkrafttreten des Brandenburgischen Vergabegesetzes wurden im Haushalt des Landes Brandenburg den brandenburgischen Kommunen und Landkreisen 10 Millionen Euro bereitgestellt, um eventuell entstehende Kosten des Mehraufwandes bei der Umsetzung des Gesetzes zu kompensieren; das ist das sogenannte Konnexitätsprinzip. Den jüngsten Presseberichten war zu entnehmen, dass derartige Kosten bereits über den bereitgestellten 10 Millionen Euro liegen.

Ich frage daher die Landesregierung: Wie hoch sind derzeit die durch die Kommunen geltend gemachten Kosten für den Mehraufwand bei der Umsetzung des Brandenburgischen Vergabegesetzes?

Minister Christoffers antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, im Landeshaushalt 2012 wurden ca. 9,6 Millionen Euro eingestellt. Diese Zahl beruhte auf den Berechnungen, die sich aus der Gesetzesbegründung, die der Landtag hier mit verabschiedete, ergeben.

Gegenwärtig liegen der Landesregierung sechs Anträge auf Kostenerstattung in einer Höhe von insgesamt 16 000 Euro vor.

Das verwundert nicht, weil wir, als das Gesetz hier im Parlament verabschiedet wurde, deutlich gemacht haben, dass erst nach Ablauf eines Jahres Kostenerstattungen solide gestellt werden können. Deswegen kann ich Ihnen im Moment noch keine exakte Zahl nennen, wie hoch die Kostenerstattungen sein werden. Uns liegen allerdings keine Anträge vor, die in irgendeiner Art und Weise vermuten ließen, dass der von uns eingestellte finanzielle Mittelbedarf nicht ausreichend sei.

Lassen Sie mich bitte noch einen Ausblick auf die Zukunft geben: Wir haben in den letzten Monaten nach sehr intensiven Verhandlungen - auch mit dem Städte- und Gemeindebund, auch über Fragen des Datenschutzes - eine Kostenerstattungs

vereinbarung abgeschlossen. Ich hoffe, dass wir darüber nächsten Dienstag endgültig im Kabinett entscheiden können. Ich gehe davon aus, dass die Anzahl der Anträge zunehmen wird. Nach den Berechnungen, die wir vorgenommen haben, werden die 10 Millionen Euro ausreichen, diese Kostenerstattung vollinhaltlich abzudecken. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1155 (Sicherung des Fachkräftebedarfs in Kindertagesstätten), die die Abgeordnete Große stellt.

Der Fachkräftebedarf in Brandenburger Kindertagesstätten ist nach wie vor hoch. Inzwischen haben auch die Bayern Interesse an unseren gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern, wie wir wissen.

Das Land hat über die Kita-Personalverordnung die Möglichkeit geschaffen, sogenannte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger einzustellen, die berufsbegleitend qualifiziert werden. Bewerberinnen und Bewerber für diese Stellen sind reichlich vorhanden. Die Prüfung ihrer Eignung und damit die Bearbeitung vorliegender Anträge beim Landesjugendamt dauern mit zum Teil über sechs Monaten allerdings sehr lange.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Bearbeitungsdauer der Anträge nach § 10 KitaPersonalverordnung zu verkürzen, um auf diese Weise die Personalsituation in den Kindertagesstätten schneller entspannen zu helfen?

Die Antwort darauf gibt uns Frau Ministerin Dr. Münch.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Große, für den Brandenburger Weg, die Kindertagesbetreuung für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zu öffnen und gleichzeitig Qualität zu sichern, haben wir bundesweit viel Anerkennung erhalten.

Nachdem die novellierte Kita-Personalverordnung im August 2010 in Kraft getreten ist, hat das Landesjugendamt mehr als 1 200 Anträge abschließend bearbeitet und beschieden; das sind durchschnittlich 43 Anträge pro Monat. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Bearbeitungsfrist von etwa vier Wochen, die das Landesjugendamt in seinem Merkblatt angibt, nicht eingehalten wird. Für begründete und vollständige Anträge ist die Bearbeitungszeit meist sogar deutlich kürzer.

Natürlich gibt es immer Anträge, die nicht vollständig sind, zu denen etwas nachgefordert werden muss oder zu denen nachträglich noch Gespräche erforderlich sind. Bei diesen Anträgen kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern. Das ist, denke ich, jedoch nicht der Punkt, den Sie ansprechen.

Ein erhöhter Beratungsbedarf, beispielsweise durch unvollständige oder unzureichende Anträge, kann die Bearbeitungsdauer zwar verlängern, aber nicht bis zu einem halben Jahr. Länger

dauert es auch, wenn es um Anträge zur Erlaubnis neuer Einrichtungen gemäß § 45 SGB VIII geht, bei denen andere Fachämter - wie Arbeitsschutz, Gesundheit, Bauaufsicht und Ähnliches - einbezogen werden müssen. Das liegt dann aber nicht mehr in der Hand des Landesjugendamtes, obwohl wir uns natürlich bemühen, so schnell wie möglich zu arbeiten.